[...] Das fehlen jedweder Form von Demokratie in
dieser Deutschen Demokratischen Republik.
Mit genau diesem Demokratiedefizit soll sich diese Arbeit beschäftigen. Wie die
Überschrift schon aussagt, will sie einen Vergleich ziehen, zwischen der Verfassung, die
am 7. Oktober 1949 mit der Gründung der DDR in Kraft trat, und der tatsächlich in diesem
Staat existierenden Verfassungswirklichkeit. Dabei ist zu zeigen, dass eben diese Wirklichkeit
eine völlig andere war, als die bloße, formelle Untersuchung der Gründungsverfassung
vermuten ließe.
Dafür sind zunächst (Abschnitt B) einige Grundlagen zu schaffen: Einerseits ist auf die
Bedeutung des Verfassungsbegriffs einzugehen. Was versteht man eigentlich unter einer
Verfassung? Ist es ausreichend, die Verfassung eines Staates alleine, also formell, zu bewerten,
oder existiert darüber hinaus anderes Recht, das zwar nicht Bestandteil der Verfassung
selbst ist, diese aber mit gestaltet? Da es in der DDR mit dem Marxismus-Leninismus
eine Staatsideologie gab, ist es unmöglich, die Verfassung dieses Landes zu untersuchen,
ohne die verfassungstheoretischen Vorstellungen dieser Ideologie darzulegen, womit sich
der zweite Teil dieses Abschnitts befassen wird.
Der dritte Teil dieser Arbeit wird kurz auf die politische Situation im Nachkriegsdeutschland
eingehen, um schließlich zur Entstehung der Verfassung selbst zu kommen.
Einen umfassenden historischen Überblick über die Verfassungsentstehung zu geben, ist
hier selbstverständlich nicht der Raum. Dennoch wird an dieser Stelle die Meinung
vertreten, dass ohne einen, wenn auch kleinen, historischen Rahmen zu geben, dieser Text
unvollständig gewesen wäre. Der dritte Unterabschnitt wird sich den sogenannten Grundentscheidungen
der DDR-Gründungsverfassung widmen. Hier stehen formelle Fragen im
Vordergrund, z. B.: Kann man die Verfassung als demokratisch bezeichnen? Gab es einen
Grundrechtskatalog? Wie sah die Verfassungsgerichtsbarkeit aus? Wer war das verfassungsmäßige
Staatsoberhaupt?
Nach Klärung der formellen Seite der Gründungsverfassung ist die tatsächliche –
materielle – verfassungsrechtliche Situation in der DDR darzustellen. Dieser vierte Abschnitt stellt den Hauptteil der Hausarbeit dar, wobei dem Unterabschnitt über die
Grundrechte der größte Raum gegeben wurde. [...]
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlegungen
B.I. Der Verfassungsbegriff
B.II. Marxistisch-Leninistische Verfassungstheorie
C. Die Gründungsverfassung der DDR
C. I. Die politische Situation in Deutschland nach 1945
C. II. Die Entstehung der formellen Verfassung
C. III. Grundentscheidungen der formellen Verfassung
D. Zur Verfassungswirklichkeit in der DDR bis 1968
D. I. Das dynamische Element – oder: wie man Verfassungs- durchbrechungen begründen kann
D. II. Die materielle Verfassung
D. II. 1. Die Suprematie der SED
D. II. 2. Demokratischer Zentralismus
D. II. 3. Die Grundrechte
E. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Diskrepanz zwischen der formellen Verfassung der DDR von 1949 und der tatsächlich gelebten Verfassungswirklichkeit bis 1968, um aufzuzeigen, wie staatliche Machthaber durch eine dynamische Interpretation der Rechtslage den verfassungsrechtlichen Anspruch untergruben.
- Analyse des Verfassungsbegriffs und der marxistisch-leninistischen Verfassungstheorie.
- Untersuchung der Entstehungsgeschichte der DDR-Gründungsverfassung.
- Darstellung der Rolle der SED und des demokratischen Zentralismus als tragende Säulen der Verfassungswirklichkeit.
- Kritische Bewertung der Grundrechtsverwirklichung gegenüber dem staatlichen Führungsanspruch.
Auszug aus dem Buch
D. II. 1. Suprematie der SED
Die Geschichte der DDR ist eng und zuvorderst mit dem Führungsanspruch (Suprematie) der SED verbunden. Dies entspricht der Theorie des Marxismus-Leninismus, nach der es eine Partei der Arbeiterklasse geben müsse, die Staat und Gesellschaft zu führen hatte. In der Gründungsverfassung ist die Suprematie der SED allerdings formell nicht normiert gewesen – jedenfalls nicht auf den ersten Blick. Mampel weist nämlich zutreffend darauf hin, dass der Führungsanspruch schon in der Verfassung von 1949 versteckt gesichert wurde: Es handelt sich dabei um den schon erwähnten Artikel 92, des Abschnitts IV, Regierung der Republik. In dessen ersten Absatz heißt es: „Die stärkste Fraktion der Volkskammer benennt den Ministerpräsidenten; er bildet die Regierung“.
