Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Quantitative und qualitative Unterschiede in den Erwerbsmustern von Männern und Frauen in den westlichen Industrienationen
1.1. Erwerbsbeteiligung
1.2. Frauenerwerbstätigkeit im Drei-Länder-Vergleich
2. Erklärungsansätze zu internationalen Differenzen der Gender Gaps am Arbeitsmarkt und dem Einfluß staatlicher Politiken
2.1. Zum Staatsbegriff
2.2. International vergleichende Theorieansätze zur weiblichen Erwerbstätigkeit im Rahmen der Public Policy Forschung
2.3. Mainstream bzw. „Male-Stream“-Ansätze der Public Policy Forschung
2.3.1. Die politisch-institutionalistische Theorie: Manfred G. Schmidts „Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern im Industrieländervergleich
2.3.2. Die Theorie der Machtressourcen organisierter Interessen: Esping-Andersens „Three Worlds of Welfare Capitalism“
2.4. Feministische Public Policy Forschung:
2.4.1. Die politikwissenschaftliche Perspektive: Von Wahls „Gleichstellungsregime“
2.4.2. Die soziologische Perspektive: Kulturelle Kontextualisierung: Pfau-Effingers „Kultur und Frauenerwerbstätigkeit in Europa“
3. Ausblick
Literaturverzeichnis
Einleitung
Seit den 60er Jahren hat sich die Struktur der Arbeitsmärkte in den westlichen Industrienationen grundlegend verändert. Neben sektoralen Umwälzungen, in deren Folge eine zunehmende Tertiärisierung die bisherige Dominanz des industriellen Sektors zurückdrängte und den Weg in die sogenannte Dienstleistungsgesellschaft bereitete[1], beschäftigte die internationale Erwerbsforschung vor allem die Veränderung hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Erwerbsbeteiligung und deren Ausprägungen, die in einem engen Zusammenhang mit diesem Strukturwandel stehen. Der allgemein beobachtete Trend von steigenden Frauen- und sinkenden Männererwerbsquoten fand Ende der 80er pointiert seinen Ausdruck in der These von der „Feminisierung der Erwerbsarbeit“ (Hagen/Jenson/Reddy 1988).
Als Erklärungsansätze wurde die „nachholende Individualisierung der Frau“[2] ebenso herangezogen wie Modernisierungs- und Konvergenztheorien, welche die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Abhängigkeit vom Niveau derökonomischen Entwicklung betrachten[3], Humankapital-Theorien wiederum sahen in der Egalisierung des Zugangs zu Bildung und der damit einhergehenden Verringerung des Bildungsabstandes zwischen Männern und Frauen – die Bildungschancen haben sich heute sogar etwas zugunsten der Frauen verschoben - Hauptursachen für die Veränderung in den Erwerbsmustern von Frauen.[4]
Besonders die international-vergleichende Public Policy Forschung beschäftigte sich mit dem Zusammenhang von Staatstätigkeiten und der Erwerbsorientierung von Frauen, wobei vor allem die Auswirkungen wohlfahrtsstaatlicher Politiken untersucht wurden. Diese Ansätze beruhen implizit oder explizit auf der Grundannahme, daß Frauen aufgrund ihrer vorwiegenden Verantwortung für den Reproduktionsbereich der Gesellschaft in besonderem Maße abhängig sind von der Ausgestaltung wohlfahrtsstaatlicher Politiken. Steigende Erwerbsorientierung von Frauen geht einher mit einer „doppelten Vergesellschaftung“[5] der Frau, ein Terminus, der den strukturellen Widerspruch von bezahlter Erwerbstätigkeit und unbezahlter Reproduktionsarbeit in der kapitalistisch orientierten Marktwirtschaft bezeichnet: die Ausrichtung des Arbeitsmarktes an einer vollzeitverfügbaren männlichen Normalerwerbsbiographie, die sich historisch mit der Industrialisierung herausgebildet hat, kollidiert mit den Anforderungen von Kindererziehung und Familienarbeit. Besonders erwerbstätige Mütter sehen sich daher mit widersprüchlichen Sphären konfrontiert, die es zu vereinbaren gilt. Wohlfahrtsstaatliche Politiken können dazu beitragen, diesen Konflikt zu verschärfen oder abzumildern.[6]
1. Quantitative und qualitative Unterschiede in den Erwerbsmustern von Männern und Frauen in den westlichen Industrienationen
In den 80er Jahren lag das Interesse der Forschung vor allem auf der rein quantitativen Erfassen der Erwerbsbeteiligung von Frauen. In den 90ern wandte sich die Aufmerksamkeit verstärkt den unterschiedlichen Formen dieser Erwerbsbeteiligung zu, das Bild wurde differenzierter. Zum einen hat hier die Frauenforschung viel dazu beigetragen, indem sie eine ausschließliche Orientierung an der Erwerbsbeteiligung bei der Bewertung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten als Verschleierung der Ungleichheiten zwischen den Erwerbstätigen beiderlei Geschlechts identifizierte. Auf der anderen Seite ist diese Entwicklung nicht zu trennen von einer steigenden Qualität und Differenziertheit verfügbarer empirischer Daten und den erfolgreichen Bemühungen der EU und anderer supranationaler Insitutionen, statistische Daten kompatibel zu machen bzw. zu erheben.
1.1. Erwerbsbeteiligung
Betrachtet man die Entwicklung der weiblichen Erwerbsquoten als Verhältniszahl zur Erwerbsquote der Männer (100 = gleiche Erwerbsquote von Frauen und Männern) im internationalen Vergleich westlicher Industrienationen, so zeigen sich ganz unterschiedliche Muster. (siehe Tabelle 1)
Zunächst einmal fällt auf, daß in keinem der aufgeführten Länder bis 1985 Frauen gleichermaßen in den Arbeitsmarkt integriert sind wie Männer. Allerdings hat eine Reihe von Ländern eine sehr hohe Frauenerwerbsquote erreicht, auffälligerweise sind dies allesamt skandinavische Länder.
Weiterhin zeigt sich eine ganz unterschiedliche Entwicklung in den Jahren 1960-1985: große Zuwachsraten in der Frauenerwerbsquote, die nicht durch sinkende Männererwerbsquoten, sondern echten Zuwachs bei der Frauenbeschäftigung zustande kommen, weisen wiederum die skandinavischen, aber auch die angloamerikanischen Länder auf (Ausnahme: Belgien).
Tab. 1: Die Unterschiede in den Erwerbsbeteiligungs- chancen von Frauen und Männern 1960-1985
(Verhältniszahl der Frauenerwerbsquote zur Männererwerbsquote mal 100)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Umgekehrt fallen besonders die deutschsprachigen Länder Deutschland,österreich und die Schweiz, aber auch Italien und Japan dadurch auf, daß innerhalb von 25 Jahren praktisch keine Steigerung der Frauenerwerbsquote stattfand, sondern diese entweder stagnierte, oder nur über das Absinken der männlichen Erwerbsquote zustandekommt. Weiterhin scheint Großbritannien das „mittelmäßigste“ Land in diesem Vergleich zu sein, da es in seinen Werten fast genau den Mittelwerten entspricht.
