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Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

Titel: Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

Hausarbeit , 2014 , 17 Seiten , Note: 2,0

Autor:in: Stefan Müseler (Autor:in)

Jura - Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Infolge einer Abhandlung von Gerald Best, „Zur Leistungsbeschränkung der
Pflegeversicherung bei Unterbringung behinderter Menschen in einer
vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe (§ 43 a SGB XI)“, welche 2008
in der Fachzeitschrift "Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche
und Private Fürsorge" erschien, erfolgten weitere Recherchen in den
einschlägigen Gesetzestexten, den Webseiten des Bundesministeriums für
Gesundheit, sowie dem Lehr- und Praxiskommentar von Klie, Kramer und
Plantholz. In genannter Abhandlung geht es darum, dass die Pflegekassen für
behinderte Menschen, welche einen Pflegebedarf haben, in Einrichtungen der
Behindertenhilfe nur zehn Prozent des zwischen Einrichtungs- und
Sozialhilfeträger vereinbarten Heimentgelts zahlen. Dies geschieht bis zu einem
Höchstbetrag von 256 Euro.
Gerald Best selbst ist Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar
sowie Vater eines Mädchens, welches an dem Rett-Syndrom leidet.
Da davon auszugehen ist, dass sich auch in Zukunft die Zahl behinderter
Menschen in stationärer Betreuung deutlich erhöhen wird, habe ich mich
entschlossen, mich mit dieser Problematik auseinander zu setzen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Methode und Vorgehen

1.2. Zielsetzung dieser Arbeit

2. Entstehung des Gesetzes

3. Problembereich

4. Auswirkung auf die Behindertenhilfe

5. Rechtsprechung

6. Ausblick

7. Schluss

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die Problematik der Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung bei der Unterbringung behinderter Menschen in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dabei wird analysiert, inwiefern die gesetzliche Abgrenzung zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe zu Benachteiligungen führt und welche Konsequenzen dies für die Betroffenen und die Angebotsstruktur der Einrichtungen hat.

  • Gesetzliche Grundlagen der Pflegeversicherung in Einrichtungen der Behindertenhilfe (§ 43 a SGB XI)
  • Abgrenzungsproblematik zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe
  • Auswirkungen auf die stationäre Behindertenhilfe und deren Angebotsvielfalt
  • Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Einordnung der Leistungsunterschiede

Auszug aus dem Buch

3. Problembereich

Laut Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (Stand: Mai 2011) wurden im Jahr 2010 im Durchschnitt 80.000 von 622.000 pflegebedürftigen, vollstationär versorgten Menschen in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe versorgt. Dies geschah in Wohnheimen, Internaten und dergleichen, also stationären Einrichtungen, in denen Leistungen zur medizinischen Vorsorge beziehungsweise Rehabilitation, zur Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben und zur Ausbildung oder Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund stehen. Zum Vergleich waren es im Jahre 2007 laut dem Bundesministerium für Gesundheit 69.000 von insgesamt 659.000 pflegebedürftigen, vollstationär versorgten Menschen.

Die Gesamtzahl Pflegebedürftiger in vollstationären Einrichtungen ist somit zwar seit dem Jahr 2007 gesunken, jedoch ist der Anteil behinderter Menschen in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe gestiegen.

Laut § 43 a des elften Sozialgesetzbuches wird für Pflegebedürftige, welche sich in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen befinden, in welcher die Teilhabe am Arbeitsleben sowie am Leben in der Gemeinschaft beziehungsweise die schulische Ausbildung oder die Erziehung von behinderten Menschen im Vordergrund der Einrichtung stehen, durch die Pflegekasse zehn Prozent des nach dem § 75 des zwölften Sozialgesetzbuches vereinbarten Heimentgelts übernommen. Die Aufwendungen, welche damit abgegolten werden sollen, sind im § 43 des elften Sozialgesetzbuches definiert. Hierbei handelt es sich um pflegebedingte Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen in der medizinischen Betreuung. Die Aufwendungen der Pflegekasse gelten hierbei bis zu einem Höchstbetrag von 256,- Euro pro Monat. Dies sind rund 8,50 Euro pro Tag, welche den Einrichtungen für bereits erwähnte Aufwendungen zur Verfügung gestellt werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die methodische Herangehensweise und die Zielsetzung, die Problematik der Leistungsbegrenzung in der Behindertenhilfe kritisch darzustellen.

