Adidas ist einer der weltweit größten Sportartikelhersteller mit Hauptsitz in Herzogenaurach. 2012 beschäftigt der Konzern über 46.000 Mitarbeiter mit einem Umsatz von fast 15 Milliarden Euro. Die adidas Erfolgsgeschichte begann jedoch schon vor mehr als 60 Jahren. Denn am 18. August 1949 gründete Adi Dassler nicht nur die „Adi Dassler adidas Sportschuhfabrik“ sondern ließ am selben Tag auch einen Schuh in das Fürther Handelsregister eintragen sowie das berühmte Markenzeichen der 3-Streifen. Unter dieser Kennzeichnung wurde adidas auch mit dem Slogan „Die Marke mit den Drei Streifen“ bekannt und hat einen überaus hohen Bekanntheitsgrad und Wiedererkennungswert inne. Eines der Ziele vom Unternehmen adidas ist es die eigene Marke und deren Kennzeichnung gegenüber dem Wettbewerb zu schützen. Denn in Fällen der Affinität von Waren kann eine Zeichenähnlichkeit bezüglich der Kennzeichnung der verkauften Produkte zur Verwechslung der Marke führen. Um dem jedoch entgegenzusteuern sowie die eigene Marke zu schützen beschreiten Unternehmen wie adidas den Klageweg. Im Folgenden wird eine von adidas erhobene Klage, die im Jahr 2001 vom Oberlandesgericht München entschieden wurde, genauer betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Ablauf der Arbeit
2 Die adidas-Entscheidung – Das Urteil des OLG München, 29.07.2001 - 29 U 2361/97
2.1 Der Verfahrensgang
2.2 Die Rechtsgrundlagen
2.3 Der Tatbestand
2.4 Zusammenfassung des Urteils
2.5 Die Entscheidungsgründe
3 Kritische Betrachtung des Urteils
3.1 Die Markenrechtliche Verwechslungsgefahr
3.1.1 Die Frage der Warenähnlichkeit
3.1.2 Die Frage der Kennzeichnungskraft der Kennzeichnung
3.1.3 Die Beurteilung des Gesamteindruckes der Marke
3.2 Die Verwechslung durch den Verbraucher
3.3 Sonstige Faktoren zur Urteilsfindung
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das markenrechtliche Urteil des OLG München vom 29.07.2001 im Rechtsstreit zwischen adidas und C&A, um festzustellen, inwieweit eine Verwechslungsgefahr durch die Verwendung von Streifenmustern auf Sport- und Freizeitbekleidung besteht und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für den Schutz der "Drei-Streifen-Kennzeichnung" ergeben.
- Markenrechtlicher Schutz der Drei-Streifen-Kennzeichnung von adidas.
- Analyse des Tatbestands und der Entscheidungsgründe des OLG München (29 U 2361/97).
- Bewertung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung von Warenähnlichkeit und Kennzeichnungskraft.
- Die Rolle des Durchschnittsverbrauchers und die Wahrnehmung von Marken.
- Rechtliche Implikationen und Schadensersatzansprüche bei Markenrechtsverletzungen.
Auszug aus dem Buch
3.1 Die Markenrechtliche Verwechslungsgefahr
Als erstes ist die Frage nach der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr zu bewerten. Die bestimmenden Faktoren sind die Identität oder der Ähnlichkeitsgrad der Waren, die Kennzeichnungskraft der Klagekennzeichnung sowie die Identität oder die Ähnlichkeit der in Frage stehenden Marken. Zwischen diesen Faktoren besteht eine Wechselwirkung, was bedeutet, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft oder die Warennähe ist. Im speziellen kann auf Grund dieser Wechselbeziehung ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und / oder einer besonderen Bekanntheit der älteren Marke im Markt ausgeglichen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung der adidas Drei-Streifen-Kennzeichnung dar und definiert die Forschungsfrage bezüglich der Markenverletzung durch Wettbewerber.
2 Die adidas-Entscheidung – Das Urteil des OLG München, 29.07.2001 - 29 U 2361/97: Das Kapitel erläutert den Verfahrensgang, die relevanten Rechtsgrundlagen aus dem MarkenG und UWG sowie den Sachverhalt der Urteilsfindung des OLG München.
3 Kritische Betrachtung des Urteils: Hier erfolgt eine tiefgehende Analyse der Verwechslungsgefahr unter Einbeziehung von Warenähnlichkeit, Kennzeichnungskraft und dem Gesamteindruck der Marke.
4 Fazit: Das Kapitel resümiert die Markenverletzung durch die Beklagte und bestätigt die Berechtigung der getroffenen Rechtsprechung aufgrund der hohen Bekanntheit und Verkehrsgeltung der adidas-Marke.
Schlüsselwörter
adidas, Drei-Streifen-Kennzeichnung, Markenrecht, OLG München, Verwechslungsgefahr, Warenähnlichkeit, Kennzeichnungskraft, MarkenG, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Markenverletzung, Urteil, Markenbekanntheit, Rechtsstreit, Sportartikelhersteller.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2001, das den markenrechtlichen Schutz der berühmten Drei-Streifen-Kennzeichnung von adidas im Vergleich zu zwei Streifen auf Produkten des Wettbewerbers C&A thematisiert.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder sind das Markenrecht, insbesondere der Schutzbereich von Bildmarken, die markenrechtliche Verwechslungsgefahr sowie die Kriterien zur Bestimmung der Kennzeichnungskraft und des Markenschutzes im Textilbereich.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die juristische Argumentation des OLG München nachzuvollziehen und kritisch zu bewerten, warum die Verwendung eines Zwei-Streifen-Musters als Markenverletzung gegenüber der Drei-Streifen-Marke eingestuft wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine juristische Fallanalyse (Case Study), in der die Urteilsbegründungen mit einschlägigen Gesetzesnormen des MarkenG und des UWG sowie mit relevanter Fachliteratur und BGH-Rechtsprechung abgeglichen werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden der konkrete Verfahrensgang, die gesetzlichen Grundlagen der Markenähnlichkeit und -verwechslung, der Tatbestand des Falls und eine kritische Diskussion der Faktoren (Warenähnlichkeit, Kennzeichnungskraft, Gesamteindruck) dargelegt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Markenverletzung, adidas, Drei-Streifen-Kennzeichnung, Verwechslungsgefahr, Kennzeichnungskraft und MarkenG.
Warum spielt die Bekanntheit von adidas eine entscheidende Rolle für das Urteil?
Die außerordentliche Bekanntheit von adidas führt dazu, dass die Drei-Streifen-Kennzeichnung eine sehr starke Kennzeichnungskraft besitzt, wodurch selbst geringfügige Abweichungen (wie zwei statt drei Streifen) bei identischen Waren bereits zur Annahme einer Verwechslungsgefahr führen.
Wie begründete die Beklagte ihre Verwendung der Streifen?
C&A argumentierte, dass die zwei Streifen lediglich als rein dekoratives Zierrat und nicht als kennzeichnungsmäßiges Element fungieren, und dass der Verbraucher aufgrund der Übersichtlichkeit der Muster in der Lage sei, diese klar von den drei Streifen zu unterscheiden.
- Arbeit zitieren
- Matthias Ackermann (Autor:in), 2014, Die Drei-Streifen-Kennzeichnung der Weltmarke adidas, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/274806