„Muss ein katholischer Gefängnispfarrer schweigen, wenn ihm ein Gefangener beichtet, dass er am nächsten Tag auf sicherem Wege aus dem Gefängnis flüchten wird?“
Würde man diese Frage zufälligen Passanten in einer Fußgängerzone stellen, würde man sicherlich ein breites Spektrum an Antworten bekommen, vermischt sich doch, in dieser scheinbar lapidaren Fragestellung eine Fülle kirchlicher, staatsrechtlicher und moralischer Normen.
Diese Hausarbeit wird in drei Schritten die oben genannte Fragestellung behandeln.
Im ersten Schritt wird die Stellung des Gefängnispfarrers betrachtet. Dabei wird dargelegt, aufgrund welcher Normen es eine Gefängnisseelsorge gibt und welchen Auftrag sie hat. Anschließend werden die Ansprüche und die Erwartungen an die Person des Seelsorgers, der als kirchlicher Amtsträger in staatlichem Auftrag aktiv ist, aufgezeigt.
Der zweite Schritt wird das Themengebiet ‚Beichte/Bußsakrament‘ behandeln. Hier werden wir auf die Fragestellung „Muss er schweigen?“ und „Kann er aussagen?“ anhand der entsprechenden Normen im kirchlichen und im staatlichen Recht eingehen.
Im dritten Schritt wird die moralische Problematik der Fragestellung bearbeitet. Dabei wird auf die Güterabwägung zwischen Einzelfall und allgemeiner Vorschrift, die Problematik der direkten und indirekten Verletzung des Beichtgeheimnisses und das Dilemma des Seelsorgers, der sich für eine Vorgehensweise entscheiden muss, eingegangen.
Das Fazit soll zum Ende zusammenfassend die dargestellten Ergebnisse bündeln und die Leitfrage abschließend beantworten.
Inhaltsverzeichnis
1. Stellung des Gefängnispfarrers
2. Beichte/Bußsakrament
3. Moralische Problematik
4. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen kirchlicher Schweigepflicht und staatlichen Sicherheitsinteressen am Beispiel eines Gefängnispfarrers, der von einer geplanten Flucht eines Inhaftierten erfährt. Ziel ist es, die kirchenrechtliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit der staatsrechtlichen Rechtslage gegenüberzustellen und das ethische Dilemma der Entscheidungssituation zu beleuchten.
- Rechtliche Grundlagen der Gefängnisseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland
- Kirchenrechtliche Bestimmungen zum Beichtgeheimnis und Bußsakrament
- Staatliche Anerkennung des Seelsorgegeheimnisses in Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch
- Ethische Güterabwägung im Konflikt zwischen Beichtgeheimnis und Verbrechensverhinderung
Auszug aus dem Buch
Die katholische Kirche und das Sakrament der Buße
Die katholische Kirche geht bei aller seelsorgerischen Arbeit stets von einen vertrauensvollen und verschwiegenen Miteinander von Seelsorger und Gläubigen aus. Besonders das Sakrament der Buße und die damit verbundene Beichte werden durch vielfältige kirchliche Normen zu einem Raum absoluter Verschwiegenheit erklärt.
Das Sakrament der Buße, stellt einen elementaren Bestandteil des katholisch – christlichen Glaubens dar, da sich hier eine Aussöhnung zwischen dem sündigen Menschen und dem vergebenden Gott vollzieht. Fester Teil des Bußsakramentes ist das Bekenntnis, welches mündlich (oder in besonderen Fällen schriftlich) in der Beichte erfolgt und welches mit der Reue und der Bußauflage erst die Möglichkeit zur Absolution, also der Vergebung der Sünden, schafft. Da also das Bekenntnis der Sünden für gläubige Katholiken unumgänglich ist, wurden durch die Kirche genaue Regelungen geschaffen, die dem Beichtenden ermöglichen sollen alle Vergehen beichten zu können, ohne dabei gesellschaftliche oder sonstige Repressalien fürchten zu müssen. Gemeinhin werden diese Regularien als Beichtgeheimnis, oder im Kirchenrecht als Beichtsiegel bezeichnet.
Grundsatz der Kirche ist, dass das Beichtgeheimnis „die strenge Pflicht der völligen Geheimhaltung all dessen (ist), was jemand durch die sakramentale Beichte erfahren hat. Die Kirche erklärt es für unverletzlich.“ Genauer bedeutet dies, gemäß can. 983 §1, dass es dem Beichtvater streng verboten ist den Pönitenten (Beichtenden) „durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.“ Das Kirchenrecht kennt keine Ausnahmeregelung von dieser Vorschrift, es gibt also in den Augen der Kirche keine Gründe, die einen Bruch des Beichtgeheimnisses rechtfertigen könnten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Stellung des Gefängnispfarrers: Dieses Kapitel erläutert den gesetzlichen Rahmen der Gefängnisseelsorge und beschreibt das Rollenverständnis des Seelsorgers als kirchlicher Amtsträger im staatlichen Dienst.
2. Beichte/Bußsakrament: Hier werden die kirchenrechtlichen Normen des Beichtgeheimnisses sowie die staatliche Befreiung von der Aussagepflicht für Geistliche in der BRD detailliert analysiert.
3. Moralische Problematik: Dieser Abschnitt beleuchtet das ethische Dilemma der Güterabwägung und die Konsequenzen einer (auch indirekten) Verletzung des Beichtgeheimnisses.
4. Fazit: Das abschließende Kapitel bündelt die Ergebnisse und beantwortet die Leitfrage zur kirchen- und staatsrechtlichen Situation des Gefängnispfarrers.
Schlüsselwörter
Gefängnisseelsorge, Beichtgeheimnis, Bußsakrament, Kirchenrecht, CIC, Grundgesetz, Reichskonkordat, Staatskirchenrecht, Schweigepflicht, Strafvollzug, Seelsorgegeheimnis, moralische Problematik, Güterabwägung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie ein katholischer Gefängnispfarrer reagieren muss, wenn ein Gefangener ihm in einer Beichte eine geplante Flucht offenbart.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Seelsorge im Strafvollzug, die kirchlichen Vorschriften zum Beichtgeheimnis und die moralethische Abwägung bei Straftaten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob ein Gefängnispfarrer kirchenrechtlich und staatlich zur Aussage verpflichtet ist oder schweigen muss.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine kirchen- und staatsrechtliche Analyse unter Einbeziehung relevanter Gesetze wie dem Grundgesetz, dem CIC sowie der moraltheologischen Reflexion.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Rolle des Seelsorgers, die Definition und Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses sowie der Konflikt zwischen Sicherheitsbedürfnissen und Seelsorgegeheimnis erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Gefängnisseelsorge, Beichtgeheimnis, Bußsakrament, Staatskirchenrecht und Schweigepflicht.
Welche Strafe droht einem Priester bei Bruch des Beichtgeheimnisses?
Bei einer direkten Verletzung des Beichtgeheimnisses droht die amtliche Exkommunikation, die mit dem Verlust aller Ämter und Würden verbunden sein kann.
Darf der Staat einen Pfarrer zwingen, den Fluchtplan preiszugeben?
Nein, aufgrund des Reichskonkordats und der gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechte ist der Staat nicht dazu befugt, Geistliche zu einer Aussage über beichtgeheimnis-relevante Tatsachen zu zwingen.
- Arbeit zitieren
- Verena Schmidt (Autor:in), 2012, Staatskirchenrecht in der Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/280984