„Wir sind verloren […] Wir werden in dieser schrecklichen Revolution zugrunde gehen“ Dies rief die Königin Marie Antoinette, Gemahlin von Ludwig XVI, als ihre Kammerzofe bei ihr eintraf. Der Grund dafür war, dass König Ludwig XVI. im August 1792 drei Tage lang mit seiner Familie in einer engen, stickigen Loge der Parlamentsschreiber festgehalten wurde, währenddessen: „[…] er Augenzeuge der Beschlüsse der Parlamentarier wurde, die zur Aufhebung der Monarchie führten.“ Im Verlauf der Tage wurde die Überwachung des Herrscherpaares immer strenger, bis schließlich Ende des Jahres die Schuld des Königs, wenn auch nicht für die gesamten Franzosen, so doch für die überwiegende Volksmeinung von Paris außer Zweifel stand.
Kann der König angeklagt werden? Diese Frage ist Grundlage der Debatte, die am 7. November 1792 begann und im Konvent breit diskutiert wurden ist. Im Verlauf dieser Arbeit soll die Debatte auf den juristischen Rahmen einer Möglichkeit des Königsprozesses untersucht werden. Dabei wird besonders auf die unterschiedlichen Argumentationen der Abgeordneten im Konvent eingegangen. Unterstützen sollen dabei vor allem die Quellen: Kann der König angeklagt werden? vom 7. November 1792, die Debatte über das Recht den König vor Gericht zu stellen vom 13. November 1792 und letztlich vom 3. Dezember 1792 die Quelle, Robespierre greift in die Debatte ein. Bei den Quellen handelt es sich um zeitgenössische Konventprotokolle.
Gliederung
1. Einleitung
2. Robespierre und die Debatte über den juristischen Rahmen des Prozesses Ludwig XVI.
2.1 Abgeordneter Mahile
2.2 Girondist Morisson
2.3 Saint-Just und das Ende der Debatte
3. Die Beweislast gegen Ludwig XVI.
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den juristischen Rahmen, der dem Prozess gegen den französischen König Ludwig XVI. im Jahr 1792 zugrunde lag. Dabei liegt der Fokus auf der Analyse der kontroversen Debatten im Nationalkonvent, in denen verschiedene Abgeordnete und Fraktionen unterschiedliche Argumente für oder gegen die Prozessfähigkeit und die rechtliche Einordnung des Monarchen vorbrachten, sowie der Untersuchung der Beweislage, die letztlich zu seiner Verurteilung führte.
- Die juristische Kontroverse um die Anklagebarkeit des Königs
- Argumentationsmuster der Fraktionen (Montagnards vs. Girondisten)
- Die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags in der revolutionären Rechtsauffassung
- Die Beweisführung durch Dokumentenfunde (z.B. der Eiserne Schrank)
- Die politisch motivierte Notwendigkeit einer formalen Verurteilung
Auszug aus dem Buch
2.3 Saint-Just und das Ende der Debatte
Nach Beendigung von Morissons Rede, begann der Montagnard Saint-Just mit seiner wahrscheinlich bedeutendsten Rede: „Ich will beweisen, dass der König verurteilt werden kann, dass der Standpunkt von Morisson, der an der Unverletzlichkeit festhält, und der des Komitees [von Mailhe], das den König als Bürger aburteilen möchte, beide gleichermaßen verkehrt sind. [...] Ich behaupte aber, er muss als Feind behandelt werden. Wir haben ihn weniger zu richten als zu bekämpfen.“ Saint- Just führte die Debatte über das Problem von der königlichen Schuld auf Fragen bezüglich des Gesellschaftsvertrages. Er zeigte auf, dass nur gleichrangige Menschen einen Vertrag schließen und sich gegebenen falls gegenseitig anklagen können: „Einen König wie einen Bürger verurteilen! [...] Richten heißt das Gesetz anwenden. Ein Gesetz ist Ausdruck einer Rechtsbeziehung. Welche Rechtsbeziehung gibt es aber zwischen der Menschheit und den Königen? Welche Gemeinsamkeiten besteht zwischen dem französischen Volk und Ludwig XVI., aufgrund derer der König nach seinem Verrat zu schonen wäre?“ Der König konnte also keine Vereinbarungen brechen, weil er niemals Mitglied der Bürgergemeinschaft gewesen wäre. Deswegen kann man ihm keinen Prozess machen, sondern muss ihn gemäß dem behandeln, was er ist: Ein Fremdkörper und „Ausländer“ innerhalb der Gesellschaft und damit als außerhalb des gewöhnlichen Prozessverfahrens stehend. Diese Argumentation ist auch in der heutigen Rechtsprechung nicht fremd. So haben die USA z.B. den Begriff des ungesetzlichen Kombattanten eingeführt. Damit werden Personen bezeichnet, welche weder als Zivilisten noch als Kombattant an kriegerischen Konflikten teilnehmen, weil man ihn somit den Status eines Kriegsgefangenen nicht gewähren muss.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung umreißt die historische Situation des Königs im Jahr 1792 und definiert die Forschungsfrage, ob und wie der König juristisch angeklagt werden konnte.
