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Geschäftsführervergütung und § 138 BGB?

Titel: Geschäftsführervergütung und § 138 BGB?

Wissenschaftlicher Aufsatz , 2014 , 4 Seiten

Autor:in: Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In der öffentlichen Diskussion sind exorbitante Vergütungen für Vorstände und
Investmentbanker in der Kritik. In der aktuellen Finanzkrise erweist es sich, dass Boni,
Altersversorgungen und weitere Gehaltsbestandteile in Millionenhöhe selbst dann noch
fließen, wenn die Verantwortlichen dem Unternehmen schwere Verluste zugefügt haben.
Obwohl die GmbH-Geschäftsführer von dieser öffentlichen Diskussion bislang ausgenommen
sind, stellt sich auch für diese Gruppe die Frage, ob deren Vergütungen zivilrechtlich
grundsätzlich nach oben begrenzbar sind.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begrenzungsmöglichkeiten außerhalb des § 138 BGB

3. § 138 BGB als Sittenwidrigkeitsgrenze?

3.1. Es stellt sich die Frage, ob es eine Sittenwidrigkeitsgrenze für die Bezahlung der GmbH Geschäftsführer nach oben geben kann.

3.2. Kommen in diesen Fragen tatsächlich nur moralische, aber keine rechtlichen Kriterien zum Tragen?

3.2.1. Anwendungsbereich

3.2.2. Schließt Wucher den Abs. 1 des § 138 BGB aus?

3.3. Sittenwidrigkeit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Vergütung von GmbH-Geschäftsführern zivilrechtlich einer Begrenzung nach den Sittenwidrigkeitsgrundsätzen des § 138 BGB unterliegt, insbesondere wenn exorbitante Gehaltszahlungen trotz wirtschaftlicher Verluste des Unternehmens kritisiert werden.

  • Rechtliche Einordnung der Geschäftsführervergütung im GmbH-Recht
  • Abgrenzung der Sittenwidrigkeitsprüfung gegenüber anderen Kontrollmechanismen
  • Anwendbarkeit des § 138 BGB auf Dienstverträge von Geschäftsführern
  • Kriterien zur Bestimmung der Sittenwidrigkeit bei unangemessen hohen Bezügen
  • Rechtsfolgen einer als sittenwidrig eingestuften Vergütungsvereinbarung

Auszug aus dem Buch

3.3. Sittenwidrigkeit

Ein Rechtsgeschäft wird als sittenwidrig betrachtet, wenn es nach einer alten Formel gegen das Rechts- und Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt19. Die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts ist aus dem Gesamtcharakter des Vertrages nach seinem Inhalt, den Beweggründen der Parteien und seinem Zweck zu beurteilen20.

Dabei kommt es nicht auf die in Unternehmensführungen in den letzten 15 Jahren geänderten Auffassungen an. § 138 BGB stellt vielmehr auf einen objektiven Maßstab ab, der sich am allgemeinen Durchschnittsmenschen orientiert21, so dass nicht allein die Maßstäbe in den Führungsetagen der Unternehmen maßgeblich sein können.

Natürlich ist die Tätigkeit als Geschäftsführer in der Regel nur gegen Entgelt zu erwarten. Dieses ist zulässigerweise auch höher als die üblichen Entgelte im Arbeitsleben22. Genauso ist eine Aufteilung des Entgelts in Fix- und variable Bestandteile nicht nur üblich, sondern auch durchaus zweckdienlich, um Unternehmensziele zu erreichen. Aus alldem wird sicher noch keine Sittenwidrigkeit abzuleiten sein.

Exorbitant hohe Vergütungen, Tantiemen selbst für den Fall, dass dem Unternehmen Verluste bereitet wurden, führen jedoch in der Tat zu der Frage, wann die Grenze der Sittenwidrigkeit erreicht ist. Hier ist als Anleihe aus dem § 138 Abs. 2 BGB die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung als ein Kriterium heranzuziehen. Worin liegt die Gegenleistung eines Managers, dass sie sieben-, ja teilweise achtstellige Beträge rechtfertigen könnten?

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Der Autor thematisiert die öffentliche Kritik an exorbitanten Managergehältern und stellt die Frage, ob auch für GmbH-Geschäftsführer zivilrechtliche Obergrenzen für die Vergütung existieren.

2. Begrenzungsmöglichkeiten außerhalb des § 138 BGB: Es wird untersucht, ob bestehende Regelungen wie § 30 GmbHG oder Analogien zum Aktiengesetz eine Begrenzung ermöglichen, wobei der Autor feststellt, dass diese für eine allgemeine Sittenwidrigkeitsprüfung nicht ausreichen.

