Die moderne Medizin hat in den letzten fünf Jahrzehnten rapide medizinisch-technische Fortschritte gebracht, welche die Lebenserwartung und Lebensqualität vor allem älterer Menschen in den westlichen Ländern wesentlich steigerte. Jedoch hat diese Entwicklung auch ihre Kehrseite.
„Während diese Perspektive für viele Menschen Hoffnung und Chance bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch Apparatemedizin.“
Denn diese Apparatemedizin ermöglicht auch, den „Todeszeitpunkt um Jahre hinauszuschieben“ . Aber „die so gewonnene Lebenszeit wird nicht von jedem als Gewinn empfunden “. Denn die medizinischen Fortschritte ermöglichen nicht immer nur, dass Leid verringert wird, sondern können auch das „Siechtum um Jahre“ hinauszögern.
Durch die Entwicklung „An die Stelle des Problems der Scheintoten des 18. Jahrhunderts ist das des Schein-Lebendigen unseres Jahrhunderts getreten“ , kam in den siebziger Jahren die Diskussion darüber auf, ob Medizin immer alles darf was sie kann, sowie die Frage, ob die vorgenommenen medizinischen Maßnahmen überhaupt im Sinne des Patienten sind.
„Man wollte für einen natürlichen Tod und gegen Lebensverlängerung um jeden Preis vorsorgen.“
Diese Entwicklung bedingte die Angst vieler, von Krankheiten betroffen zu sein, durch welche die Meinungsbildung oder Äußerung eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr möglich ist. Denn die Menschen möchten über die sie betreffenden medizinischen Maßnahmen selbst mitbestimmen. Damit verbunden ist die Angst vor Entmündigung und Fremdbestimmung, welche nicht der eigenen Meinung, den Werten und Ansichten entspricht.
Um die Selbstbestimmung auch dann noch zu sichern, wenn man seinen Willen selbst nicht mehr bilden oder äußern kann, ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die persönlichen Werte und Einstellungen bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen zu machen. In Deutschland hat jeder Mensch im Rahmen einer Patientenverfügung das „Recht für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden.“
Diese Patientenverfügung wird im Folgenden hinsichtlich ihrer rechtlichen und ethischen Aspekte betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
2. Patientenverfügung zum Selbstschutz des Patienten
3. Aspekte der Patientenverfügung
3.1. Definition der Patientenverfügung
3.2. Allgemeines zur Patientenverfügung
3.2.1. Ärztliche Beratung
3.2.2. Adressaten
3.2.3. Bestandteile
3.3. Rechtliche Aspekte der Patientenverfügung
3.3.1. Gültigkeit und Aktualisierung
3.3.2. Reichweite
3.3.3. Behandlung nach Indikation
3.3.4. Rechtfertigungspflicht
3.3.5. Hierarchie der Willensformen
3.3.6. Bereuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
3.4. Ethische Aspekte der Patientenverfügung
3.4.1. Konfliktpotential
3.4.2. Würde des Menschen
3.4.3. Autonomie und Selbstbestimmung
3.4.4. Ethik der Führsorge
3.4.5. Kritik an unbeschränkter Reichweite
4. Schluss/ Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die ethischen Herausforderungen, die mit der Erstellung und Anwendung von Patientenverfügungen im deutschen Gesundheitswesen verbunden sind.
- Grundlagen der Patientenverfügung und deren rechtliche Verankerung im Betreuungsrecht.
- Die Bedeutung ärztlicher Beratung bei der Gestaltung individueller Verfügungen.
- Rechtliche Anforderungen an Gültigkeit, Reichweite und die Hierarchie der Willensformen.
- Ethische Konfliktfelder wie Autonomie, Fürsorgeethos und die Würde des Patienten.
- Die Kontroverse um die unbeschränkte Reichweite von Patientenverfügungen.
Auszug aus dem Buch
3.4.4. Ethik der Führsorge
Die rechtlich abgeleitete Patientenautonomie besteht in einem Spannungsverhältnis zum medizinethischen Aspekt der Fürsorge. Während das Prinzip der Patientenautonomie auf der Annahme begründet, dass jeder Mensch für sich selbst am besten seine Krankheitssituation beurteilen kann und somit selbstbestimmt entscheidet, welche medizinischen Maßnahmen für ihn angestrebt werden sollen, liegt der Fürsorgeethik das Argument des Wissens darüber, was als gut und gesund zu gelten hat, zu Grunde.
