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Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Titel: Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Hausarbeit , 2012 , 26 Seiten , Note: 9

Autor:in: Lukas Zanzinger (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Prüfungsumfang, Pflichtprogramm, Sachbescheidungsinteresse (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BayBO)

Hier hat der N seinen Antrag an das Amtsgericht (AG) Würzburg gerichtet. Die Amtsgerichte (§ 23 GVG) sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 12 GVG). Gemäß § 13 GVG sind die ordentlichen Gerichte nicht zuständig, wenn der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Dazu müsste eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vorliegen und keine aufdrängenden oder abdrängenden Sonderzuweisungen bestehen (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO). Eine aufdrängende Sonderzuweisung sieht das Baurecht nicht vor. Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt nach der sog. "modifizierten Subjektstheorie" dann vor, wenn durch die streitentscheidende Norm ein Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet wird. Vorliegend richtet sich der N laut Sachverhalt ausdrücklich gegen die dem B erteilte Baugenehmigung. Nach Art. 55 Abs. 1, Art 68 Abs. 1 BayBO bedarf die Errichtung von Anlagen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Folglich wird hier ein Hoheitsträger ermächtigt. Es liegt mithin eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • A. Zulässigkeit
    • I. Rechtsweg
    • II. statthafte Antragsart
      • 1. § 47 Abs. 6 VwGO
      • 2. §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 3 VwGO
      • 4. § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO
    • III. Klagebefugnis
      • 1. Art der baulichen Nutzung (§§ 2-14 BauNVO)
      • 2. Maß der baulichen Nutzung (§§ 16-21a BauNVO)
      • 3. Abstandsflächen (Art. 6 BayBO)
    • IV. Vorverfahren (§ 68 VwGO)
    • V. Zuständiges Gericht (§§ 45, 52 VwGO)
      • 1. sachliche Zuständigkeit (§ 45 VwGO)
      • 2. örtliche Zuständigkeit (§ 52 VwGO)
    • VI. Rechtsschutzbedürfnis
      • 1. Klage in der Hauptsache
      • 2. Antrag auf behördliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung
    • VII. Beteiligten und Prozessfähigkeit (§§ 61, 62 VwGO)
    • VIII. Form und Frist
      • 1. Form (§§ 81, 82 VwGO analog)
      • 2. Frist
  • B. Beiladung
  • C. Begründetheit
    • I. Passivlegitimation
    • II. Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung
      • 1. Ermächtigungsgrundlage (§ 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO)
      • 2. Formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung
        • a) Zuständigkeit
        • b) Verfahren und Form
      • 3. Materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung
        • a) Genehmigungspflichtigkeit
          • aa) Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO)
            • aaa) Sonderbaute (Art. 2 Abs. 4 BayBO)
            • bbb) Voraussetzungen des Art. 58 Abs. 2 BayBO
          • b) Genehmigungsfähigkeit (Art. 59 BayBO)
            • aa) Übereinstimmung mit bauplanungsrechtlichen Vorgaben (Art. 59 Satz 1 Nr. 1 BayBO)
              • aaa) Anwendbarkeit der §§ 29 ff. BauGB
              • bbb) Vereinbarkeit mit neuem Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB)
              • ccc) Vereinbarkeit mit altem Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB)
            • bb) Verstöße gegen das übrige Pflichtprogramm des Art. 59 BayBO
              • aaa) beantragte Abweichungen (Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO)
              • bbb) Verpflichtung zur Beantragung einer Abweichung (Art. 63 Abs. 2 BayBO)
              • ccc) Unvollständiger Bauantrag (Art. 65 Abs. 2 BayBO)
            • cc) Verletzung der Abstandsflächen (Art. 6 BayBO)
        • aaa)Versagung wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresse (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BayBO)
          • (a) Rechtsprechung des BayVGH
          • (b) Reaktion des Gesetzgebers
          • (c) Erweiterung des Prüfprogramms
          • (d) Ermessen der Behörde?
          • (e) Ermessensfehler (§ 114 VwGO)
        • 3. Verletzung des N in eigenen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)
          • a) Art und Maß der baulichen Nutzung
          • b) Abstandsflächen (Art. 63, 65 und 68 I 2 BayBO)

    Zielsetzung und Themenschwerpunkte

    Diese Hausarbeit analysiert die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags gegen eine erteilte Baugenehmigung. Sie untersucht die einschlägigen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts und des Baurechts, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsweg, die statthafte Antragsart, die Klagebefugnis und die materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung.

    • Prüfung des richtigen Rechtswegs
    • Analyse der statthaftigkeit des Antrags
    • Untersuchung der materiellen Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung
    • Bewertung der formellen Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens
    • Anwendung der relevanten Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts und des Baurechts

    Zusammenfassung der Kapitel

    A. Zulässigkeit: Dieses Kapitel untersucht die Zulässigkeit des Antrags, indem es den korrekten Rechtsweg, die statthafte Antragsart, die Klagebefugnis, das Vorverfahren, die Zuständigkeit des Gerichts und das Rechtsschutzbedürfnis prüft. Es wird detailliert auf die verschiedenen Aspekte eingegangen, die die Zulässigkeit beeinflussen, und analysiert mögliche Einwände gegen die Zulässigkeit des Antrags.