1.2. Frauenerwerbstätigkeit im Drei-Länder-Vergleich
Die Erwerbsquote als Vergleichsgröße für die Gender Gaps am Arbeitsmarkt ist allein aber noch nicht allzu aussagekräftig, da sie nicht unterscheidet, ob jemand tatsächlich arbeitet oder arbeitslos gemeldet ist, ob Voll- oder Teilzeit gearbeitet wird, in welchen Berufen jemand arbeitet und wieviel er oder sie verdient. Betrachtet man die Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit anderen Aspekten wie Steuerbelastung, Teilzeit, Tätigkeit als Mutter etc., so ergeben sich im Ländervergleich ganz unterschiedliche Muster, wie die folgende Graphik[7] zeigen soll:
Während in den drei aufgeführten Ländern USA, Schweden und Deutschland die weibliche Erwerbsquote nur um max. 5 Prozentpunkte differiert, ergeben sich doch erhebliche Unterschiede, wenn man das Verhältnis zur Teilzeitarbeit berücksichtigt. Besonders deutlich aber werden die ländertypischen Unterschiede bei der Quote der erwerbstätigen Mütter: am häufigsten sind schwedische Mütter erwerbstätig mit knapp 80%, gefolgt von den amerikanischen mit etwas weniger als 60%, während im Vergleich die deutschen Mütter nur eine Erwerbsquote von unter 40 % aufweisen. Dabei scheinen sowohl handfeste materielle Gründe eine Rolle zu spielen (Besteuerung des Familienzweiteinkommens!), als auch die Einstellung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Einstellungen zur Berufstätigkeit).
Welche Faktoren bedingen solche Unterschiede und lassen sich bestimmte Muster identifizieren? Wie beeinflussen staatliche Rahmenbedingungen und kulturelle Muster die Erwerbstätigkeit von Frauen? Diesen Fragen geht die komparative Erwerbsforschung nach, die im folgenden vorgestellt werden soll.
2. Erklärungsansätze zu internationalen Differenzen der Gender Gaps am Arbeitsmarkt und dem Einfluß staatlicher Politiken
2.1. Zum Staatsbegriff
Eine wichtige Rolle für die Förderung oder Behinderung von Frauenerwerbstätigkeit spielt der Staat, der in diesem Zusammenhang vor allem als Wohlfahrtsstaat[8] thematisiert wird. Frauen sind zum einen aufgrund ihrer traditionellen Verantwortlichkeit für den Reproduktions- und Pflegebereich, die zwar international unterschiedlich stark ausfällt, aber dennoch überall als gegeben angenommen werden kann, in hohem Maße abhängig von staatlichen Dienstleistungen, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, z.B. der Bereitstellung von Kindergartenplätzen, Alten- und Pflegeheimen etc. Gleichzeitig fungiert der Staat damit auch als wichtiger Arbeitgeber, da die entsprechenden Berufssparten vor allem sogenannte Frauenberufe sind. Neben dieser direkten Abhängigkeit sind aber vor allem die Ausgestaltung von Steuer-, Familien-, und Sozialpolitik entscheidende Faktoren, die Frauenerwerbstätigkeit stützen oder hemmen können. So ist z.B. die hohe Besteuerung des Zweiteinkommens in Familien der BRD in Kombination mit mangelnden Kindergartenplätzen ein guter Grund für die verheiratete Ehefrau, in der Vorschulzeit der Kinder keine Erwerbstätigkeit anzustreben. Der Staat trägt demnach aktiv oder passiv dazu bei, wie sich in seinem Rahmen Frauenerwerbstätigkeit gestaltet und in welchem Maße sie ausgeübt wird.
Doch wer ist „der Staat“?
In der Literatur sind verschiedene implizite und explizite Erklärungen zu finden. So kritisiert von Wahl, daß die deutsche feministische Debatte den „patriarchalen Staat“ als eine monolithische Gesamtheit funktionalistisch verkürzt und damit letztendlich überhöht hat.[9] Diesen „one unified block“[10] gilt es aufzubrechen, um den Staat in Strukturen und Prozesse auszudifferenzieren.
Aber auch dann können sich unterschiedliche Blickwinkel ergeben, je nachdem ob man einen strukturellen oder einen akteurszentrierten Ansatz wählt. Einmal kann der Staat in erster Linie als Ballung von Institutionen begriffen werden, wie z.B. in der politisch-institutionellen Theorie, in der Staatstätigkeit vorrangig strukturell betrachtet wird. Politische Strukturen/Institutionen als „geschichtlich überlieferte, quasi `eingefrorene´Entscheidungen“ werden als dominantes Element der Politikgestaltung in relativer Unabhängigkeit von politischem und sozialem Druck betrachtet.[11] Bei einer komparativen Studie, die anhand hochaggregierter Makrodaten etwa alle westlichen Industriestaaten miteinander vergleicht[12], ist es auch kaum möglich, die Menge an quantitativen Daten noch mit der Akteursebene abzugleichen. Ansätze, die diese miteinbeziehen, beschränken sich notwendigerweise auf eine Auswahl von zwei[13] bis drei[14] Ländern im Vergleich.
Insgesamt aber konstatiert von Wahl eine Veränderung in der Staatstheorie, die sich innerhalb der Public Policy Forschung spiegelt, und in der eine Entgrenzung des Staates „von einer monolithischen Gesamtheit in verschiedenen `Arenen´, `Diskurse´und `Verhandlungssysteme´“ stattfindet.[15]
Damit wird einem konstruktivistischen Gedanken Rechnung getragen, der die gesellschaftliche Wirklichkeit in Form von Institutionen und Strukturen als beständige Produktion durch Akteure betrachtet.[16] Diese theoretische Perspektive betont, daß Strukturen aus dem Zusammenspiel vergangenen und gegenwärtigen Handelns ent- und bestehen, insofern, als Individuen in bestehende Strukturen hineinsozialisiert werden, die sie durch ihr Handeln aufrechterhalten oder verändern können.[17] Jedes soziale Handeln beinhaltet damit theoretisch die Möglichkeit sozialer Reproduktion oder sozialen Wandels; vor allem kollektive Akteure verfügen über das Potential zu gesellschaftlichen Veränderungen.
Betrachtet man beispielsweise die gesetzlichen Grundlagen eines Staates, die vom Individuum in den Rechtsinstitutionen als gesellschaftlich-politische Struktur mit Objektivitätscharakter erlebt werden, so gilt es zu vergegenwärtigen, daß sie irgendwann von Individuen oder kollektiven Akteuren geschaffen und in Aushandlungsprozessen installiert und institutionalisiert worden sind, d.h. diese Strukturen bestehen aus Sedimenten früherer Handlungen. Diese sind nicht völlig starr, so hat z.B. jeder Richter innerhalb dieser Strukturen Ermessensspielräume, und es werden laufend neue Gesetze geschaffen, die geltendes Recht ergänzen und verändern. Wenn sie aufhören, sich gesellschaftlich zu bewähren, können sie wieder abgeschafft werden, was jedoch langwierige Aushandlungsprozesse erfordert, die entschieden werden durch die Macht- und Herrschaftsstrukturen von Gesellschaft. Insgesamt haben aber Strukturen und soziales Handeln unterschiedliche „zeitliche Horizonte“, Strukturen neigen daher zu Beharrungsvermögen und besitzen eine „longue durée“, die individuelles Handeln überdauert.[18]
2.2. International vergleichende Theorieansätze zur weiblichen Erwerbstätigkeit im Rahmen der Public Policy Forschung
Ein relativ junger Zweig der Politikwissenschaften ist die vergleichende Public Policy Forschung, die als Teilbereich der Komparatistik nach den Unterschieden und Gemeinsamkeiten staatlichen Handelns in verschiedenen Ländern und Politikbereichen fragt.[19]
„Comparative public policy is the study of how, why, and to what effect different governments pursue a particular course of action or inaction“[20]
Pfau-Effinger benennt vier Typen international vergleichender Forschung. Einmal können die Besonderheiten einer spezifischen Nation über die Kontrastfolie anderer Länder untersucht werden. Dadurch wird die Nation zum Objekt der Forschung. Bei einem zweiten Ansatz liegt das Forschungsinteresse auf der Gewinnung verallgemeinernder Aussagen über die Funktionsweisen bestimmter Institutionen oder den Einfluß struktureller Aspekte auf Individuuen. Hier wird die Nation zum Kontext. Die dritte und für die vorliegende Arbeit untersuchte Herangehensweise besteht darin, Länder aufgrund bestimmter Merkmale zu klassifizieren oder zu typisieren, wobei das Interesse darauf liegt, wie bestimmte soziale Institutionen und Prozesse systematisch mit bestimmten Merkmalen von Gesellschaft variieren. Damit wird die Nation zur Untersuchungseinheit (Variable). Eine vierte Variante bezieht sich auf „transnationale“ Forschung, in der Nationen als Bestandteile umfassenderer internationaler Systeme angesehen werden.[21]
Zur Betrachtung des Phänomens „Variationen der Frauenerwerbstätigkeit und –beteiligung in den westlichen Industrieländern“ bietet sich also vor allem die dritte Variante an, mit der Länder nach dem Zusammenhang von „Staatstätigkeit“ (so die Übersetzung von Manfred G. Schmidt für Policy[22] ) und den Ausprägungen von Frauenerwerbsbeteiligung klassifiziert werden. Im folgenden sollen vier typologische Ansätze vorgestellt werden, die je unterschiedlich an die Thematik herangehen, aber auch vieles gemeinsam haben.
