Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich sehr detailliert mit den Fragestellungen, welcher Rechtscharakter Scientology zuzusprechen ist, ob es sich um eine Religion oder eine Weltanschauung handelt und inwiefern die Organisation gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnte. In diesem Zusammenhang wird auch die Gesamtorganisation samt Sekundärorganisation "durchleuchtet" sowie die Organisations- und Führungsstruktur dargestellt. Die Anwerbepraxis für neue Mitglieder wird ebenso diskutiert, wie die Problematik eines Verbots von Scientology.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtspersönlichkeit der Scientology Kirche
I. Scientology als Körperschaft des öffentlichen Rechts
II. Scientology als Verein
III. Scientology als steuerbefreite Körperschaft
1. Anfallklausel
2. Kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke
a. Kirchliche Zwecke
b. Mildtätige Zwecke
c. Gemeinnützige Zwecke
aa. Prüfung des gemeinnützigen Zwecks
bb. Zusammenfassung
cc. Ausschlusstatbestände
3. Selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung
a. Prüfung der Tatbestandsmerkmale
b. Zusammenfassung
IV. Scientology als gemeinnützige Organisation in den USA
C. Scientology, Religion oder Weltanschauung ?
I. Der Aufbau der Gesamtorganisation Scientology
1. Organisationsstruktur
a. Betätigungsfeld
b. Organisationsstruktur des „kirchlichen“ Bereichs
c. Führung
2. Sekundärorganisationen
a. Das World Institute of Scientology Enterprises
b. Die Association for Better Living and Education
II. Die Begriffe „Religion“ und „Weltanschauung“
1. Definitorischer Ansatz des Begriffs Religion
2. Der Begriff der Weltanschauung
III. Prüfung des Bestehens einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
1. Zusammenschluss Mehrerer
2. Religiös- weltanschaulicher Konsens
a. Subjektivierte Prüfung
b. Objektivierte Prüfung
c. Europazentrisch geprägter Religionsbegriff
d. Die Ausrichtung der Vereinigung auf eine Gottheit
3. Zusammenfassung
D. Verfassungsrechtliche Organisation
I. Verstoß gegen justizielle Grundrechte
II. Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 I GG
III. Verstoß gegen die Freiheit der Person nach Art. 2 II S. 2 GG
IV. Verstoß gegen die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG
E. Fazit
I. Verbot von Scientology in anderen Ländern
II. „Ich möchte eine Religion gründen. Dort liegt das Geld.“
III. Die Beobachtung von Scientology mit nachrichtendienstlichen Mitteln
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Rechtscharakter der Scientology-Organisation im Kontext des deutschen Verfassungsrechts. Ziel ist es zu analysieren, ob Scientology als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Art. 4 GG anerkannt werden kann und inwieweit ihre Strukturen und Ziele mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind.
- Rechtspersönlichkeit und Organisationsformen von Scientology in Deutschland
- Prüfung der Voraussetzungen für den Status als steuerbefreite Körperschaft
- Kritische Analyse des Religions- und Weltanschauungsbegriffs im rechtlichen Kontext
- Untersuchung potenzieller Verstöße gegen justizielle Grundrechte und den Gleichheitsgrundsatz
- Bewertung der Vereinbarkeit der Organisation mit dem Grundgesetz
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
„Es ist lachhaft für einen Hungerlohn Zeilen zu schinden. Wer Millionen scheffeln will, gründet am besten seine eigene Religion. So soll sich der Gründer der Scientology Kirche, Lafayette Ron Hubbard, bei einem Treffen einer Science - Fiction Gesellschaft im Jahre 1948 geäußert haben, als er selbst noch als Science - Fiction Autor tätig war. Kurz darauf erschien sein Werk “Dianetik, die moderne Wissenschaft von der geistigen Gesundheit“, es sollte zum Grundstein der nachfolgenden Scientology “Religion“ werden. Zitate dieser Art, seien sie nun mündlich überliefert, aus dem öffentlich verfügbaren Schrifttum der Scientology oder aus den internen Anweisungen L. Ron Hubbards, den sogenannten „Flag - Orders“ entnommen, zeigen der Öffentlichkeit immer wieder, dass die Organisation Scientology, welche sich im internen Schrifttum gerne als Weltreligion darstellt, alles andere als karikative Interessen verfolgen könnte.
