Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt keine Legaldefinition für das Stiefkind oder das Stiefkindverhältnis. Nicht einmal der Begriff „Stiefkind“ taucht im BGB auf. Die Rechtsliteratur versteht unter Stiefkindern solche Kinder, die nur zu einem Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis stehen, zum anderen aber nicht. Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung der Stiefkinder durch sämtliche Rechtsgebiete.
Inhaltsverzeichnis
A) Begriff und Problemstellung
I) Begrifflichkeiten im Stiefkindverhältnis
1) Schwägerschaft
2) Faktische Elternschaft
3) Stiefkind gleich Scheidungskind
4) Stiefkind im allgemeinen Sprachgebrauch
5) Stiefkind als juristischer Begriff
a) Ehe des sorgeberechtigten und des Stiefelternteils
b) Eltern-Kind-Verhältnis
aa) Eheliches Kind
bb) Adoptivkind
cc) Halbwaisen und Scheidungswaisen
dd) Nichteheliches Kind
c) Zeitliche Begrenzung
aa) Erreichen der Volljährigkeit
bb) Auflösung der Stiefehe
d) Lebensgemeinschaft von Stiefkind und Stiefelternteil
e) Ergebnis
II) Problemstellung
1) Prüfungsumfang
2) Schrifttum zum Stiefkind
3) Aktuelle Problematik
B) Das Stiefkind im System des Bürgerlichen Rechts
I) Sorgerecht
1) Die Stiefkindadoption
2) Der Stiefelternteil als Vormund und Pfleger
3) Rechtsgeschäftliche Übertragung der elterlichen Sorge auf den Stiefelternteil
4) Pflichtenzuweisung über § 1353 BGB
5) Besonderheiten beim Tod des sorgeberechtigten Elternteils
6) Ergebnis de lege lata
7) Lösungsansätze de lege ferenda
a) Frank
b) Conradi
c) V.d. Weiden
d) Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe
8) Stellungnahme
II) Unterhaltsrecht
1) Gesetzliche Regelungen
a) § 1371 Abs.4 BGB
b) Mittelbar über §§ 1360, 1360 a BGB
c) §§ 1603 Abs.2, 1353 BGB
d) Dienstleistungspflicht nach § 1619 BGB
e) Verwendung des Kindesvermögens, § 1649 Abs.2 BGB
f) Zwischenergebnis
2) Vertragliche Ansprüche
a) Konkludente Übernahme des Unterhalts
aa) Durch Aufnahme in den ehelichen Haushalt
bb) Durch Einbenennung
cc) Durch Inanspruchnahme öffentlich-rechtlicher Leistungen
dd) Zwischenergebnis
b) Vertragspartner des Stiefelternteils
c) Sonderfall der Gütergemeinschaft, §§ 1437, 1459, 1604 BGB
3) Ergebnis de lege lata
4) Lösungsansätze de lege ferenda
a) Frank
b) Conradi
c) v.d. Weiden
d) Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe
e) Lüderitz
5) Stellungnahme
III) Erbrecht
1) Rechtslage
2) Lösungsvorschlag
IV) Sonstige Bürgerlich-rechtliche Auswirkungen
1) Rechtsgeschäftliche Vertretung durch den Stiefelternteil
2) Bereicherungsrecht
3) Deliktsrecht
a) § 823 Abs.1 BGB
b) § 832 BGB
c) § 844 Abs.2 BGB
C) Das Stiefkindverhältnis aus strafrechtlicher Sicht
I) Elterliches Züchtigungsrecht
II) Garantenstellung
III) §§ 174, 180 StGB
IV) Weitere Modifikationen
D) Das Stiefkind im öffentlichen Recht
I) Steuerrecht
1) Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuer
2) Einkommensteuer
II) Namensrecht - die Problematik der Einbenennung
1) Gesetzliche Regelung
2) Ältere Rechtsprechung
3) Die neue Rechtsprechung des BVerwG
4) OVG Münster
5) Stellungnahme
6) Rechtspolitische Erwägungen
a) Doppelname
b) Erweiterung des § 1618 BGB
c) Keine Möglichkeit zur Namensänderung
7) Fazit
III) Sozialrecht
1) Hilfe zum Lebensunterhalt
2) Kindergeld
3) Rentenversicherung
4) Unfallversicherung
5) Krankenversicherung
6) Fazit
IV) Prozeßrecht
1) Ausschluß und Ablehnung von Gerichtspersonen
2) Zeugnis- und Eidesverweigerungsrecht
3) Weitere Besonderheiten
a) ZPO
b) StPO
c) SGG
E) Zusammenfassung
I) Bestehender Rechtszustand
II) Rechtspolitischer Handlungsbedarf
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die derzeitige Rechtsstellung des Stiefkindes in der deutschen Rechtsordnung und analysiert, ob angesichts demografischer Veränderungen und tatsächlicher familiärer Lebenswirklichkeiten ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um Stiefkinder rechtlich besser abzusichern.
