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Die Legitimierung von Compliance-Tätigkeiten und die Einbeziehung von rechtmäßig/rechtswidrig gewonnenen Erkenntnissen in ein deutsches Strafverfahren

Titel: Die Legitimierung von Compliance-Tätigkeiten und die Einbeziehung von rechtmäßig/rechtswidrig gewonnenen Erkenntnissen in ein deutsches Strafverfahren

Masterarbeit , 2013 , 78 Seiten , Note: 13 Punkte

Autor:in: Björn Siebler (Autor:in)

Jura - Strafrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Durch private Ermittler würden „die ehernen Schutzregeln der Strafprozessordnung ausgetrickst“ und es könnte möglicherweise zu einer Willkürlichkeit kommen. Dieses Statement, welches im Artikel in der FAZ zu lesen war, zeigt deutlich, dass durch private Ermittler durchaus eine Einschränkung in die Grundrechte gegen die „Klienten“ möglich scheint. Daher wird zunächst zu erörtern sein, was unter dem Begriff „private Ermittler“ zu verstehen ist, insbesondere wenn der Begriff im Zusammenhang mit Compliance verwandt wird und wie diese Verfahren möglicherweise die Regelungen der StPO umgehen.
Es wird im ersten Komplex der vorliegenden Arbeit eine Begriffsbestimmung von Compliance dargelegt sowie die eigentliche Legitimation von Compliance illustriert. Im Rahmen der Erörterung wird ersichtlich, dass Compliance nicht nur das materielle und formelle Strafrecht betrifft, sondern auch den interdisziplinären Bereich beinhaltet (z. B. Ethik, Arbeitsrecht pp.).
Im Rahmen des umfassenden Compliance-Tätigkeitsfeldes werden vorliegend zwei essenzielle Ermittlungsmethoden (Interview/Datenscreening) erläutert, die bei jeder Compliance-Tätigkeit, bei der Delinquenz ermittelt wird eine Rolle spielen. Der Maßnahmenkatalog ist damit jedoch nicht abschließend, denn es würde den Rahmen der vorliegenden Arbeit sprengen, wenn dezidiert auf alle möglichen Maßnahmen und deren dazugehörige rechtliche Ermächtigungsnormen eingegangen würde.
Weiterhin wird beleuchtet, ob die „moderne“ Strafverfolgungsbehörde sich dem Know-how der Compliance-Berater bedient oder sogar die Ermittlungshandlungen outsourct sowie in Kooperation mit diesen das Ermittlungsverfahren führt. Ferner wird danach zu erörtern sein, ob die erlangten rechtmäßigen und/oder rechtswidrigen Beweismittel durch die Compliance-Berater, die z. B. durch die beiden o. g. Standardmaßnahmen (Interview, pp.) gewonnen wurden, im Strafprozess verwertet werden dürfen.Schlussendlich wird dargestellt, ob auch Beweismittel von Compliance-Beratern, die diese aus dem Ausland erlangt hatten, auch in einem nationalen Strafverfahren eingebracht werden können. Das ist deshalb relevant, weil viele Unternehmen bereits international operieren und daher mehrere Niederlassungen in verschiedensten Ländern haben. Hier wird zur Illustrierung des Problems Bezug auf die USA genommen, da viele deutsche Unternehmen ihren Nebensitz in den USA haben oder mit Vertragspartnern aus diesem Land kontrahieren.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Legitimation von Criminal Compliance

