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Sanktionierung von Submissionsabsprachen in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

Titel: Sanktionierung von Submissionsabsprachen in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

Examensarbeit , 2001 , 193 Seiten , Note: 15 (gut+)

Autor:in: Dr. André-M. Szesny (Autor:in)

Jura - Strafrecht

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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Arbeit untersucht die rechtshistorische Entwicklung der Sanktionierung kartellrechtswidrigen Verhaltens nach GWB und StGB und nimmt dabei auch die Versuche von Reichsgericht und Bundesgerichtshof, Preisabsprachen unter den Tatbestand des Betruges zu subsumieren, wie auch die Schaffung des Tatbestandes es Submissionsbetruges (§ 298 StGB) im Jahr 1998 kritisch in Blick.

Ob das GWB 1957 Sanktionen gegen wettbewerbswidriges Verhalten enthalten sollte, war lebhaft umstritten. Man entschied sich letztlich für eine bußgeldrechtliche Lösung – eine Sanktionierung durch Strafmaßnahmen erschien unangemessen. Im Laufe der Jahre mehrten sich jedoch die Bestrebungen, einzelne Verhaltensweisen, die durch das GWB (nur) bußgeldbewehrt waren, unter Strafe zu stellen. Diese waren mit Implementierung des § 298 StGB (Submissionsbetrug) im Jahr 1998 in das Kernstrafrecht letztlich von vermeintlichem Erfolg gekrönt. Doch der neue Straftatbestand bleibt umstritten.

Die Untersuchung gliedert sich in drei Hauptteile: Nachdem die Entwicklung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ahndung kartellrechtswidrigen Verhaltens und deren praktische Anwendung dargestellt wird, folgt eine Untersuchung im Hinblick auf Sinn und Legitimität dieser Entwicklung. Abschließend wird geklärt, ob eine Strafbewehr kartellrechtswidrigen Verhaltens über die heute geltenden Regelungsinstrumente hinaus sinnvoll, zweckmäßig und legitim ist.

Dr. André-M. Szesny ist Rechtsanwalt in einer auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Düsseldorf.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

A. Einleitung

B. Die Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen seit 1958

I. Die Entwicklung des Normtatbestandes und der Bußgeldvorschriften des GWB bis 1998

1. Das Hinwegsetzen über unwirksame Verträge und Beschlüsse gemäß §§ 1, 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB a. F.

a) Der Unternehmensbegriff des GWB

b) Das Merkmal „Vertrag“ und die Auswirkungen des Teerfarben-Beschlusses – BGHSt 14, 55

c) Das Merkmal des „gemeinsamen Zwecks“

d) Eignung zur Wettbewerbsbeschränkung und „Spürbarkeit“ der Marktbeeinflussung

e) Das Sich-Hinwegsetzen gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB a. F.

2. „Vertikale Preisabsprachen“ im Sinne der §§ 15 f. GWB

3. Sich-Hinwegsetzen über Unwirksamkeitserklärungen und Untersagungen i. S. d. §§ 22 Abs. 4, 38 Abs. 1 Nr. 2 GWB a. F.

4. Zusammenschlussmissbrauch und Nichtanzeige geplanter Fusionen i. S. d. § 23 GWB a. F.

5. Die kartellrechtlichen Empfehlungstatbestände

6. Verbotene Verhaltensweisen

a) Veranlassung verbotenen Verhaltens und unerlaubter Zwang

b) Boykottverbot

c) Verbot unbilliger Behinderung und Ungleichbehandlung, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

7. Rechtsfolgen

a) Bußgeldverhängung gegen natürliche und juristische Personen

b) Höhe der Bußgelder

c) Exkurs: Zum Verjährungsbeginn bei Submissionsabsprachen

II. Ausschreibungsabsprachen als Betrug i. S. v. § 263 StGB in der Rechtsprechung

1. Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 7. Juni 1929 – RGSt 63, 187

2. Die „Teerfarben“-Beschluss vom 21. November 1961 – BGHSt 16, 367

3. Die „Rheinausbau“-Entscheidung vom 8. Januar 1992 – BGHSt 38, 186

a) Eingehungsbetrug

b) Erfüllungsbetrug

c) Zum Ausgang des Verfahrens

4. Verfahrensrechtliche Konsequenzen dieser Entwicklung

III. Auswirkungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes 1997 auf die Ahndung kartellrechtswidrigen Verhaltens

