Die Arbeitspolitik unterliegt dem Marktprinzip und basiert folglich auf der ökonomischen Logik des Warentausches. Sie reglementiert den Arbeitsmarkt, indem sie vereinheitlichte und allgemein anerkannte Austauschbedingungen festlegt und standardisiert, wie etwa der Festschreibung von Löhnen – also dem Tauschprinzip „Arbeitskraft gegen monetäre Entlohnung“ - oder Arbeitszeiten, die eine Reproduktion der Arbeitskraft ermöglichen. Durch individuelle oder kollektive Verträge wie Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen wird ein Minimum an sozialem Schutz gewährleistet, ohne das die Vergesellschaftung der Arbeitskraft auf Basis der Lohnabhängigkeit nicht von Statten gehen könnte und die Gesetze des Marktes den sozialen Frieden gefährden würden. Ebenfalls zum Bereich der Arbeitspolitik gehört das Versicherungsprinzip, obgleich es als ein bedeutsames Instrument der Armutsbekämpfung auf dem ersten Blick vielleicht eher der Sozialpolitik zugerechnet werden könnte. Im Unterkapitel 1.3 werde ich auf darauf noch näher eingehen.
Die Arbeitspolitik gewährleistet darüber hinaus durch ein breites Spektrum an Regelungselementen wie der Arbeitskraftqualifizierungspolitik, der Allokationspolitik oder der Innovationsförderung- und Humanisierungspolitik, dass die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes gefördert und verbessert wird, wodurch der Bestand und die Kontinuität eines auf Lohnabhängigkeit basierendes Beschäftigungsverhältnisses gesichert werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Die drei Stufen der Sozialpolitik
1.1 Arbeitspolitik
1.2 Sozialpolitik
1.3 Das Verhältnis von Arbeitspolitik und dem Versicherungsprinzip und Sozialpolitik und der Sozialhilfe
2. „Normalarbeitsverhältnis“ – Definition
3. Das Normalarbeitsverhältnis als kodifiziertes Senioritätsprinzip im bürgerlichen Rechtssystem
a) Dauer der Betriebszugehörigkeit
b) Dauer der Beschäftigungszeit
c) Lebensalter
d) Vollzeitarbeit
e) Betriebliche Arbeit
f) Betriebsgröße
g) Einstufung der Arbeit
4. Das Normalarbeitsverhältnis in der Krise
4.1 Aktuelle Beispiele aus Niedersachsen
5. Kritik des Normalarbeitsverhältnisses
6. Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit analysiert das Konzept des "Normalarbeitsverhältnisses" basierend auf den Thesen von Ulrich Mückenberger und untersucht dessen rechtliche sowie gesellschaftliche Implikationen im Kontext eines sich wandelnden Arbeitsmarktes, der zunehmend durch Flexibilisierung geprägt ist.
- Historische und theoretische Herleitung des Normalarbeitsverhältnisses.
- Untersuchung der Segmentierung der Sozialpolitik in Arbeitspolitik und Sozialhilfe.
- Analyse des Normalarbeitsverhältnisses als kodifiziertes Senioritätsprinzip im Rechtssystem.
- Beleuchtung der Krise des Normalarbeitsverhältnisses durch prekäre Beschäftigungsformen.
- Kritische Reflexion der Selektivität und gesellschaftlichen Funktion des Arbeitsbegriffs.
Auszug aus dem Buch
3. Das Normalarbeitsverhältnis als kodifiziertes Senioritätsprinzip im bürgerlichen Rechtssystem
Wenn – wie herausgestellt – das Normalarbeitsverhältnis ein vorherrschendes und juristisch anerkanntes Arbeitsverhältnis ist, so muss dieses auch im bürgerlichen Rechtssystem gesetzlich verankert sein, um eine Arbeits- und Sozialordnung zu gewährleisten. Eine solche Arbeits- und Sozialordnung basiert auf arbeits- und sozialgesetzlichen Normen, die Ge- und Verbote formulieren. Diese bezeichnet Mückenberger in Anlehnung an die aus dem angloamerikanischen Bereich stammende Terminologie als Senioritätskriterien und das ihnen zu Grunde liegende Prinzip als Senioritätsprinzip (Mückenberger 1985: 424).
