Die Eigenverwaltung von Kommunen ist ein zentraler Grundpfeiler des Grundgesetzes. Ihr Wirkbereich beschränkt sich jedoch nicht nur auf die aus den Pflichtklausuren bekannten Bereiche wie Planungs- oder Satzungshoheit: Auch im Bereich der öffentlichen Abgaben finden die kommunalen Gebietskörperschaften in der Verfassung besondere Berücksichtigung.
Dieser Komplex aus Normen des Staatsorganisationsrechts, der Finanzverfassung, des Kommunalrechts sowie des Steuerrechts wird mit dem Begriff "kommunale Finanzhoheit" umschrieben.
Im Interesse einer effektiven und gleichmäßigen Verwaltung kann jedoch auch die kommunale Finanzhoheit nicht uneingeschränkt gewährleistet werden, sondern muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit gleich- und höherrangigem Recht gesetzt werden. Wie eine solche Abwägung im Schnittbereich von Staatsorganisations- und Steuerrecht vonstatten gehen kann, zeigt diese Arbeit anhand der Erhebung der Gewerbesteuer.
Die vorliegende Arbeit wurde im WS 2012/13 als Studienarbeit im Oberseminar im Steuerrecht an der Universität Bayreuth eingereicht und mit 11 Punkten (vollbefriedigend) bewertet. Sie war damit (gleichauf mit einer weiteren Arbeit mit 11 Punkten) die zweitbeste Arbeit des Seminars.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Der Begriff der kommunalen Finanzhoheit
I. Inhalt
1. Eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft
2. Sicherung der Finanzausstattung
II. Umfang
1. Kernbereich
2. Randbereich
III. Zwischenergebnis
C. Kommunale Finanzhoheit und die Erhebung von Realsteuern
I. Die Finanzverfassung als Konkretisierung und Grenze der Finanzhoheit
II. Vorüberlegungen zur Gewerbesteuer
III. Schutzrichtungen der kommunalen Finanzhoheit bei der Gewerbesteuer
1. Einnahmehoheit
2. Ertragshoheit
3. Satzungshoheit
4. Verwaltungshoheit
5. Haushalts- und Planungshoheit
6. Ausgabenhoheit
D. Die einzelnen Schutzinstrumente in Bezug auf die Gewerbesteuer
I. Das Hebesatzrecht der Gemeinden
1. Materiell-rechtliche Aspekte
2. Verfahrensrechtliche Aspekte
3. Verfassungsrechtliche Würdigung
a. Formelle Verfassungsmäßigkeit der §§ 1; 16 IV 2 GewStG
b. Materielle Verfassungsmäßigkeit der §§ 1; 16 IV 2 GewStG
4. Eigene Würdigung
II. Instrumente zum Schutz der kommunalen Gewerbesteuerertragshoheit
1. Materielles Gewerbesteuerrecht
2. Gewerbesteuerumlage und Finanzhoheit im Rahmen des Finanzausgleichs
III. Schutzinstrumente im Rahmen der Steuerverwaltung
1. Messbetragsverfahren
2. Zerlegungsverfahren
3. Festsetzungs- und Erhebungsverfahren
4. Vollstreckungs- und Rechtsbehelfsverfahren
5. Eigene Würdigung
E. Bedeutung der Gemeindeverbände bei der Gewerbesteuererhebung
I. Rechtliche Grundlagen von Kreis- und Bezirksumlage
II. Bemessung und Festsetzung von Kreis- und Bezirksumlage
III. Rechtsbehelfe der Gemeinde
IV. Eigene Würdigung
F. Alternative Ansätze zur besseren Durchsetzung der kommunalen Finanzhoheit
I. Verbesserungen innerhalb der bestehenden Gewerbesteuer
II. Grundlegende Reformansätze
G. Zusammenfassung und abschließender Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Finanzhoheit kommunaler Gebietskörperschaften aus steuerrechtlicher Sicht, wobei der Fokus auf dem Schutz dieser Hoheit durch Instrumente des formellen und materiellen Steuerrechts, insbesondere des Gewerbesteuerrechts, liegt. Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Verankerung der Finanzhoheit zu analysieren, den Zusammenhang zur Erhebung von Realsteuern darzustellen und die bestehenden Schutzinstrumente anhand der Gewerbesteuer zu bewerten.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen und Gewährleistungsgehalt der kommunalen Finanzhoheit.
- Analyse der Gewerbesteuer als Schutzinstrument der kommunalen Einnahme- und Ertragshoheit.
- Untersuchung der Gewerbesteuerumlage und ihrer Auswirkungen auf die kommunale Finanzautonomie.
- Einfluss der Steuerverwaltung auf die Finanzhoheit der Gemeinden durch Mitwirkungsrechte.
- Diskussion alternativer Ansätze zur Stärkung der kommunalen Finanzhoheit und Reformoptionen.
Auszug aus dem Buch
D. Die einzelnen Schutzinstrumente in Bezug auf die Gewerbesteuer
Wenngleich die Gemeinden keine Gesetzgebungskompetenz für die Gewerbesteuer haben, steht ihnen in Form des durch Art. 28 II 3 Hs.2; 106 VI 2 GG institutionell garantierten und durch §§ 4; 16 GewStG konkretisierten Hebesatzrechts dennoch eine Rechtssetzungskompetenz zu, mit welcher diese das Gewerbesteueraufkommen beeinflussen können. Damit gehört die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Einkunftsart mit vergleichsweise hohem Autonomiegehalt.
