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Kommunaler Ordnungsdienst. Einordnung und Entwicklung eines Berufsbildes sowie einer landeseinheitlichen Ausbildung

Titel: Kommunaler Ordnungsdienst. Einordnung und Entwicklung eines Berufsbildes sowie einer landeseinheitlichen Ausbildung

Masterarbeit , 2012 , 95 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Christoph Balzer (Autor:in)

Führung und Personal - Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll eine mögliche Antwort auf die Fragen nach einer einheitlichen Ausbildung des Gemeindevollzugsdienstes in Baden-Württemberg gegeben werden. Die anzudenkende Ausbildungsstruktur ist sicherlich nur eine Möglichkeit der Gestaltung. Wichtig ist die Behandlung der Thematik in Bezug auf das „Warum“. Warum benötigen wir eine professionelle und tiefgründige Ausbildung? Diese Antwort ist wiederum eng mit der Fragestellung des Ausbildungsinhaltes verknüpft.

Die Masterarbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Das Kapitel Einleitung gibt einen kurzen Einblick in die Motivation und beschreibt die Aktualität der Debatte. Im zweiten Kapitel „bisherige Ausbildung“ wird die Ausbildung des Gemeindevollzugsdienstes in Baden-Württemberg beschrieben, wie sie heute vonstattengeht. Dies wird anhand der Fortbildungsreihe „Gemeindevollzugsdienst“ der Verwaltungsakademie Württemberg, der stadtinternen Ausbildungskonzeptionen für den Kommunalen Ordnungsdienst der Städte Stuttgart und Ludwigsburg exemplarisch dargestellt. Die Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes als Vorbild einer möglichen fundierten und adäquaten Ausbildung für den Gemeindevollzugsdienst rundet den Ausblick ab.

Das Kapitel „Berufsausbildung und Recht“ vermittelt berufstheoretische Grundlagen.
Im Unterabschnitt „Recht“ liegt der Schwerpunkt auf den Eingriffsbefugnissen im Polizeigesetz und der Strafprozessordnung, die sich aus der Rechtsstellung als Gemeindevollzugsdienst ergibt. Dabei bleiben die weiteren Möglichkeiten im Polizeirecht unbeachtet, für die der Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes bei der Durchsetzung kein Recht auf unmittelbareren Zwang hat.

Im Kapitel „Neue Ausbildung“ wird eine einheitliche Ausbildung für den Gemeindevollzugsdienst in Baden-Württemberg konzipiert.

Das Kapitel Fazit fasst die Gedanken noch einmal zusammen und beschreibt eine Entwicklung hin zu einer bodenständigen, anerkannten Ausbildung.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Bisherige Ausbildung

2.1.1 Lehrgänge der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.

2.1.2 Städtische Ausbildungen am Beispiel Ludwigsburg und Stuttgart

2.1.3 Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst

3 Kapitel Berufsbildung

3.1 Bildungstheoretische Grundlagen

3.1.1 Bildungstheorien

3.1.2 Lernpsychologie

3.2 Kapitel Recht

3.2.1 Allgemeines

3.2.1.1 Polizeibegriff

3.2.1.2 Zuständigkeiten

3.2.1.3 Befugnisse der Mitarbeiter

3.2.1.4 Grundrechte

3.2.2 Polizeirechtliche Eingriffsbefugnisse

3.2.2.1 Generalklausel nach § 3, 1 PolG

3.2.2.2 Personenfeststellung

3.2.2.3 Platzverweis

3.2.2.4 Gewahrsam

3.2.2.5 Durchsuchung der Person

3.2.2.6 Durchsuchung von Sachen

3.2.2.7 Betreten und Durchsuchungen von Wohnungen

3.2.2.8 Sicherstellung und Beschlagnahme

3.2.3 Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafprozessrecht

3.2.3.1 Einleitung

3.2.3.2 Beschlagnahme

3.2.3.3 Beschlagnahme nach § 111b StPO

3.2.3.4 Durchsuchung

3.2.3.5 Sicherheitsleistung und Zustellungsbevollmächtigter § 132 StPO

3.2.3.6 Identitätsfeststellung nach § 163 b

4 Neue Ausbildung

4.1 Ganzheitliche Ausbildung

4.2 Ausbildungsinhalte

4.2.1 Situation „Verkehrsüberwachung“

4.2.2 Situation „Streifengang“

4.2.3 Situation „Repression“

4.2.4 Ergänzender Unterricht

4.3 Ausbildungsstruktur

4.3.1 Zeitliche Dauer

4.3.2 Blöcke

4.3.3 Prüfungen

4.3.4 Praktika

4.3.5 Räumliche Voraussetzungen

4.3.6 Ausbildungsstatus

4.4 Curriculum

4.4.1 Übersicht rahmenlehrplan Ausbildung Verwaltungsfachangestellter Fachrichtung Sicherheit und Ordnung