I. Was ist Criminal Compliance?

II. Die Legalitätspflicht für Internal Investigation

1. Vorstand

(1) §§ 76 I, 93 I AktG: Leitungssorgfalt des Vorstandes

(2) § 91 II AktG: Einrichtung eines Überwachungssystems

(3) § 130 OWiG: Aufsichtspflicht

(4) Allgemeine Compliance-Verantwortung

2. Aufsichtsrat

(1) Allgemeine Überwachungspflicht der Geschäftsführung gem. § 111 I AktG

(2) Instrumente zur Überwachung des Vorstandes

a) § 90 I S. 3, III S. 2 AktG: Sonderberichtspflicht des Vorstands

b) § 111 II AktG: Einsichts- und Prüfungsrechte

c) Auf Mitarbeiter gerichtete Untersuchungen des Aufsichtsrats

aa) Mitarbeiter als Sachverständiger oder Auskunftsperson

bb) Direktzugriff bei gravierenden Verstößen

cc) Kompetenz zur internen Revision gem. § 107 III 2 AktG

3. Aktionäre/Hauptversammlung

C. Grenzen von privaten Untersuchungshandlungen

I. Grenzen der Untersuchungshandlungen

II. Individuelle Eingriffsmaßnahmen

1. Interviews

(1) Kompetenzen im Rahmen von Interviews und ihr Umfang

a) Kompetenz

b) Umfang

(2) Mögliche Belehrungs(„pflicht“) des Mitarbeiters

2. Datenschutzrechtliche Maßnahmen

(1) § 32 I S. 2 BDSG

(2) § 28 I S. 1 Nr. 2 BDSG

D. Kooperationsverbund zwischen Strafverfolgungsbehörden/Compliance denkbar ?

I. Gewaltmonopol durch staatliche Akteure

II. Kooperationen im Strafverfahren oder doch Outsourcing?

1. Zulässigkeit von staatlichen Untersuchungen durch private Akteure

2. Rechtsgrundlage für das Tätigwerden von Privaten für Strafverfolgungsbehörden

III. Möglichkeiten und Grenzen von ausschließlich privaten Untersuchungen

E. Strafprozessuale Probleme gegenüber privaten Ermittlern (Anwälte)

I. Beschlagnahme § 98 StPO

1. Beschlagnahmeverbot gem. § 97 I Nr. 2 StPO

2. Beschlagnahmeverbot gem. § 160a I, V StPO

II. Zeugnisverweigerungsrecht von Compliance-Anwälten

F. Erhebungs- und Verwertungsverbot von Beweisen, die aus Maßnahmen der Internal Investigation stammen

I. Sachliche Reichweite des Beweisverwertungsverbots

1. Nemo-tenetur-se-ipsum-accusare-Prinzip

(1) Allgemeines

(2) Arbeitsrecht vs. Strafrecht

2. Fernwirkung als Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs der Verwertungsverbote

3. Fair-trial-Grundsatz

4. Adressat von und Wirkung gegen § 136a StPO

(1) Private Handlungen, die Strafverfolgungsbehörden zugerechnet werden können

(2) Private Handlungen

5. Fazit

II. Beweisverwertungs- und -erhebungsverbote gem. § 160a StPO

III. Untersuchungen und Beweissicherung mit Auslandsbezug USA

1. Rechtliche Rahmenbedingungen in den USA

2. Beweistransfer ins deutsche Strafverfahren

G. Resümee

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die Legitimität von Compliance-Tätigkeiten („Internal Investigations“) und erörtert, unter welchen Voraussetzungen private Ermittlungserkenntnisse in deutschen Strafverfahren verwendet werden dürfen oder Beweisverwertungsverboten unterliegen.

  • Rechtliche Grundlagen und Kompetenzen für interne Untersuchungen (Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionäre).
  • Grenzen privater Untersuchungshandlungen (Interviews, Datenschutz, arbeitsrechtliche Aspekte).
  • Kooperation und Abgrenzung zwischen privaten Ermittlern und staatlichen Strafverfolgungsbehörden.
  • Problematiken bei Beschlagnahmeverboten und Zeugnisverweigerungsrechten von Compliance-Anwälten.
  • Analyse von Beweisverwertungsverboten (Nemo-tenetur-Prinzip, Fair-Trial) und grenzüberschreitender Beweistransfer (USA).

Auszug aus dem Buch

(1) Kompetenzen im Rahmen von Interviews und ihr Umfang

Im Rahmen von Untersuchungshandlungen mithilfe von Interviews wird sehr häufig der Begriff „Interne Audit“ verwendet. Als Audit bezeichnet man interne Untersuchungsverfahren, die i. d. R. in Form von (vertraulichen) Interviews durchgeführt werden und dazu dienen, Sachverhalte aufzuklären oder Vorgänge und Personen zu bewerten. Das Interview bildet neben der Sichtung von Dokumenten die zentrale Erkenntnisquelle.

Der Fachtermini „Interview“ für eine Vernehmung kann hier durchaus verwendet werden, wobei Unterschiede im Hinblick der Rechtsfolge in Betracht kommen. Die Grundstruktur der Vernehmung ist für den Straf- sowie den Zivilprozess gesetzlich festgeschrieben (§ 69 I StPO und § 396 I ZPO), wobei der Begriff des Interviews expressis verbis an keiner Stelle der StPO oder in der ZPO näher erläutert wird.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, inwieweit private Ermittler Compliance-Untersuchungen durchführen dürfen, ohne dabei Grundrechte der betroffenen Personen oder die Schutzregeln der StPO zu verletzen.

B. Legitimation von Criminal Compliance: Das Kapitel definiert den Begriff "Criminal Compliance" und analysiert die gesetzlichen sowie gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, aus denen sich die Pflicht für interne Untersuchungen für Organe wie Vorstand und Aufsichtsrat ergibt.

C. Grenzen von privaten Untersuchungshandlungen: Hier werden die rechtlichen Grenzen privater Maßnahmen, insbesondere bei der Durchführung von Mitarbeiter-Interviews und datenrechtlichen Erhebungen, erörtert.

