Auf Grund der rechtlichen Selbständigkeit von Körperschaften können zwischen Gesellschaften und ihrem Gesellschafter Rechtsbeziehungen bestehen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit von unangemessenen Vertragsgestaltungen.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) stellt eine Vermögensminderung bzw. eine verhinderte Vermögensmehrung dar, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf die Höhe des Einkommens der Gesellschaft auswirkt, jedoch in keinem Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht. Es liegt eine bewusste Vorteilsgewährung vor.
Auftreten kann die vGA bei Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH) sowie Nichtkapitalgesellschaften (Genossenschaften, Betrieben gewerblicher Art, Realgemeinden, Vereinen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts).
An Verträge mit beherrschenden Gesellschaftern werden erhöhte Anforderungen aufgrund ihrer dominanten Stellung in der Gesellschaft gestellt.
Zuwendungen an den Gesellschafter nahe stehenden Personen (natürliche sowie juristische) zählen ebenso zu verdeckten Gewinnausschüttungen.
Bei der Ermittlung der Höhe einer vGA wird bei Hingabe von Wirtschaftsgütern der gemeine Wert (§ 9 Abs. 1 BewG) zugrunde gelegt. Finden Nutzungsüberlassungen statt, so richtet sich die Höhe der vGA nach der erzielbaren Vergütung.
Bei Vorliegen einer vGA ergeben sich für die Gesellschaft folgende steuerlichen Auswirkungen: Der Betrag der vGA muss zu dem Gewinn bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach KStG (§ 8 Abs. 3 KStG) hinzuaddiert werden. So-mit wird die vGA mit 25 % (26 % für 2003) Körperschaftsteuer und dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag (5,5 %) belastet. Die Hinzurechnung der vGA zum Gewinn führt ebenfalls zur Erhöhung des Gewerbeertrages und damit der Gewerbesteuer.
Fließt die Vorteilsgewährung dem natürlichen Gesellschafter zu, der seine Gesellschaftsanteile im Privatvermögen führt, so hat er die Höhe der vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) zu erfassen, also gegebenenfalls aus einer bereits anderweitig berücksichtigten Einkunftsart umzuqualifizieren. Der Betrag der vGA unterliegt zur Hälfte der Besteuerung (§ 3 Nr. 40 EStG). Sind die Gesellschaftsanteile des Gesellschafters dem Betriebsvermögen zugeordnet, so wird der Betrag der vGA den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zugeordnet.
Eine Rückgängigmachung der festgestellten vGA und damit ihrer steuerlichen Auswirkung ist grundsätzlich nicht möglich.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriff und Wesen einer verdeckten Gewinnausschüttung
2.1 Definition
2.2 Anwendungsbereich
2.3 Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung
2.4 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis
2.5 Auswirkungen auf das Einkommen
2.6 Abgrenzung zu offenen Gewinnausschüttungen
2.7 Nahe stehende Personen
3. Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung
4. Steuerliche Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung
4.1 Allgemeines
4.2 Auswirkungen auf der Gesellschaftsebene
4.3 Auswirkungen auf der Gesellschafterebene
5. Rückabwicklung und Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung
6. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Hausarbeit befasst sich mit der Definition, der Bewertung sowie den steuerlichen Konsequenzen von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) auf Ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter.
- Begriffsbestimmung und Wesensmerkmale der vGA
- Analyse des Fremdvergleichs zur Identifikation von Vorteilsgewährungen
- Untersuchung der steuerlichen Auswirkungen auf Ebene der Kapitalgesellschaft
- Betrachtung der einkommensteuerlichen Folgen für den Gesellschafter
- Strategien zur Rückabwicklung und Vermeidung steuerlicher Risiken
Auszug aus dem Buch
2.3 Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung
Der oben erwähnten BFH-Rechtsprechung ist klar zu entnehmen, dass durch die vGA ein niedrigeres Gesellschaftsvermögen verursacht wird als es bei „normaler“ Behandlung hätte der Fall sein müssen. Eine Vermögensminderung liegt bei einer Minderung des Eigenkapitals (Vermögens) der Gesellschaft ohne entsprechende Gegenleistung vor. Zudem muss ein tatsächlicher Mittelabfluss vorliegen. Die Feststellung des Abflusses erfolgt anhand der Steuerbilanz. Folgendes Beispiel soll diesen Aspekt unterlegen: Der Gesellschafter einer Fahrrad-GmbH entnimmt ein Fahrrad aus dem Vermögen der GmbH, ohne ein Entgelt dafür zu entrichten. Der Vorgang wird als außerordentlicher Aufwand verbucht (Verkehrswert = Restbuchwert). Bei der Vermögensminderung wird die Seite der Gesellschaft betrachtet. Weiterhin muss geprüft werden, ob es im Gegenzug zu einer Vermögenserhöhung beim Gesellschafter kam. Der Einnahmezufluss bei ihm und der Abfluss bei der Gesellschaft können zu unterschiedlichen Zeiten auftreten (z.B. überhöhte Pensionsrückstellungen). Das Zusammenfallen beider Vorgänge ist nicht für das Vorliegen einer vGA maßgeblich.