4.4.1.1 Grundblock

4.4.1.2 Qualifizierungsblock

4.4.1.3 Abschlussblock

5 Fazit

6 Anlage 1

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Masterarbeit untersucht die Notwendigkeit und Entwicklung eines einheitlichen Ausbildungsstandards für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) in Baden-Württemberg. Angesichts der wachsenden Bedeutung kommunaler Vollzugsdienste und der bisherigen Heterogenität in der Qualifizierung strebt die Arbeit danach, eine professionelle, landeseinheitliche Ausbildungsstruktur zu konzipieren, die sowohl fachliche als auch soziale Kompetenzen fördert und rechtssicheres Handeln ermöglicht.

  • Analyse der bestehenden, heterogenen Ausbildungsmodelle in baden-württembergischen Kommunen.
  • Untersuchung der rechtlichen Grundlagen und Eingriffsbefugnisse des Gemeindevollzugsdienstes.
  • Entwicklung eines pädagogischen Konzepts für eine ganzheitliche Berufsausbildung.
  • Erstellung eines Rahmenlehrplans für eine strukturierte Ausbildung mit Modulen und Situationstraining.
  • Übertragung der Anforderungen auf das Berufsbild eines Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Sicherheit und Ordnung.

Auszug aus dem Buch

3.2.1.1 POLIZEIBEGRIFF

Der Begriff Polizei ist in Deutschland nicht einheitlich definiert. In Baden-Württemberg existiert das sogenannte Einheitssystem. „Hier umfasst die Polizei […], da die Gefahrenabwehr grundsätzlich der Polizei übertragen ist, nach wie vor sämtliche Behörden, die polizeiliche Aufgaben im Sinne des materiellen Polizeibegriffs wahrnehmen.“

In anderen Bundesländern wird der Begriff Polizei als Synonym für den Polizeivollzugsdienst verwendet. In diesem Trennungs- oder Ordnungsbehördensystem sind die Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig und werden als Ordnungsbehörden, Sicherheitsbehörden, Gefahrenabwehrbehörden oder Verwaltungsbehörden der Gefahrenabwehr bezeichnet. Darüber hinaus lassen sich ein formeller und ein materieller Polizeibegriff definieren. „Der Begriff der Polizei im formellen Sinn umschreibt all jene Aufgaben, die die Polizei im institutionellen [...] Sinn wahrnimmt, unabhängig von ihrer materiellen Qualifikation.“ Dies sind Aufgaben der Gefahrenabwehr, aber auch die Rechte und Pflichten bei der Strafverfolgung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Der materielle Polizeibegriff umfasst „die mit Befehls- und Zwangsgewalt verbundene Funktion der öffentlichen Verwaltung“. Dieser geht über den formellen Polizeibegriff hinaus und schließt noch weitere Verwaltungsbehörden, welche auf dem Gebiet des Gefahrenabwehrrechts zuständig sind, ein. Zu nennen wäre in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Baurechtsbehörde, das Gesundheitsamt oder die Gaststättenbehörde.

In der baden-württembergischen Organisation der Polizei, geregelt in § 59 PolG, wird nur zwischen Polizeibehörde und Polizeivollzugsdienst unterschieden. Ein gemeindlicher Vollzugsdienst wird hier nicht erwähnt. Dieser findet sich erst in § 80 PolG wieder. Überschrieben mit „Gemeindliche Vollzugsbedienstete“ wird dort in Absatz eins formuliert: „Die Ortspolizeibehörden können sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Aufgaben gemeindliche Vollzugsbediensteter bedienen.“ Systematisch wird der gemeindliche Vollzugsdienst damit den Polizeibehörden zugeordnet. Er ist deren Vollzugsorgan bei bestimmten, auf die Gemeinde beschränkten, polizeilichen Aufgaben. Daraus ergibt sich eine Zwitterfunktion des Gemeindevollzugsdienstes.

