Soziale Netzwerke im Internet sind in den vergangenen Jahren die wohl meistdiskutierte Entwicklung innerhalb des Netzes. Myspace und Facebook gehören hierbei sicherlich zu den bekanntesten Angeboten weltweit – in Deutschland sind vor allem XING und StudiVZ als soziale Netzwerke im Internet bekannt. Die rasante Entwicklung birgt jedoch auch ein Dilemma. Soziale Netzwerke müssen einen Kompromiss zwischen lukrativen Informationsaustausch und angemessenem Datenschutz finden. Hierbei sind insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nutzerfreundlich und datenschutzkonform zu gestalten. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher zunächst mit einer Bestandsaufnahme der Nutzung von Daten nach AGB. Hier werden vorerst soziale Netzwerke definiert und von Online-Communities abgegrenzt, um festzustellen, welche Plattformen einer Beurteilung zu unterziehen sind. Ferner wird überprüft unter welchen Voraussetzungen AGB tatsächlich vorliegen und wirksam in den Vertrag einbezogen werden und welches Recht – insbesondere bei ausländischer Rechtswahl – maßgebend ist. Weiterhin wird die Auslegung nach der urheberrechtlichen Zweckübertragungslehre und die Kontrollfähigkeit datenschutzrelevanter AGB-Klauseln problematisiert, um schließlich in die Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB überzugehen. Zuletzt werden die Netzwerke auf die Einhaltung einschlägiger Datenschutzbestimmungen überprüft. Auf Grund der Vielzahl sozialer Netzwerke kann hierbei nur eine geringe Anzahl Allgemeiner Geschäftsbedingungen in der Arbeit für die Überprüfung herangezogen werden. Daher sind die vorliegenden AGB als exemplarische Beispiele zu betrachten, die die Probleme in der Praxis kennzeichnen. Die hierauf folgende Kritik bezieht sich zunächst auf Bewertung der exemplarisch genannten AGB-Beispiele der Bestandsaufnahme und hebt die Bemühungen der sozialen Netzwerke für den Datenschutz hervor. Sonach wird auf die Risiken im Umgang mit sozialen Netzwerken hingewiesen und Anforderungen an eine datenschutzkonforme Gestaltung der AGB gestellt.
Gliederung
A. Einführung
B. Nutzung von Daten nach AGB sozialer Netzwerke – Bestandsaufnahme
I. Definition und Abgrenzung sozialer Netzwerke
II. Vertragsnatur
III. Kontrollmaßstab für ein datenschutzkonformes soziales Netzwerk
1. Anwendbares Recht bei ausländischer Rechtswahl
2. Einschlägige Datenschutzbestimmungen
IV. Vorliegen von AGB
V. Einbeziehung in den Vertrag
1. Überraschende Klauseln, § 305c I BGB
2. Änderungsvorbehalt
VI. Auslegung der AGB nach der Zweckübertragungslehre, § 31 V UrhG
1. Vertragszweck des Nutzungsvertrags i.S.d. § 31 V UrhG
2. Grenzen der Auslegung
VII. Kontrollfähigkeit datenschutzrelevanter AGB-Klauseln
VIII. Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB
1. Konformität der AGB sozialer Netzwerke mit §§ 308, 309 BGB
2. Leitbildcharakter der Zweckübertragungslehre i.S.d. § 307 II Nr. 1 BGB
3. Exemplarische Beispiele
a) Geforderte Daten bei der Anmeldung
b) Nutzung von Daten während der Mitgliedschaft
c) Löschumfang der Daten bei der Abmeldung
IX. Einhaltung weiterer einschlägiger Datenschutzbestimmungen
C. Nutzung von Daten nach AGB sozialer Netzwerke – Kritik
I. Bewertung der Bestandsaufnahme
1. Änderungsvorbehalt in Facebook-AGB
2. Facebook-AGB im Rahmen der Zweckübertragungslehre
3. StudiVZ-AGB im Rahmen des verfolgten Vertragszwecks
4. Geforderte Daten bei der Anmeldung
5. Nutzung von Daten während der Mitgliedschaft
6. Löschumfang der Daten bei der Abmeldung
7. Einhaltung weiterer einschlägiger Datenschutzbestimmungen
II. Bemühungen der sozialen Netzwerke
III. Risiken bei der Nutzung von sozialen Netzwerken
IV. Anforderungen an eine datenschutzkonforme Gestaltung AGB sozialer Netzwerke
D. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der AGB webbasierter sozialer Netzwerke mit dem geltenden deutschen Datenschutzrecht und den urheberrechtlichen Bestimmungen, um aufzuzeigen, inwieweit diese den Nutzer unangemessen benachteiligen.
