Im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen sowie der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen werden von den beteiligten Parteien oftmals zusätzliche Vereinbarungen getroffen, die zumindest einem der Vertragspartner Beschränkungen auferlegen. Diese sollen vor allem sicherstellen, dass der Wert des übertragenen Unternehmens nicht gemindert wird. Beispielsweise kann dies dadurch geschehen, dass ein Veräußerer nach dem Vertragsschluss auf demselben Markt eine neue konkurrierende Tätigkeit aufnimmt, sodass im Zuge der Übertragung eines Unternehmens dahingehende Beschränkungen in Form zusätzlicher Vereinbarungen essentiell erscheinen.
Solche Vereinbarungen sind jedoch insofern nicht unproblematisch, als sie oftmals dazu führen, dass wettbewerbliche Handlungsfreiheiten zumindest einer Partei erheblich eingeschränkt werden. Die vorliegende Arbeit hat sich daher zum Ziel gesetzt, das Spannungsverhältnis zwischen der Ermöglichung von effektiven Unternehmenszusammenschlüssen einerseits und der weitestgehenden Schonung des Wettbewerbs andererseits zu untersuchen.
Hierzu wird in einem ersten Teil der Frage nachgegangen, inwiefern die genannten Nebenabreden im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle kartellrechtlich zulässig sind. Im zweiten Teil werden dann die zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei Unzulässigkeit einer solchen Nebenabrede näher beleuchtet. Der dritte Teil der Arbeit befasst sich schließlich mit der Frage, wie Nebenabreden im kartellrechtlichen Verfahren zu behandeln sind.
Die Untersuchung der aufgeworfenen Fragestellungen erfolgt dabei stets sowohl im Hinblick auf das europäische als auch auf das deutsche Recht.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Zulässigkeit von Nebenabreden
I. Zulässigkeit nach europäischem Recht
1. Behandlung von Nebenabreden nach der Fusionskontrollverordnung
a) Begriff der Nebenabrede
b) Tatbestandsvoraussetzungen
aa) Einschränkung
bb) Unmittelbare Verbundenheit
cc) Notwendigkeit
c) Fallgruppen
aa) Wettbewerbsverbote
(1.) Unternehmensveräußerung
(2.) Gründung von Gemeinschaftsunternehmen
bb) Lizenzvereinbarungen
cc) Bezugs- und Lieferpflichten
2. Beurteilung von Nebenabreden gem. Art. 101 AEUV
a) Anwendungsbereich der Art. 101 AEUV
b) Tatbestandsreduktion
II. Zulässigkeit nach deutschem Recht
1. Anwendungsbereich der §§ 35 ff. und 1 GWB
2. Beurteilung von Nebenabreden gem. § 1 GWB
a) Tatbestandsreduktion
b) Berücksichtigung der Bekanntmachung über Nebenabreden
3. Beurteilung von Nebenabreden gem. § 138 BGB
C. Rechtsfolgen bei kartell- und zivilrechtlicher Unwirksamkeit
I. Reichweite der Nichtigkeitsfolge
II. Gesamt- oder Teilnichtigkeit gem. § 139 BGB
III. Rückführung der Nebenabrede auf das zulässige Maß
1. Rechtliche Methoden
a) Gesetzeskonforme Auslegung
b) Geltungserhaltende Reduktion
c) Umdeutung
d) Ergänzende Vertragsauslegung
e) Zwischenergebnis
2. Zulässigkeit der geltungserhaltenden Reduktion
IV. Salvatorische Klausel
V. Störung der Geschäftsgrundlage
1. Aufnahme einer Nebenabrede mit zulässigem Umfang
2. Anpassung der Gegenleistung
D. Verfahrensrechtliche Behandlung von Nebenabreden
I. Verfahren nach europäischen Recht
II. Verfahren nach deutschem Recht
E. Schlussbetrachtung in Thesen
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der Notwendigkeit, Unternehmenszusammenschlüsse effizient zu ermöglichen, und der Forderung nach weitestgehender Schonung des Wettbewerbs. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen kartellrechtlich relevante Nebenabreden bei Zusammenschlüssen zulässig sind, welche zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei deren Unzulässigkeit drohen und wie diese im Rahmen kartellrechtlicher Verfahren zu behandeln sind.
- Kartellrechtliche Zulässigkeit von Nebenabreden („ancillary restraints“) nach europäischem und deutschem Recht.
- Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen (Einschränkung, Unmittelbarkeit, Notwendigkeit) für Nebenabreden.
- Untersuchung von Fallgruppen wie Wettbewerbsverbote, Lizenzvereinbarungen sowie Bezugs- und Lieferpflichten.
- Bewertung der Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit, insbesondere im Hinblick auf Teilnichtigkeit und Vertragsanpassung (§ 139 BGB).
- Verfahrensrechtliche Aspekte der Genehmigungsfiktion in der europäischen Fusionskontrolle und die Situation im deutschen Recht.
Auszug aus dem Buch
a) Begriff der Nebenabrede
Unter Nebenabreden („ancillary restraints“) versteht man Vereinbarungen, welche im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen getroffen werden und Wettbewerbsbeschränkungen enthalten, die bei isolierter Betrachtung unter das Kartellverbot fallen würden, jedoch mit dem Zusammenschluss unmittelbar verbunden und für dessen Durchführung notwendig sind. Erfüllen die Vereinbarungen die in den Art. 6 Abs. 1 lit. b S. 2 und 8 Abs. 2 Unterabs. 3 FKVO genannten Voraussetzungen, so gelten sie als gemeinsam mit dem Zusammenschluss genehmigt und teilen somit aufgrund der Genehmigungsfiktion das rechtliche Schicksal des Zusammenschlusses im Rahmen der FKVO.
