Der Leistungsdruck im Profi- aber auch im Breitensport betrifft schon lange nicht mehr nur die Sportler selbst und ihre Trainer, sondern auch die im Hintergrund wirkenden Betreuer wie Physiotherapeuten oder Sportärzte. Letztere sind dazu verpflichtet, die Sportler – trotz dauerhafter körperlicher Belastung- auf einem stetigen hohen physischen Leistungsstand zu halten. Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, erscheint es für Sportärzte verlockend, (verbotene) leistungsfördernde Substanzen zu Hilfe zu nehmen. Soweit hierbei Rechtsfragen im Zusammenhang mit Doping aufkommen, die die Ärzte betreffen, werden in der Öffentlichkeit insbesondere die Verwirklichung von Straftatbeständen wie Körperverletzung oder sogar Totschlag diskutiert. Zivilrechtliche Haftungsfragen kommen entweder gar nicht auf oder werden verdrängt. Die Sportpresse und die breite Öffentlichkeit verurteilen den gedopten Sportler und seine Gehilfen aufgrund des durch Dopings manipulierten sportlichen Wettbewerbs. Aus dieser Sicht ist es entscheidend, dass der Sportler Regeln der sportlichen Fairness missachtet oder dass der eigene Lieblingssportler gegen den gedopten Sportler verliert. Dabei wird jedoch übersehen, dass die Anwendung von Dopingmitteln weitreichende Schadensersatzforderungen nicht nur gegen den Sportler selbst, sondern auch gegen den die Dopingmittel verordnenden und vergebenden Arzt nach sich ziehen kann.
Die vorliegende Arbeit zum Thema „Die Arzthaftung bei der Verordnung und Vergabe von Dopingmitteln“ stellt die möglichen Schadensersatzansprüche dar, denen ein Arzt bei der Vergabe von Dopingmitteln – mit oder ohne Einwilligung des betroffenen Sportlers – gegenüber verschiedenen Geschädigten ausgesetzt sein kann.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
I. Definition des Dopings
II. Rechtliche Konsequenzen des Dopings für den Sportler
B. Die Arzthaftung bei der Vergabe oder Verordnung von Dopingmitteln
I. Haftung des Arztes gegenüber dem betroffenen Sportler
1. Vertragliche Haftung
a) Schuldverhältnis
1) Doping mit Einwilligung des Sportlers
aa) Auswirkung der Einwilligung des Sportlers auf den Behandlungsvertrag
bb) Haftung aus culpa in contrahendo
2) Doping ohne Einwilligung des Sportlers
b) Pflichtverletzung
1) Doping als Behandlungsfehler
2) Fehlende Einwilligung gem. § 630d Abs. 1 BGB und mangelhafte Aufklärung gem. § 630e BGB
aa) Hypothetische Einwilligung
bb) Mutmaßliche Einwilligung
3) Die Pflichtverletzung des Arztes beim selbstständig dopenden Sportler
c) Vertretenmüssen
d) Kausaler Schaden
aa) Schadenspositionen
bb) Die Errechnung des entgangenen Gewinns am Beispiel Katrin Krabbe
cc) Schmerzensgeld
dd) Mitverschulden
2. Deliktische Haftung
a) § 823 Abs. 1 BGB
aa) Verletzungshandlung und Rechtsgutsverletzung
bb) Haftungsbegründende Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden
cc) Ersatzfähiger Schaden
b) § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einem Schutzgesetz
II. Haftung des Arztes gegenüber dem betroffenen Sportverein
1. Vertragliche Haftung
a) Anspruchsvoraussetzungen
b) Haftungsumfang
2. Deliktische Haftung
III. Haftung des Arztes gegenüber Dritten
1. Haftung aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
a) Einbeziehung in den Vertrag
aa) Sponsoren
bb) Konkurrenten bei Sportveranstaltungen
cc) Veranstalter von Sportwettbewerben
dd) Teilnehmer von Sportwetten
ee) Zuschauer
b) Rechtsfolge
2. Deliktische Haftung
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftung von Ärzten bei der Verordnung oder Vergabe von Dopingmitteln an Sportler. Das primäre Ziel ist es, Schadensersatzansprüche zu beleuchten, die gegen den Mediziner geltend gemacht werden können, wenn es durch Doping zu Gesundheitsschäden oder wettbewerbsrechtlichen Sanktionen kommt.
- Vertragliche und deliktische Haftungsgrundlagen im Arzthaftungsrecht.
- Die Abgrenzung von Behandlungsfehlern und Aufklärungspflichtverletzungen beim Doping.
- Die Rolle der Schadensberechnung bei Profisportlern (insb. entgangener Gewinn).
- Möglichkeiten der Haftung gegenüber Dritten wie Sponsoren, Veranstaltern oder Zuschauern.
