Die Deutsche Islamkonferenz konkretisierte am 13. März 2008 in ihrer Plenumssitzung die Forderung der Muslime in Deutschland nach einem islamischen Religionsunterricht auf Grundlage von Art.7 Abs.3 GG.
Islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach einzuführen ist keine neue Idee. Es existiert sogar schon Islamunterricht an deutschen Schulen, allerdings erst als Modellversuche in einigen Bundesländern. Die Ausweitung auf ganz Deutschland scheitert im Moment noch an verschiedenen Problemen, die im Folgenden etwas genauer zur Sprache kommen sollen. Allerdings sollen auch die Chancen, die eine solche Einführung bietet, nicht außer Acht gelassen werden.
Zuerst wird der rechtliche Rahmen geklärt, an den jeder Religionsunterricht in Deutschland gebunden ist. Dazu muss man den oben erwähnten Art.7 Abs.3 des Grundgesetzes genauer betrachten. Danach werden einige besonders bemerkenswerte Modellversuche genauer erläutert. Hier soll der Schwerpunkt auf Baden-Württemberg liegen und im Anschluss auch der Lehrplan, nach dem in diesem Bundesland unterrichtet wird, genauer untersucht werden.
All dies führt dann zu der Frage: Brauchen wir islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen? Gibt es tatsächlich gute Gründe, ein solches Lehrfach einzuführen?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Rechtliche Voraussetzungen
Islamischer Religionsunterricht in der Praxi
Islamischer Religionsunterricht in Österreic
Modellversuche in Deutschlan
Islamischer Lehrpla
Welche Chancen bietet der islamische Religionsunterrich
Fazit
Literaturverzeichni
- Arbeit zitieren
- Stefanie Bucher (Autor:in), 2010, Islamischer Religionsunterricht an deutschen Schulen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/265048