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Zur Shop-Startseite › Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges

Korruption im Gesundheitswesen

Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern

Titel: Korruption im Gesundheitswesen

Seminararbeit , 2012 , 26 Seiten , Note: 15,00 Punkte

Autor:in: Matthias Höfner (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Meine Arbeit bietet einen Überblick über den neueingeführten § 128 SGB V zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, sowie Beispiele von unzulässiger Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • A. Literaturverzeichnis
  • B. Abkürzungsverzeichnis
  • C. Seminararbeit
    • I. Korruption und unzulässige Kooperationen im Gesundheitswesen
      • von Friedrich-Wilhelm III. bis zum Herzklappenskandal
      • Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern
        • 1. Allgemeines
          • a) Begriffsdefinitionen
            • aa) Vertragsärzte
            • bb) Leistungserbringer
          • b) Rechtsgutkollisionen
            • aa) Patientenautonomie
            • bb) Wirtschaftlichkeitsprinzip
            • cc) Wettbewerbsrechtliche Neutralität
        • 2. 128 SGB V als Ahndungsmöglichkeit des Sozialrechts
          • a) Entstehungsgeschichte
          • b) Zweck der Vorschrift
          • c) Änderungen
            • aa) Erweiterung und Klarstellung im Rahmen der 15. AMG-Novelle
              • (1) Überblick
              • (2) Einzelne Änderungen
            • bb) Verschärfung durch das Versorgungsstrukturgesetz
              • (1) Überblick
              • (2) Einzelne Änderungen
                • (a) Neufassung von Abs. 2 S. 3 als Reaktion auf die Rechtsprechung
                • (b) Neuregelung und Ergänzung in Abs. 5
                • (c) Resultat
            • d) Selbstständigkeit gegenüber straf-, beruf- und wettbewerbsrechtlichen Normen
            • e) Aktueller Stand - Inhalt der Vorschrift im Einzelnen
              • aa) Die vier Verbote des 128 SGB V
                • (1) Depotverbot - Abs. 1
                  • (a) Personeller Anwendungsbereich
                  • (b) Sachlicher Anwendungsbereich - Auslegungsprobleme
                    • (aa) „Depot"
                    • (bb) „bei"
                    • (cc) „Abgabe"
                  • (c) Ausnahme der Notfallversorgung, Abs. 1 S. 1 Hs. 2
                  • (d) Keine Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in der Praxis
                • (2) Zuwendungs- und Beteiligungsverbot, Abs. 2 - Das Ende für den verkürzten Versorgungsweg?
                  • (a) „Verkürzter Versorgungsweg" - eine Definition
                  • (b) Rechtsprechung und Zulässigkeit
                    • (aa) Grundsatzentscheidung des BGH
                    • (bb) Beteiligung der Krankenkassen
                  • (c) Zuwendungsverbot, Abs. 2 S. 1 2. Fall
                  • (3) Verbot von „IGel Leistungen", Abs. 2
                • bb) Sanktionsmöglichkeiten gegen Leistungserbringer - Abs. 3
                  • (1) Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern
                  • (2) Fragwürdigkeit der Umsetzung in der Praxis
                  • (3) Keine Sanktionen gegenüber Vertragsärzten
                • cc) Abs. 6 - sektorale und personelle Erweiterung unter verfassungsrechtlichen Bedenken
                • dd) Resümee
            • II. Die straf- und berufsrechtliche Erfassung vertragsärztlicher Kooperationen
              • a) Entgeltzuweisungen - „Fangprämien"
                • aa) Begriffs erläuterung
                • bb) Standesrechtliche Bewertung - Verstoß gegen ärztliches Berufsrecht
                  • (1) Verweisungsentscheidungen allein anhand medizinischer Erwägungen - 31 MBO-Ä
                  • (2) Grundlegende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.09.2009
                • cc) Strafrechtliche Würdigung - 299 StGB?
              • b) Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie - „Pharmamarketing"
                • aa) Strafrechtliche Beurteilung
                • bb) Ausblick
            • III. Fazit

