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Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften im Sozialrecht

Titel: Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften im Sozialrecht

Seminararbeit , 2013 , 26 Seiten , Note: 14

Autor:in: Hasret Seker (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Das Zusammenleben zweier Personen ohne die standesamtliche Trauung ist von der heutigen Gesellschaft in Deutschland kaum mehr wegzudenken. Der Rückgang der Ehe, der Anstieg der eheähnlichen bzw. partnerschafts-ähnlichen Lebensgemeinschaften und die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare zeigen, dass die traditionelle Ehe nicht mehr das Monopol der einzig denkbaren Lebensform besitzt. Was früher als moralisch und sittlich verwerflich galt, hat in der heutigen Gesellschaft immer mehr an Akzeptanz gewonnen. Die Rechtsprechung hat die wandelnde Bedeutung dieser Lebensformen und den rapiden Anstieg in den letzten Jahrzehnten nicht verkannt und in vielen Einzelfallentscheidungen Lösungen für rechtliche Probleme geboten. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber durch die Einführung des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft einen rechtlichen Rahmen für homosexuelle Verbindungen gesetzt hat, ist die herrschende Form partnerschaftlichen Zusammenlebens, namentlich die nichteheliche Lebensgemeinschaft, gesetzlich nicht geregelt.
Diese Arbeit setzt sich zum Ziel, die rechtliche Behandlung der Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Sozialrecht darzulegen und zu bewerten. Dabei ist zu untersuchen, inwieweit diese Lebens-formen der Ehe gleichgestellt sind. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, sollen nur die wichtigsten Besonderheiten im Sozialrecht erörtert werden. Im ersten Teil der Arbeit werden zunächst die für das Grundverständnis erforderlichen Begriffe definiert und die Merkmale der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft herausgearbeitet. Der zweite Teil soll einen Überblick über die verfassungsrechtliche Einordnung und den verfassungsrechtlichen Schutz der beiden Partnerschaftsmodelle ermöglichen, um deren rechtliche Behandlung im Sozialrecht im Vergleich zur Ehe bewerten zu können. Nachdem zunächst die Situation der nichtehelichen und partnerschaftlichen Lebensgemeinschaften in der Sozialversicherung dargelegt wird, sollen anschließend auf die Besonderheiten für nicht verheiratete Partner im Arbeitslosengeld II und im Sozialhilferecht eingegangen werden. Ob nichtehelich Zusammenlebende ein Recht zum Bezug einer Sozialwohnung haben und in welchem Umfang ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wird im letzten Kapitel untersucht.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Begriffsbestimmung

1. Formen des Zusammenlebens

2. Die Lebenspartnerschaft

a) Begründung einer Lebenspartnerschaft

b) Wirkungen einer Lebenspartnerschaft

3. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft

III. Verfassungsrechtliche Einordnung

1. Einbeziehung in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG

a) nichteheliche Lebensgemeinschaften

b) Lebenspartnerschaften

2. Verfassungsrechtlicher Schutz durch Art. 2 Abs. 1 GG

IV. Sozialrechtliche Ansprüche der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der eheähnlichen Lebensgemeinschaft

1. Allgemeines zum Sozialrecht

2. Sozialversicherung

a) Kranken- und Pflegeversicherung

b) Unfall- und Rentenversicherung

c) Arbeitslosenversicherung

3. Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe

a) Das Arbeitslosengeld II

b) Die Sozialhilfe

c) Verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 3 GG

d) Feststellung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft

4. Sozialwohnung und Wohngeld

a) Wohnberechtigungsschein

b) Wohngeld beim Bestehen einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft

V. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Diese Seminararbeit untersucht die sozialrechtliche Behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Vergleich zur Ehe. Das Ziel ist es zu bewerten, inwieweit diese Lebensformen sozialrechtlich der Ehe gleichgestellt sind und wo trotz rechtlicher Annäherungen weiterhin Unterschiede in der Behandlung bestehen.

  • Verfassungsrechtliche Einordnung nichtehelicher und eingetragener Lebenspartnerschaften.
  • Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche und deren Voraussetzungen.
  • Regelungen im Bereich der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) sowie Bedarfsgemeinschaften.
  • Leistungsansprüche bei Sozialwohnung und Wohngeld unter Berücksichtigung von Wirtschaftsgemeinschaften.
  • Bewertung der verfassungsrechtlichen Ungleichbehandlung und der gesetzgeberischen Handlungsbedarfe.

