Der Lexikonartikel zum Begriff "Dreikaiserbündnis" befasst sich in knapper Form mit der Bedeutung sowie der Entstehung dieses zentralen Begriffs in der Außenpolitik des deutschen Reiches unter Otto von Bismarck.
Das Dreikaiserbündnis ist ein am 18. Juni 1881 unterzeichnetes und hauptsächlich von Otto von Bismarck initiiertes Vertragswerk zwischen Österreich-Ungarn, Russland, sowie dem Deutschen Reich. Den Kern dieses Bündnisses bildete die Neutralität, die sich die betreffenden Staaten im Falle eines Konfliktes zusicherten. Dies bewirkte eine Phase der Entspannung innerhalb Europas, welche jedoch bereits 1884 mit der Auflösung des Vertrags ihr Ende fand.
Die Balkan-Krise von 1876 – 78 bewirkte die Auflösung des ersten Dreikaiserabkommens. Dieses war 1873 zwischen dem russischen Zarenreich, der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich abgeschlossen worden und diente maßgeblich der Stabilisierung des europäischen Mächtegleichgewichts[1]. Aus Sicht der deutschen Außenpolitik erfüllte dieses Vertragswerk einige wichtige Funktionen. Zum einen bewirkte es eine Vernetzung zwischen dem Deutschen Reich und zwei bedeutsamen europäischen Mächten[2]. Diese besondere Stellung des deutschen Kaiserreichs ermöglichte flexible Reaktionen auf die Veränderungen innerhalb Europas und diente auch der Isolation des „Erzfeindes“ Frankreich[3]. Um diesen Zustand zu erhalten, beziehungsweise wiederzuerlangen bedurfte es nach 1878 einer Neuerrichtung der alten Bündnisse.
Nach dem Abschluss des Zweibundvertrags mit Österreich-Ungarn am 7. Oktober 1879[4] rückte ein Bündnis mit Russland in das Blickfeld Bismarcks. Jedoch erst zu Beginn des Jahres 1880, nachdem die bisherigen Akteure der russischen Außenpolitik Alexander Michaelowitsch Gortschakow und Ivan Ivanowitsch Schuwalow, die ein deutsch-russisches Bündnis strikt ablehnten, ihre politische Karriere beendet hatten, wurde ein Bündnis mit Russland wahrscheinlicher[5]. Grund dafür war die neu ausgerichtete Deutschlandpolitik Russlands, unter der Leitung des stellvertretenden russischen Außenministers Nikolai Karlowitsch Giers, sowie des im Januar 1880 zum russischen Botschafter in Berlin[6] ernannten Peter Alexander Saburow. Auf Anweisung des russischen Zaren Alexander II. hin, wurde nun versucht eine eventuelle internationale Isolation Russlands zu verhindern[7]. Dies bedeutete wiederum die Umgestaltung des Verhältnisses mit den anderen europäischen Großmächten, insbesondere dem Deutschen Reich. Da jedoch der Zweibund die unwahrscheinliche Zustimmung Österreich-Ungarns zu einem separaten deutsch-russischen Bündnis erforderlich machte, entschloss sich Saburow am 6. Februar 1880 dem Außenministerium in Berlin einen Vorschlag für einen Dreikaiservertrag zu übermitteln[8].
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[1] Vgl. Hildebrandt, Klaus: Das vergangene Reich: deutsche Außenpolitik von Bismarck bis Hitler 1871 – 1945, Stuttgart 1995, S. 65.
[2] Vgl. Berghahn, Volker: Kaiserreich 1871-1914, 10. Auflage, Stuttgart 2006, S. 383f.
[3] Vgl. ebd., S. 384.
[4] Gall: Bismarck der weiße Revolutionär, S. 338.
[5] Vgl. ebd. S. 343.
[6] Vgl. Gall: Bismarck der weiße Revolutionär, S. 344.
[7] Vgl. ebd. S. 343.
[8] Vgl. Wolter, Heinz: Bismarcks Außenpolitik 1871 – 1881, Berlin 1983, S. 337.
- Arbeit zitieren
- David Frieten (Autor:in), 2012, Lexikonartikel zum Dreikaiserbündnis, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/233379