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"Der Pfeil des Schimpfs kehrt auf den Mann zurück, der zu verwunden glaubt" (Goethe). Besprechung des Urteils des BayObLG vom 15.07.1993

Titel: "Der Pfeil des Schimpfs kehrt auf den Mann zurück, der zu verwunden glaubt" (Goethe). Besprechung des Urteils des BayObLG vom 15.07.1993

Bachelorarbeit , 2014 , 67 Seiten

Autor:in: Luise Warmuth (Autor:in)

Jura - Strafrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Verfahren wegen Beleidigung nach § 185 StGB gehören in der heutigen
Zeit zum Alltag eines jeden Rechtsanwalts und Richters. Dieses Delikt kollidiert
immer wieder mit der durch die Verfassung geschützten Kunstfreiheit
aus Art. 5 III GG. Dabei werden Juristen in vielen Fällen mit der Frage konfrontiert:
Wie weit erstreckt sich die künstlerische Freiheit und wo sind ihre
Grenzen? Die Auseinandersetzung mit dem problematischen Verhältnis
zwischen künstlerischer Freiheit und der durch die §§ 185ff. StGB geschützten
Ehre ist schließlich immer eine Einzelfallbetrachtung.
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit dem Urteil des Bayerischen
Oberlandesgerichts (BayObLG) vom 15.07.1993 auseinander. Hierin geht
es um den bayrischen Liedermacher Hans Söllner und seine auf diversen
Veranstaltungen vorgetragenen Äußerungen über die Politiker Peter Gauweiler,
Dr. Edmund Stoiber und Dr. Franz Josef Strauß. Hauptproblematik
des Urteils ist die Frage, ob es sich bei den Äußerungen um Tatsachenbehauptungen
oder Werturteile handelt und ob diese von der Kunstfreiheit
nach Art. 5 III GG erfasst sind sowie der Abwägung mit dem von der Verfassung
garantierten Persönlichkeitsschutz der Betroffenen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Sachverhalt
  • III. Verfahrensgang
  • IV. Überblick: Die Beleidigung nach § 185 StGB
  • V. Die Kunstfreiheit aus Art. 5 III GG als Rechtfertigung der Beleidigung
  • VI. Kernaussage und Analyse
    • 1. Kernaussage und Folgerung
      • a) Tatbestand des § 185 StGB
        • aa) Äußerungen gegen Geißler, Stoiber und Strauß
          • (1) Ansicht der Gerichte
          • (2) Aufgabe des Revisionsgericht
          • (3) Auslegung durch Betrachtung des Gesamtzusammenhangs
        • bb) Äußerungen über Gauweiler
          • (1) Satire
          • (2) Auslegung und Ansicht der Gerichte
        • cc) Subjektiver Tatbestand
      • b) Kunstfreiheit und die Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht
        • aa) Kabarett Kunst?
        • bb) Kunstfreiheit oder Meinungsfreiheit
        • cc) Abwägung zwischen Kunstfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht
          • (1) „Public figure“
          • (2) Ansicht der Gerichte
          • (3) Abwägung
      • c) Wahrnehmung berechtigter Interesse nach § 193 StGB
    • 2. Äußerungen über Gauweilers Sexualleben
  • VII. Resumée
  • Literaturverzeichnis

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Frage, ob die Kunstfreiheit nach Art. 5 III GG eine Beleidigung nach § 185 StGB rechtfertigen kann. Anhand des Urteils des BayObLG vom 15.07.1993 wird die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht im Kontext von Kabarett und Satire analysiert.

  • Die Abgrenzung zwischen Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit
  • Die Auslegung des Tatbestands der Beleidigung nach § 185 StGB
  • Die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht im Kontext von „Public figures“
  • Die Rolle der Satire und Karikatur in der Kunstfreiheit
  • Die Bedeutung des Gesamtzusammenhangs bei der Auslegung von Äußerungen

Zusammenfassung der Kapitel

Die Einleitung führt in das Thema der Bachelorarbeit ein und stellt die Relevanz der Fragestellung dar. Der Sachverhalt beschreibt den konkreten Fall, der im Urteil des BayObLG vom 15.07.1993 behandelt wurde. Der Verfahrensgang beleuchtet die verschiedenen Instanzen, die an der Entscheidung beteiligt waren. Kapitel IV bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Beleidigung nach § 185 StGB. Kapitel V widmet sich der Kunstfreiheit aus Art. 5 III GG und ihrer Bedeutung als Rechtfertigungsgrund für eine mögliche Beleidigung.

Kapitel VI analysiert die Kernaussage des Urteils und die Argumentation der Gerichte. Es werden die verschiedenen Äußerungen des Kabarettisten, die Gegenstand des Verfahrens waren, im Detail betrachtet und die Auslegung des Tatbestands der Beleidigung durch die Gerichte dargestellt. Die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht wird im Kontext von „Public figures“ und Satire untersucht.

Das Resumée fasst die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammen und zieht Schlussfolgerungen für die Anwendung der Kunstfreiheit im Kontext von Kabarett und Satire. Das Literaturverzeichnis listet die Quellen auf, die für die Erstellung der Arbeit herangezogen wurden.

Schlüsselwörter

Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Kunstfreiheit, die Beleidigung nach § 185 StGB, das Persönlichkeitsrecht, Kabarett, Satire, „Public figures“, Abwägung, Gesamtzusammenhang, Auslegung, Urteil des BayObLG vom 15.07.1993.

Ende der Leseprobe aus 67 Seiten  - nach oben

Details

Titel
"Der Pfeil des Schimpfs kehrt auf den Mann zurück, der zu verwunden glaubt" (Goethe). Besprechung des Urteils des BayObLG vom 15.07.1993
Hochschule
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Autor
Luise Warmuth (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
67
Katalognummer
V277451
ISBN (eBook)
9783656704324
ISBN (Buch)
9783656706687
Sprache
Deutsch
Schlagworte
pfeil schimpfs mann goethe besprechung urteils bayoblg
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Luise Warmuth (Autor:in), 2014, "Der Pfeil des Schimpfs kehrt auf den Mann zurück, der zu verwunden glaubt" (Goethe). Besprechung des Urteils des BayObLG vom 15.07.1993, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/277451
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  67  Seiten
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