Im Zentrum steht die Fragestellung, ob und/oder inwiefern Hans Kelsens Kritik an der Rechtsstaats-Theorie des Dualismus der traditionellen Staats- und Rechtslehre einen radikalen Relativismus zur Folge hat oder aber eine erkenntnistheoretische, rechtswissenschaftliche Notwenigkeit darstellt. Diese Frage wird anhand der sog. „DDR-Unrechtsstaatsdebatte“ – ausgelöst und medial breit geführt ausgelöst und medial breit geführt aufgrund einer Äußerung der ehem. Bundespräsidentschaftskandidatin Gesine Schwan (SPD) im Jahr 2009 - diskutiert und inhaltlich veranschaulicht. Dabei geht es mir weniger um eine Beurteilung der Äußerung an sich, als vielmehr um eine juristische Beurteilung der Begriff Rechtsstaat und Unrechtsstaat.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die DDR-Unrechtsstaatsdebatte im Lichte Kelsens Kritik an der Rechtstaats-Theorie
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht Hans Kelsens Kritik an der klassischen Rechtsstaats-Theorie und prüft, ob sein Ansatz eines rechtswissenschaftlichen Monismus einen radikalen Relativismus begründet oder eine methodologische Notwendigkeit zur Sicherung objektiver Erkenntnis darstellt, illustriert am Beispiel der öffentlichen Debatte um den Status der DDR als "Unrechtsstaat".
- Kelsens Konzept der "Reinen Rechtslehre" und die Forderung nach Wertabstinenz.
- Gegenüberstellung von Dualismus (Jellinek) und Monismus (Kelsen) in der Staatslehre.
- Juristische Analyse der Begriffe "Rechtsstaat" und "Unrechtsstaat".
- Fallbeispiel: Die DDR-Unrechtsstaatsdebatte und die Äußerung von Gesine Schwan.
- Kritik an der politischen Instrumentalisierung rechtswissenschaftlicher Begriffe.
Auszug aus dem Buch
Die DDR-Unrechtsstaatsdebatte im Lichte Kelsens Kritik an der Rechtstaats Theorie
Als sich Gesine Schwan (Bundespräsidentschaftskandidatin der SPD) im Vorfeld der Bundespräsidentschaftswahl 2009 in einem Interview gegenüber dem Tagesspiegel über den Begriff des Unrechtsstaates in Bezug auf die DDR äußerte, löste sie binnen kürzester Zeit eine breite öffentliche, politische aber auch juristische Diskussion in einem Ausmaß aus, wie sie zu dieser Thematik wohl noch nie in der Bundesrepublik geführt wurde. Schwan lehnte in der Debatte über die DDR anlässlich 20 Jahren Mauerfall den Begriff Unrechtsstaat gegenüber dem Tagesspiegel mit folgenden Worten ab:
„Er (der Begriff) impliziert, dass alles unrecht war, was in diesem Staat geschehen ist. So weit würde ich im Hinblick auf die DDR nicht gehen. Die DDR war kein Rechtsstaat. Sie war ein Staat, in dem Willkür und Unsicherheit begünstigt wurden. Die Justiz war ausdrücklich ein Instrument der SED und damit nicht unabhängig. Das heißt aber nicht, dass jede einzelne Handlung etwa im Arbeits- oder Verkehrsrecht unrecht gewesen ist.“ (Presseportal 2009)
Angesichts der nur wenige Tage später stattfindenden Bundespräsidentschaftswahl verwundert es nicht, dass dieser Äußerung besonders viel mediale Beachtung geschenkt wurde. Ebenso wenig verwundert es, dass seitens der CDU und der FDP massive Kritik geäußert wurde, witterten die bürgerlichen Parteien doch die unverhoffte Chance, nun den eigenen Kandidaten als die einzig wählbare Option zu proklamieren, eine ursprünglich auch in bürgerlichen Kreisen anerkannte und geschätzte Gesine Schwan endlich brandmarken zu können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die "Reine Rechtslehre" von Hans Kelsen ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Objektivität der Rechtswissenschaft im Kontext der Rechtsstaats-Kritik.
2. Die DDR-Unrechtsstaatsdebatte im Lichte Kelsens Kritik an der Rechtstaats-Theorie: Hier wird Kelsens monistische Theorie auf das Fallbeispiel der DDR-Debatte angewandt, um aufzuzeigen, dass die Begriffe "Rechtsstaat" und "Unrechtsstaat" aus rein juristischer Sicht problematisch und politisch aufgeladen sind.
Schlüsselwörter
Reine Rechtslehre, Hans Kelsen, Rechtsstaats-Theorie, Unrechtsstaat, DDR, Monismus, Dualismus, Georg Jellinek, Rechtspositivismus, Wertabstinenz, Objektivitätsanspruch, Rechtsordnung, politische Theorie, Gesetzgebung, Staatslegitimation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtswissenschaftliche Kritik von Hans Kelsen an der klassischen Rechtsstaats-Theorie und hinterfragt, ob diese Kritik zwangsläufig zu einem gefährlichen politischen Relativismus führt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Rechtstheorie (insbesondere Kelsens Reine Rechtslehre), die Staatslehre (Dualismus vs. Monismus) sowie die politische Debatte um die historische Einordnung der DDR.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass Kelsens Ablehnung der Rechtsstaats-Theorie kein politisches Urteil ist, sondern eine notwendige Konsequenz aus seinem Anspruch auf eine wertabstinente, objektive Rechtswissenschaft.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine theoretisch-analytische Methode, indem sie rechtstheoretische Grundpositionen (Kelsen, Jellinek) auf ein konkretes politisches Fallbeispiel (die DDR-Unrechtsstaatsdebatte) anwendet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden Kelsens Konzept der Rechtsordnung, die Problematik von Legitimitätsideologien und die juristische Unhaltbarkeit des Begriffes "Unrechtsstaat" diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Reine Rechtslehre, Kelsen, Rechtsstaat, Unrechtsstaat, Wertabstinenz, Monismus und Rechtspositivismus.
Wie bewertet der Autor die Äußerung von Gesine Schwan?
Der Autor konstatiert, dass Schwan aus einer juristischen Perspektive recht behalten hat, da der Begriff "Unrechtsstaat" diffus ist und keine präzisen rechtswissenschaftlichen Kriterien erfüllt.
Warum hält der Autor den Begriff "Rechtsstaat" für überflüssig?
Weil nach Kelsen jeder Staat eine Rechtsordnung darstellt. Eine Unterscheidung in "Rechtsstaat" und "Unrechtsstaat" setzt eine politische (subjektive) Wertung voraus, die einer objektiven Rechtswissenschaft fremd sein muss.
- Quote paper
- Karsten Stöber (Author), 2012, Kelsens Kritik an der Rechtsstaats-Theorie am Beispiel der „DDR-Unrechtsstaatsdebatte“, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/263260