Entgegen der Ansicht von „Deutschlands härtestem Jugendrichter“ Andreas Müller, der sich für schnellere und vor allem härtere Sanktionen gegen junge Täter einsetzt, hat kriminologischen Studien zufolge die freiheitsentziehende Jugendstrafe kaum eine abschreckende Wirkung für Jugendliche , da sie wenig mit dem verursachten Unrecht und Schaden konfrontiert werden. Im Rahmen dieser allgegenwärtigen Diskussion wird eines besonders deutlich: die deutsche Strafjustiz und das allgemeine öffentliche Interesse drehen sich noch primär um die Fragen, gegen welches Gesetz verstoßen wurde, welche Sanktion dafür verhängt werden sollte und wer der Täter ist. Das Opfer der Straftat wird im Strafverfahren häufig an den Rand gedrängt, eine Zeugenaussage wird aufgenommen, eine Neben- oder Privatklage ist jedoch nur in bestimmten Fällen zulässig. Grundsätzlich kann das Opfer deshalb im Strafverfahren keine Wiedergutmachung des erlittenen Schadens erhalten, da nur der Staat Träger des Strafanspruchs ist. Um den Schaden dennoch ersetzt zu bekommen, kann zwar der zeit- und kostenaufwändige Weg eines Zivilverfahrens beschritten werden, jedoch bleiben für das Opfer auch danach oft ungelöste Fragen sowie die Angst, dass der Täter aus der Haft entlassen wird und die Tat wiederholen könnte. Aus diesen Gründen haben andere Formen der Tataufarbeitung und Wiedergutmachung in Form von Restorative Justice (RJ) - Methoden in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. Besonders im deutschen Jugendstrafrecht spielen diese eine wichtige Rolle, da sie auch der Erziehung der Jugendlichen und der Rückfallprävention gem. § 2 Abs. 1 S. 2 JGG dienen und ebenso für das Opfer viele Vorteile und Möglichkeiten gegenüber einem herkömmlichen Strafverfahren zu bieten haben. [...]
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Restorative Justice - Methoden
I. Begriffsbestimmung
II. Methoden des Restorative Justice im deutschen Jugendstrafrecht
1) Der Täter-Opfer-Ausgleich
a) Einführung
b) Gesetzliche Voraussetzungen
aa) Einstellung im Vorverfahren nach § 45 Abs. 2 S. 2 JGG
(1) Anregung des TOA
(2) Bemühen um einen TOA
(3) Gesicherter Tatverdacht
(4) Rechtsfolge
bb) Einstellung im Vorverfahren nach § 45 Abs. 3 JGG
cc) Einstellung im Hauptverfahren, § 47 Abs. 2, 3 JGG
dd) Bewährungsauflage, § 23 Abs. 1 JGG
ee) Aussetzung zur Bewährung, § 88 Abs. 6 S. 1 JGG
ff) Resümee
c) TOA in der Praxis
aa) Durchführung
(1) Ablauf eines TOA
(2) Mediationsvarianten
(3) Ergebnis eines TOA
bb) Vorteile des Täter-Opfer-Ausgleichs
(1) Für das Opfer
(2) Für den Täter
cc) Kritik
dd) Erfolg
ee) Resümee
2) Schülergremien (SG)
a) Grundlagen
b) Gesetzliche Voraussetzungen
c) Praktische Durchführung
d) Bewertung
e) Zusammenfassung
3) Anti-Gewalt-Training (AGT)
4) Schulmediation (SchM)
C. Modellprojekte
I) TOA in der JVA Oslebshausen
II) Tatausgleich für Kinder
III) Modellprojekt Elmshorn – Gemeinschaftskonferenzen (GMK)
IV) Friedenszirkel (FZ)
V. Resümee
D. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Anwendung von Methoden der Restorative Justice (RJ) im deutschen Jugendstrafrecht. Ziel ist es aufzuzeigen, wie diese Ansätze zur Wiedergutmachung, zur Erziehung der jugendlichen Straftäter und zur Rückfallprävention beitragen können, während sie gleichzeitig die Interessen des Opfers stärker in den Fokus rücken als klassische Strafverfahren.
- Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) als zentrales Instrument der außergerichtlichen Konfliktschlichtung
- Ergänzende Methoden wie Schülergremien, Anti-Gewalt-Training und Schulmediation
- Analyse aktueller Modellprojekte zur Integration von Restorative Justice
- Rechtliche Grundlagen und verfahrensrechtliche Voraussetzungen für die Diversion im Jugendstrafrecht
- Kritische Würdigung der Effizienz, der Opferbeteiligung und der Erfolgsfaktoren bei der Anwendung dieser Methoden
Auszug aus dem Buch
aa) Durchführung
Im Durchschnitt nehmen drei Personen am TOA teil: Täter, Opfer und Mediator. Mediatoren können, anders als Richter, keine Sanktionen verhängen, sondern strukturieren nur den Ablauf der Mediation und helfen den Beteiligten zu kommunizieren. Die Allparteilichkeit der Mediatoren ist in § 2 Abs. 3 S. 1 MediationsG verankert. Grundsätzlich wird der TOA nach der Standardmethode durchgeführt, in Ausnahmefällen und mit entsprechender Ausbildung der Mitarbeiter auch nach der Methode des „gemischten Doppels“.