2. Robespierre und die Debatte über den juristischen Rahmen des Prozesses Ludwig XVI.: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Positionen der Abgeordneten wie Mailhe, Morisson und Saint-Just zur Prozessfähigkeit des Königs im Rahmen der Verfassung und des Gesellschaftsvertrags.
3. Die Beweislast gegen Ludwig XVI.: Das Kapitel behandelt die Suche nach Beweisen, insbesondere die Auswertung von Dokumentenfunden wie den Delaporte-Papieren und dem Eisernen Schrank, die zur Anklage führten.
4. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass der Prozess primär dazu diente, die Monarchie formell zu beenden, wobei die Schuldigkeit durch den Prozessauftakt faktisch bereits vorab entschieden war.
Schlüsselwörter
Ludwig XVI., Französische Revolution, Nationalkonvent, Robespierre, Saint-Just, Prozess, Monarchie, Rechtsstaat, Gesellschaftsvertrag, Beweislast, Anklage, Eiserner Schrank, Hinrichtung, Guillotine, Verfassung von 1791
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der juristischen und historischen Aufarbeitung des Prozesses gegen den französischen König Ludwig XVI. im Jahr 1792.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Debatten im Nationalkonvent über die Rechtmäßigkeit der Anklage, die Rolle des Königs nach der Verfassung von 1791 und die Suche nach belastenden Beweisen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu untersuchen, auf welcher juristischen Grundlage die Prozessfähigkeit des Königs debattiert wurde und wie die Beweise zur Vorbereitung der Anklage genutzt wurden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf die Analyse zeitgenössischer Quellen, insbesondere Konventprotokolle, und historischer Fachliteratur zur Französischen Revolution.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der theoretischen Debatten um den juristischen Rahmen des Prozesses und die konkrete Auswertung der Beweismittel gegen den Monarchen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Prozessführung, Monarchie, Verrat, Gesellschaftsvertrag und das juristische Ringen zwischen revolutionärer Logik und Verfassungsrecht geprägt.
Warum lehnte Robespierre den Prozess gegen den König ab?
Robespierre argumentierte, dass ein regulärer Prozess den König als Bürger anerkennen würde und die Revolution somit selbst zur Verhandlung stünde; er forderte daher eine schnelle Hinrichtung ohne juristisches Verfahren.
Welche Rolle spielte der "Eiserne Schrank" für den Prozess?
Die Entdeckung der Dokumente im "Eisernen Schrank" lieferte entscheidende Beweise für die Korrespondenz des Königs mit dem Ausland und seine ablehnende Haltung gegenüber der Revolution, was die Anklage deutlich stärkte.
Inwiefern beeinflusste die Verfassung von 1791 die Argumentation?
Die Verfassung bot einerseits eine Basis für die Unantastbarkeit des Königs (Morisson), wurde jedoch von anderen Abgeordneten (Mailhe) so ausgelegt, dass der Bruch des Königs mit der Verfassung seine Stellung als König aufhob.
- Arbeit zitieren
- Anna Yacoubou (Autor:in), 2012, Die Debatte des Prozess Ludwig XVI., München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/233266