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Praktische Falllösung im Kinder- und Jugendhilferecht

In Stichpunkten

Titel: Praktische Falllösung im Kinder- und Jugendhilferecht

Hausarbeit , 2012 , 5 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Jura - Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Herr A u. Frau B sind die Eltern der 12-jährigen C. Die Eltern kümmern sich nicht um C. C führt überwiegend den Haushalt der Familie und ist ziemlich verstört. Wenn C morgens zur Schule geht, liegen A + B oft noch betrunken im Bett. A schlägt B u. C oft aus nichtigem Anlass.

Das Gericht hat A u. B das Aufenthaltsbestimmungsrecht für C entzogen. C wendet sich nun an das Jugendamt mit der Bitte um Unterbringung in einem Heim.
Die Eltern sind mit der Maßnahme nicht einverstanden.

Frage: Was kann das Jugendamt tun, um der Tochter C zu helfen?

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Arbeit am Sachverhalt

2. Suche nach Anspruchsgrundlagen

3. Vorgehen bei der Heimunterbringung

3.3. Anträge Minderjähriger? § 36 I SGB I.

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Handlungsspielräumen des Jugendamtes bei einer angestrebten Heimunterbringung einer Minderjährigen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und die Eltern der Maßnahme widersprechen oder nicht erziehungsfähig sind.

  • Analyse von Fallbeispielen zur Unterbringung von Minderjährigen
  • Rechtliche Einordnung der Aufgaben des Jugendamtes gemäß SGB VIII
  • Prüfung von Anspruchsgrundlagen bei Kindeswohlgefährdung
  • Beurteilung der Möglichkeiten bei entzogenem Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Problematik der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen bei Antragsstellungen

Auszug aus dem Buch

Möglichkeiten des Jugendamtes:

Das Jugendamt muss auf in jedem Fall eingreifen um seinem Schutzauftrag gem. §1 Abs. 3 Nr. 3 gerecht zu werden.

Da den Eltern bereits ein Teil der Personensorge für C nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entzogen worden ist, bestehen nun folgende Möglichkeiten:

1. Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt oder eine andere Person (Vormund oder Pfleger) übertragen wurde

Dann hätte das Amt oder aber die andere Person das Recht über eine evtl. Heimeinweisung zu entscheiden, auch gegen den Willen der Eltern.

2. Wenn noch nicht klar ist wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat aber das Kindeswohl gemäß §1666 BGB gefährdet ist,

Dann wäre nach § 1666 BGB vorrübergehend eine Herausnahme (Inobhutnahme) seitens des Jugendamtes von C. aus der Familie, auch gegen den Willen der Eltern, gerechtfertigt.

Weiterhin könnte das Jugendamt beim Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht anfordern oder eine Pflegschaft anregen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Arbeit am Sachverhalt: Dieses Kapitel analysiert ein konkretes Fallbeispiel einer 12-jährigen Tochter in einer dysfunktionalen Familie und leitet erste vorläufige Handlungsoptionen für das Jugendamt ab.

2. Suche nach Anspruchsgrundlagen: Hier werden die gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes gemäß SGB VIII sowie die rechtlichen Voraussetzungen für Inobhutnahmen und staatliche Eingriffe in das Sorgerecht systematisch erläutert.

3. Vorgehen bei der Heimunterbringung: Dieser Abschnitt behandelt die prozessualen Hürden bei Anträgen Minderjähriger auf Heimerziehung und die Rolle der Geschäftsfähigkeit in Verbindung mit dem SGB I und KJHG.

Schlüsselwörter

Jugendamt, Kindeswohlgefährdung, SGB VIII, Inobhutnahme, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Sorgerecht, Heimunterbringung, Minderjährigkeit, Geschäftsfähigkeit, KJHG, Sozialleistungen, Pflegschaft, Vormundschaft, Personensorge

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Jugendamtes bei einer notwendigen Heimunterbringung von Minderjährigen bei vorliegender Kindeswohlgefährdung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind der Schutzauftrag des Jugendamtes, Eingriffe in das elterliche Sorgerecht und die verfahrensrechtliche Stellung minderjähriger Antragsteller.

Was ist die Forschungsfrage oder das primäre Ziel?

Das Ziel ist die Klärung, wie das Jugendamt rechtssicher handeln kann, wenn Minderjährige eine Heimerziehung wünschen, die Eltern jedoch nicht einwilligen oder aufgrund einer Gefährdungslage nicht dazu befähigt sind.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Fallanalyse und die Auslegung einschlägiger Paragrafen aus dem BGB, SGB VIII und FamFG.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Sachverhaltsanalyse, die Prüfung von Anspruchsgrundlagen und die Erläuterung des Vorgehens bei Heimunterbringungen unter Berücksichtigung der beschränkten Geschäftsfähigkeit.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahme, Personensorge und die rechtliche Vertretung durch das Jugendamt.

Warum ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Fallbeispiel so entscheidend?

Es ist entscheidend, weil dessen Entzug die rechtliche Befugnis zur Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes – etwa in einem Heim – maßgeblich beeinflusst.

Welche Rolle spielt die Minderjährigkeit bei der Antragstellung?

Da Minderjährige mit 12 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig sind, können sie Anträge auf Jugendhilfeleistungen nicht vollumfänglich eigenständig stellen, weshalb das Jugendamt hier eine vermittelnde Rolle einnehmen muss.

Ende der Leseprobe aus 5 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Praktische Falllösung im Kinder- und Jugendhilferecht
Untertitel
In Stichpunkten
Hochschule
Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz)
Veranstaltung
Sozialrecht
Note
1,0
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
5
Katalognummer
V277930
ISBN (eBook)
9783656707790
Sprache
Deutsch
Schlagworte
praktische falllösung kinder- jugendhilferecht stichpunkten
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2012, Praktische Falllösung im Kinder- und Jugendhilferecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/277930
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Leseprobe aus  5  Seiten
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