[...] Die Bestimmungen
enthalten „quantitative Grenzwerte, die in einem jeweils durch Landesrecht verordneten
Anerkennungsverfahren zur Anwendung kommen und für die Ein- und Höherstufung im
hierarchischen System deutscher Heilbäder und Kurorte angewandt werden.“3 Neben diesen
prädikatisierten Heilbädern und Kurorten gibt es etwa 1400 Luftkurorte und eine unbekannte
Zahl an Erholungsorten.4 Die traditionellen Kurorte befinden sich jedoch seit mehreren Jahren in einer wirtschaftlichen
Krise. Demographische Zwänge, unabhängig davon welche Regierung an der Macht ist,
führen dazu, dass die Verantwortung für die eigene Gesundheit immer mehr auf den einzelnen
Menschen übergeht. Somit wird das staatlich gelenkte Gesundheitswesen in Heilanstalten wie
Kurorten und Kliniken zunehmend ergänzt durch ein privatwirtschaftlich finanziertes und
organisiertes Gesundheitsangebot. Dieses Angebot hat vor allem den Charakter der
Freiwilligkeit, der Freude am eigenen Körper und seiner Gesundheit, aber auch den Charakter
modischer Strömungen im Bereich von Therapie und Freizeitgestaltung. Schlagworte wie
Wellness, Fitness und Beauty gewinnen in diesem Zusammenhang immer mehr an
Bedeutung. Dieses Marksegment wird wohl auch in der Zukunft weiter wachsen und nicht nur
von den traditionellen Kurorten ausgeschöpft werden. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass
einzelne Hotels, neu errichtete Kurorte und prospektiv konzipierte Leistungsträger mit
Angeboten in den Markt dringen, die sich an ganz neue Zielgruppen richten. 5 Ziel dieser Arbeit ist es, die neuen Formen des Gesundheitstourismus darzustellen und dabei
Chancen und Risiken für traditionelle Kurorte herauszuarbeiten.
In Kapitel 2 wird daher zuerst der Begriff „Kur“ näher erläutert sowie die Auswirkungen der
Gesundheitsreformen auf die wirtschaftliche Situation der Kurbetriebe. Im 3. Teil der Arbeit
wird der Gesundheitstourismus in bezug auf Anbieter, Nachfrager und Marktpotential
dargelegt. Im abschließenden 4. Kapitel werden dann die Erkenntnisse aus dem 3. Teil auf die
Situation in den Heilbädern und Kurorten übertragen.
3 Stadtfeld, F.: Europäische Kurorte, 1993, S. 60.
4 Vgl.: Wilms -Kegel, H.: Heilbäder und Kurorte in Zahlen 1999, in: Heilbad und Kurort, 10/00, S. 238.
5 Vgl.: Illing, K.-T.: Der Neue Gesundheitstourismus, 1999, Vorwort.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Kur
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Formen der Kur
2.2.1 Ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur
2.2.2 Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur
2.2.3 Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren
2.2.4 Kompaktkur
2.3 Das Kurwesen in Zahlen
2.3.1 Die Gesundheitsreformen
2.3.2 Auswirkungen der Gesundheitsreformen
3 Gesundheitstourismus
3.1 Begriffsbestimmung
3.2 Gesundheitstourismus in Deutschland
3.3 Dienstleister im Gesundheitstourismus
3.3.1 Hotellerie
3.3.2 Schönheitsfarmen und vergleichbare Unternehmen
3.3.3 Bäder mit Gesundheitsanspruch
3.3.4 Gesundheitszentren mit therapeutischer Spezialisierung
3.3.5 Reiseveranstalter
3.4 Zielgruppen im Gesundheitstourismus
3.5 Konsequenzen für touristische Gesundheitsanbieter
4 Der Kurort der Zukunft
5 Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Statistikauswertung des Heilbäderverbandes Baden-Würrtemberg
Abbildung 2: Abgrenzung des Neuen Gesundheitstourismus