D. Kooperationsverbund zwischen Strafverfolgungsbehörden/Compliance denkbar ?: Dieses Kapitel untersucht, ob ein rechtmäßiges Zusammenwirken zwischen privaten Ermittlern und staatlichen Behörden möglich ist und wo die Grenzen staatlicher Einflussnahme liegen.

E. Strafprozessuale Probleme gegenüber privaten Ermittlern (Anwälte): Das Kapitel behandelt die Herausforderungen bei Beschlagnahmen bei Compliance-Anwälten sowie deren Zeugnisverweigerungsrechte im strafprozessualen Kontext.

F. Erhebungs- und Verwertungsverbot von Beweisen, die aus Maßnahmen der Internal Investigation stammen: Hier wird umfassend erörtert, unter welchen Bedingungen Beweise aus internen Untersuchungen vor Gericht verwertbar sind oder aufgrund von Verwertungsverboten (z. B. Nemo-tenetur-Prinzip) ausgeschlossen werden müssen.

G. Resümee: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Thematik und dem Wunsch nach einer klaren gesetzlichen Regelung, die die Besonderheiten der Compliance-Untersuchungen berücksichtigt.

Schlüsselwörter

Internal Investigations, Criminal Compliance, Strafprozessordnung, Beweisverwertungsverbot, Nemo-tenetur-Prinzip, Anwaltsprivileg, Beschlagnahmeverbot, Datenschutz, Compliance-Berater, Zeugnisverweigerungsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitnehmerrechte, US-Recht, Beweistransfer, Fair-Trial.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das grundsätzliche Anliegen dieser Arbeit?

Die Arbeit beleuchtet die rechtliche Zulässigkeit privater Ermittlungen (Internal Investigations) innerhalb von Unternehmen und prüft, ob und unter welchen Umständen die Ergebnisse dieser Untersuchungen in einem staatlichen Strafverfahren verwertet werden dürfen.

Welche zentralen Themenfelder deckt die Untersuchung ab?

Zentrale Themen sind die Legitimation von Compliance, die Befugnisse der Unternehmensorgane, die Grenzen privater Eingriffsmethoden, die strafprozessuale Problematik bei der Beschlagnahme von Beweisen sowie die Verwertbarkeit von Beweismitteln.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist die Beantwortung der Frage, wie private Ermittlungen mit den geltenden rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere der Strafprozessordnung, in Einklang gebracht werden können, ohne dabei Grundrechte zu verletzen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die durch die Auswertung einschlägiger Gesetzestexte, aktueller Rechtsprechung und zahlreicher fachwissenschaftlicher Publikationen fundiert wird.

Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Befugnisse von Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären zur Einleitung von Untersuchungen, untersucht die arbeits- und datenschutzrechtlichen Grenzen und beleuchtet die Problematik der Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?

Zu den prägenden Schlüsselwörtern gehören Internal Investigations, Compliance, Strafprozessordnung, Beweisverwertungsverbot und das Nemo-tenetur-Prinzip.

Warum ist das "Nemo-tenetur-Prinzip" in diesem Zusammenhang so relevant?

Das Prinzip besagt, dass niemand gezwungen werden kann, sich selbst strafrechtlich zu belasten. Die Arbeit analysiert das Paradoxon, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter aufgrund arbeitsvertraglicher Pflichten zur Auskunft zwingen können, was in Konflikt mit dem strafprozessualen Schweigerecht geraten kann.

Wie bewertet der Autor die Rolle von Compliance-Anwälten?

Der Autor hinterfragt kritisch, inwieweit Anwälte im Rahmen von Compliance-Untersuchungen unter den Schutz von Beschlagnahmeverboten fallen, und diskutiert hierzu relevante Gerichtsurteile, wie etwa jene zum HSH-Nordbank-Fall.

Ende der Leseprobe aus 78 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Legitimierung von Compliance-Tätigkeiten und die Einbeziehung von rechtmäßig/rechtswidrig gewonnenen Erkenntnissen in ein deutsches Strafverfahren
Hochschule
Universität Osnabrück
Veranstaltung
Wirtschaftstrafrecht
Note
13 Punkte
Autor
Björn Siebler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
78
Katalognummer
V264545
ISBN (eBook)
9783656538196
ISBN (Buch)
9783656538844
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Compliance Legitimierung Beweisverwertungsverbot Rechtsvergleich Strafverfahren Arbeitsrecht Selbstbelastung Unschuldsvermutung Interview Mitarbeiterbefragung Fernwirkung Fair-Trial Vorstand Aufsichtsrat Hauptversammlung FCPA DJO SEC
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Björn Siebler (Autor:in), 2013, Die Legitimierung von Compliance-Tätigkeiten und die Einbeziehung von rechtmäßig/rechtswidrig gewonnenen Erkenntnissen in ein deutsches Strafverfahren, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/264545
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Leseprobe aus  78  Seiten
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