2.3. Mainstream bzw. „Male-Stream “-Ansätze der Public Policy Forschung
2.3.1. Die politisch-institutionalistische Theorie: Manfred G. Schmidts „Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern im Industrieländervergleich
[23] Der politisch-institutionalistische Ansatz (insitutionalist approach) betont, wie bereits oben erläutert, die Dominanz der sozialen und politischen Institutionen bei der Definition und Formung von Politikinhalten.[24]
Die von Manfred G. Schmidt in diesem Rahmen konzipierte Studie zu Unterschieden in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern im Industrieländervergleich war Teil eines größeren Forschungsprojektes zum Vergleich von „Länder-Familien“ mit 18 Vergleichsnationen.
Dieses „families of nations“-Konzept[25] basiert auf der Annahme einer ähnlichen staatlichen bzw. institutionellen Struktur von kulturell und sprachlich verwandten Nationen. Die sich daraus ergebende Länder-Typologie ist im Gegensatz z.B. zur Klassifikation Esping-Andersens nicht notwendig an das politische System gekoppelt, sondern kulturell/sprachlich und geographisch orientiert. Dennoch gibt es z.B. viele Überschneidungen mit Esping-Andersens Typologie (siehe 2.3.2). Unterschieden werden die Angloamerikanischen Demokratien, die Nordische Nationen-Familie und die Gruppe (überwiegend) deutschsprachiger Staaten wie Deutschland,österreich und die Schweiz.[26]
Explizit im Mittelpunkt dieser Untersuchung von Schmidt steht die Entwicklung der Frauenerwerbsarbeit, die der Männer wird nicht ganz so umfassend behandelt. Der komparativ-institutionalistischer Ansatz verfolgt eine empirische Untersuchung sozialer u. politischer Faktoren anhand hochaggregierter (Makro-) Daten und geht dabei der Frage nach institutionellen Unterschieden als Determinanten der Frauenerwerbstätigkeit nach. Dabei wendet sich Schmidt gegen die Übermachtökonomischer Thesen, die geschlechtsspezifische Arbeitsmarktungleichheit auf ein Angebot- und Nachfrage-Problem reduzieren und verweist auf Bedeutung kultureller Unterschiede in Einstellungen und Verhalten gegenüber weiblicher Erwerbsarbeit in den untersuchten Nationen.[27] Als methodischer Ansatz wird eine lineare Regressionsanalyse gewählt, bei der die Frauenerwerbstätigkeit als abhängige Variable systemisch auf ihren statistischen Zusammenhang mit verschiedenen institutionellen und kulturellen Determinanten hin untersucht wird, unter anderem in Abhängigkeit von:
- Wirtschaft- und Sozialpolitik
- Lohnpolitik der Gewerkschaften
- Verfügbarkeit von Teilzeitarbeitsplätzen
- Parteipolitische Zusammensetzung u. polit. Repräsentation von Frauen in Parlamenten
- Religiöse Einstellungen
- Einstellungen zur Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern
- Entwicklung des Wohlfahrtstaates
- Frauenerwerbstätigkeit abhängig von den Verpflichtungen im Reproduktionsbereich
Dabei kommt Schmidt als Ergebnis einer Längsschnittuntersuchung der Entwicklung der weiblichen Erwerbsquoten zwischen 1960 und 1985 zu fünf Gruppen von Schub- bzw. Bremsfaktoren für die Frauenerwerbsquote[28]:
1) Historische Ausgangslage: Der Tendenz nach wuchs in Ländern mit einer niedrigen Frauenerwerbsquote zu Beginn des Untersuchungszeitraums die Erwerbsquote stärker, in Ländern mit vergleichsweise hoher Erwerbsquote als Ausgangspunkt entwickelte sich die Quote im Verlauf langsamer, wobei der statistische Zusammenhang zwar signifikant, aber nicht besonders hoch ist (-.43*)
2) Prozess derökonomischen Modernisierung: Schmidt widerlegt die Industriegesellschafts-Hypothese, nach der die Frauenerwerbsquote an das Wachstum des Sozialprodukts gekoppelt ist, der Zusammenhang ist statistisch nicht signifikant und gilt nur für die nordischen und angloamerikanischen Ländergruppen. Daher plädiert er für eine erweiterte Sicht derökonomischen Modernisierung und zieht dafür die Entwicklungen und Veränderungen in den drei Sektoren, sowie den Ausbau von Teilzeittätigkeit zusätzlich heran, die die Nachfrage nach Arbeit bestimmen. Mit dem Ausbau des Dienstleistungssektors und der Möglichkeit zur Teilzeiterwerbstätigkeit steigt die Erwerbsquote von Frauen.
3) Veränderungen auf der Angebotsseite: sinkende Fertilitätsraten sowie die Entwicklung des Humankapitals von Frauen in Form von verbesserter (Aus)Bildung, Berufserfahrung etc. gelten als förderlich für die Frauenerwerbsquote, Schmidt konstatiert jedoch einen relativ niedrigen statistischen Zusammenhang, der erst steigt, wenn man die deutsche Ländergruppe ausschließt und hochsignifikant wird, wenn man Irland und Italien ebenfalls ausnimmt. Diese Abweichung sieht er in Zusammenhang mit der konfessionellen Struktur der deutschen Ländergruppe (mit Italien und Irland), die offenbar einer Ausschöpfung des weiblichen Humankapitals entgegensteht.[29]
4) Wirkung von Staatstätigkeit auf das Angebot von und die Nachfrage nach weiblicher Arbeitskraft: Die zunehmende Bereitstellung von Kinderbetreuung steht in einem überzufälligen Zusammenhang mit einer Steigerung der Erwerbsquote von Frauen, wobei hier die wechselseitige Kausalität berücksichtigt werden muß. So verweist Schmidt auf Studien über Schweden, die gezeigt haben, daß die Ausweitung staatlicher Kinderbetreuung auch als Reaktion auf zunehmende weibliche Erwerbstätigkeit erfolgen kann.[30] Ebenfalls wichtige Größen für die Angebotsseite von Arbeit sind die Lohnentwicklung für Frauen, für die die Studie einen außerordentlich starken positiven Zusammenhang feststellt (r=90 für die 10 Nationen-Stichprobe)[31], sowie die Besteuerung des Zweiteinkommens. Schmidt stellt fest, daß der steuerpolitische Anreiz bzw. das Fehlen dieses Anreizes rund die Hälfte der Differenzen zwischen den Wachstumsraten der Frauenerwerbsquote in den deutschsprachigen und nordischen Ländern erklären kann.[32]
5) Politisch-institutionelle u. politisch-kulturelle Bedingungen: Schmidt prüfte die Hypothesen der pluralistisch-demokratischen bzw. feministisch-pluralistischen Theorie der geschlechterspezifischen Teilhabechance, der zufolge „das Niveau der geschlechterspezifischen Teilhabechancen mit dem Ausmaß, zu dem Frauen als Interessengruppe, soziale Bewegung oder besondere Kategorie von Wählern oder Politikern Zugang zum politischen System und zu politischen Entscheidungsprozessen haben“ variiert, vermutet wird ein positiver Zusammenhang.[33] Die Überprüfung ergab ein gemischtes Bild, z.T. wurden Thesen erhärtet, andere widerlegt. Einen positiven statistischen Zusammenhang mit einer steigenden Frauenerwerbsquote konnte Schmidt z.B. für das Alter des Frauenwahlrechtes und für steigende Zahlen weiblicher Abgeordneter in den Parlamenten nachweisen. Desweiteren überprüfte er den Zusammenhang von Stärke der Gewerkschaft, die entgegen vieler Annahmen in einem positiven Zusammenhang mit steigender Erwerbstätigkeit von Frauen steht und zwei weitere Schlüsselvariablen, die eng miteinander verknüpft sind: die Konfessionsstruktur und die parteipolitischen Zusammensetzung der Regierungen in der Nachkriegszeit. Dabei ergab sich: je höher der Anteil an der protestantischen Bevölkerung, desto stärker die Zunahme der weiblichen Erwerbsquote, verstärkt wird dies durch eine Linksregierung in der Nachkriegszeit, umgekehrtes gilt für Länder mit einem hohen katholischen Bevölkerungsanteil, umso stärker, wenn in der Nachkriegszeit die Regierung aus Mitte-, Mitte-Rechts- oder Rechtsparteien gebildet wurde. Da die Konfessionsstruktur auch die Parteienlandschaft und das Wahlverhalten prägt, ist dies kaum überraschend.