Das sogenannte Office of Special Affairs (OSA), ein interner Geheimdienst der Scientology, sorgt jedoch dafür, dass solche Behauptungen zukünftig unterlassen werden und geht ohne zu zögern gerichtlich gegen Dissidenten und Kritiker vor. Sie werden im Fachjargon der Scientology als „Potential Trouble Source“ (PTS) bezeichnet, nur eine von vielen Fachwörtern, für die es sogar interne Lexika gibt. Gegen die Zielsetzung einer Organisation, Geld verdienen zu wollen, ist zunächst nichts einzuwenden. Wenn eine solche jedoch nur Mitglieder gewinnen möchte, um schlussendlich die freiheitlich demokratische Grundordnung zu bedrohen, ist jedoch besondere Aufmerksamkeit geboten. Neben dem Ursprungsland, den USA, zählt Deutschland zum zweitwichtigsten Land für die Organisation.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik ein, beleuchtet die Entstehungsgeschichte der Scientology-Organisation und verdeutlicht die Relevanz der Untersuchung im Kontext des deutschen Grundgesetzes.
B. Rechtspersönlichkeit der Scientology Kirche: Hier werden die möglichen Organisationsformen in Deutschland geprüft und analysiert, ob die Kriterien für eine steuerbefreite Körperschaft nach der Abgabenordnung erfüllt sind.
C. Scientology, Religion oder Weltanschauung ?: Dieses Kapitel analysiert die interne Organisationsstruktur und prüft anhand verfassungsrechtlicher Maßstäbe, ob Scientology als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft einzustufen ist.
D. Verfassungsrechtliche Organisation: Hier wird untersucht, inwieweit die Ziele und das Handeln der Scientology-Organisation mit grundlegenden Werten des Grundgesetzes, wie dem Gleichheitsgrundsatz und der Meinungsfreiheit, vereinbar sind.
E. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, beleuchtet Verbote in anderen Ländern und bewertet die Zulässigkeit der Beobachtung durch Nachrichtendienste.
Schlüsselwörter
Scientology, Religionsgemeinschaft, Weltanschauung, Art. 4 GG, Verfassungsrecht, Steuerbefreiung, Gemeinnützigkeit, L. Ron Hubbard, Grundgesetz, Gleichheitsgrundsatz, Meinungsfreiheit, Verfassungsschutz, Sekundärorganisationen, Totalitäre Struktur, Ethikbericht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert Scientology aus rechtlicher Perspektive in Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt des Verfassungsrechts und der Gemeinnützigkeit.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Studie?
Die Schwerpunkte liegen auf der Rechtspersönlichkeit, der Definition von Religion vs. Weltanschauung sowie der Vereinbarkeit der Organisation mit dem Grundgesetz.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob Scientology als verfassungsrechtlich geschützte Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzuerkennen ist und ob ihre Aktivitäten die demokratische Grundordnung gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewendet?
Die Autoren nutzen eine juristische Analyse, die sowohl Primärquellen wie Schriften von L. Ron Hubbard als auch Sekundärquellen wie Verfassungsschutzberichte und Gerichtsurteile einbezieht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Rechtsfähigkeit, die verfassungsrechtliche Einordnung als Religion sowie die Untersuchung von Verstößen gegen Grundrechte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Scientology, Art. 4 GG, Gemeinnützigkeit, Verfassungsschutz und der Grundsatz der Religionsfreiheit.
Warum wird die Anerkennung als Religion kritisch betrachtet?
Die Arbeit argumentiert, dass wichtige Kriterien, wie die Ausrichtung auf eine Gottheit, fehlen und die Organisation primär gewinnorientiert handelt.
Wie bewerten die Autoren die interne Struktur von Scientology?
Die Autoren stufen Scientology als eine straff geführte, teils totalitäre Organisation ein, deren Strukturen mit demokratischen Werten kollidieren.
Welche Rolle spielt das Urteil aus Griechenland für die Autoren?
Das griechische Verbot dient als Beispiel dafür, wie andere Staaten aufgrund totalitärer Tendenzen und der Gefährdung der menschlichen Entscheidungsfähigkeit reagiert haben.
Welches Fazit ziehen die Autoren bezüglich der Beobachtung durch den Verfassungsschutz?
Die Autoren halten die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln für zulässig und erforderlich, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor extremistischen Bestrebungen zu schützen.
- Arbeit zitieren
- Christopher Klüss (Autor:in), Torsten Zimmer (Autor:in), 2012, Scientology: Rechtscharakter, Religion oder Weltanschauung, verfassungsrechtliche Organisation, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/266039