1. Die Einfügung des § 298 StGB

a) Tatbestand

b) Täterschaft und Teilnahme

c) Tätige Reue, Abs. 3

d) Verhältnis zu § 263 StGB

2. Flankierende Maßnahmen

3. Verlängerung der Verjährungsfristen

IV. Die Neuordnung der Kartellordnungswidrigkeiten durch die sechste GWB Novelle 1998

1. Die Zuwiderhandlung gegen kartellgesetzliche Verbote als Grundtypus der kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeit

a) Die Neufassung des § 1 GWB als Hauptanknüpfungstatbestand

b) Die Modalitäten des Zuwiderhandelns

c) Vorsatz und Fahrlässigkeit

d) Verjährung

e) Verhältnis von § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB 1999 zu § 298 StGB

2. Sonstige Ordnungswidrigkeiten

3. Rechtsfolgen gemäß § 81 Abs. 2 GWB 1999

C. Sinn, Zweck und Legitimität der strafrechtlichen Sanktionierung kartellrechtswidrigen Verhaltens in der Vergangenheit

I. Voraussetzungen der Pönalisierung

II. Submissionsabsprache und § 263 StGB

1. Submissionsabsprache als Eingehungsbetrug?

a) Zum Verhältnis von Eingehungs- und Erfüllungsbetrug

b) Täuschung, Irrtum und Vermögensverfügung

c) Die Feststellung des Vermögensschadens

aa) Der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff als Ausgangspunkt

(1) Die Differenz als hinreichend konkretisierte Exspektanz

(2) Die Differenz als schadensgleiche Vermögensgefährdung

(3) Vermögensschaden im ursprünglichen Sinn

(a) Die Differenz als „Schaden“

(b) Die Feststellbarkeit eines „hypothetischer Wettbewerbspreises“ als Vergleichsgröße anhand der Indizien

(c) Die Anwendung der Indizienkette im Einzelfall

(d) Ergebnis

bb) Der Ansatz des personalen Vermögensbegriffs

cc) Normativer Schaden

d) Konsequenz für die Verfolgung von Submissionsabsprachen als Eingehungsbetrug

2. Submissionsabsprachen als Erfüllungsbetrug?

a) Überzahlung infolge Preisreduktion nach der VO PR 1/72?

b) Überzahlung wegen Nichtgeltendmachung eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs

aa) Ausgangslage

bb) Die Feststellung eines Schadens im Sinne von § 249 S. 1 BGB und der subjektivierte Schadensbegriff des Zivilrechts

cc) Der Einfluss des subjektivierten Schadensbegriffs auf die strafrechtliche Erfassung von Submissionsabsprachefällen

(1) Die Anwendbarkeit des subjektivierten Schadensbegriffs auf Submissionsabsprachen

(2) Die Anwendbarkeit des subjektivierten Schadensbegriffs im Strafprozess

dd) Ergebnis

c) Überzahlung infolge Nichtgeltendmachung eines Anspruchs aus Vertragsstrafevereinbarung