Abbildung 3: Interessenpotential
Abbildung 4: Wichtige Zielgruppen des Neuen Gesundheitstourismus
1 Einleitung
In Deutschland gibt es rund 350 prädikatisierte Heilbäder und Kurorte. Hierzu zählen Mineral- und Moorheilbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder und –kurorte sowie Seeheilbäder und Seebäder. Diese prädikatisierte Heilbäder und Kurorte entsprechen den Annerkennungsvoraussetzungen sowie den jeweils für die einzelnen Artbezeichnungen speziellen Anforderungen des Deutschen Bäderverbandes e.V..[1] Die von Verbandsseite erlassenen Bestimmungen sind zwar gesetzlich nicht bindend, werden jedoch größtenteils von den für die Anerkennung zuständigen Landesbehörden übernommen.[2] Die Bestimmungen enthalten „quantitative Grenzwerte, die in einem jeweils durch Landesrecht verordneten Anerkennungsverfahren zur Anwendung kommen und für die Ein- und Höherstufung im hierarchischen System deutscher Heilbäder und Kurorte angewandt werden.“[3] Neben diesen prädikatisierten Heilbädern und Kurorten gibt es etwa 1400 Luftkurorte und eine unbekannte Zahl an Erholungsorten.[4]
Die traditionellen Kurorte befinden sich jedoch seit mehreren Jahren in einer wirtschaftlichen Krise. Demographische Zwänge, unabhängig davon welche Regierung an der Macht ist, führen dazu, dass die Verantwortung für die eigene Gesundheit immer mehr auf den einzelnen Menschen übergeht. Somit wird das staatlich gelenkte Gesundheitswesen in Heilanstalten wie Kurorten und Kliniken zunehmend ergänzt durch ein privatwirtschaftlich finanziertes und organisiertes Gesundheitsangebot. Dieses Angebot hat vor allem den Charakter der Freiwilligkeit, der Freude am eigenen Körper und seiner Gesundheit, aber auch den Charakter modischer Strömungen im Bereich von Therapie und Freizeitgestaltung. Schlagworte wie Wellness, Fitness und Beauty gewinnen in diesem Zusammenhang immer mehr an Bedeutung. Dieses Marksegment wird wohl auch in der Zukunft weiter wachsen und nicht nur von den traditionellen Kurorten ausgeschöpft werden. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass einzelne Hotels, neu errichtete Kurorte und prospektiv konzipierte Leistungsträger mit Angeboten in den Markt dringen, die sich an ganz neue Zielgruppen richten.[5]
Ziel dieser Arbeit ist es, die neuen Formen des Gesundheitstourismus darzustellen und dabei Chancen und Risiken für traditionelle Kurorte herauszuarbeiten.
In Kapitel 2 wird daher zuerst der Begriff „Kur“ näher erläutert sowie die Auswirkungen der Gesundheitsreformen auf die wirtschaftliche Situation der Kurbetriebe. Im 3. Teil der Arbeit wird der Gesundheitstourismus in bezug auf Anbieter, Nachfrager und Marktpotential dargelegt. Im abschließenden 4. Kapitel werden dann die Erkenntnisse aus dem 3. Teil auf die Situation in den Heilbädern und Kurorten übertragen.
2 Die Kur
2.1 Begriffsbestimmung
Die „Kur“ als Begriff umschreibt den besonderen therapeutischen Prozess einer Heilbehandlung mit besonderen Mitteln, Methoden und Aufgaben in Heilbädern und Kurorten.[6]
Die Kur ist demnach in staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten eine komplexe, ärztlich geleitete Übungsbehandlung zu Vor- und Nachsorge (Prävention und Rehabilitation) und für geeignete chronische Krankheiten und Leiden eine stabilisierende Behandlung im Rahmen eines notwendigen individuellen, lebenslangen Gesundheitsprogramms.