- Stiefkindverhältnis aus zivilrechtlicher Sicht (Sorgerecht, Unterhalt, Erbrecht)
- Strafrechtliche Aspekte wie Züchtigungsrecht und Garantenstellung
- Öffentlich-rechtliche Regelungen (Steuerrecht, Sozialrecht, Namensrecht)
- Analyse und Kritik bestehender Gesetze und aktueller Rechtsprechung
- Vorschläge zur rechtlichen Neuregelung (de lege ferenda)
Auszug aus dem Buch
A) Begriff und Problemstellung
Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt keine Legaldefinition für das Stiefkind oder das Stiefkindverhältnis. Nicht einmal der Begriff „Stiefkind“ taucht im BGB auf. Nach Gernhuber ist das Stiefkind „keine Kategorie des Familienrechts“. Zwar erscheint das Wort „Stiefkind“ in einigen Gesetzen wie z.B. in den §§ 32 II Nr.3 b) EStG 1961, 205 II, 1262 II RVO, 39 II AVG, 60 II RKG, 2 I 1 Nr.1 BKKG, jedoch nicht in Form einer Definition. Eine nähere Bestimmung dessen, was ein Stiefkind ist, ergibt sich aus der Klärung einiger in der Literatur auftauchender Begriffe.
1) Schwägerschaft
Das Stiefkind erscheint im BGB durch den Begriff der Schwägerschaft. Schwägerschaft einer Person besteht zu den Verwandten ihres Ehegatten, § 1590 Abs.1 BGB. Aufgrund der offenkundig verschiedenen Interessenlage im Verhältnis einer Person zu ihren Stiefkindern auf der einen und ihren Schwiegereltern und sonstigen Verschwägerten auf der anderen Seite bietet der Begriff der Schwägerschaft jedoch keinen tauglichen Ansatzpunkt für die vorliegende Untersuchung.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Begriff und Problemstellung: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Stiefkindes und grenzt ihn von anderen verwandtschaftlichen oder faktischen Beziehungsverhältnissen ab, um eine Grundlage für die weitere rechtliche Untersuchung zu schaffen.
B) Das Stiefkind im System des Bürgerlichen Rechts: Der Hauptteil beleuchtet die zivilrechtliche Benachteiligung von Stiefkindern, insbesondere in den Bereichen Sorgerecht, Unterhaltspflichten und Erbrecht, und kritisiert die fehlende gesetzliche Anerkennung.
C) Das Stiefkindverhältnis aus strafrechtlicher Sicht: Hier wird untersucht, inwiefern Stiefkinder strafrechtlich – etwa bei Missbrauch oder Verletzung der Aufsichtspflicht – geschützt sind und ob die bestehenden Regelungen für Stieffamilien ausreichen.
D) Das Stiefkind im öffentlichen Recht: Dieses Kapitel analysiert, wie das öffentliche Recht, insbesondere Steuer-, Sozial- und Namensrecht, das Stiefkindverhältnis regelt und wo hier teilweise bereits eine faktische Gleichstellung zu leiblichen Kindern existiert.
E) Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz des aktuellen Rechtszustands und dem Plädoyer für einen konkreten rechtspolitischen Handlungsbedarf, um Stiefkinder in der Rechtsordnung besser zu integrieren.
Schlüsselwörter
Stiefkind, Stiefkindverhältnis, Familienrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Erbrecht, Namensänderung, Faktische Elternschaft, Kindeswohl, Schwägerschaft, Rechtsstellung, Kindschaftsrecht, Stieffamilie, Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung des Stiefkindverhältnisses innerhalb der deutschen Rechtsordnung und untersucht dessen Defizite im Bürgerlichen Recht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die zivilrechtliche Sorgerechts- und Unterhaltssituation, das Erbrecht, strafrechtliche Schutzfunktionen sowie die Behandlung im Steuer-, Sozial- und Namensrecht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, die aktuelle, oft unbefriedigende Rechtslage von Stiefkindern aufzuzeigen und Vorschläge für eine zukünftige gesetzliche Regelung (de lege ferenda) zu erarbeiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Literatur und aktueller Rechtsprechung, ergänzt durch eine kritische Auseinandersetzung mit rechtspolitischen Modellen zur Stiefkindproblematik.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird systematisch untersucht, in welchen Rechtsgebieten Stiefkinder gegenüber leiblichen Kindern benachteiligt sind und wo die Rechtsfigur der „Schwägerschaft“ als Anknüpfungspunkt nicht ausreicht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Stiefkindverhältnis, Kindeswohl, faktische Elternschaft und rechtliche Benachteiligung charakterisiert.
Warum ist die aktuelle Rechtsstellung des Stiefkindes im Bürgerlichen Recht problematisch?
Das BGB enthält keine klare Definition oder spezielle Regelungen für Stiefkinder, was dazu führt, dass diese bei Sorgerecht, Unterhalt und Erbrecht oft schutzlos gestellt sind, obwohl sie de facto in einer Stieffamilie leben.
Wie bewertet der Autor die Einbenennung von Stiefkindern?
Der Autor kritisiert eine starre gesetzliche Regelung und befürwortet eine flexible Handhabung im Einzelfall, bei der das Kindeswohl das übergeordnete Kriterium darstellt.
Welche konkreten Lösungen schlägt der Autor für die Zukunft vor?
Der Autor schlägt unter anderem einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen Stiefeltern sowie einen gesetzlichen Erbersatzanspruch analog zu existierenden Regelungen für nichteheliche Kinder vor.
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- Claus Renzelmann (Author), 1996, Die Rechtsstellung des Stiefkinds, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/281775