Je mehr Senioritätskriterien, die an eine geltende Rechtsordnung geknüpft sind, von einem Arbeitsverhältnis erfüllt werden, desto mehr sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Gewährleistungen stehen ihm zu.
Im Hinblick auf das Normalarbeitsverhältnis lassen sich folgende Schutz- bzw. Senioritätskriterien benennen, die gesetzlich durch Ge- und Verbote festgeschrieben sind:
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die drei Stufen der Sozialpolitik: Dieses Kapitel erläutert die Aufspaltung der Sozialpolitik in Arbeitspolitik und Sozialhilfe sowie deren jeweilige Funktionslogik und hierarchische Anordnung.
2. „Normalarbeitsverhältnis“ – Definition: Hier wird der Begriff des Normalarbeitsverhältnisses als gesellschaftliches Arrangement definiert, das Existenzsicherung primär durch die Erwerbsarbeit leistet.
3. Das Normalarbeitsverhältnis als kodifiziertes Senioritätsprinzip im bürgerlichen Rechtssystem: Dieses Kapitel zeigt auf, wie durch gesetzliche Kriterien, wie Betriebszugehörigkeit oder Vollzeitarbeit, ein Schutzsystem entsteht, das Arbeitnehmer unterschiedlich privilegiert.
4. Das Normalarbeitsverhältnis in der Krise: Es wird analysiert, wie Flexibilisierungstendenzen das klassische Normalarbeitsverhältnis unter Druck setzen und zu atypischen Beschäftigungsformen führen.
5. Kritik des Normalarbeitsverhältnisses: Hier wird die fundamentale Kritik an der selektiven Natur des Arbeitsbegriffs geübt, der nicht-erwerbliche Tätigkeiten wie Erziehungsarbeit ausschließt.
6. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass das Normalarbeitsverhältnis als rechtliche Fiktion in der Krise steckt und eine Neuordnung der Sozial- und Arbeitspolitik notwendig macht.
Schlüsselwörter
Normalarbeitsverhältnis, Arbeitspolitik, Sozialpolitik, Senioritätsprinzip, Flexibilisierung, Arbeitsmarkt, prekäre Beschäftigung, Sozialhilfe, Erwerbsarbeit, Rechtsordnung, Existenzsicherung, Leiharbeit, Arbeitsgesellschaft, soziale Frage, Arbeitnehmerrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Konzept des Normalarbeitsverhältnisses und dessen Rolle sowie Krise im Kontext des modernen Arbeitsmarktes basierend auf dem Werk von Ulrich Mückenberger.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den Schwerpunkten zählen die rechtliche Verankerung des Arbeitsverhältnisses, die Segmentierung der Sozialpolitik sowie die Auswirkungen von Flexibilisierung auf Beschäftigungsformen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Normalarbeitsverhältnis als "rechtliche Fiktion" durch den aktuellen Wandel der Arbeitswelt und die Zunahme atypischer Beschäftigung in Frage gestellt wird.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Textanalyse des Werks von Ulrich Mückenberger aus dem Jahr 1985, ergänzt durch aktuelle empirische Daten zur Arbeitsmarktentwicklung in Niedersachsen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Definition des Begriffs, die Analyse des Senioritätsprinzips, die Darstellung der Krise durch Flexibilisierung und eine kritische Auseinandersetzung mit der Ausgrenzung nicht-erwerblicher Arbeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Begriffe sind Normalarbeitsverhältnis, Senioritätsprinzip, Flexibilisierung, prekäre Beschäftigung und soziale Sicherung.
Was besagt die These zur "doppelten Selektivität" des Arbeitsbegriffs?
Mückenberger kritisiert, dass der Begriff des Normalarbeitsverhältnisses nur abhängige Erwerbsarbeit privilegiert und dabei wichtige gesellschaftliche Leistungen wie Kindererziehung oder Hausarbeit nicht als "normale" Arbeit anerkennt.
Wie verändern sich Beschäftigungsformen laut den Daten des DGB Niedersachsen?
Die Daten zeigen einen Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung zugunsten prekärer Formen wie Leiharbeit, die im Untersuchungszeitraum massiv angestiegen ist.
- Arbeit zitieren
- B.A. Karsten Stöber (Autor:in), 2012, Das Normalarbeitsverhältnis, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/263264