Auszug aus dem Buch

3. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft

Neben der Ehe gilt die nichteheliche Lebensgemeinschaft als die verbreitets te Form partnerschaftlichen Zusammenlebens. Im Sozialrecht, vor allem in § 20 SGB XII findet sich der Begriff der „eheähnlichen Gemeinschaft“, während in der Literatur auch die Begriffe „Ehe ohne Trauschein“ oder „wilde Ehe“ üblich sind. Eine gesetzliche Definition dieses Begriffs findet sich nicht. Im Bereich des Sozialrechts wird sie von der Rechtsprechung als eine „auf Dauer angelegte heterosexuelle Beziehung, die sich durch innere Bindungen auszeichnet und keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt beschrieben“14. Nach neuem Recht kommt der Anforderung der Heterosexualität keine Bedeutung mehr zu, da der Gesetzgeber partner schaftsähnliche, d.h. gleichgeschlechtliche nicht eingetragene Gemeinschaf ten der eheähnlichen Lebensgemeinschaft rechtlich gleichsetzt.15

Beide Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens setzen gem. § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c SGB II voraus, dass die Partner in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der gegenseitige Wille anzunehmen ist, im Bedarfsfall füreinander einzustehen und Verantwortung füreinander zu tragen.16 Nach dieser Vorschrift bilden die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Bedarfsgemeinschaft, die im Sinne einer Einstehens- und Verantwortungsge meinschaft17 zu verstehen ist. Sie liegt vor, wenn sich die Partner so füreinander verantwortlich fühlen, dass sie den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen für eigene Bedürfnisse verwenden.18 Da nicht jedes nichteheliche Zusammenleben eine eheähnliche Lebensgemeinschaft darstellt, kommt es nach einem Urteil des Bundessozialgerichts darauf an, dass die Partner „aus einem Topf“ wirtschaften, also in gemeinsamer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft leben.19 Zusätzlich wird die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaft gefordert, um flüchtige Bekanntschaften und vorübergehende Beziehungen auszuschließen.20 Wann das vorübergehende Zusammenleben zu einer dauerhaften Lebensgemeinschaft wird, hängt allerdings vom Einzelfall ab.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet den gesellschaftlichen Wandel weg von der klassischen Ehe hin zu alternativen Lebensformen und definiert das Forschungsziel der sozialrechtlichen Untersuchung.

II. Begriffsbestimmung: Hier werden die verschiedenen Formen des Zusammenlebens – Ehe, Lebenspartnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft – begrifflich abgegrenzt.

III. Verfassungsrechtliche Einordnung: Dieses Kapitel prüft, ob nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften unter den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG fallen oder anderweitig verfassungsrechtlich geschützt sind.

IV. Sozialrechtliche Ansprüche der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der eheähnlichen Lebensgemeinschaft: Es erfolgt eine detaillierte Analyse der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung, der Grundsicherungsregeln (ALG II/Sozialhilfe) sowie der Ansprüche auf Wohngeld und Sozialwohnungen.

V. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass trotz weitreichender sozialversicherungsrechtlicher Angleichung ein spezieller gesetzlicher Rahmen für nichteheliche Lebensgemeinschaften wünschenswert wäre.

Schlüsselwörter

Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Sozialrecht, Ehe, Sozialversicherung, Bedarfsgemeinschaft, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Verfassungsrecht, Art. 6 GG, Unterhaltspflicht, Wirtschaftsgemeinschaft, Familienversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die sozialrechtliche Behandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Vergleich zur Ehe in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die verfassungsrechtliche Einordnung, die sozialversicherungsrechtliche Stellung sowie Ansprüche im Bereich der Grundsicherung und Wohnraumförderung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit diese partnerschaftlichen Lebensformen der Ehe im Sozialrecht gleichgestellt sind und welche rechtlichen Konsequenzen daraus resultieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Seminararbeit, die auf einer Literatur- und Rechtsprechungsanalyse basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die sozialversicherungsrechtliche Analyse, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe sowie die Regelungen zu Wohngeld und Sozialwohnungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Schlüsselbegriffe sind Sozialrecht, Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft und Gleichstellung.

Wie unterscheidet sich die Behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Vergleich zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind in vielen Bereichen des Sozialrechts der Ehe angeglichen worden, während nichteheliche Lebensgemeinschaften oft nicht als Familienangehörige gelten und somit weniger Privilegien genießen.

Welche Rolle spielt die "Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft" im SGB II?

Sie ist ein zentrales Kriterium im SGB II, bei dem die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft gemeinsam für ihren Lebensunterhalt einstehen müssen, was zu einer anspruchsmindernden Anrechnung des Partnereinkommens führt.

Warum wird die Berücksichtigung des Einkommens bei nichtehelichen Partnern oft kritisiert?

Die Kritik basiert darauf, dass staatliche Leistungen gekürzt werden, obwohl für nichteheliche Partner keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, was als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung wahrgenommen wird.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften im Sozialrecht
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
Sozialrecht
Note
14
Autor
Hasret Seker (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
26
Katalognummer
V285386
ISBN (eBook)
9783656857761
ISBN (Buch)
9783656857778
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lebenspartnerschaften Nichtehelich Lebensgemeinschaft Lebensgemeinschaften homosexuell ehe eingetragene Lebenspartnerschaft eheähnlich Lebensformen partnerschaftlich sozialversicherung pflegeversicherung versicherung unfallversicherung krankenversicherung versicherungsschutz versicherungsrecht arbeitslosenversicherung sozialhilfe sozialrechtliche Einordnung Sozial Seminararbeit Hausarbeit
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Hasret Seker (Autor:in), 2013, Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften im Sozialrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/285386
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  26  Seiten
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