3. § 138 BGB als Sittenwidrigkeitsgrenze?: Dieser Hauptteil analysiert, ob der Paragraph als allgemeine Grenze dienen kann, und klärt die Anwendbarkeit, das Verhältnis zum Wuchertatbestand sowie die allgemeinen Kriterien für Sittenwidrigkeit bei Dienstverträgen.

3.1. Es stellt sich die Frage, ob es eine Sittenwidrigkeitsgrenze für die Bezahlung der GmbH Geschäftsführer nach oben geben kann.: Einleitende Problemstellung zur Anwendbarkeit der Sittenwidrigkeitsprüfung auf die Obergrenze von Vergütungen.

3.2. Kommen in diesen Fragen tatsächlich nur moralische, aber keine rechtlichen Kriterien zum Tragen?: Die Untersuchung widerlegt die Annahme, dass Geschäftsführervergütungen rechtlich völlig unkontrolliert seien, und verweist auf die Einordnung in zivilrechtliche Kategorien.

3.2.1. Anwendungsbereich: Hier wird erläutert, dass § 138 BGB als Rechtsgeschäftskontrolle grundsätzlich auf alle GmbH-Geschäftsführerverträge anwendbar ist.

3.2.2. Schließt Wucher den Abs. 1 des § 138 BGB aus?: Der Autor argumentiert, dass die Existenz des speziellen Wuchertatbestands (Abs. 2) den allgemeinen Tatbestand der Sittenwidrigkeit (Abs. 1) nicht verdrängt, sondern beide nebeneinander existieren.

3.3. Sittenwidrigkeit: Dieser Abschnitt definiert den objektiven Maßstab der Sittenwidrigkeit, der sich nicht an Führungsetagen, sondern am allgemeinen Rechtsgefühl orientiert.

Schlüsselwörter

GmbH-Geschäftsführer, Geschäftsführervergütung, § 138 BGB, Sittenwidrigkeit, Wucher, Angemessenheitsprüfung, Dienstvertrag, Zivilrecht, Fixgehalt, Variable Vergütung, Rechtsprechung, Gehaltsfindung, Rechtsgeschäft, Anstellungsvertrag, Managergehälter

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, ob die Vergütung von Geschäftsführern einer GmbH zivilrechtlich durch den Tatbestand der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) nach oben begrenzt werden kann.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die rechtliche Einordnung von Managergehältern, die Anwendung des § 138 BGB auf Dienstverträge und die Frage, ob existierende Kontrollmechanismen für eine Sittenwidrigkeitsprüfung ausreichen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, ob für GmbH-Geschäftsführer eine rechtliche Sittenwidrigkeitsgrenze bei der Bezahlung existiert, auch wenn bisher in Rechtsprechung und Literatur dazu wenig Stellung bezogen wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor wendet eine juristische Analyse an, indem er bestehende Literaturmeinungen prüft, aktuelle Rechtsgrundlagen (BGB, GmbHG) interpretiert und die Grenzen der Sittenwidrigkeitsprüfung methodisch herleitet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die Anwendbarkeit des § 138 BGB, das Verhältnis zwischen Sittenwidrigkeit und Wuchertatbestand sowie die Definition objektiver Maßstäbe zur Beurteilung von Vergütungsvereinbarungen diskutiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie GmbH-Geschäftsführer, Sittenwidrigkeit, § 138 BGB, Vergütungshöhe, Dienstvertrag und zivilrechtliche Kontrolle charakterisiert.

Ist die Höhe der Geschäftsführervergütung derzeit rechtlich völlig unkontrolliert?

Nein, der Autor betont, dass Geschäftsführervergütungen nicht zwingend einer Überprüfung entzogen sind, da neben steuerrechtlichen Prüfungen auch zivilrechtliche Kontrollen wie § 612 BGB oder eben § 138 BGB Anwendung finden könnten.

Welche Folge hätte eine Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung?

Eine als sittenwidrig eingestufte Vergütungsvereinbarung führt zur Nichtigkeit des gesamten Dienstvertrages, da es für GmbH-Geschäftsführer – anders als bei Arbeitnehmern mit Tarifverträgen – keine taxmäßig bestimmbare Vergütungsregelung gibt.

Ende der Leseprobe aus 4 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Geschäftsführervergütung und § 138 BGB?
Autor
Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
4
Katalognummer
V276714
ISBN (eBook)
9783656700777
ISBN (Buch)
9783656701194
Sprache
Deutsch
Schlagworte
geschäftsführervergütung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Autor:in), 2014, Geschäftsführervergütung und § 138 BGB?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/276714
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