In dieser Arbeit wird der personale Schutzbereich von, meist bilateralen, Investitionsschutzverträgen zwischen Staaten, zum Schutz privater Investitionen in ausländischen Staaten näher erläutert.
Besonders wird darauf eingegangen, wenn der Aufbau von Gesellschaften verschachtelt ist. Wenn Beispielsweise eine Gesellschaft von einer anderen kontrolliert wird und diese wiederrum zu 50% von einer Anderen und zu 50% von einer Weiteren. Wenn diese Gesellschaften alle verschiedene Nationalitäten aufweisen, kann es zu Schwierigkeiten bezüglich der Zugehörigkeit in den Schutzbereich eines Investitionsschutzvertrages kommen.
Inhaltsverzeichnis der Publikation
A. Einleitung
B. Rechtsquellen
C. Persönlicher Schutzbereich von Investitionsschutzverträgen
I. ICSID Konvention
II. Der Schutz von Aktionären im Völkergewohnheitsrecht
III. In Investitionsschutzverträgen
1. Ausländisch kontrollierte Inlandsgesellschaften
a. Personale Aufnahme von kontrollierenden Investoren
aa. Form und Ausmaß von Kontrolle
bb. Grenzen der Kontrolltheorie
b. Aufnahme von Aktienanteilen in den sachlichen Schutzbereich
c. Klagen von Minderheitsaktionären
d. Indirekte Investitionen
2. Ausländisch kontrollierte Drittstaatsgesellschaft
3. Inländisch kontrollierte Auslandsgesselschaft
4. Wahl der Bestimmung der Nationalität?
IV. Vor- und Nachteile der Kriterien
V. Treaty Shopping
D. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht den persönlichen Schutzbereich von Investitionsschutzverträgen unter besonderer Berücksichtigung verschachtelter Konzernstrukturen. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen indirekt kontrollierte Gesellschaften oder Minderheitsaktionäre als Investoren im Sinne internationaler Abkommen (insbesondere im ICSID-System) klageberechtigt sind, um den effektiven Schutz ausländischer Investitionen sicherzustellen.
- Analyse der Kontrolltheorie und deren Anwendung bei juristischen Personen.
- Untersuchung der Rechtsstellung von Minderheitsaktionären bei indirekten Investitionen.
- Bewertung der Rechtsprechung internationaler Schiedsgerichte (u.a. Aguas del Tunari, Siemens v. Argentinien).
- Diskussion von Problematiken wie Treaty Shopping und parallelen Klageverfahren.
Auszug aus dem Buch
aa. Form und Ausmaß von Kontrolle
Fraglich ist, wann eine Kontrolle gegeben ist. Die ICSID Konvention gibt keine Definition für ausländische Kontrolle und überlässt dies den Staaten. Das Konzept der Kontrolle ist dabei breit und flexibel gehalten. Die Staaten sind aber bei der Bestimmung nicht ganz frei, die Kriterien müssen angemessen sein. Eine Anknüpfung an formelle Kriterien, etwa das Mehrheitseigentum an Aktien oder eine „effektive“ Kontrolle, in Form einer Anknüpfung an den endgültigen Gesellschafter, verschiedene Stimmrechte oder die Ausübung des Managements, wäre denkbar. Vieles spricht dafür, dass bei einer Beherrschung zu 100% eine Kontrolle einhergehend mit dem damit verbundenen Eigentumsinteresse, vorliegt. Dies wurde in Aguas del Tunari v. Bolivien bejaht. Das ICSID Gericht befand, dass Bolivien, welches sich dafür aussprach, dass Kontrolle nur auf den endgültigen (ultimate) Kontrolleur verweist, nicht darstellt, welche Voraussetzungen für eine effektive Kontrolle erfüllt sein müssen. Das Konzept ist zu wage und nicht umsetzbar. Das Gericht analysiert die gewöhnliche Bedeutung von Kontrolle, gemäß Art. 31 II WÜ, kommt aber zu dem Schluss, dass dies die Anknüpfung an den endgültigen als auch an jeden Kontrolleur unterstützen kann.