Der TOA wird in den meisten Fällen durch die StA angeregt (siehe Anlage 7), indem sie die JGH anweist zu versuchen, einen TOA durchzuführen. Die JGH führt dann entweder selbst ein erstes Vorgespräch mit dem Täter oder übermittelt den Fall an einen freien Träger. In dem Vorgespräch spricht der Mediator mit dem Jugendlichen über die Tat und dessen Bereitschaft zur Durchführung des TOA.
Bei entsprechender Zustimmung nimmt der Mediator Kontakt zu dem Opfer auf und führt ggf. auch ein separates Vorgespräch. Der Fall eignet sich für einen TOA, wenn Täter und Opfer dazu bereit sind und der Täter die schädigende Handlung nicht bestreitet, denn wie bereits erwähnt, sollte grundsätzlich ein klarer Sachverhalt vorliegen. Die in jedem Fall angestrebte persönliche Begegnung von Täter und Opfer, konnte im Jahr 2012 in ca. 61 % der Fälle erreicht werden. Wenn es zu einem Ausgleichsgespräch kommt, dauert dieses, aufgrund der starken emotionalen Belastung für beide Seiten, in der Regel nicht länger als 90 Minuten. Dabei werden die Tatumstände, die Folgen der Tat und die jeweilige Sichtweise von Täter und Opfer besprochen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Beleuchtet die Kritik an harten Sanktionen im Jugendstrafrecht und führt Restorative Justice als Alternative ein, die den Fokus stärker auf Wiedergutmachung und Opferinteressen legt.
B. Restorative Justice - Methoden: Definiert die Grundlagen von Restorative Justice und stellt detailliert die verschiedenen Methoden wie den Täter-Opfer-Ausgleich, Schülergremien, Anti-Gewalt-Training und Schulmediation im Kontext des Jugendstrafrechts vor.
C. Modellprojekte: Präsentiert praktische Erprobungsbeispiele, wie den Täter-Opfer-Ausgleich im Strafvollzug, den Tatausgleich für Kinder sowie Gemeinschaftskonferenzen und Friedenszirkel.
D. Ausblick: Bewertet das Zukunftspotenzial von Restorative Justice als neues Paradigma im deutschen Jugendstrafrecht und adressiert bestehende Herausforderungen bei der flächendeckenden Implementierung.
Schlüsselwörter
Restorative Justice, Jugendstrafrecht, Täter-Opfer-Ausgleich, Diversion, Wiedergutmachung, Rückfallprävention, Mediation, Schülergremien, Anti-Gewalt-Training, Konfliktschlichtung, Jugendgerichtshilfe, Strafvollzug, Delinquenz, Strafprozessrecht, Erziehungsgedanke
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienabschlussarbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt den Einsatz von Restorative Justice Methoden als Alternative zum klassischen Strafverfahren im deutschen Jugendstrafrecht.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Felder sind der Täter-Opfer-Ausgleich, präventive Trainingsprogramme für jugendliche Täter sowie die Rolle der Konfliktschlichtung unter Einbeziehung von Opfern und sozialen Umfeldern.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie durch außergerichtliche Konfliktlösungen Täter besser zur Verantwortungsübernahme bewegt und Opfer sowie das soziale Umfeld konstruktiv in den Prozess integriert werden können.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden zur Analyse verwendet?
Es erfolgt eine umfassende Auswertung aktueller Fachliteratur, rechtlicher Grundlagen (JGG) sowie statistischer Daten und Berichte aus Modellprojekten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Auseinandersetzung mit verschiedenen RJ-Methoden, deren gesetzlichen Voraussetzungen, praktischen Abläufen sowie eine kritische Bewertung ihres Erfolgs und ihrer Limitationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Restorative Justice, Jugendstrafrecht, Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich und Rückfallprävention charakterisiert.
Welche Bedeutung kommt dem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in der Praxis zu?
Der TOA ist die praxisrelevanteste RJ-Methode im deutschen Jugendstrafrecht, da er bei Tätern und Opfern auf eine hohe Akzeptanz stößt und eine schnelle, unbürokratische Schadensregulierung ermöglicht.
Welche Problematik wird bei der Verwendung von Schülergremien hervorgehoben?
Kritisch wird diskutiert, dass Schüler bei der Konfrontation mit Delikten überfordert sein könnten und die Gefahr besteht, dass eher Bagatelldelikte bearbeitet werden, die keine formelle strafrechtliche Reaktion erfordern würden.
- Arbeit zitieren
- Franziska Eichel (Autor:in), 2014, Restorative Justice-Methoden im deutschen Jugendstrafrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/276000