Aus diesen Ergebnisse bildet Schmidt schließlich einen „Index der sozialen und politischen Schubkräfte zunehmender Frauenerwerbsbeteiligung“, der mit r = 0,85 eine beachtliche Erklärungskraft besitzt und hoch signifikant ist.[34] Er setzt sich aus folgenden Schub- oder Bremskräfte zusammen und bedeutet, je mehr Schubfaktoren in einem Land wirken, desto höher ist die Frauenerwerbsquote im Verhältnis zur Gesamterwerbsquote:
- Weibliche Erwerbsquote von 1960
- Veränderungen in den Fertilitätsraten
- Veränderung der Beschäftigtenanteile in den Wirtschaftssektoren à Ausschlaggebend ist Entwicklungsstand des Tertiärsektors
- Anzahl der Kinderbetreuungsplätze
- Teilzeitquote
- Steueranreize für Erwerbstätigkeit von Frauen
- Veränderungen im Anteil weiblicher Abgeordneter
- Regierungsdominanz in der Nachkriegsperiode (christlich-konservative oder Links-Parteien)
- Alter des Frauenwahlrechts
- Organisationsgrad der Gewerkschaften
- Protestantischer Bevölkerungsanteil
Ähnlich, wenn auch weniger gewichtet, leitet Schmidt auch die Faktoren der sinkenden Männererwerbsbeteiligung her und stellt einen Index auf, was hier jedoch nicht weiter ausgeführt werden soll. Das Fazit seiner Untersuchung läßt sich in folgenden Sätzen auf den Punkt bringen:
„Insgesamt wird [...] die These erhärtet, daß die großen Unterschiede im Niveau und der Veränderung der Erwerbsbeteiligung in den westlichen Industriestaaten nur unter der Berücksichtigung tiefsitzender institutioneller Differenzen [...] erklärbar sind. Auch das unterstreicht die Fruchtbarkeit des politisch-institutionalistischen, nationenvergleichenden Ansatzes der Arbeitsmarktforschung.“[35]
An dieser Stelle sollen einige Kritikpunkte jedoch auch die Nachteile der Makro-Perspektive und des institutionellen Ansatzes beleuchten, den Schmidt hier vornimmt. Zum einen ist grundsätzlich anzumerken, daß hochaggregierte Daten zu Unschärfe neigen und die Vergleichbarkeit für 18 Länder schwierig zu gewährleisten dürfte. Daneben wird auch die Akteursperspektive ausgeblendet, so daß nicht erfaßt wird, welche Faktoren hier einen Einfluß auf die Frauenerwerbsquoten haben könnten (Beispielsweise eine starke Frauenbewegung oder eine bestimmte Politik eines Regierungschefs etc.). Ein weiterer Einwand betrifft die Schablone der Länderfamilien, die unterschiedliche kulturelle, politische u. soziale Konstellationen in den einzelnen Ländern einer Gruppe verwischt und insgesamt diejenigen Länder vernachlässigt, die in keiner der drei Kategorien passen, wie z.B. Frankreich.
Ein ganz anderer Kritikpunkt ergibt sich in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand. Wie aussagekräftig ist eigentlich die reine Frauenerwerbsbeteiligung im Hinblick auf eine Bewertung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt? Sie drückt nur die allgemeine Partizipation am Arbeitsmarkt aus, erfaßt aber keine Ungleichheitsdimensionen wie: vertikale und horizontale Segregation, Arbeitslosigkeit, Lohn-/Einkommensunterschiede und Teilzeitquoten. Diese werden nur als Faktoren für die Erwerbsquote untersucht und nicht als Dimensionen der Ungleichheit reflektiert. Denn wenn ein Anstieg der Frauenerwerbsquote nur über eine Ausweitung an schlechtbezahlten, prestigearmen, aufstiegschancenlosen Minijobs (als drastisches Beispiel) zustandekommt, kann die Erhöhung der Frauenerwerbsquote im Grunde als eine Erhöhung der geschlechtsspezifischen Ungleichheit am Arbeitsmarkt interpretiert werden.
2.3.2. Die Theorie der Machtressourcen organisierter Interessen: Esping-Andersens „Three Worlds of Welfare Capitalism“
Der „power ressource“ oder auch „political class struggle“ –Ansatz betrachtet staatliches Handeln als Resultat von und ausgerichtet auf die Regulierung der aus den unterschiedlichen Interessen sozialer Klassen entstehenden Verteilungskonflikte.[36] Die komplexen Macht- und Interessenkonfigurationen, die dem Konflikt zwischen Kapital und Arbeit, bzw. deren Repräsentanten entspringen sowie die Rolle des Sozialstaates als Verteiler und Regulator von Ressourcen werden in Abhängigkeit von der Stärke und Aktivität der Arbeiterbewegung bzw. der sozialdemokratischen Parteien betrachtet, die als wichtigste Determinanten für die Entwicklung des Sozialstaates gelten.
Der Diskurs der 90er Jahre wurde stark von der Strukturanalyse des Sozialstaates geprägt, die der Ressourcentheoretiker Gøsta Esping-Andersen in seinem Buch „Three Worlds of Welfare Capitalism“ vorlegte, in dem er untersucht, auf welche Weise unterschiedliche wohlfahrtstaatliche Politiken die Arbeitsmarktbedingungen und die Strukturen sozialer Ungleichheit in den westlichen Industriegesellschaften beeinflussen.
