Die vorliegende Arbeit gestaltet sich wie folgt: Zunächst werden in Kapitel 2 einige Begriffe beschrieben, die für das Verständnis der Thematik der Unternehmenssanierung grundlegend sind. Hier bildet der Begriff der Unternehmenskrise den Ausgangspunkt. Aufbauend hierauf werden die Begriffe der Sanierung im Allgemeinen, der Sanierungsfähigkeit sowie der Sanierungswürdigkeit und der Sanierungsbedürftigkeit näher betrachtet.
Im dritten Kapitel, das den Schwerpunkt dieser Arbeit darstellt, werden diejenigen Maßnahmen betrachtet, die Eigentümer ergreifen können, um unter der Zuführung finanzieller Mittel zur Sanierung eines Unternehmens beitragen zu können. Die Rechtsformen der AG sowie der GmbH werden hierbei aufgrund ihrer hohen Insolvenzquoten und der sich in diesen Rechtsformen bietenden Vielfalt der möglichen finanziellen Sanierungsmaßnahmen den Gegenstand der Betrachtung darstellen.
Schließlich fasst das vierte und letzte Kapitel die Betrachtungen zusammen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Begriff der Unternehmenskrise/ wichtige Begriffe der Sanierung
3 Finanzielle Sanierungsmaßnahmen durch Eigentümer
3.1 Vorbemerkungen
3.2 Zuzahlung durch Aktionäre bzw. Gesellschafter
3.2.1 Zuzahlung durch Aktionäre
3.2.2 Zuzahlung durch Gesellschafter (Nachschusspflicht, §§ 26-28 GmbHG)
3.3 Der Begriff der doppelstufigen Sanierung
3.4 Die Kapitalherabsetzung
3.4.1 Formen der Kapitalherabsetzung in der AG
3.4.2 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung der AG (§§ 229-236 AktG)
3.4.3 Die Kapitalherabsetzung der GmbH
3.5 Die Kapitalerhöhung
3.5.1 Vorbemerkungen
3.5.2 Nominelle vs. effektive Kapitalerhöhung
3.5.3 Die ordentliche Kapitalerhöhung der AG (§§ 182-191 AktG)
3.5.4 Die bedingte Kapitalerhöhung der AG (§§ 192-201 AktG)
3.5.5 Die genehmigte Kapitalerhöhung der AG (§§ 202- 206 AktG)
3.6 Die Kapitalerhöhung der GmbH
4 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht finanzielle Sanierungsmaßnahmen durch Eigentümer bei Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Das primäre Ziel ist es, Methoden aufzuzeigen, mit denen durch die Zufuhr von Eigenkapital notleidende Unternehmen saniert und vor der Insolvenz bewahrt werden können.
- Grundlagen der Unternehmenskrise und Sanierungsbedürftigkeit
- Zuzahlungen durch Gesellschafter und Aktionäre
- Methodik des Kapitalschnitts (Kombination aus Kapitalherabsetzung und -erhöhung)
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Kapitalmaßnahmen bei AG und GmbH
- Effektivität und Anwendung der Kapitalerhöhungsformen in der Krise
Auszug aus dem Buch
3.4.2 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung der AG (§§ 229-236 AktG)
Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist gesetzlich in den §§ 229 bis 236 AktG geregelt und ist nur erlaubt, um Wertminderungen und sonstige Verluste auszugleichen oder die Kapitalrücklage zu erhöhen (229 Abs.1 AktG). Im Sanierungsfall wird die Erhöhung der Kapitalrücklage regelmäßig keine Rolle spielen. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung kann eine Unterbilanz beseitigen, ohne dass dem Unternehmen von außen finanzielle Mittel zufließen. Dies geschieht durch eine Umbuchungsmaßnahme, gezeichnetes Kapital wird in andere Bilanzpositionen, wie bspw. die Kapitalrücklage, umgebucht. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung wird deshalb als „buchmäßige Sanierung“ bezeichnet. Sie ist ‚‚vereinfacht“, weil die Gläubigerschutzvorschrift des § 225 AktG keine Anwendung findet. Stattdessen gilt nur ein eingeschränkter Gläubigerschutz, und die Auszahlung der durch die Kapitalherabsetzung freigewordenen Mittel an die Aktionäre ist verboten (§ 230 AktG). Es kann bei dieser Form der Kapitalherabsetzung demnach kein Abfluss liquider Mittel erfolgen, was rechtfertigt, dass die vereinfachte Kapitalherabsetzung als spezielles Verfahren der Kapitalherabsetzung für den Sanierungsfall bezeichnet wird. Allerdings ist ihre Anwendung auf solche Fälle beschränkt, in denen keine anderen Möglichkeiten zur Verlustabdeckung mehr existieren. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung darf erst durchgeführt werden, wenn bereits Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag und der Teil der Summe aus gesetzlicher Rücklage und Kapitalrücklage, der 10 % des nach der Kapitalherabsetzung verbleibenden Grundkapitals übersteigt, aufgelöst sind (§229 Abs. 2 AktG). Nach einer vereinfachten Kapitalherabsetzung ist eine Gewinnausschüttung gemäß §233 Abs.1 AktG erst dann wieder erlaubt, wenn die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage gemeinsam eine Höhe von zehn Prozent des herabgesetzten Grundkapitals erreichen. Die Kapitalherabsetzung wird also einerseits vereinfacht, andererseits wird der Gläubigerschutz nicht gänzlich vernachlässigt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Relevanz der Unternehmenssanierung angesichts zahlreicher Insolvenzen in Deutschland und definiert den Rahmen der Arbeit.
2 Der Begriff der Unternehmenskrise/ wichtige Begriffe der Sanierung: Dieses Kapitel definiert Unternehmenskrise, Sanierungsfähigkeit sowie Sanierungswürdigkeit und betont die Bedeutung der Insolvenzvermeidung.
3 Finanzielle Sanierungsmaßnahmen durch Eigentümer: Hier werden Instrumente wie Zuzahlungen, Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung detailliert für AG und GmbH analysiert.
4 Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die zentralen Erkenntnisse zu den finanziellen Sanierungsmethoden und deren praktische Anwendbarkeit zusammen.
Schlüsselwörter
Unternehmenssanierung, Unternehmenskrise, Eigenkapital, Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, AG, GmbH, Liquidität, Sanierungsfähigkeit, Sanierungswürdigkeit, Kapitalschnitt, Insolvenzvermeidung, Gesellschafter, Nachschusspflicht, Gläubigerschutz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit befasst sich mit finanziellen Sanierungsmaßnahmen, die von Eigentümern ergriffen werden können, um notleidende Unternehmen in der Krise zu stützen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten der Kapitalaufbringung durch Gesellschafter und Aktionäre, insbesondere bei AGs und GmbHs.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel besteht darin, aufzuzeigen, wie durch eine Kombination von Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung die Kapitalstruktur von Unternehmen verbessert und die Liquidität gesichert werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender betriebswirtschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Quellen zum Sanierungs- und Gesellschaftsrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert Instrumente wie Zuzahlungen, Nachschusspflichten, die vereinfachte Kapitalherabsetzung sowie verschiedene Formen der Kapitalerhöhung (ordentlich, bedingt, genehmigt).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Unternehmenssanierung, Kapitalschnitt, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung und Eigenkapital sind die zentralen Begriffe der Untersuchung.
Warum ist eine Kapitalerhöhung als isolierte Maßnahme oft nicht praktikabel?
In Krisenzeiten notiert der Aktienkurs oft unter pari, und da die Ausgabe von Aktien unter dem Nennbetrag untersagt ist, ist meist eine vorgelagerte Kapitalherabsetzung erforderlich.
Worin besteht der Vorteil einer genehmigten Kapitalerhöhung bei der GmbH?
Sie bietet Zeitersparnis und Flexibilität, da die Entscheidung für eine Kapitalerhöhung auf die Geschäftsführung übertragen werden kann, ohne dass jedes Mal eine Gesellschafterversammlung einberufen werden muss.
- Arbeit zitieren
- Philip Baqué (Autor:in), 2014, Sanierungsbedürftigkeit und -maßnahmen mit Zuführung finanzieller Mittel durch Eigentümer, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/285234