Unterstützt wurde der Führungsanspruch dann noch von der Verfassungswirklichkeit. Nur zehn Tage nach Gründung der DDR, legte das Kleine Sekretariat des Parteivorstandes fest, dass alle Regierungsvorlagen und Gesetzesentwürfe zunächst den leitenden Parteiinstanzen vorzulegen waren. Erst nach Billigung durch die SED-Führung durften sie in das Regierungskabinett und die Volkskammer eingebracht werden. Dadurch wurde gegen den Artikel 50 der Verfassung verstoßen, demnach das höchste Organ der DDR eben die Volkskammer war.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des DDR-Staatsverständnisses ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach dem Vergleich zwischen formeller Verfassung und realer Wirklichkeit.
B. Grundlegungen: In diesem Kapitel werden der juristische Verfassungsbegriff sowie die marxistisch-leninistische Verfassungstheorie als ideologisches Fundament der DDR dargelegt.
C. Die Gründungsverfassung der DDR: Das Kapitel behandelt die historische Entstehung der Verfassung von 1949 und analysiert deren formelle, demokratisch anmutende Grundentscheidungen.
D. Zur Verfassungswirklichkeit in der DDR bis 1968: Dieser Hauptteil beleuchtet die Diskrepanz zwischen Gesetz und Praxis anhand der SED-Suprematie, des demokratischen Zentralismus und der Einschränkung von Grundrechten.
E. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass die DDR-Verfassung von 1949 de facto wirkungslos war, da die SED die verfassungsmäßigen Prinzipien systematisch zugunsten ihrer Machtausübung aushebelte.
Schlüsselwörter
DDR, Verfassung, SED, Verfassungswirklichkeit, Grundrechte, Marxismus-Leninismus, Demokratischer Zentralismus, Gewaltenteilung, Rechtsverständnis, Nationale Front, DDR-Geschichte, 1949, 1968, Politikwissenschaft, Staatsideologie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den eklatanten Widerspruch zwischen dem formal-demokratischen Verfassungstext der DDR von 1949 und der totalitären politischen Realität, die bis zum Jahr 1968 herrschte.
Welche zentralen Themenfelder werden analysiert?
Im Zentrum stehen die Machtstrukturen der SED, das Prinzip des demokratischen Zentralismus sowie die Rolle der Grundrechte innerhalb eines sozialistischen Systems, das auf der Ideologie des Marxismus-Leninismus basierte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist der Nachweis, dass die DDR-Gründungsverfassung lediglich eine taktische Fassade war, die den wahren, von der SED gesteuerten Charakter des Staates verschleiern sollte.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird eine vergleichende Analyse zwischen formellem Verfassungsrecht (Sollensein) und der tatsächlichen Verfassungswirklichkeit (Sein) unter Einbeziehung politikwissenschaftlicher und juristischer Sekundärliteratur angewandt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der Dynamik der Verfassungsdurchbrechung, der Suprematie der SED, dem demokratischen Zentralismus als Organisationsprinzip sowie der massiven Einschränkung von Freiheits- und Grundrechten der Bürger.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind SED, Verfassungswirklichkeit, DDR, Grundrechte, Marxismus-Leninismus und demokratischer Zentralismus.
Warum spielte die Unterscheidung zwischen "formeller" und "materieller" Verfassung eine so große Rolle für die DDR-Führung?
Diese Differenzierung ermöglichte es der SED, ihr Handeln als "gesetzmäßigen Fortschritt" auf dem Weg zum Kommunismus zu deklarieren, selbst wenn dieses Handeln direkt gegen den geschriebenen Verfassungstext verstieß.
Wie wurde der Führungsanspruch der SED innerhalb der Verfassungsstruktur verankert?
Obwohl er nicht explizit in der Verfassung stand, wurde der Führungsanspruch durch die Dominanz in der Regierungsbildung (Artikel 92) und die faktische Kontrolle der Nationalen Front in der Verfassungswirklichkeit institutionalisiert.
- Arbeit zitieren
- Kai Posmik (Autor:in), 2003, Zwischen Sein und Schein - Zur Diskrepanz zwischen formeller und materieller Verfassung in der DDR bis 1968, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/27802