Auszug aus dem Buch
bb) Die Errechnung des entgangenen Gewinns am Beispiel Katrin Krabbe
Schwieriger ist die Errechnung des entgangenen Gewinns bei Einzelsportlern. Diese Problematik stellte sich beispielsweise für das LG München im Fall der Leichtathletin Katrin Krabbe.109 Der Leichtathletik Weltverband IAAF verhängte 1993 eine zweijährige Wettkampfsperre wegen unsportlichen Verhaltens gegen die bis dato erfolgreiche Leichtathletin.110 Wie sich später herausstellte, war diese Sperre unberechtigt.111 Daraufhin erhob Frau Krabbe eine Schadensersatzklage in Höhe von 2,55 Mio. DM gegen den IAAF aufgrund des entgangenen Gewinns von Start- und Preisgeldern aus verpassten Wettkämpfen.112 Im Wege der Darlegungs- und Beweiserleichterung gem. § 252 S. 2 BGB und § 287 ZPO hat das LG München eine Prognose der hypothetischen Gewinnentwicklung von Frau Krabbe erstellt. Unter Berücksichtigung ihrer bisherigen sportlichen Erfolge, ihres Alters, ihrer gesundheitlichen Verfassung, ihrer Trainingsleistung und der Art der verpassten Wettkämpfe, hielt das LG München es für wahrscheinlich, dass Frau Krabbe in den gesperrten zwei Jahren, zahlreiche Start-, Sponsoren- und Preisgelder erhalten hätte.113 Das LG München hat der Klägerin einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 1,2 Mio. DM zugesprochen.114 Der Abzug von mehr als der Hälfte vom geforderten Anspruch sei aufgrund vom „normalen Lauf der Dinge verbleibender Risiken“ wie Verletzungsgefahren oder unvorhersehbare Leistungseinbußen vorgenommen worden.115
Das LG München hat in diesem als „leading case“ des Sportrechts bezeichneten Fall aufgezeigt, wie der entgangene Gewinn für einen Athleten zu ermitteln ist und welche Faktoren hierbei zu berücksichtigen sind.116 Die Rechtsprechung hat hingegen für den Handelsverkehr beispielsweise festgestellt, dass es „dem gewöhnlichen Lauf der Dinge“ i.S.d. § 252 S. 2 BGB entspricht, dass ein Händler seine Ware nach dem
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Diese Einleitung skizziert die Problematik des Dopings im Sport aus juristischer Sicht und verdeutlicht, dass neben den strafrechtlichen Aspekten auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen gegen Ärzte in den Fokus rücken.
B. Die Arzthaftung bei der Vergabe oder Verordnung von Dopingmitteln: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die vertragliche und deliktische Haftung des Arztes gegenüber Sportlern und Sportvereinen sowie die Ausgestaltung von Schutzwirkungen zugunsten Dritter.
C. Fazit: Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass die Haftung des Arztes stark vom Einzelfall abhängt und insbesondere bei Profisportlern komplexe Anforderungen an die Schadensermittlung stellt.
Schlüsselwörter
Arzthaftung, Doping, Behandlungsvertrag, Schadensersatz, Leistungssport, Schutzgesetz, Aufklärungspflicht, Mitverschulden, entgangener Gewinn, Wettkampfsperre, Deliktsrecht, Vertrag mit Schutzwirkung, Nebenwirkungen, Sportrecht, Gesundheits- und Körperverletzung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Haftung von Ärzten, die Athleten Dopingmittel verabreichen oder verordnen, wobei der Fokus auf den zivilrechtlichen Konsequenzen und Schadensersatzansprüchen liegt.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die vertraglichen und deliktischen Anspruchsgrundlagen, die Definition von Doping aus ärztlicher Sicht, die Aufklärungspflichten des Mediziners sowie die Haftung gegenüber Sportlern, Vereinen und Dritten wie Sponsoren.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel besteht darin, aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen ein Arzt für Gesundheitsschäden oder Vermögensnachteile (z.B. durch Wettkampfsperren) haftbar gemacht werden kann, wenn er in Dopingvorgänge involviert ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die aktuelle Gesetzestexte (insb. BGB, StGB, AMG), einschlägige Kommentarliteratur sowie die aktuelle Rechtsprechung analysiert und subsumiert.
Was wird im Hauptteil ausführlich behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung vertraglicher und deliktischer Haftungskonstellationen gegenüber dem Sportler, dem Sportverein sowie die Einbeziehung Dritter in den Behandlungsvertrag mit Schutzwirkung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Arzthaftung, Behandlungsfehler, Schutzgesetzverletzung, Kausalität bei Vermögensschäden und die Differenzhypothese.
Wie wird das Mitverschulden des Sportlers bei Doping bewertet?
Eine Einwilligung des Sportlers in die Dopingmittelvergabe führt nicht zur Haftungsbefreiung des Arztes, wirkt sich aber im Rahmen von § 254 BGB als Mitverschulden anspruchsmindernd aus.
Können Zuschauer, die durch Doping enttäuscht wurden, ebenfalls Schadensersatz verlangen?
Nach Ansicht des Autors ist dies in der Regel zu verneinen, da Zuschauern eines durch Doping beeinflussten Sportereignisses kein ersatzfähiger Schaden im Sinne des Zivilrechts entsteht.
- Arbeit zitieren
- Nikolaus von Bar (Autor:in), 2014, Die Arzthaftung bei der Vergabe oder Verordnung von Dopingmitteln, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/284299