Zur Ermittlung der Höhe der geschuldeten GewSt wird zunächst der gem. §§ 6; 7 GewStG ermittelte Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl gem. § 11 GewStG multipliziert. Auf den so erhaltenen Steuermessbetrag wendet die Gemeinde dann ihren Hebesatz durch Multiplikation an.
Der Hebesatz muss gem. § 16 IV 1 GewStG für alle Unternehmen in der Gemeinde gleich sein. Gem. § 16 III GewStG ist der Hebesatz für ein Kalenderjahr bis zum 30. Juni dieses Jahres festzusetzen; die Norm kodifiziert damit eine (zulässige) tatbestandliche Rückanknüpfung. Die Festsetzung eines höheren Hebesatzes als im Vorjahr oder als angrenzende Gemeinden stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Lediglich wenn der Hebesatz nach dem 30. Juni festgesetzt wird, überwiegt gem. § 16 III 2 GewStG der Vertrauensschutz der Steuerpflichtigen auf einen gleichbleibenden oder niedrigeren Hebesatz.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Darstellung des Untersuchungsschwerpunkts der Finanzhoheit kommunaler Körperschaften unter besonderer Berücksichtigung des Gewerbesteuerrechts.
B. Der Begriff der kommunalen Finanzhoheit: Herleitung und verfassungsrechtliche Analyse der kommunalen Finanzhoheit als Teil des Selbstverwaltungsrechts.
C. Kommunale Finanzhoheit und die Erhebung von Realsteuern: Untersuchung des Zusammenspiels zwischen Finanzverfassung und der Erhebung der Gewerbesteuer als kommunale Steuerquelle.
D. Die einzelnen Schutzinstrumente in Bezug auf die Gewerbesteuer: Detaillierte Analyse der Instrumente wie Hebesatzrecht, Ertragshoheit und Verwaltungsrechte zum Schutz der kommunalen Finanzinteressen.
E. Bedeutung der Gemeindeverbände bei der Gewerbesteuererhebung: Analyse der Rolle von Landkreisen und Bezirken und deren Einfluss auf die Finanzhoheit der kreisangehörigen Gemeinden.
F. Alternative Ansätze zur besseren Durchsetzung der kommunalen Finanzhoheit: Skizzierung von Verbesserungsvorschlägen für die bestehende Steuerverwaltung sowie grundlegende Ansätze für eine Reform.
G. Zusammenfassung und abschließender Ausblick: Resümee der Analyseergebnisse und Ausblick auf die Gestaltung künftiger finanzverfassungsrechtlicher Rahmenbedingungen.
Schlüsselwörter
Finanzhoheit, Gewerbesteuer, Kommunale Selbstverwaltung, Hebesatzrecht, Finanzausgleich, Gewerbesteuerumlage, Steuerertragshoheit, Steuerverwaltung, Finanzverfassung, Realsteuer, kommunale Finanzen, Abgabenordnung, Gemeindefinanzreformgesetz, Standortpolitik, Steuerwettbewerb.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Finanzhoheit kommunaler Gebietskörperschaften und untersucht, wie diese durch formelle und materielle Bestimmungen des Steuerrechts – speziell des Gewerbesteuerrechts – geschützt wird.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Einordnung der Finanzhoheit, das kommunale Hebesatzrecht, die Gewerbesteuerumlage im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mitwirkungsrechte der Gemeinden bei der Steuerverwaltung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die systematische Erfassung der Schutzinstrumente, die der Gemeinde als ertragsberechtigter Körperschaft zur Sicherung ihrer finanziellen Eigenverantwortung zur Verfügung stehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewandt?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre zur Analyse verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Normen, um deren Bedeutung für die kommunale Finanzhoheit zu evaluieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Schutzinstrumente wie das Hebesatzrecht, die Rolle der Steuerertragshoheit sowie die Verfahrensschritte bei Festsetzung, Zerlegung und Erhebung der Gewerbesteuer.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Finanzhoheit, Gewerbesteuer, kommunale Selbstverwaltung, Finanzausgleich sowie das Hebesatzrecht.
Welche Bedeutung hat das BVerfG-Urteil zum Mindesthebesatz für diese Arbeit?
Das Urteil wird kritisch als Eingriff in die kommunale Finanzhoheit gewertet, da es den Spielraum der Gemeinden bei der Festsetzung des Hebesatzes zugunsten fiskalischer Interessen einschränkt.
Warum wird die Gewerbesteuerumlage in der Arbeit problematisiert?
Die Umlage wird als Eingriff in die Ertragshoheit der Gemeinden kritisiert, da sie die eigenverantwortliche Einnahmengestaltung durch eine Redistribution einschränkt und einen indirekten Druck auf die Hebesatzfestsetzung ausübt.
- Arbeit zitieren
- Peter Stainer (Autor:in), 2012, Der Schutz der kommunalen Finanzhoheit bei der Erhebung von Realsteuern am Beispiel der Gewerbesteuer, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/280212