Eine verhinderte Vermögensmehrung ist anzutreffen, wenn ein bestimmter Vorgang bzw. eine bestimmte Maßnahme im Normalfall eine Einnahme für die Gesellschaft darstellt, diese jedoch nicht erfasst wird. Verdeutlichen lässt sich das am Beispiel einer GmbH, die nach Gartenarbeiten bei ihrem Gesellschafter auf ihr Entgelt verzichtet, obwohl sie einem Fremden hierfür € 1.600 in Rechnung gestellt hätte.
In diesen Fällen wird auf eine Erhöhung des Vermögens durch die Einnahme bewusst verzichtet, um die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer nicht zu erhöhen. Abschließend lässt sich somit feststellen, dass eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung grundsätzlich bei höherem Aufwand bzw. einem verminderten Ertrag vorliegt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die steuerrechtliche Problematik verdeckter Gewinnausschüttungen und deren Bedeutung für den Fiskus.
2. Begriff und Wesen einer verdeckten Gewinnausschüttung: Herleitung der Definition, Eingrenzung des Anwendungsbereichs und Erläuterung der Tatbestandsmerkmale wie Vermögensminderung und Gesellschaftsveranlassung.
3. Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung: Darstellung der Methoden zur Ermittlung der Höhe einer vGA, insbesondere unter Anwendung des Fremdvergleichs.
4. Steuerliche Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung: Analyse der steuerlichen Auswirkungen bei der Gesellschaft sowie bei natürlichen und juristischen Gesellschaftern.
5. Rückabwicklung und Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung: Erläuterung von Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer vGA sowie die steuerliche Bewertung von Rückzahlungen.
6. Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der steuerlichen Anreizstrukturen und der Relevanz der vGA im Unternehmenskontext.
Schlüsselwörter
verdeckte Gewinnausschüttung, vGA, Körperschaftsteuer, Gesellschafter, Fremdvergleich, Vermögensminderung, verhinderte Vermögensmehrung, Steuerausfälle, Gesellschaftsverhältnis, Kapitalertragsteuer, Halbeinkünfteverfahren, Steuerbilanz, Betriebsprüfung, Steuerklauseln, Steuergestaltung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die steuerlichen Aspekte und die gesellschaftsrechtliche Einordnung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) im Kontext von Kapitalgesellschaften.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Themen umfassen die Definition, die Bewertung, die steuerlichen Folgen für Gesellschaft und Gesellschafter sowie Ansätze zur Vermeidung von vGA.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die steuerlichen Wirkungen einer vGA darzustellen und zu verdeutlichen, warum diese in der Praxis oft als Mittel zur Gewinnmanipulation eingesetzt wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische juristisch-betriebswirtschaftliche Analyse unter Auswertung von BFH-Rechtsprechung und steuerlicher Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Tatbestandsmerkmale der vGA, die Bewertungsmethoden sowie die steuerliche Belastung nach der Aufdeckung durch die Finanzverwaltung.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind insbesondere vGA, Fremdvergleich, Körperschaftsteuer und Gesellschaftsverhältnis.
Wie unterscheidet sich eine vGA von einer offenen Gewinnausschüttung?
Während eine offene Gewinnausschüttung auf einem wirksamen Gewinnverteilungsbeschluss basiert, fehlt dieser bei der vGA, da der Vorteil verdeckt, etwa durch unangemessene Aufwendungen, gewährt wird.
Warum ist das "Durchführungsgebot" bei beherrschenden Gesellschaftern wichtig?
Es stellt sicher, dass Vereinbarungen, die zur Vermeidung einer vGA getroffen wurden, auch zivilrechtlich wirksam und tatsächlich exakt so umgesetzt werden, wie sie zuvor vereinbart wurden.
Was ist die steuerliche Folge einer festgestellten vGA für die Gesellschaft?
Die vGA führt zu einer Hinzurechnung zum steuerpflichtigen Einkommen der Gesellschaft, was eine zusätzliche Belastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auslöst.
Wie bewerten Finanzbehörden Vorteile für nahe stehende Personen?
Vorteile, die an Personen fließen, die dem Gesellschafter nahe stehen, werden diesem steuerlich zugerechnet, als hätte er selbst den Vermögensvorteil erhalten.
- Arbeit zitieren
- Cindy Budnick (Autor:in), 2003, Verdeckte Gewinnausschüttung - Darstellung und Wirkung auf die Gesellschafts- und Gesellschafterebene, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/23591