2. Entstehung des Gesetzes: Hier wird der historische Kontext der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1994 und die spätere Einfügung des § 43a SGB XI beschrieben.

3. Problembereich: Dieses Kapitel behandelt die aktuelle Statistik der Pflegebedürftigkeit in Behinderteneinrichtungen und die spezifischen Auswirkungen der § 43a SGB XI-Regelung.

4. Auswirkung auf die Behindertenhilfe: Die Folgen der mangelnden Finanzierung durch die Pflegeversicherung, wie Umwidmungen von Einrichtungen und Druck auf Träger, werden analysiert.

5. Rechtsprechung: Es werden beispielhafte Gerichtsurteile erläutert, die die Verfassungsmäßigkeit der Leistungsunterschiede bestätigen.

6. Ausblick: Dieses Kapitel prognostiziert den weiteren Anstieg der pflegebedürftigen Menschen in der Behindertenhilfe und diskutiert mögliche zukünftige Versorgungsformen.

7. Schluss: Zusammenfassend wird festgestellt, dass trotz politischer Diskussionen keine Ausweitung der Leistungen erfolgt ist und die Problematik weiterhin besteht.

Schlüsselwörter

Pflegeversicherung, Behindertenhilfe, SGB XI, § 43a, Eingliederungshilfe, Heimentgelt, Pflegebedürftigkeit, vollstationäre Einrichtung, Sozialhilfeträger, Leistungserbringung, Pflegegeld, Teilhabe, Versorgungsvertrag, Rechtsweg, Behinderteneinrichtung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Leistungsbeschränkung der gesetzlichen Pflegeversicherung für behinderte Menschen, die in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, die gesetzliche Regelung des § 43a SGB XI und deren Auswirkungen auf Heimbewohner und Träger.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die Problematik darzustellen, dass behinderte Menschen in speziellen Einrichtungen keine Leistungen für einen erhöhten Pflegebedarf beanspruchen können, die über eine geringe Pauschale hinausgehen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf der Auswertung von Fachliteratur, Gesetzestexten, Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der Analyse relevanter Gerichtsurteile.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Gesetzesentstehung, die statistische Lage, die finanziellen Folgen für Einrichtungen sowie die juristische Auseinandersetzung mit diesem Thema.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Schlagworte sind Pflegeversicherung, Behindertenhilfe, § 43a SGB XI, stationäre Einrichtung und Eingliederungshilfe.

Warum wird für Bewohner von Behinderteneinrichtungen nur eine Pauschale gezahlt?

Die pauschale Abgeltung wurde gewählt, damit Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht dem gesamten Regime des Pflegeversicherungsgesetzes unterworfen werden und um Beitragserhöhungen zu vermeiden.

Welchen Einfluss hat die Rechtsprechung auf die Situation?

Das Bundessozialgericht hat die Leistungsunterschiede als verfassungskonform eingestuft, da die Leistungen nicht an die Behinderung selbst, sondern an den Ort der Behandlung geknüpft sind.

Was passiert, wenn ein behinderter Mensch in ein Pflegeheim verlegt wird?

Durch den hohen Kostendruck und die eingeschränkten Leistungen der Pflegeversicherung in Behinderteneinrichtungen kann es dazu kommen, dass Menschen mit hohem Pflegebedarf in reguläre Pflegeheime verlegt werden.

Wie ist die zukünftige Entwicklung einzuschätzen?

Aufgrund einer steigenden Lebenserwartung und der wachsenden Zahl behinderter Menschen wird ein weiterer Reformbedarf bezüglich der Pflegeversicherung prognostiziert.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Hochschule
Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH)
Note
2,0
Autor
Stefan Müseler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
17
Katalognummer
V274627
ISBN (Buch)
9783656675686
ISBN (eBook)
9783656675709
Sprache
Deutsch
Schlagworte
leistungsbeschränkung pflegeversicherung einrichtungen hilfe menschen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Stefan Müseler (Autor:in), 2014, Leistungsbeschränkung der Pflegeversicherung in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/274627
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