Vorlesungsmitschrift "Handels- und Gesellschaftsrecht" in Stichpunkten und kurzen Abschnitten. Aus dem Inhalt: Einführung in das Handelsrecht, Kaufmannsarten, Die Firma, Handelsregister, unselbstständige Hilfspersonen des Kaufmanns, die selbstständigen Hilfspersonen des Kaufmanns, Allgemeine Vorschriften für Handelsgeschäfte, der Handelskauf, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, (...).
Inhaltsverzeichnis
- Einführung ins das Handelsrecht
- Kaufmannsarten
- Der Gewerbebegriff
- Der Begriff des Kleingewerbes
- Der Istkaufmann §1 Abs. 2 HGB
- Der Kannkaufmann §2 HGB
- Der land- und forstwirtschaftliche Kannkaufmann §3 HGB
- Der Fiktivkaufmann §5 HGB
- Der Scheinkaufmann §5 HGB i.V.m. §242 BGB
- Der Formkaufmann §6 Abs. 1,2 HGB
- Konsequenzen der Kaufmannseigenschaft
- Firma
- Die Firma
- Firmengrundsätze
- Der Grundsatz der Firmenwahrheit
- Das Prinzip der Firmeneinheit
- Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit
- Der Firmenschutz
- Die Überlagerung des Firmenschutzes durch das UWG und MarkenG
- Inhaberwechsel bei kaufmännischen Unternehmen
- Die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text bietet eine Einführung in das Handelsrecht und behandelt die verschiedenen Arten von Kaufleuten, die Bedeutung der Firma im Handelsrecht sowie die Rechtsfolgen des Inhaberwechsels bei kaufmännischen Unternehmen.
- Definition des Handelsrechts und seine Abgrenzung zum allgemeinen bürgerlichen Recht
- Erläuterung der verschiedenen Arten von Kaufleuten (Istkaufmann, Kannkaufmann, Scheinkaufmann, Formkaufmann)
- Die Bedeutung der Firma als Name des Kaufmanns und ihre Funktionen
- Die Grundsätze der Firmenwahrheit, Firmeneinheit, Firmenunterscheidbarkeit und der Firmenschutz
- Die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung und die Rechtsfolgen des Inhaberwechsels
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung ins das Handelsrecht
Das Handelsrecht wird als Sonderprivatrecht der Kaufleute definiert und umfasst spezielle Vorschriften, die vom allgemeinen bürgerlichen Recht abweichen. Die Kaufmannseigenschaft ist der subjektive Anknüpfungspunkt für die Anwendung dieser Vorschriften. Das Handelsrecht ist formfrei, drängt auf schnelle Handlung und greift nur dann ein, wenn keine Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) vorhanden sind. Im Falle von Streitigkeiten kommt das BGB zur Anwendung, wenn keine speziellen handelsrechtlichen Normen eingreifen.
Kaufmannsarten
Der Text erläutert die verschiedenen Arten von Kaufleuten, die im Handelsrecht relevant sind. Der Gewerbebegriff wird definiert und die Kriterien für die Einstufung als Kleingewerbe werden vorgestellt. Der Istkaufmann ist ein Kaufmann kraft Gesetzes, der ein Gewerbe betreibt und dessen Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Kannkaufmann kann die Kaufmannseigenschaft durch Registereintrag erwerben. Der land- und forstwirtschaftliche Kannkaufmann kann die Kaufmannseigenschaft ebenfalls durch Registereintrag erwerben, wenn sein Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Fiktivkaufmann ist ein Kaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist, obwohl die Voraussetzungen für die Kaufmannseigenschaft nicht vorliegen. Der Scheinkaufmann ist ein Kaufmann, der im kaufmännischen Rechts- und Geschäftsverkehr als Kaufmann auftritt, ohne es tatsächlich zu sein. Der Formkaufmann ist ein Kaufmann, der aufgrund seiner Gesellschaftsform (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH) als Kaufmann gilt.
Firma
Die Firma ist der Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Sie dient der Unterscheidung zwischen der kaufmännischen und privaten Seite des Kaufmanns, der Abgrenzung von anderen Kaufleuten, der Vermeidung von Verwechslungen, der Vermittlung von Informationen über den Unternehmensträger, der Werbung für das Unternehmen und als Wertträger. Der Text erläutert die Grundsätze der Firmenwahrheit, Firmeneinheit, Firmenunterscheidbarkeit und den Firmenschutz. Der Firmenschutz ist ein absolutes Recht, das dem Kaufmann bei unberechtigtem Firmengebrauch Abwehransprüche gewährt. Die Überlagerung des Firmenschutzes durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das MarkenG wird ebenfalls behandelt.
Inhaberwechsel bei kaufmännischen Unternehmen
Der Text behandelt die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung. Der Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn er die bisherige Firma fortführt. Die Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers wird begrenzt, indem er nur für die Verbindlichkeiten haftet, die vor Ablauf von 5 Jahren fällig sind. Die Parteien können eine abweichende Vereinbarung treffen, die jedoch Dritten gegenüber nur wirksam ist, wenn sie in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht wird oder wenn sie vom Erwerber oder vom Veräußerer dem Dritten mitgeteilt worden ist.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Handelsrecht, die Kaufmannseigenschaft, die Firma, die Firmengrundsätze, den Firmenschutz, den Inhaberwechsel bei kaufmännischen Unternehmen und die Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2007, Handels- und Gesellschaftsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/281059