Dabei strebt Ethik der Fürsorge nach dem Wohl des Patienten durch die Hilfe anderer. In Situationen, in welchen der Patient medizinische Hilfe benötigt, ruft die Verantwortung der Fürsorgeethik den Arzt in seine Pflicht. „Sie sieht den Patienten im Krankheitsfall starken Belastungen ausgesetzt, seine Urteilsfähigkeit geschwächt und in seiner Entschlusskraft verunsichert. Das gilt umso mehr für die letzte Lebensphase eines Patienten, wenn die Nähe des Todes spürbar wird und Entscheidungen unter Druck getroffen werden müssen. Ethik der Fürsorge nimmt in die Pflicht, indem sie die Verantwortungspflicht bewusst formuliert und ethisch reflektiert gestaltet.“
Auch wenn in Deutschland nicht auf den hippokratischen Eid geschworen wird, orientiert sich der ärztliche Berufsstand auch heute noch an der hippokratischen Tradition, welche „den Kern des ärztlichen Berufsethos ausmacht“. Dieses Ethos beinhaltet die Verpflichtung des Arztes, ärztliche Maßnahmen „nach bestem Wissen und Können zum Heil der Kranken“ anzuordnen, „dagegen nie zu ihrem Verderben und Schaden“.
Zusammenfassung der Kapitel
2. Patientenverfügung zum Selbstschutz des Patienten: Dieses Kapitel erläutert die medizinisch-technische Entwicklung der letzten Jahrzehnte und die daraus resultierende Angst vor ungewollter Lebensverlängerung durch Apparatemedizin.
3. Aspekte der Patientenverfügung: Dies ist das Kernkapitel, welches Definitionen, rechtliche Rahmenbedingungen wie das §1901 a BGB sowie ethische Prinzipien wie die Patientenautonomie detailliert analysiert.
4. Schluss/ Fazit: Dieser Abschnitt bietet eine zusammenfassende Reflexion der Arbeit und gibt einen Ausblick auf offene Forschungsfragen.
Schlüsselwörter
Patientenverfügung, Selbstbestimmung, Patientenautonomie, Betreuungsrecht, Medizinethik, Fürsorgeethik, Lebensende, Vorsorgevollmacht, Ärztliche Beratung, BGB, Patientenwillen, Sterben in Würde, Apparatemedizin, Behandlungswünsche.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen und ethischen Dimensionen von Patientenverfügungen und wie diese dazu beitragen, den Selbstbestimmungswillen des Patienten im medizinischen Kontext zu wahren.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Gültigkeit, den verschiedenen Vorsorgeinstrumenten, der Rolle der ärztlichen Beratung und den ethischen Prinzipien der Patientenautonomie und Fürsorge.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie eine wirksame Patientenverfügung erstellt werden kann, um medizinische Eingriffe im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit sicher im Sinne des Patienten zu steuern.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine theoretisch orientierte Studienarbeit, die auf einer Analyse der aktuellen Rechtslage (insb. BGB) sowie medizinethischer Fachliteratur basiert.
Was deckt der Hauptteil ab?
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Aspekte (Gültigkeit, Indikation, Hierarchie der Willensformen) und ethische Aspekte (Menschenwürde, Konfliktpotential, Kritik an unbeschränkter Reichweite).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Dokument?
Wichtige Schlagworte sind Patientenautonomie, Patientenverfügung, Fürsorgeethik, Vorsorgevollmacht und der §1901 a BGB.
Wie beeinflusst die ärztliche Beratung die Wirksamkeit?
Eine ärztliche Beratung hilft, Missverständnisse auszuräumen, Ängste zu nehmen und sicherzustellen, dass die gewählten Formulierungen die persönlichen Vorstellungen des Patienten präzise widerspiegeln.
Welche Rolle spielt der mutmaßliche Patientenwille?
Wenn keine schriftliche Verfügung oder mündliche Anweisung vorliegt, muss der Vertreter des Patienten den mutmaßlichen Willen anhand früherer Werte, Überzeugungen oder Äußerungen des Patienten ermitteln.
Wann ist eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht erforderlich?
Seit dem 1. September 2009 ist eine gerichtliche Genehmigung nur dann notwendig, wenn Arzt und Vertreter uneinig sind und bei einer geplanten Maßnahme die Gefahr des Todes oder eines schweren gesundheitlichen Schadens besteht.
Warum gibt es Kritik an der unbeschränkten Reichweite?
Kritiker führen an, dass Menschen in gesunden Tagen die Tragweite ihrer Entscheidungen nicht vollständig absehen können und dass sich die Interessen über die Zeit oder im Verlauf einer Krankheit ändern können.
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- Sonja Bergler (Author), 2012, Patientenverfügungen. Rechtliche und ethische Aspekte, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/264828