Die Regelungen der Art. 6 Abs. 1 lit. b S. 2 und 8 Abs. 2 Unterabs. 3 FKVO haben den Sinn und Zweck, eine aufwendige und zeitintensive Doppelkontrolle eines einheitlichen Sachverhalts zu vermeiden, damit dem „one-stop-shop“-Prinzip zur Geltung verholfen wird. In der Absicht, die in den Art. 6 Abs. 1 lit. b S. 2 und 8 Abs. 2 Unterabs. 3 FKVO niedergelegten Voraussetzungen einer Nebenabrede zu konkretisieren, hat die Kommission in einer Bekanntmachung über Nebenabreden ihre Maßstäbe unterbreitet, wie die entsprechenden Begriffe auszulegen sind.
Als Bekanntmachung entfalten diese Maßstäbe zwar keine rechtliche Bindungswirkung gegenüber Behörden und Gerichten der Mitgliedstaaten oder gegenüber dem EuGH, führen jedoch zu einer Selbstbindung der Kommission, sodass ihnen bei der Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Nebenabrede eine entscheidende Bedeutung zukommt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass Nebenabreden bei Unternehmenszusammenschlüssen wettbewerbsbeschränkend wirken können, und formuliert das Ziel der Untersuchung des Spannungsverhältnisses zwischen effizienter Zusammenschlusskontrolle und Wettbewerbsschutz.
B. Zulässigkeit von Nebenabreden: Dieses Kapitel analysiert die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenabreden nach europäischem Recht (FKVO) und deutschem Recht, wobei insbesondere die Kriterien der Notwendigkeit und Unmittelbarkeit sowie die Prüfung bei verschiedenen Fallgruppen im Fokus stehen.
C. Rechtsfolgen bei kartell- und zivilrechtlicher Unwirksamkeit: Das Kapitel befasst sich mit der Reichweite der Nichtigkeit bei unzulässigen Nebenabreden, der Anwendbarkeit des § 139 BGB und den rechtlichen Methoden zur Rückführung einer zu weit gefassten Nebenabrede auf ein zulässiges Maß.
D. Verfahrensrechtliche Behandlung von Nebenabreden: Hier wird die prozedurale Handhabung von Nebenabreden in der europäischen Fusionskontrolle – insbesondere im Hinblick auf das Konzentrationsprivileg und die Genehmigungsfiktion – sowie die Situation im deutschen Recht beleuchtet.
E. Schlussbetrachtung in Thesen: Dieser Abschnitt fasst die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit in prägnanten Thesen zusammen, um die rechtliche Einordnung und Handhabung von Nebenabreden abschließend zu systematisieren.
Schlüsselwörter
Nebenabreden, Ancillary Restraints, Fusionskontrolle, FKVO, Kartellverbot, Unternehmenszusammenschluss, Wettbewerbsverbot, Geltungserhaltende Reduktion, Notwendigkeit, Unmittelbare Verbundenheit, Teilnichtigkeit, § 139 BGB, § 1 GWB, Art. 101 AEUV, Zusammenschlusskontrolle.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den sogenannten Nebenabreden bei Unternehmenszusammenschlüssen. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen, die den Parteien Beschränkungen auferlegen, um den Wert des übertragenen Unternehmens zu sichern, die jedoch potenziell gegen das Kartellrecht verstoßen können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die kartellrechtliche Zulässigkeit dieser Nebenabreden, die zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei einer möglichen Unwirksamkeit und die verfahrensrechtliche Behandlung im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, das Spannungsverhältnis zwischen der Ermöglichung effektiver Unternehmenszusammenschlüsse und der gleichzeitigen Schonung des Wettbewerbs zu untersuchen und zu klären, unter welchen Bedingungen solche Beschränkungen zulässig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine juristische Rechtsdogmatik. Dabei werden geltende Gesetze (FKVO, GWB, BGB), die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und des BGH sowie die Bekanntmachung der Europäischen Kommission über Nebenabreden analysiert und systematisiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen von Nebenabreden, die Analyse verschiedener Fallgruppen (Wettbewerbsverbote, Lizenzen, Bezugspflichten), die Erörterung von Nichtigkeitsfolgen bei Verstößen und die Möglichkeiten der geltungserhaltenden Reduktion unzulässiger Klauseln.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter umfassen neben dem Begriff "Nebenabreden" insbesondere "Fusionskontrolle", "FKVO", "Wettbewerbsverbot", "Notwendigkeit", "Kartellverbot" und "Teilnichtigkeit".
Wie ist das Verhältnis der Nebenabreden zur europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO)?
Nebenabreden, die für die Durchführung des Zusammenschlusses unmittelbar verbunden und notwendig sind, profitieren von einer Genehmigungsfiktion. Sie gelten als gemeinsam mit dem Zusammenschluss freigestellt und unterliegen daher nach der Genehmigung grundsätzlich keiner isolierten Prüfung nach Art. 101 AEUV mehr.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Gesamt- und Teilnichtigkeit nach § 139 BGB so wichtig?
Die Unterscheidung ist entscheidend, da eine Gesamtnichtigkeit des gesamten Zusammenschlussvertrages aufgrund einer einzigen unwirksamen Nebenabrede wirtschaftlich verheerende Folgen hätte. Die Arbeit zeigt auf, dass der Zusammenschluss in der Regel als sinnvoller Restbestand aufrechterhalten werden kann.
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- Laura Maria Weigel (Author), 2012, Nebenabreden in der Fusionskontrolle, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/273650