„...what we will show is that contemporary advanced nations cluster not only in terms of how their traditional social-welfare policies are constructed, but also in terms of how these influence employment and general social structure.“[37]
Er baut dabei auf Titmus[38] Unterscheidung von zwei Sozialstaatstypen auf, welche dichotomisiert nach „schwachen“ (residualen) Sozialstaaten, die nur mit Minimalleistungen einspringen, wenn Markt und Familie die Versorgung nicht hinreichend gewährleisten können und nach „starken“ (institutionellen) Sozialstaaten, die „aktiv und eher an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert“ sind.[39]
Esping-Andersen erweitert und differenziert dieses Schema und bildet dabei eine Typologie verschiedener „Wohlfahrtsregime“, die er danach unterscheidet, wie staatlicherseits in das Marktgeschehen eingegriffen wird und welchen Einfluß der Staat auf die gesellschaftliche Verteilung von Ressourcen nimmt. Die drei relevanten Dimensionen, die er dafür heranzieht, sind: die Qualität der sozialen Rechte, die Art und Weise, in der Staat, Markt und Familie miteinander verbunden sind, und die Konsequenzen daraus auf die Strukturen der sozialen Ungleichheit, d.h. in welcher Weise Sozialpolitik stratifizierend wirkt. Die Qualität der sozialen Rechte mißt er an dem Grad der „Dekommodifizierung“, ein zentraler Terminus seiner Theorie, welcher definiert wird als der Grad an Unabhängigkeit von der Teilnahme am Marktgeschehen in Form von Erwerbstätigkeit, bei dem es den Mitgliedern einer Gesellschaft aufgrund sozialer Sicherungssysteme noch möglich ist, einen akzeptablen Lebensstandard zu halten („ the degree to which individuals, or families, can uphold a socially acceptable standard of living indenpendently of market partizipation“[40] ). Sozialstaaten besitzen somit ein Befreiungspotential, welches daran gemessen wird, inwieweit der Staat die Grenzen des Marktes für seine Bürger zurückdrängt.[41]
Auf der Grundlage der drei Dimensionen Dekommodifizierung – Stratifikationswirkung – Markt/Staat/Familien-Verhältnis, die er empirisch unter anderem anhand des Anteils der Fürsorgeleistung an den gesamten Sozialausgaben, am Progressionsgrad der Besteuerung, an der Einkommensersatzquote etc. untersucht, charakterisiert Esping-Andersen drei Formen von Wohlfahrtsregimen in den westlichen Industrieländern: liberale, sozialdemokratische und konservativ-korporatistische , die ihre idealtypische Entsprechung in derselben Reihenfolge in den USA, Schweden und Deutschland finden.
1) Das liberale Modell, von dem vor allem die anglo-amerikanischen Ländern geprägt sind, beruht auf den liberalen Idealen, nach denen das „freie Spiel der Kräfte des Marktes“ für Verteilungsgerechtigkeit sorgen soll.[42] Der Staat greift nur in Notfällen ins Marktgeschehen ein, die sozialen Sicherungssysteme sind schwach (residual) ausgeprägt, und die Menschen hochgradig abhängig von Erwerbsarbeit, d.h. der Grad der Dekommodifizierung ist besonders gering. Bestehende soziale Ungleichheiten werden eher reproduziert bzw. sogar verstärkt. Die staatlichen Sicherungssysteme konzentrieren sich auf die Armutsbegrenzung[43], eine besondere Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen durch die Bereitstellung entlastender Dienstleistungen ist nicht vorgesehen.[44]
2) Den gedachten Gegenpol bilden die sozialdemokratischen Wohlfahrtsregime, gemeint sind vor allem die skandinavischen Länder, die sich durch einen hohen Grad an Dekommodifizierung und das Ideal universaler Bürgerrechte auszeichnen und damit tendenziell die Nivellierung sozialer Ungleichheiten fördern.[45] Sozialleistungen werden auf einem qualitativ hohem Niveau angeboten und erfordern eine hohe Besteuerung der Bevölkerung. Diesem Sozialstaatsmodell liegt die Idee einer Integration beider Geschlechter in den Arbeitsmarkt zugrunde. Für die Frauenerwerbstätigkeit ergeben daraus zwei Konsequenzen: erstens übernimmt der Staat durch sein ausgebautes Dienstleistungssystem viele Betreuungsfunktionen, die Frauen entlasten und ihre Erwerbstätigkeit ermöglichen. Zweitens übernehmen aber wiederum hauptsächlich Frauen als bezahlte Erwerbstätigkeit diese Aufgaben und stellen so den Hauptanteil der Beschäftigten imöffentlichen Dienst.
3) Den dritten Typus stellt das konservativ-korporatistische Modell des Wohlfahrtsstaates, das Esping-Andersen vor allem in den mitteleuropäischen Ländern wie Deutschland,österreich und Frankreich verortet. Seine Sozialpolitik ist gekennzeichnet durch eine Mittelposition zwischen dem liberalen und dem sozialdemokratischen Modell: einerseits kommt dem Staat eine wichtige Rolle bei der Distribution von Wohlfahrt zu, d.h. Dekommodifikation ist ein wichtiges Element der Sozialpolitik (was diese Länder von den liberal orientierten unterscheidet). Diese Sozialpolitik ist jedoch nicht darauf ausgerichtet, soziale Ungleichheit zu nivellieren, sondern richtet ihre Transferzahlungen an der Höhe des (ehemaligen) Einkommens aus und wirkt so stabilisierend für die bestehende Stratifikation.[46] Zudem wirkt das Subsidiaritätsprinzip, d.h. der Staat springt erst ein, wenn die familialen Sicherung nicht funktioniert. Dies führt unter anderem dazu, daß Erwerbstätigkeit von Müttern nicht gefördert wird, da Kindererziehung vorrangig als private Familienangelegenheit betrachtet wird.
Von Wahl sieht in der komplexen Definition des Sozialstaates den innovativen Ansatz Esping-Andersens, der damit zum einen die traditionelle Verengung des Sozialstaatsbegriffs auf Transferleistungen zur Sicherung grundlegender Bedürfnisse aufgebrochen und diesen um die Variable „soziale Rechte bzw. Bürgerrechte“ erweitert hat.[47] Fruchtbar ist aber auch die enge Verknüpfung von Formen des Sozialstaates („Sozialstaatsregime“) und den Strukturen des Arbeitsmarktes, die sich bei Esping-Andersen folgendermaßen ausdrückt: „...welfare-state regimes and employment regimes tend to coincide“[48] und „...welfare states indeed have a direct causal impact on how employment-structures and, as a result, new axes of social conflict, evolve.“[49]
Die Betrachtung der Frauenerwerbsarbeit allerdings ist in diesem Rahmen eher ein Nebenprodukt und es wurde von feministische Seite her kritisiert, daß Frauen anderen Bedingungen unterworfen sind, die hier nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
2.4. Feministische Public Policy Forschung:
Die feministische Public Policy Forschung knüpft an die bestehenden Konzepte des „Male-Streams“ an, kritisiert diese und versucht, sie gendergerecht weiterzuentwickeln. An der Theorie Esping-Andersens wurde kritisiert, daß Dekommodifizierung zunächst Kommodifizierung voraussetzt, d.h. die Integration in den Arbeitsmarkt, was auf viele Frauen nicht oder auf andere Art und Weise zutrifft als auf Männer. Für Frauen kann Kommodifizierung Freiheit von der Abhängigkeit eines Familienernährers bedeuten und damit in gewisser Weise eine entgegengesetzte Wirkung der von Esping-Andersen gedachten haben.[50] Auch an der Darstellung der Stratifikationsdimension wurde bemängelt, daß die vertikalen Ungleichheiten bei der ungleichen Verteilung von sozialstaatlichen Ressourcen horizontal von der Dimension Geschlecht gebrochen werden, was von Esping-Andersen nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Ein dritter Kritikpunkt bezieht sich auf das Verhältnis der Staat-Markt-Familien-Dimension: Esping-Andersen wird eine Betonung der ersten beiden Komponenten vorgeworfen, während er die Familie und damit die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung kaum reflektiert hat. Damit kennzeichnet nach Ansicht der Frauenforschung ein geschlechtsblinder Fleck die Theorie der Wohlfahrtsstaatsregimes. Feministische Forscherinnen haben deshalb versucht, dort anzusetzen und die Theorie auch für die Genderforschung fruchtbar zu machen.