aa) Vertragsstrafe nur als Mittel der Erfüllungssicherung

bb) Vertragsstrafe auch als Schadensmindestbetrag

cc) Entscheidung und Konsequenz für die Schadensbestimmung beim Betrug

d) Ergebnis

3. Zusammenfassung

III. Submissionsabsprache und § 298 StGB

1. Strafwürdigkeit von Submissionsabsprachen

a) Erfolgsunwert

aa) Das Vermögen als (mit-) geschütztes Rechtsgut

(1) Voraussetzung der Schaffung abstrakter Gefährdungsdelikte

(2) Konsequenz für eine Vermögensgefährdung bei § 298 StGB

bb) Der Wettbewerb als geschütztes Rechtsgut

(1) Grundgesetzliche Vorgaben

(2) Relativierungen

(3) Das Ausschreibungsverfahren als Rechtsgut

(4) Zwischenergebnis

cc) Ergebnis

b) Der Handlungsunwert

c) Ergebnis zur Strafwürdigkeit

2. Strafbedürftigkeit

a) Geeignetheit

b) Erforderlichkeit

aa) Erforderlichkeit im Verhältnis zu § 263 StGB

bb) Erforderlichkeit im Verhältnis zu § 81 Abs. 1 GWB 1999

(1) Erforderlichkeit einer Geldstrafe

(2) Erforderlichkeit der Freiheitsstrafe/„symbolisches Strafrecht“

(3) Spezifische Verfolgungsmöglichkeiten

(4) Zwischenergebnis

c) Angemessenheit

d) Normative Kohärenz

aa) Verhältnis zu § 263 StGB

bb) Verhältnis zu Strafnormen des UWG

cc) Verhältnis zu den Bußgeldnormen des GWB

3. Ergebnis

IV. Ergebnis zu C

D. Sinn und Zweck weiterer strafrechtlicher Sanktionierung auf dem Gebiet des Kartellrechts

I. Grundsätzliche Überlegungen

1. Zur Pönalisierung durch abstrakte Gefährdungsdelikte

a) Abgrenzung zum Ordnungswidrigkeitenrecht

b) Die Bestimmung strafwürdigen Verhaltens

2. Diskrepanzen im Vermögensschutz

3. Zum Appellcharakter des Strafrechts

4. Wirtschaftslenkung durch Strafrecht?

II. Konsequenz für die Pönalisierung weiteren kartellrechtswidrigen Verhaltens

1. Ausweitung der Strafbarkeit auf Kartelle im Allgemeinen

2. Zuwiderhandeln gegen behördliche Untersagungen, Anordnungen und gesetzliche Anmeldepflichten

3. Zuwiderhandeln gegen Diskriminierungs- und Boykottverbot

a) Verwerflichkeit, § 240 Abs. 2 StGB

b) Androhung und Zufügung von Nachteilen, § 21 Abs. 2 GWB

c) Drohung mit Liefer- und Bezugssperren, § 21 Abs. 1 GWB

d) Zwang zum Beitritt zu einem erlaubten Kartell etc., § 21 Abs. 3 GWB

e) Diskriminierung und unbillige Behinderung, § 20 Abs. 1, Abs. 3 GWB

4. Zuwiderhandlung gegen Empfehlungsverbote

III. Ergebnis zu D

E. Schluss

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtliche Sanktionierung von Submissionsabsprachen und anderen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen im deutschen Kartellrecht. Ziel der Arbeit ist es, die Legitimität, Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit der strafrechtlichen Ahndung kartellrechtswidrigen Verhaltens zu analysieren, insbesondere vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und den strengeren Mitteln des Strafrechts.

  • Historische Entwicklung der Kartellrechtssanktionen in Deutschland seit 1958.
  • Die dogmatische Einordnung von Submissionsabsprachen als Betrug (§ 263 StGB) und die damit verbundenen Nachweisprobleme.
  • Analyse des Tatbestands „Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen“ (§ 298 StGB).
  • Diskussion über die Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit von Kartellrechtsverstößen im System des Wirtschaftsstrafrechts.
  • Bewertung von Alternativen zur strafrechtlichen Pönalisierung, wie z.B. verwaltungsrechtliche Kontrollmechanismen.

Auszug aus dem Buch

Die „Rheinausbau“-Entscheidung vom 8. Januar 1992 – BGHSt 38, 186

Anlass für eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs gab ein Submissionskartell, das sich im Rahmen des öffentlich ausgeschriebenen Bauvorhabens Ehrental gebildet hatte:

Die aus den Firmen B. & B., K. und M. bestehende Bietergemeinschaft, die später als Arbeitsgemeinschaft Rheinausbau auftrat, erhielt am 7. und 27. Februar 1980 vom Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen den Auftrag zum Ausbau der Schifffahrtsrinne des Rheins zwischen St. Goar und Kestert. Der Auftragserteilung war eine öffentliche Ausschreibung der Arbeiten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen vorausgegangen, an der sich unter anderem auch die Firmen D. & W., Mo. und O. als Bietergemeinschaft Rheinregulierung sowie die Firmen Hi. und P. v. W. als Bietergemeinschaft Hi./P. v. W. beteiligt hatten.