- AGB-Kontrolle und Einbeziehung in den Nutzungsvertrag
- Anwendung der urheberrechtlichen Zweckübertragungslehre auf Nutzerinhalte
- Datenschutzkonformität bei der Erhebung und Nutzung von Profildaten
- Transparenz von Änderungsvorbehalten und Löschungsprozessen
Auszug aus dem Buch
1. Änderungsvorbehalt in Facebook-AGB
Die o.g. Klausel zum Änderungsvorbehalt von Facebook lässt essentielle Angaben vermissen. Der Nutzer wird hier nicht im erforderlichen Maß darüber informiert, welche Bedeutung eine mögliche Zustimmung zu den Änderungen hat; vielmehr muss er „Fan“ der „Facebook Site Governance“ werden, um über Änderungen informiert zu werden. Die Klausel stellt somit zu Recht keinen wirksamen Änderungsvorbehalt gem. § 308 Nr. 5 BGB dar. In Absatz 3 der Regelungen zur Änderung der AGB bietet Facebook seinen Mitgliedern die Möglichkeit der Partizipation. Danach können die Nutzer an einer Abstimmung über Alternativen zu einer geplanten Änderung teilnehmen, wenn mehr als 7.000 Nutzer einen Kommentar hinterlassen. Damit das Ergebnis dieser Abstimmung für Facebook bindend wird, müssen sich jedoch 30 Prozent der aktiven registrierten Nutzer an der Abstimmung beteiligen. Auch wenn die Bedeutung des Datenschutzes bei vielen Nutzern einen hohen Stellenwert hat, erscheint es unwahrscheinlich, dass sich in der Praxis 30 Prozent der 7,78 Mio aktiven registrierten Nutzer an der Abstimmung beteiligen. Die Klausel hat damit effektiv für Nutzer wohl eher nur förmlichen Charakter.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Hinführung zur Thematik der AGB-Gestaltung in sozialen Netzwerken und Formulierung der Untersuchungsziele.
B. Nutzung von Daten nach AGB sozialer Netzwerke – Bestandsaufnahme: Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere AGB-Kontrolle und urheberrechtliche Zweckübertragungslehre bei exemplarischen Anbietern.
C. Nutzung von Daten nach AGB sozialer Netzwerke – Kritik: Kritische Würdigung der in der Bestandsaufnahme untersuchten AGB-Klauseln und Forderungen an eine datenschutzkonforme Gestaltung.
D. Resümee: Fazit zur aktuellen Situation und zum notwendigen Handlungsbedarf für Plattformbetreiber im Bereich des Datenschutzes.
Schlüsselwörter
Soziale Netzwerke, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB-Kontrolle, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Zweckübertragungslehre, Privatsphäre, Facebook, StudiVZ, Nutzungsvertrag, Verbraucherschutz, Datennutzung, Löschung, Einwilligung, Transparenzgebot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Praxis der Datennutzung durch soziale Netzwerke unter dem Gesichtspunkt der AGB-Gestaltung und bewertet diese anhand geltender gesetzlicher Anforderungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit behandelt die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, datenschutzrechtliche Pflichten, die urheberrechtliche Einordnung nutzergenerierter Inhalte und die Anforderungen an eine nutzerfreundliche Plattformgestaltung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Untersuchung?
Ziel ist es, Schwachstellen in den AGB ausgewählter sozialer Netzwerke aufzudecken und aufzuzeigen, wie Plattformen eine datenschutzkonforme Gestaltung im Sinne der Verbraucher erreichen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf einer Bestandsaufnahme von AGB-Klauseln basiert und diese anhand von einschlägigen Gesetzen wie dem BGB, BDSG und UrhG rechtlich würdigt.
Welche Schwerpunkte bilden den Hauptteil der Untersuchung?
Der Hauptteil gliedert sich in eine umfassende AGB-Prüfung (Einbeziehung, Auslegung nach Zweckübertragungslehre, Inhaltskontrolle) sowie eine kritische Bewertung spezifischer Regelungen wie Änderungsvorbehalte und Datennutzung bei Abmeldung.
Wie lässt sich die Arbeit anhand von Schlüsselwörtern charakterisieren?
Die Arbeit ist zentral durch die Begriffe AGB-Kontrolle, Datenschutz, soziale Netzwerke, Urheberrecht und Verbraucherschutz definiert.
Warum wird Facebook in der Arbeit besonders intensiv kritisiert?
Facebook wird als Beispiel angeführt, da es bei Änderungsvorbehalten und den Partizipationsmöglichkeiten der Nutzer Defizite aufweist, die den Anforderungen des § 308 Nr. 5 BGB teilweise nicht standhalten.
Welche Bedeutung hat das StudiVZ-Datenschutzversprechen?
Das Datenschutzversprechen wird als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet, da es die Aufmerksamkeit auf Datensicherheit lenkt und verbesserte Transparenz für die Nutzer bietet.
Was ist das zentrale Problem bei der Löschung von Daten bei Facebook?
Die Arbeit kritisiert, dass Facebook kein reguläres Löschen des Accounts vorsieht, sondern nur eine Deaktivierung, was die effektive Entfernung der Daten unnötig erschwert.
Welche Rolle spielt die Zweckübertragungslehre in der Arbeit?
Sie dient als rechtlicher Maßstab, um zu verhindern, dass Plattformen sich durch pauschale AGB-Formulierungen unverhältnismäßig weitreichende Nutzungsrechte an den Inhalten der Nutzer sichern.
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- Anonym (Author), 2010, Nutzung von Daten nach AGB sozialer Netzwerke. Bestandsaufnahme und Kritik, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/214852