Somit gehört der gemeindliche Vollzugsdienst zur Polizei im formellen und materiellen Sinne.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Arbeit motiviert die Untersuchung durch die steigende Relevanz des KOD bei gleichzeitig fehlenden, einheitlichen Ausbildungsstandards in Baden-Württemberg.

2 Bisherige Ausbildung: Es wird der Ist-Zustand der Fortbildung bei der Verwaltungsakademie und in verschiedenen Städten dargestellt, wobei die extreme Heterogenität der Wissensvermittlung kritisch hervorgehoben wird.

3 Kapitel Berufsbildung: Dieses Kapitel verknüpft bildungstheoretische und lernpsychologische Ansätze mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Eingriffsbefugnissen für den Gemeindevollzugsdienst.

4 Neue Ausbildung: Hier wird ein Konzept für eine ganzheitliche Ausbildung inklusive Rahmenlehrplan entworfen, das fachspezifische Inhalte mit situationsorientiertem Training verbindet.

5 Fazit: Das Fazit fasst die Notwendigkeit einer professionalisierten, standardisierten Ausbildung zusammen und plädiert für ein eigenständiges Berufsbild.

6 Anlage 1: Dieser Abschnitt enthält einen konkreten Entwurf für eine Verordnung zur staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufes.

Schlüsselwörter

Kommunaler Ordnungsdienst, Gemeindevollzugsdienst, Ausbildung, Baden-Württemberg, Polizei, Eingriffsrechte, Polizeigesetz, Ordnungswidrigkeiten, ganzheitliche Ausbildung, Situationsorientierung, berufliche Bildung, KOD, Verwaltungsfachangestellter, Curriculum, Rechtssicherheit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Masterarbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die aktuelle Situation der Ausbildung des Kommunalen Ordnungsdienstes in Baden-Württemberg und entwickelt ein Konzept für eine einheitliche, professionelle Ausbildung.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf den bildungstheoretischen Grundlagen, den rechtlichen Eingriffsbefugnissen (Polizeirecht/Strafprozessrecht) und der didaktischen Strukturierung einer neuen Ausbildung.

Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?

Ziel ist es, die bestehende Heterogenität der Ausbildung zu überwinden und ein professionelles, landeseinheitliches Ausbildungsmodell zu entwerfen.

Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?

Die Arbeit nutzt eine Kombination aus der Analyse vorhandener Ausbildungskonzepte, einer Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Ableitung von didaktischen Ansätzen für eine ganzheitliche Berufsbildung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der bisherigen Ausbildung, eine detaillierte Ausarbeitung der Rechtsgrundlagen sowie eine umfassende Neukonzeption der Ausbildungsstruktur und des Curriculums.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Kommunaler Ordnungsdienst, landeseinheitliche Ausbildung, Polizeirecht, Eingriffsbefugnisse und ganzheitliche Berufsbildung definieren.

Welche Rolle spielt die "Zwitterfunktion" des Gemeindevollzugsdienstes rechtlich?

Der GVD ist einerseits Teil der Ortspolizeibehörde, handelt aber in seinen übertragenen Aufgaben eigenständig. Diese Zwitterposition führt zu komplexen Anforderungen an die rechtliche Handlungsfähigkeit und erfordert fundiertes Wissen über polizeirechtliche Befugnisse.

Warum wird im Rahmenlehrplan ein situationsorientierter Ansatz bevorzugt?

Da der Arbeitsalltag komplex und interdisziplinär ist, ermöglicht ein situationsorientierter Ansatz eine bessere Vernetzung von Rechtswissen, Taktik und Psychologie, als dies ein klassischer Fächerkanon leisten kann.

Ende der Leseprobe aus 95 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Kommunaler Ordnungsdienst. Einordnung und Entwicklung eines Berufsbildes sowie einer landeseinheitlichen Ausbildung
Hochschule
Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Veranstaltung
Puplic Management
Note
1,7
Autor
Christoph Balzer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
95
Katalognummer
V232957
ISBN (eBook)
9783656489405
ISBN (Buch)
9783656490869
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gemeindevollzugsdienst Baden-Württemberg Kommunaler Ordnungsdienst Polizeirecht Kommunal Polizeivollzugsdienst Ausbildung Konzept Ludwigsburg
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Christoph Balzer (Autor:in), 2012, Kommunaler Ordnungsdienst. Einordnung und Entwicklung eines Berufsbildes sowie einer landeseinheitlichen Ausbildung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/232957
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Leseprobe aus  95  Seiten
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