Der Begriff „Kur“ umfasst ein weitverzweigtes System von Vorsoge-, Krankheits- und Rehabilitationsbehandlungen, bei denen die sogenannte Reiz-Reaktionstherapie, d.h. die Aktivierung des Arztes mit Hilfe der ortspezifischen Kurmittel, physikalischer Behandlung und Bewegungstherapie eine wichtige Rolle spielt. Der Wechsel von Ort, Klima und Milieu ist psychisch und physisch vorteilhaft, unter anderem auch dafür, eine Krankheit zu verhüten oder zumindest mit der Krankheit besser umgehen zu können.[7]
Die Kur ergänzt somit im gesamtgesellschaftlichen Gesundheitssystem die ambulante ärztliche Versorgung und die Behandlung im Akutkrankenhaus mit einer systematisierten, gezielten und naturgemäßen Allgemeinbehandlung. Mit einer nach den besonderen Aufgaben der Gesundheitsförderung, der Prävention in allen Stufen und der Rehabilitation in allen Schweregraden gegliederten Struktur seiner Leistungsanbieter, ist das Kursystem heute die dritte Säule der medizinischen Versorgung der Bevölkerung.[8]
Nach jahrzehntelangen medizinwissenschaftlichen Erkenntnissen sollte eine Kur vier Wochen, mindestens aber drei Wochen dauern, um einen möglichst lang anhaltenden gesundheitlichen Erfolg zu erzielen. Der Gesetzgeber hat die Drei-Wochen-Dauer für Kuren, die von Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen und Rentenversicherungsanstalten bezahlt oder bezuschusst werden, festgeschrieben. Für eine Reihe von Erkrankungen können die Krankenkassen aber auch generell längere oder auch kürzere Verfahrenszeiten bestimmen. Darüber hinaus sind Verlängerungen auf Grund der medizinischen Situation auch in Einzelfällen möglich. In der Regel kann eine Kur alle vier Jahre neu beantragt werden. Es gibt aber auch medizinisch indizierte Ausnahmen bei bestimmten Erkrankungen, wie beispielsweise Rheuma, zur Unterschreitung dieses Intervalls.[9]
2.2 Formen der Kur
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Kuren. Zum einen gibt es die Vorsorgekuren, die eine Schwächung der Gesundheit beheben sollen und zum anderen die Rehabilitationskuren, die eine bereits bestehende Krankheit oder Behinderung beseitigen oder zumindest mindern sollen. Vorsorge- und Rehabilitationskuren können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden.
Stationäre Kuren finden in speziellen Kureinrichtungen statt. Dort werden die Versicherten nicht nur behandelt und versorgt, sondern wohnen auch dort. Die stationären Vorsorge- und Rehabilitationskuren umfassen:
- die ärztliche Behandlung (einschließlich der verordneten Arzneimittel)
- physikalische und spezifische Heilmittel
- die Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
Bei ambulanten Kuren werden bestimmte Angebote am Kurort wie beispielsweise Heilquellen, Klima, medizinische Behandlungen und sonstige Therapien genutzt. Die Versicherten sorgen hierbei selbst für ihre Unterbringung und Verpflegung.[10]
Nach der neuen Sozialgesetzgebung seit 1. Januar 2000 ist der Begriff „Kur“ bei den Krankenkassen jedoch nicht mehr anerkannt. Die Fachbezeichnungen lauten jetzt im wesentlichen:
- Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten
- Ambulante Rehabilitation
- Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (einschließlich Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlung)
2.2.1 Ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur
Bei dieser Kurform – früher „Offene Badekur“, jetzt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V §23,2 „Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“ – kann der Patient im Einvernehmen mit dem zuständigen Arzt den Kurort und die Unterkunft weitgehend frei wählen. Im Rahmen der ambulanten Vorsorgeleistung übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung sowie 85 % der Kurmittelkosten. Unter Kurmittel versteht man alle Heilmittel, Verfahren und Faktoren, die in einer Kur auf den Kurgast als Reiz einwirken. Im engeren Sinn sind damit die ortsspezifischen Heilmittel wie Heilwässer, Peloide (Moor, Schlamme, Schlicke und Heilerden) sowie Heilgase, Klimabedingungen und Kneippanwendungen gemeint. Außerdem kann die Krankenkasse einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe bis zu 15 DM pro Tag, für Kleinkinder bis zu 30 DM pro Tag, gewähren.