          Zielsetzung und Themenschwerpunkte

          Die Seminararbeit befasst sich mit der rechtlichen Regulierung unzulässiger Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern im deutschen Gesundheitswesen. Der Fokus liegt dabei auf der Entstehung, dem Zweck und dem Inhalt von § 128 SGB V, der die Abgabe von Hilfsmitteln über Depots bei Vertragsärzten, die Beteiligung von Vertragsärzten an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Entgelt oder wirtschaftliche Vorteile sowie die Zahlung von Vergütungen für zusätzliche privatärztliche Leistungen durch Leistungserbringer verbietet. Neben der Analyse von § 128 SGB V werden auch die standes- und strafrechtlichen Aspekte unzulässiger Kooperationen beleuchtet, insbesondere im Hinblick auf „Fangprämien" und „Pharmamarketing".

          • Die Entwicklung unzulässiger Kooperationen im Gesundheitswesen von der Preußischen Zeit bis zum Herzklappenskandal
          • Die Rechtsgüter Patientenautonomie, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsrecht im Kontext unzulässiger Kooperationen
          • Die Entstehung, der Zweck und die Entwicklung von § 128 SGB V als sozialrechtliche Ahndungsmöglichkeit unzulässiger Zusammenarbeit
          • Die standesrechtliche Bewertung unzulässiger Kooperationen im Hinblick auf die Musterberufsordnung der deutschen Ärzte (MBO-Ä)
          • Die strafrechtliche Relevanz unzulässiger Kooperationen im Hinblick auf § 299 StGB

          Zusammenfassung der Kapitel

          Die Seminararbeit beginnt mit einer historischen Einordnung der Thematik, indem sie die Problematik unzulässiger Kooperationen zwischen Ärzten und Leistungserbringern von der Preußischen Zeit bis zum Herzklappenskandal schildert. Anschließend werden die Rechtsgüter Patientenautonomie, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsrecht im Kontext unzulässiger Kooperationen beleuchtet. Im Zentrum der Arbeit steht die Analyse von § 128 SGB V, der als sozialrechtliche Ahndungsmöglichkeit unzulässiger Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern eingeführt wurde. Die Arbeit beleuchtet die Entstehungsgeschichte der Norm, ihren Zweck und die verschiedenen Änderungen, die sie im Laufe der Zeit erfahren hat. Dabei werden die einzelnen Verbote des § 128 SGB V im Detail analysiert, einschließlich der Auslegungsprobleme und der Sanktionsmöglichkeiten. Abschließend werden die standes- und strafrechtlichen Aspekte unzulässiger Kooperationen im Hinblick auf „Fangprämien" und „Pharmamarketing" beleuchtet.

          Schlüsselwörter

          Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern im Gesundheitswesen, § 128 SGB V, Patientenautonomie, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsrecht, Musterberufsordnung der deutschen Ärzte (MBO-Ä), „Fangprämien", „Pharmamarketing", § 299 StGB, Korruption, Herzklappenskandal, Hilfsmittelversorgung, Arzneimittelversorgung, Heilmittelversorgung, Vertragsärzte, Leistungserbringer, Krankenkassen, Gesundheitswesen.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Korruption im Gesundheitswesen
Untertitel
Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern
Hochschule
Universität Augsburg  (Juristische Fakultät)
Note
15,00 Punkte
Autor
Matthias Höfner (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
26
Katalognummer
V273498
ISBN (eBook)
9783656656968
ISBN (Buch)
9783656656951
Sprache
Deutsch
Schlagworte
korruption gesundheitswesen unzulässige zusammenarbeit vertragsärzten leistungserbringern
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Matthias Höfner (Autor:in), 2012, Korruption im Gesundheitswesen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/273498
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Leseprobe aus  26  Seiten
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