2.4.1. Die politikwissenschaftliche Perspektive: Von Wahls „Gleichstellungsregime“
Angelika von Wahls Anliegen ist die Integration von Gleichstellungspolitik in die Public Policy Forschung und die Erforschung ihrer Auswirkung auf die berufliche wie private Gleichstellung von Frauen. Sie konstatiert eine verblüffende Marginalisierung dieser Policy sowohl durch den Mainstream, als auch durch die Frauenforschung und fragt nach den Ursachen. Bei den wenigen Feministinnen, die sich mit Gleichstellungspolitik auseinandergesetzt haben, unterscheidet sie zwei Positionen: zum einen ein handlungstheoretisches Konzept, das die historischen Akteure berücksichtigt, zum anderen ein systemisches, das sich „auf die Erklärung staatlicher Politik als Regulierung und Aufrechterhaltung kapitalistischer Klassenherrschaft konzentriert“, und das dazu tendiert, den Einfluß feministischer Mobilisierung auf die Staatskonfiguration zu negieren.[51]
Basierend auf und in Auseinandersetzung mit Esping-Andersens Typologie entwickelt von Wahl ein Typologie von Gleichstellungsregimen, die sich anhand ihrer Konzepte zur Gleichstellung der Geschlechter unterscheiden. Dabei betont sie, daß sich der Begriff...
„...`Gleichstellungsregime´[...] nicht allein auf Gleichstellungsstellen o. ä. bezieht, sondern auf die Geschlechtergerechtigkeit eines Staates. Diese äußert sich u. a. in der beruflichen Gleichstellungs-politik, beinhaltet aber auch das Netz der politischen undökonomischen Strukturen und Prozesse, die eine breit definierte Gleichberechtigung von Männern und Frauen beeinflussen.“[52]
Für von Wahl bedeutet Gleichstellung weniger materielle Ausgleichszahlung als vielmehr Zugangsmöglichkeiten, Chancengleichheit und eine geschlechtergerechte Verteilung von Arbeit.[53] Eine wesentliche Vorraussetzung für eine umfassende Sicht auf Gleichstellungspolitiken, die ihrer Ansicht nach bisher nicht erfüllt wurde, ist die Aufhebung einer Dichotomisierung vonöffentlichkeit und Privatsphäre, von beruflicher und privater Gleichstellung, und damit die Erkenntnis des direkten und unteilbaren Zusammenhanges[54] zwischen familiärer Verantwortung und der Möglichkeit zur kontinuierlichen Vollzeiterwerbstätigkeit für Frauen. Bisher sei die Untersuchung von Gleichstellungspolitiken vor allem auf den Bereich der bezahlten Erwerbstätigkeit reduziert worden, während die Vorbedingungen weiblicher Erwerbsarbeit wie beispielsweise das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen oder die Ausgestaltung des Elternurlaubes als Randthemen in der Sozialstaatspolitikforschung untersucht wurden.[55]
Dieser Zersplitterung und Marginalisierung von Gleichstellungsforschung will sie einen komplexen Analyserahmen entgegensetzten. In einer empirischen Untersuchung vergleicht sie die Gleichstellungsregimes der USA, die sie analog zu Esping-Andersen als liberales Gleichstellungsregime identifiziert und das konservative Gleichstellungsregime Deutschlands. Dabei konzentriert sie sich auf Gleichstellungspolicies imöffentlichen Dienst, da dieser nicht nur ein wichtiger Arbeitgeber für Frauen ist, sondern hier der staatliche Einfluß auf weibliche Erwerbsarbeit ihrer Ansicht nach leichter zu untersuchen ist aufgrund des fehlenden Zwanges zur Profitmaximierung.
Sie untersucht dabei neben den von Esping-Andersen eingeführten Dimensionen der Dekommodifizierung, Schichtung und Staat-Markt Beziehung drei weitere: den Zugang von Frauen zur Erwerbsarbeit, ihre Möglichkeiten einer unabhängigen Haushaltsgründung und –führung, sowie die Möglichkeit, persönliche Unabhängigkeit zu erreichen.[56]
Analog zu Esping-Andersen macht von Wahl drei Gleichstellungsregime aus, die sich idealtypisch folgendermaßen charakterisieren lassen:
1) Das liberale Gleichstellungsregime überläßt überwiegend dem Markt den Zugang zur Erwerbsarbeit und die Verteilung von Stellen. Die formale Chancengleichheit spielt zwar eine wichtige Rolle, orientiert sich aber am männlichen Arbeitnehmer und verlangt Assimilationsleistungen einseitig von den Frauen. Soziale Dienstleistungen wie die Einrichtung von Kindergärten zur Entlastung erwerbstätiger Mütter werden vorrangig dem Markt überlassen, wodurch soziale Ungleichheit befördert wird.[57]
2) Das sozialdemokratische Gleichstellungsregime zeichnet sich durch egalitäre Geschlechterpolitik aus und forciert aktiv den Zugang von Frauen zur Erwerbsarbeit bei gleichzeitiger Bereitstellung vonöffentlichen sozialen Einrichtungen. Dadurch gewinnen auch alleinerziehende Mütter einen hohen Grad an Autonomie. Das Interesse des Staates an der weiblichen Erwerbstätigkeit spiegelt sich in einer entsprechenden Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik.[58]
3) Im konservativen Gleichstellungsregime dagegen werden Frauen und Männern immer noch tendenziell unterschiedliche Lebensbereiche zugewiesen, was sich aus dem Subsidiaritätsprinzip und der staatlichen und steuerpolitischen Unterstützung des „male-breadwinner“-Modells ablesen läßt.[59]
Von Wahl macht sieben Gleichstellungsansätze in Europa und USA aus und stellt fest, daß bestimmte Policies bzw. ein Policy-Mix mit bestimmten Gleichstellungsregimen korrelieren. Dabei unterscheiden sich diese Gleichstellungsansätze danach, was staatlicherseits als Ursache für geschlechtsspezifische Ungleichheit angenommen wird[60]. Die ersten drei Ansätze übernimmt sie der Gleichstellungsanalyse Steinbergs[61]. Sie beziehen sich auf relativ etablierte Maßnahmen in der Gleichstellungspolitik. Die vier weiteren hat von Wahl formuliert, wobei sie anmerkt, daß diese bisher in geringem Maß umgesetzt werden und die dahinterliegenden Ansprüche noch außerordentlich umstritten sind[62]:
a) discrimination-model: Dieser Gleichstellungsansatz beruht auf der Annahme, daß Ungleichheit das Resultat individueller Diskriminierung ist und fördert rechtliche Maßnahmen, um dagegen individuell vorzugehen. Im liberalen Gleichstellungsregime kommt dieser Policy aufgrund der Ideologie der individuellen Chancengleichheit große Bedeutung zu.
b) affirmative action-model: Die Policy der „positiven Aktion“ geht von strukturell bedingter Ungleichheit aus, die dem Arbeitsmarkt inhärent sind und versucht dieser durch Förderung bestimmter sozialer Gruppen entgegenzuwirken. Praktisch wird dieser Ansatz nicht so sehr über den Rechtsweg, als vielmehr über die Aufstellung von Förderplänen, Statistiken und Quoten verfolgt.
c) expanding oportunities: von Wahl übersetzt diesen Begriff mit „flankierende Maßnahmen“ ins Deutsche. Diese Gleichstellungsansätze verorten die Ursachen für Ungleichheiten eher außerhalb des Arbeitsmarktes, bei Frauen z.B. in mangelnder Ausbildung, unterbrochenen Berufswegen und Familienpflichten. Er setzt laut von Wahl einen entwickelten Sozialstaat voraus und sie verortet dieses Modell daher eher im sozialliberalen Gleichstellungsregime.