2.2.2 Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur
Reichen ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen nicht aus, dann kann die Krankenkasse bzw. der zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Kurklinik, einem Sanatorium oder einer Rehabilitationseinrichtung bewilligen (§23,4 SGB V). Hierbei werden vom Leistungsträger in der Regel für drei Wochen die gesamten Kosten übernommen, es sei denn, für die Krankheit ist eine andere feste Behandlungszeit vorgegeben oder eine Verlängerung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich. Letzteres gilt auch bei einer früheren Wiederholung dieser Maßnahmen vor Ablauf von vier Jahren, dem gesetzlichen Kurintervall. Die Selbstbeteiligung beträgt 17 DM in den alten bzw. 14 DM in den neuen Bundesländern pro Kurtag. Schließt sich eine Heilmaßnahme einem Krankenhausaufenthalt unmittelbar an („Stationäre Anschlussrehabilitation“), so müssen die Versicherten über 18 Jahre die vorgenannte Selbstbeteiligung für 14 Tage erbringen, es sei denn, der Betrag wurde bereits bei der Krankenhausbehandlung bezahlt.[11]
2.2.3 Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren
Sinn der Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren ist es, die Frauen aus ihrem belastenden Umfeld herauszunehmen und ihnen einen geschützten Raum zu bieten, wo sie wieder zu sich selbst finden können. Dies kann eine Vorsorgungsmaßnahme sein, gerade auch für Frauen in belastenden Familienverhältnissen, für Alleinerziehende oder in Scheidung lebende Frauen. Bei diesen Kuren werden physiotherapeutische Maßnahmen und ärztliche Betreuung als Grundversorgung angeboten. In Gesprächskreisen und Einzelgesprächen mit Psychologen und Sozialpädagogen sollen die Mütter psychisch gestärkt und Strategien für den Alltag entwickelt werden.[12]
Nach §§ 24 und 41 des Sozialgesetzbuches V haben Mütter spezielle Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Vorsorgekuren durch Krankenkassen, wenn die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind. Je nach Satzung der Krankenkasse werden die Kosten voll übernommen oder es muss ein gewisser Zuschuss bezahlt werden.[13]
2.2.4 Kompaktkur
Die Kompaktkur ist eine Erweiterung der bewährten ambulanten Kur. Sie setzt sich aus Elementen der ambulanten und der stationären Kur zusammen und entspricht somit einer teilstationären Versorgung. Die Patienten wählen, wie bei ambulanten Kuren üblich, die Unterkunft und die Verpflegung selbst aus. Kompaktkuren gehören als eine Form der ambulanten Kuren zum Leistungsangebot der Krankenkassen. Demnach richten sich auch die Zuzahlungs- und Kostenübernahmebestimmungen nach den Regelungen der ambulanten Kur. Die Kompaktkur zeichnet sich insbesondere durch folgende Punkte aus:
- Kompaktkuren sind indikationsbezogen, d.h. die jeweiligen Therapieprogramme sind auf bestimmte Krankheitsbilder ausgerichtet.
- Die Kompaktkur wird zu festgelegten Terminen in Gruppen bis maximal 15 Teilnehmern durchgeführt. Alle Patienten weisen das gleiche oder ein ähnliches Krankheitsbild auf.
- Die individuellen Einzelanwendungen, die der behandelnde Arzt für notwendig hält, werden durch den Erfahrungsaustausch in der Gruppe zu einem ganzheitlichen Konzept ergänzt.
- Die Behandlungen in der Kompaktkur werden in einem besonders intensiven Programm durchgeführt. In einem begleitenden Kurbuch werden Diagnosen, Behandlungspläne und Ergebnisse der Behandlung festgehalten.[14]
2.3 Das Kurwesen in Zahlen
2.3.1 Die Gesundheitsreformen
Der Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen und die daraus resultierenden finanziellen Engpässe der öffentlichen Kassen veranlassten den Gesetzgeber seit den 70er Jahren immer wieder zur Einleitung drastischer Sparmaßnahmen und damit zur Durchsetzung struktureller Reformen im Bereich der Gesundheitspolitik, die auch bei der stationären und ambulanten Kurform zu erheblichen Veränderungen führten.[15]
Entsprechende Maßnahmen, um den Zugang zu den Kuren zu erschweren, begannen bereits 1975 durch das Haushaltskurgesetz und 1977 durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz. 1981 kam in einer erneuten Kostendämpfungsrunde das Zweite Haushaltsstrukturgesetz und das Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz sowie das Haushaltsbegeleitgesetz 1983.[16]
Für die heutige Situation im Kurwesen sind die Gesundheitsreformen von 1989, 1993 sowie 1997 von besonderer Bedeutung.
Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) von 1989 führte noch im selben Jahr zu einem Nachfragerückgang auf dem ambulanten Kursektor bis zu 50 %, bedingt durch die Reduzierung der Krankenkassenzuzahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten von 25 DM auf 15 DM pro Tag. Die Folge war eine Abwanderung zum stationären Kursektor, wodurch sich das Angebot an Kurgastbetten von 1990 bis 1992 in den Kurorten der alten Bundesländer um 48.000 auf 723.000 Betten verringerte.
Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1993 wirkte im Gegensatz zum GRG nicht mehr direkt auf die ambulante Kur ein. Durch den Beschluss, die Kosten für Heil- und Hilfsmittel einzuschränken, war diesmal der stationäre Kursektor betroffen. Durch diese Einschränkungen wurde eine Beurteilungs- und Bewilligungspraxis nach dem Prinzip ambulant vor stationär zwingend, was nun auch zu Einbußen bei der klinifizierten Kur führte.[17]
Mit dem Wachstums- und Beschäftigungs-Fördergesetz von 1997 wurde dennoch weiterhin versucht der Abwanderung von der ambulanten zur stationären Kur entgegen zu wirken. Diese Reform beinhaltet folgende Änderungen:
- Reduzierung der Kurdauer von 28 auf 21 Tage und Verringerung des Kurintervalls von drei auf vier Jahre.
- Erhöhung der Eigenbeteiligung von 12 DM auf 25 DM in den alten bzw. von 9 DM auf 20 DM in den neuen Bundesländern.[18]
- Anrechnung von zwei Urlaubstagen pro Rehabilitationswoche.[19]
- Erhöhung der Krankenhauszuzahlungen auf 17 DM in den alten bzw. 14 DM in den neuen Bundesländern sowie Erhöhung der Zuzahlungen zu Mütterkuren und Anschlussrehabilitation um 5 DM.[20]
[...]
[1] Weiterführend: Deutscher Heilbäderverband e.V. & Deutscher Tourismusverband e.V.: Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen, 1998, S. 33 ff.
[2] Vgl.: Dehmer, S.: Die Kur als Markenprodukt, 1996, S. 8.
[3] Stadtfeld, F.: Europäische Kurorte, 1993, S. 60.
[4] Vgl.: Wilms-Kegel, H.: Heilbäder und Kurorte in Zahlen 1999, in: Heilbad und Kurort, 10/00, S. 238.
[5] Vgl.: Illing, K.-T.: Der Neue Gesundheitstourismus, 1999, Vorwort.
[6] Vgl.: Deutscher Heilbäderverband e.V. & Deutscher Tourismusverband e.V.: Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen, 1998, S. 21.
[7] Vgl.: http://www.baederkalender.de/faq_list.html, 15.11.2000.
[8] Vgl.: Deutscher Heilbäderverband e.V. & Deutscher Tourismusverbande.V.: Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen, 1998, S. 22.
[9] Vgl.: http://www.baederkalender.de/faq_list.html, 15.11.2000.
[10] Vgl.: http://www.bmgesundheit.de/gkv/kuren/ubersich.htm, 14.11.2000.
[11] Vgl.: http://www.baederkalender.de/faq_list.html, 15.11.2000.
[12] Vgl.: http://www.wdr.de/tv/kindkegel/inhalte/000206_2.html, 16.11.2000.
[13] Vgl.: http://www.baederkalender.de/faq_list.html, 15.11.2000.
[14] Vgl.: http://www.kompaktkur.de/kompaktk.htm, 15.11.2000.
[15] Vgl.: Dehmer, S.: Die Kur als Markenprodukt, 1996, S. 16.
[16] Vgl.: Stadtfeld, F.: Europäische Kurorte, 1993, S. 54.
[17] Vgl.: Dehmer, S.: Die Kur als Markenprodukt, 1996, S. 17 f.
[18] Vgl.: Schellhorn, A. & Seeger, S.: Auswirkungen der Gesundheitsreform, 1999, S. 10 f (zitiert nach Holzbach, Hans-Robert: Neuregelungen für den Bereich Kuren und Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung, in: Heilbad und Kurort, 4/97, S. 86).
[19] Vgl.: Schellhorn, A. & Seeger, S.: Auswirkungen der Gesundheitsreform, 1999, S. 10 f (zitiert nach Rütten, Herbert: Wie kann es in den deutschen Kurorten weitergehen?, in: Heilbad und Kurort, 2/97, S. 47).
[20] Vgl.: Schellhorn, A. & Seeger, S.: Auswirkungen der Gesundheitsreform, 1999, S. 10 f (zitiert nach Holzbach, Hans-Robert: Neuregelungen für den Bereich Kuren und Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung, in: Heilbad und Kurort, 4/97, S. 87).