Das Zusammenleben zweier Personen ohne die standesamtliche Trauung ist von der heutigen Gesellschaft in Deutschland kaum mehr wegzudenken. Der Rückgang der Ehe, der Anstieg der eheähnlichen bzw. partnerschafts-ähnlichen Lebensgemeinschaften und die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare zeigen, dass die traditionelle Ehe nicht mehr das Monopol der einzig denkbaren Lebensform besitzt. Was früher als moralisch und sittlich verwerflich galt, hat in der heutigen Gesellschaft immer mehr an Akzeptanz gewonnen. Die Rechtsprechung hat die wandelnde Bedeutung dieser Lebensformen und den rapiden Anstieg in den letzten Jahrzehnten nicht verkannt und in vielen Einzelfallentscheidungen Lösungen für rechtliche Probleme geboten. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber durch die Einführung des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft einen rechtlichen Rahmen für homosexuelle Verbindungen gesetzt hat, ist die herrschende Form partnerschaftlichen Zusammenlebens, namentlich die nichteheliche Lebensgemeinschaft, gesetzlich nicht geregelt.
Diese Arbeit setzt sich zum Ziel, die rechtliche Behandlung der Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften im Sozialrecht darzulegen und zu bewerten. Dabei ist zu untersuchen, inwieweit diese Lebens-formen der Ehe gleichgestellt sind. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, sollen nur die wichtigsten Besonderheiten im Sozialrecht erörtert werden. Im ersten Teil der Arbeit werden zunächst die für das Grundverständnis erforderlichen Begriffe definiert und die Merkmale der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft herausgearbeitet. Der zweite Teil soll einen Überblick über die verfassungsrechtliche Einordnung und den verfassungsrechtlichen Schutz der beiden Partnerschaftsmodelle ermöglichen, um deren rechtliche Behandlung im Sozialrecht im Vergleich zur Ehe bewerten zu können. Nachdem zunächst die Situation der nichtehelichen und partnerschaftlichen Lebensgemeinschaften in der Sozialversicherung dargelegt wird, sollen anschließend auf die Besonderheiten für nicht verheiratete Partner im Arbeitslosengeld II und im Sozialhilferecht eingegangen werden. Ob nichtehelich Zusammenlebende ein Recht zum Bezug einer Sozialwohnung haben und in welchem Umfang ein Anspruch auf Wohngeld besteht, wird im letzten Kapitel untersucht.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Begriffsbestimmung
1. Formen des Zusammenlebens
2. Die Lebenspartnerschaft
a) Begründung einer Lebenspartnerschaft
b) Wirkungen einer Lebenspartnerschaft
3. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft
III. Verfassungsrechtliche Einordnung
1. Einbeziehung in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG
a) nichteheliche Lebensgemeinschaften
b) Lebenspartnerschaften
2. Verfassungsrechtlicher Schutz durch Art. 2 Abs. 1 GG
IV. Sozialrechtliche Ansprüche der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der eheähnlichen Lebensgemeinschaft
1. Allgemeines zum Sozialrecht
2. Sozialversicherung
a) Kranken- und Pflegeversicherung
b) Unfall- und Rentenversicherung
c) Arbeitslosenversicherung
3. Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialhilfe
a) Das Arbeitslosengeld II
b) Die Sozialhilfe
c) Verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 3 GG
d) Feststellung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft
4. Sozialwohnung und Wohngeld
a) Wohnberechtigungsschein
b) Wohngeld beim Bestehen einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft
V. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Hasret Seker (Author), 2013, Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften im Sozialrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/285386