Es gibt keine Hinweise auf eine spezielle Bedeutung des Wortes „controlled“, welches statt „control“ verwendet wurde und auf eine effektive Kontrolle hinweisen würde, Art. 31 IV WÜ. Das ICSID schaut des Weiteren auf den Kontext und den Sinn und Zweck des BIT. Die Präambel des BIT definiert als Ziel den Fluss von Kapital und Technologie zu fördern und befasst sich mit Investitionen von Staatsangehörigen. Art. 1 BIT definiert „nationals“ und potentielle Kläger, das Wort kontrolliert ist nicht als eine Alternative zu Eigentum gedacht und indiziert somit eine Qualität des Eigentums. Mit 100% der Anteile kann man die Gesellschaft kontrollieren, diese signalisieren somit Kontrolle.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit erläutert den wachsenden Einfluss nichtstaatlicher Akteure und deren direkte Durchsetzung von Rechten im Investitionsschutzrecht.
B. Rechtsquellen: Es wird dargestellt, dass sich das Investitionsrecht aus einem Geflecht von Völkergewohnheitsrecht, bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs) und sektorspezifischen Verträgen zusammensetzt.
C. Persönlicher Schutzbereich von Investitionsschutzverträgen: Dieses Hauptkapitel analysiert die Definition des Investors, die Bedeutung der Kontrolltheorie und die Klagemöglichkeiten bei komplexen Konzernstrukturen.
D. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass Minderheitsaktionäre und indirekte Investoren zunehmend geschützt werden, mahnt jedoch eine einheitliche Linie in der Schiedsgerichtspraxis an.
Schlüsselwörter
Investitionsschutzrecht, BIT, ICSID, Kontrolltheorie, Konzernstruktur, Minderheitsaktionäre, indirekte Investition, Schiedsgerichtsbarkeit, Aguas del Tunari, Siemens v. Argentinien, Treaty Shopping, Staatsangehörigkeit, juristische Personen, Investorenschutz, Völkerrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Publikation befasst sich mit der Frage, welche juristischen Personen als ausländische Investoren im Rahmen von Investitionsschutzverträgen gelten, insbesondere wenn diese über komplexe, verschachtelte Konzernstrukturen kontrolliert werden.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Bestimmung der Nationalität von Gesellschaften, der Anwendungsbereich der Kontrolltheorie, die Rechte von Aktionären bei indirekten Investitionen sowie die Problematik von Treaty Shopping.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die Klärung der Anforderungen für den persönlichen Schutzbereich, damit Investoren auch bei indirekten Beteiligungen ihren Schutzanspruch vor internationalen Schiedsgerichten geltend machen können.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit analysiert die einschlägige Rechtsprechung internationaler Schiedsgerichte, insbesondere ICSID-Entscheidungen, sowie die Auslegung von Investitionsschutzabkommen (BITs) unter Anwendung der Wiener Vertragsrechtskonvention.
Was wird im Hauptteil detailliert beleuchtet?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Inlandsgesellschaften unter ausländischer Kontrolle, Drittstaatskonstellationen sowie die spezifische Rolle und Klagebefugnis von Aktionären.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Investorenschutz, Kontrolltheorie, Klagebefugnis, Schiedsgerichtsbarkeit und die Interpretation von "Investition" in internationalen Verträgen.
Welche Rolle spielt die "Kontrolltheorie" in diesem Dokument?
Sie dient als notwendiges juristisches Korrektiv, um die ökonomischen Realitäten bei Konzernstrukturen abzubilden, damit der Schutzbereich nicht künstlich auf die direkte Inhaberschaft beschränkt bleibt.
Wie bewertet die Autorin das Phänomen des "Treaty Shopping"?
Sie erkennt darin eine legale Möglichkeit der Unternehmen, die für sie günstigsten rechtlichen Rahmenbedingungen zu wählen, sofern dies nicht durch explizite "denial of benefits"-Klauseln unterbunden wird.
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- Sylvia Semkowicz (Author), 2010, Investitionsschutzverträge im Ausland: Personaler Schutzbereich bei verschachtelten Gesellschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/267394