d) Lohngleichwertigkeit: das Konzept des „comparable worth“ setzt an den „Nebenwirkungen“ der horizontalen Geschlechterungleichheit am Arbeitsmarkt an und fordert gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. D.h., es wird angestrebt, typische Frauenberufe aufzuwerten, die normalerweise mit schlechterer Bezahlung einhergehen als typische Männerberufe. Dieser Ansatz ist bisher in keinem Gleichstellungsregime verwirklicht, vor allem, weil es problematisch ist, die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Tätigkeiten objektiv zu messen, so daß die Definition nur in Aushandlungsprozesse zustande kommen kann, die aufgrund herrschender Machtverhältnisse kaum zu einer freiwilligen Besserbezahlung typisch weiblicher Berufe führen wird.
e) Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung: sind erstaunlicherweise stärksten in den liberalen Regimen etabliert
f) anti-heterosexistische Policies: fassen aufgrund historischer Vorurteile und des zentralen Stellenwertes der Familie erst allmählich Fuß in der Gleichstellungspolitik, am stärksten entwickelt in dieser Hinsicht scheinen die sozialdemokratischen Gleichstellungsregime zu sein.
g) Gleichstellungsansätze, die versuchen, die Männer stärker miteinzubeziehen: solche Ansätze sind ganz neu und bisher nur in den sozialdemokratischen Regimes ein Thema. Arbeitsteilung in der Familie wird weder im liberalen noch im konservativen Regime bisher forciert.
Zusammenfassend können Gleichstellungsansätze, die auf breiter sozialstaatlicher Intervention beruhen, am ehesten im sozialdemokratischen Regime verortet werden, während das liberale Gleichstellungsregime bevorzugt bei Chancengleichheit und Antidiskriminierung ansetzt. Dort wiederum wird eine starke Assimilation der Frau an den männlichen Arbeitnehmer gefordert, während im konservativen Modell eher die Differenzen zwischen den Geschlechtern mitgedacht werden.[63]
Als Ergebnis der Untersuchung der beiden unterschiedlichen Gleichstellungsregime in USA und Deutschland kommt sie zu der Ansicht, daß die erwerbstätige Frau im liberalen amerikanischen System tendenziell „entbiologisiert“ wird und als erwerbstätiger „Quasi-Mann“ ohne Reproduktionsverantwortung behandelt wird, während das konservative Regime in Deutschland die Rolle der Frau als Mutter und Hausfrau fördert.[64]
2.4.2. Die soziologische Perspektive: Kulturelle Kontextualisierung: Pfau-Effingers „Kultur und Frauenerwerbstätigkeit in Europa“
Birgit Pfau-Effinger beschäftigt sich ebenfalls ausführlich mit den Vor- und Nachteilen der Klassifzierung Esping-Andersens und schlägt eine Erweiterung für die international vergleichende Analyse wohlfahrtsstaatlicher Politik vor, bei der es ihr darum geht, die Politik stärker in das Spannungsfeld von Kultur, Struktur und sozialen Akteuren einzubetten. Sie fordert vor allem eine stärkere kulturelle Kontextualisierung empirischer Phänomene in der vergleichen Forschung.
Kultur sieht sie dabei nicht einfach Bestandteil gesellschaftlicher Strukturen, sondern kulturelle Bedingungen können, trotz ihres Wechselverhältnisses mit gesellschaftlichen Strukturen, in gewissem Maß ein Eigenleben führen. Soziale Gruppen tragen dabei zu Reproduktion und Wandel kultureller ebenso wie institutioneller und struktureller Bedingungen bei.
Sie fordert daher auch eine kulturellen Kontextualisierung wohlfahrtstaatlicher Politiken bei der Untersuchung der länderspezifischen Differenzen in Bezug auf die Frauenerwerbstätigkeit.
„Ich gehe davon aus, daß die Entwicklung der Erwerbsbeteiligung von Frauen das Ergebnis eines komplexen Wechselspiels von Kultur und Institution darstellt, von kulturellen Leitbildern zur Mutterschaft, Kindheit und zur geschlechtlichen Arbeitsteilung einerseits, von der Entwicklung wohlfahrtsstaatlicher Politiken, des Arbeitsmarktes und der Familie andererseits, das durch das Handeln sozialer Akteure vermittelt wird.“[65]
Sie charakterisiert anhand einer empirischen Studie der bestehenden „Geschlechterarrangements“ in Deutschland, Finnland und den Niederlanden mindestens fünf kulturelle Modelle in Westeuropa, die sich durch unterschiedliche Geschlechterpolitik in den letzten Jahrzehnten unterscheiden. Innerhalb des Geschlechterarrangements einer Gesellschaft können ein oder mehrere geschlechterkulturelle Modelle dominieren. Diese Klassifikationen sind nicht statisch angelegt, sondern beziehen Wandlungsprozesse ein und mehrfache oder auch widersprüchliche Orientierungen von wohlfahrtsstaatlichen Politiken.
Das Geschlechterarrangement einer Gesellschaft baut ihrer Ansicht nach auf dem „geschlechterkulturellen System“ auf, womit sie den Komplex eines gesellschaftlichen kulturellen Systems bezeichnet, der sich auf die geschlechtliche Arbeitsteilung bezieht.[66] Diese dominierenden Werte und Leitbilder sieht sie als Ergebnis von Aushandlungsprozessen und Kompromissen und in starker Abhängigkeit von Machtkonstellationen. Sie bestimmen sowohl das soziale Handeln der Akteure als auch das politische Handeln einer Gesellschaft. Pfau-Effinger typisiert die kulturellen Leitbilder zum Geschlechterverhältnis auf der Basis von Vorstellungen über die zentralen Sphären der sozialen Integration von Frauen und Männern, über die gesellschaftliche Bedeutung jede dieser Sphären, über die Vorstellungen der Zuständigkeit für das Aufziehen von Kindern, über die Abhängigkeitsbeziehungen in der Ehe und über den gesellschaftlichen Stellenwert der Ehe im Vergleich zu anderen privaten Lebensformen und kommt so zu folgenden fünf Typen von Geschlechterarrangements:
1) Das familienökonomische Modell: dies gilt vor allem in Agraggesellschaften, beide Geschlechter arbeiten im landwirtschaftlichen Familienbetrieb, Kindheit gilt nicht als eigenständige Lebensphase.
2) Das Hausfrauenmodell der männlichen Versorgerehe (Parsons Familie), hier herrscht eine strikte Arbeitsteilung von Mann Frau/Hausfrau-Mutter, kulturelle Konstruktion von privater, individualisierter Familienkindheit.
3) Das Vereinbarkeitsmodell der männlichen Versorgerehe bezeichnet eine modernisierte Variante des Hausfrauenmodells, bei der die Voll-Versorgerehe nur für Zeiten der Kindererziehung gilt, und Teilzeit als die angemessene Erwerbsform für Mütter gilt.
4) Das Doppelversorgermodell mit staatlicher Kinderbetreuung sieht vor, daß beide Geschlechter normalerweise Vollzeit arbeiten, während im Wesentlichen der Staat die Kinderbetreuung übernimmt.
5) Im Doppelversorger/Doppelbetreuer-Modell sind beide Eltern sind in Teilzeit erwerbstätig und teilen sich häusliche und reproduktive Arbeit, dies ist allerdings eher die Utopie der Zukunft als empirisch häufig anzutreffen.
Laut den Ergebnissen von Wahls wäre übrigens für die USA eine Ergänzung fällig: dort existiert auch das Doppelversorgermodell mit privater Kinderbetreuung.
3. Ausblick
Die Public Policy Forschung ist in Bewegung geraten und die „Male-Stream“-Ansätze erfahren eine interessante Erweiterung in Bezug auf die Variable Geschlecht. Mittlerweile sind die Geschlechterverhältnisse der westlichen Industrienationen also gut erforscht und es ist in nächster Zeit kein wesentlich neuer Zugang mehr zu erwarten.