    B. Beiladung: (Anmerkung: Da der Text keine Details zum Kapitel B enthält, kann hier keine Zusammenfassung erstellt werden.)

    C. Begründetheit: Dieses Kapitel befasst sich mit der Begründetheit des Antrags. Es analysiert die Passivlegitimation, die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (sowohl formell als auch materiell), und prüft, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt wurde. Die Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit umfasst eine detaillierte Analyse der Genehmigungspflichtigkeit und der Genehmigungsfähigkeit im Lichte der einschlägigen Vorschriften des Baurechts, inklusive der Prüfung von Abweichungen und möglicher Verstöße gegen das Bauplanungsrecht.

    Schlüsselwörter

    Verwaltungsrechtsweg, Baugenehmigung, Bauplanungsrecht, Bauordnung (BayBO), Verwaltungsverfahrensrecht (VwGO), Zulässigkeit, Begründetheit, Passivlegitimation, Genehmigungspflichtigkeit, Genehmigungsfähigkeit, Abstandsflächen, Normkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Hausarbeit: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags gegen eine Baugenehmigung

    Was ist der Gegenstand dieser Hausarbeit?

    Die Hausarbeit analysiert die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags gegen eine erteilte Baugenehmigung. Sie untersucht die einschlägigen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts und des Baurechts.

    Welche Themen werden im Kapitel A "Zulässigkeit" behandelt?

    Kapitel A prüft die Zulässigkeit des Antrags anhand des Rechtswegs, der statthafen Antragsart, der Klagebefugnis, des Vorverfahrens (§ 68 VwGO), der Zuständigkeit des Gerichts (§§ 45, 52 VwGO) und des Rechtsschutzbedürfnisses. Es werden detailliert die Aspekte analysiert, die die Zulässigkeit beeinflussen, und mögliche Einwände gegen die Zulässigkeit untersucht. Konkret werden § 47 Abs. 6 VwGO, §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 3 VwGO, § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO sowie die Art der baulichen Nutzung (§§ 2-14 BauNVO), das Maß der baulichen Nutzung (§§ 16-21a BauNVO) und Abstandsflächen (Art. 6 BayBO) behandelt.

    Was wird im Kapitel B "Beiladung" behandelt?

    Der Text enthält keine Details zum Kapitel B "Beiladung", daher kann keine Zusammenfassung erstellt werden.

    Welche Aspekte werden im Kapitel C "Begründetheit" untersucht?

    Kapitel C befasst sich mit der Begründetheit des Antrags. Es analysiert die Passivlegitimation und die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung (formell und materiell). Es prüft, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt wurde (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Die Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit umfasst die Genehmigungspflichtigkeit und die Genehmigungsfähigkeit im Lichte der BayBO (Art. 58, Art. 59, Art. 63 Abs. 2, Art. 65 Abs. 2, Art. 68 Abs. 1 Satz 1), einschließlich der Prüfung von Abweichungen und Verstößen gegen das Bauplanungsrecht (insbesondere §§ 29 ff. BauGB und die Vereinbarkeit mit Bebauungsplänen nach § 30 Abs. 1 BauGB). Auch die Verletzung von Abstandsflächen (Art. 6 BayBO) wird analysiert. Besonderes Augenmerk liegt auf der Versagung der Genehmigung wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresse (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BayBO), inklusive der Analyse der dazugehörigen Rechtsprechung des BayVGH und der Reaktion des Gesetzgebers.

    Welche Rechtsvorschriften werden in der Hausarbeit angewendet?

    Die Hausarbeit wendet Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts (VwGO) und des Baurechts, insbesondere die Bayerische Bauordnung (BayBO) und das Baugesetzbuch (BauGB), an.

    Welche Schlüsselwörter beschreiben die Inhalte der Hausarbeit?

    Schlüsselwörter sind: Verwaltungsrechtsweg, Baugenehmigung, Bauplanungsrecht, Bauordnung (BayBO), Verwaltungsverfahrensrecht (VwGO), Zulässigkeit, Begründetheit, Passivlegitimation, Genehmigungspflichtigkeit, Genehmigungsfähigkeit, Abstandsflächen, Normkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis.

    Welche Ziele verfolgt die Hausarbeit?

    Die Hausarbeit analysiert die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags gegen eine Baugenehmigung, prüft den richtigen Rechtsweg, die Statthaftigkeit des Antrags, die materielle und formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung und wendet die relevanten Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts und Baurechts an.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Veranstaltung
Baurecht
Note
9
Autor
Lukas Zanzinger (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
26
Katalognummer
V215128
ISBN (eBook)
9783656432098
ISBN (Buch)
9783656432685
Sprache
Deutsch
Schlagworte
große übung öffentlichen recht fortgeschrittene
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Lukas Zanzinger (Autor:in), 2012, Große Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/215128
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