Vertreter der genannten Firmen hatten bereits 1978 eine Kartellvereinbarung über die Vergabe von Wasserbauarbeiten an die Mitglieder des Kartells getroffen. Zunächst hatten die Mitglieder des Kartells eine Nullbasis in Form eines arithmetischen Mittels aller von den Firmen eingereichten Gebote unter der Vernachlässigung des höchsten und des niedrigsten Gebotes in Höhe von 15 Millionen DM bestimmt. Der auf dieser Nullbasis zu bestimmende Angebotspreis wurde um die Beträge erhöht, die diejenige Bietergemeinschaft, der der Zuschlag zu erteilen war, als sogenannte Präferenzzahlungen an die anderen Kartellmitglieder und die Außenseiter, die sogenannte Schutzangebote abgaben, benötigt wurden. Den Zuschlag erhielt schließlich die Bietergemeinschaft Rheinausbau.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung stellt das Spannungsfeld zwischen kartellrechtlicher Freiheit und staatlicher Sanktionierung dar und begründet die Notwendigkeit der Untersuchung des strafrechtlichen Diskurses im Kartellrecht.

B. Die Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen seit 1958: Dieses Kapitel analysiert die historische Entwicklung der Bußgeldnormen und des Ordnungswidrigkeitenrechts im GWB sowie die Rechtsprechung zur Submissionsabsprache als Betrug.

C. Sinn, Zweck und Legitimität der strafrechtlichen Sanktionierung kartellrechtswidrigen Verhaltens in der Vergangenheit: Hier erfolgt eine tiefgreifende dogmatische Analyse der Kriterien von Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit in Bezug auf Vermögensschutz und Wettbewerbsfreiheit.

D. Sinn und Zweck weiterer strafrechtlicher Sanktionierung auf dem Gebiet des Kartellrechts: Dieses Kapitel diskutiert, inwieweit weitere Straftatbestände auf dem Gebiet des Kartellrechts sinnvoll oder durch das Grundgesetz legitimiert sind und welche Alternativen zur Pönalisierung bestehen.

E. Schluss: Die Schlussbetrachtung resümiert, dass das Wettbewerbsrecht vorrangig ordnungswidrigkeitenrechtlich geschützt werden sollte und eine Ausweitung des Strafrechts oft an methodischen und rechtsstaatlichen Hürden scheitert.

Schlüsselwörter

Submissionsabsprache, Kartellrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betrug, GWB, Sanktionierung, Wettbewerbsschutz, Ordnungswidrigkeit, § 298 StGB, Vermögensschaden, Pönalisierung, Strafwürdigkeit, Strafbedürftigkeit, Ausschreibung, Kartellverbot

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die Entwicklung und Legitimität der strafrechtlichen Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen, insbesondere von Submissionsabsprachen, im deutschen Recht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht, der Vermögensschutz bei Ausschreibungsbetrug und die Strafwürdigkeit des Wettbewerbs als geschütztes Rechtsgut.

Welches Ziel verfolgt die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage zielt darauf ab, zu klären, ob eine strafrechtliche Bewehrung von Kartellrechtsverstößen über die bestehenden Instrumente hinaus sinnvoll, zweckmäßig und legitim ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtsdogmatischen Analyse von Gesetzesentwürfen, der Rechtsprechung (insbesondere BGH) sowie der strafrechtlichen Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil beleuchtet detailliert die historische Entwicklung der Kartellrechtssanktionen seit 1958, die Rechtsprechung zum Submissionsbetrug nach § 263 StGB sowie die Auswirkungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes von 1997.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Schlagworte sind Submissionsabsprache, Kartellrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betrug, Ordnungswidrigkeit und Wettbewerbsschutz.

Inwieweit veränderte das Korruptionsbekämpfungsgesetz 1997 die Rechtslage?

Durch die Einfügung des § 298 StGB wurde erstmals ein eigener Straftatbestand speziell für wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen geschaffen, um die Effektivität der Verfolgung zu erhöhen.

Warum ist die Schadensfeststellung bei Submissionsabsprachen so problematisch?

Die Schwierigkeit liegt in der objektiven Bestimmung eines „hypothetischen Wettbewerbspreises“, da nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ die Feststellung eines Vermögensschadens als Voraussetzung für den Straftatbestand des Betrugs oft nicht zweifelsfrei gelingt.

Ende der Leseprobe aus 193 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Sanktionierung von Submissionsabsprachen in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
Hochschule
Universität Osnabrück
Note
15 (gut+)
Autor
Dr. André-M. Szesny (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2001
Seiten
193
Katalognummer
V28577
ISBN (eBook)
9783638303200
ISBN (Buch)
9783638719537
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sanktionierung Submissionsabsprachen Vergangenheit Gegenwart Zukunft
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dr. André-M. Szesny (Autor:in), 2001, Sanktionierung von Submissionsabsprachen in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/28577
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