Interessant könnte in dieser Hinsicht die EU-Osterweiterung werden, von der mittlerweile befürchtet wird, daß sie geschlechterpolitisch mit gewaltigen Rückschritten einhergehen könnte.[67] In jedem Fall aber werden dadurch wieder neue und spannende Forschungsfelder eröffnet, und die Frage von Wahls, ob Europa auf ein „europäisches Gleichstellungmodell“[68] zusteuert, wird sicherlich wieder neu zu stellen sein. Aber auch die Lösungsstrategien der „alten“ EU in der Geschlechterfrage bleiben abzuwarten: angesichts drohender Überalterung der EU-Bevölkerung wie generell der westlichen Industrienationen, bedingt durch zu niedrige Fertilitätsraten, der „Verweigerungshaltung“ der Frauen gegenüber ihrer traditionellen Rolle, die scheinbar kein Interesse mehr daran haben, die doppelte Vergesellschaftungslast zu tragen, und sich bei der Wahl „Kinder oder Karriere“ immer häufiger für die Karriere entscheiden, stehen dringend gesellschaftliche Veränderungen in Bezug auf die Geschlechterarrangements an. Doch welche Lösungen sind möglich?
Zurück zum Male-Breadwinner-Modell? Angesicht der Arbeitslosenzahlen träumt sicherlich so mancher von der Zeit, als Frauen noch keine Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt darstellten. Freiwillig werden sicherlich die meisten Frauen nicht in diese Form der Abhängigkeit zurückkehren, es sei denn, der prekäre Arbeitsmarkt zwingt sie dazu.
Umstrukturierung des Arbeitsmarktes zu einem geschlechtergerechten Uni-Sex-Modell? Eine Lösung, auf die wahrscheinlich viele Frauen hoffen, die aber angesichts globalen Konkurrenzdrucks derzeit ebenfalls in weiter Ferne zu sein scheint. Vielmehr ist auch in Deutschland die Assimilationserwartung der Frau an das männliche Arbeitnehmermodell zu spüren.
Angesichts einer fehlenden gesellschaftlichen Utopie wird es wohl bei einer Politik der kleinen Schritte bleiben.
Literaturverzeichnis
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Schmidt, Manfred G.(1993): Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern im Industrieländervergleich. Leske + Budrich, Opladen
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Von Wahl, Angelika (2000): Sozialdemokratisch, liberal, konservativ ... oder europäisch? Wohin ent-wickeln sich die Gleichstellungsregime in der EU? In: Aust, Andreas / Leitner, Sigrid / Lessenich, Stephan (Red.): Sozialmodell Europa. Konturen eines Phänomens. Jahrbuch für Europa- und Nordamerika-Studien, Folge 4/2000 . Leske + Budrich, Opladen, S.257-287
[...]
[1] Manche Länder wie...entwickelten sich aber auch von einer vorwiegend argrarisch geprägten direkt in die Dienstleistungsgesellschaft.
[2] Beck-Gernsheim
[3] Schmidt (1993), 25
[4] Schmidt (1993), 23
[5] Kreckel (1993)
[6] von Wahl (1999), 12ff.
[7] zusammengestellt aus: „Frauenanteil an den Erwerbstätigen in %, 1997 (Quelle: ILO 1998, Tabelle 2B); „Teilzeitquote von erwerbstätigen Frauen in %, 2001“ (Quelle: OECD Employment Outlook, 2002); „Marginale Steuer- und Abgabenbelastung eines verheirateten Paares mit Zweitverdienst in % des Bruttolohnes, 2000 (Quelle: OECD, Taxing wages 2000-2001); „Einstellung zur partnerschaftlichen Rollenteilung: Mann und Frau sollen beide verdienen: % zustimmend“ (Quellen: World Values Survey 1990; Univox-Befragung 1988); „Erwerbsquoten von verheirateten und in Partnerschaft lebenden Frauen mit Kindern im Vorschulalter (0-6)“ (Quellen: Joshi und Davies (1992), Zahlen sind gewichtete Mittelwerte der altersspezifischen Werte nach Joshi und Davies; U.S. Bureau of the Census (1992); Charles (1995))
[8] Esping-Andersen (1990), Schmidt (1993), von Wahl (1999), Pfau-Effinger (2000)
[9] von Wahl (1999), 19/20
[10] Dahlerup, Drude, Confusing Concepts - Confusing Reality: A Theoretical Discussion of the Patriarchical State, in: Showstack Sassoon, Anne (Hrsg.), 1987: Women and the State. The Shifting Boundaries of Public and Private. London, 109
[11] von Wahl (1999), 22/23
[12] wie etwa Schmidt (1993) und Esping-Andersen (1990)
[13] von Wahl (1999) vergleicht empirisch die Gleichstellungspolitik der USA und die Deutschlands
[14] Pfau-Effinger (2000) untersucht empirisch die Geschlechterarrangements in Deutschland, Finnland und den Niederlanden.
[15] Von Wahl (1999), 19
[16] vgl. Berger/Luckmann (1996) und Giddens (1997)
[17] „Die Dualität von Struktur und Handeln“, Berger/Luckmann (1996), Giddens (1997)
[18] Pfau-Effinger (2000), 61ff.
[19] von Wahl (1999), 17
[20] Heidenheimer/Heclo/Adams (1990), 3
[21] Pfau-Effinger (2000): Kultur und Frauenerwerbstätigkeit in Europa, S. 96. Hervorhebungen durch Kursiv-Schrift und Anführungszeichen sind direkt übernommene Zitate.
[22] von Wahl (1999), 17
[23] Von Wahl (1999)
[24] vgl. Parsons (1999), 40 und von Wahl (1999), 22/23
[25] von Wahl (1999), 23
[26] Schmidt 81993), 18
[27] von Wahl (1999), 23
[28] Schmidt (1993), 31ff.
[29] Schmidt (1993), 48/49
[30] Schmidt (1993), 53
[31] Schmidt (1993), 50
[32] Schmidt (1993), 57
[33] Schmidt (1993), 59 ff.
[34] Schmidt (1993), 81
[35] Schmidt (1993), 80
[36] von Wahl (1999), 24; Parsons (1999), 40
[37] Esping-Andersen (1990), 2
[38] Titmus, Richard (1958): Essays on the Welfare State. London
[39] von Wahl (1999), 35
[40] Esping-Andersen (1990), 37
[41] von Wahl (1999), 39
[42] von Wahl (1999), 31
[43] von Wahl (1999), 38
[44] Pfau-Effinger (1999), 31
[45] Pfau-Effinger (2000), 30
[46] Pfau-Effinger (2000), 30/31
[47] von Wahl (1999), 36/37
[48] Esping-Andersen (1990), 159
[49] Esping-Andersen (1990), 221
[50] von Wahl (1999), 42
[51] von Wahl (1999), 364
[52] von Wahl (1999), 49
[53] von Wahl (2000), 262
[54] von Wahl (1999), 12
[55] von Wahl (1999), 12/(2000), 262
[56] von Wahl (1999), 50
[57] von Wahl (2000), 260
[58] von Wahl (2000), 260
[59] von Wahl (2000), 261
[60] von Wahl (2000), 265ff.
[61] Steinberg/Ratner (1980), Steinberg/Cook (1988)
[62] von Wahl (2000), 269
[63] von Wahl (2000), 268
[64] von Wahl (1999), 51
[65] Pfau-Effinger (2000a), 18
[66] Pfau-Effinger (2000b), 85
[67] siehe taz vom 8. 3. 04, Sonderseiten zum Weltfrauentag, die diesem Thema gewidmet waren.
[68] Von Wahl (2000)
- Arbeit zitieren
- Andrea Müller (Autor:in), 2004, Frauenerwerbstätigkeit im internationalen Vergleich: Welche Rolle spielt "der Staat"?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/23506