Bei der Auseinandersetzung mit dem zwischen 1920 und 1921 erschienenen Aufsatz "Zur Kritik der Gewalt" von Walter Benjamin soll erarbeitet werden, welche gesellschaftlichen Umstände zum Ende der Rechtsordnung führen können, um die Metaphysik einer neuen Geschichtsphilosphie begründen zu können.
Die Zugehörigkeit zur Frankfurter Schule lässt sich nicht klären. Es wird allerdings schon bei Lektüre des Autors deutlich, dass man ihn der Aufklärung zuschreiben kann. In seinem Kritik- Aufsatz verweist er an mehreren Stellen auf den kategorischen Imperativ, er benennt Darwins Evolutionstheorie und argumentiert mit Sorel. Benjamin war ausserdem gut mit Adorno und Horkheimer befreundet. Adorno ist für die Publikation von Benjamins Schriften nach seinem Tod verantwortlich.
Sein Werk soll nicht als wissenschaftliche Auseinandersetzung oder Rezension verstanden werden, sondern die Kritik steht im Zentrum seines Selbstverständnisses und seiner philosophischen Praxis.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kritikbegriff bei Benjamin
3. Zur Kritik der Gewalt bei Walter Benjamin
4. Naturrecht und Positives Recht
5. Arten von Gewalt im Recht
5.1 rechtsetzende Gewalt
5.2 rechtserhaltende Gewalt
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit setzt sich mit Walter Benjamins Aufsatz „Zur Kritik der Gewalt“ (1920/1921) auseinander, um die gesellschaftlichen Bedingungen für den Zerfall von Rechtsordnungen zu untersuchen und eine Metaphysik der Geschichtsphilosophie zu begründen, in der der Ausnahmezustand eine zentrale Rolle einnimmt.
- Die Differenzierung zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus
- Die Analyse von rechtsetzender und rechtserhaltender Gewalt
- Die Rolle des revolutionären Generalstreiks als Ausdruck göttlicher Gewalt
- Die Bedeutung des Ausnahmezustands in Benjamins Geschichtsverständnis
- Der Konflikt zwischen staatlicher Rechtsordnung und individuellen Naturzwecken
Auszug aus dem Buch
Naturrecht und Positives Recht
Im dritten Abschnitt des Aufsatzes vergleicht Benjamin unter Anwendung des Zweck-Mittel-Schemas die beiden Traditionen des Rechts: Das Naturrecht und das Positive Recht.Während das Naturrecht die Gerechtigkeit der Zwecke anstrebt und versucht die Mittel zu rechtfertigen, ist es im Positiven Recht das Streben nach der Berechtigung der Mittel. Hierbei steht die Sanktionierfähigkeit von Gewalt im Vordergrund. Das Naturrecht und der Rechtspositivismus werden schon zu Beginn des Abschnittes klar voneinander abgegrenzt. Im Positiven Recht hat die Gewalt den Stellenwert einer historischen Gewordenheit, welche ihren Ursprung in der Vergangenheit begründet. Jede Epoche der Menschheitsgeschichte ist von Gewalt durchzogen, welche durch die Rechtsordnung nicht unterdrückt – aber sanktioniert werden kann.
Benjamin beginnt mit der hermeneutischen Analyse des Naturrechts, wobei er die herrschenden Lehrmeinungen hinterfragt und mit ebendiesen in Übereinstimmung kommt. Seine Argumentation wird hierbei durch den noch heute „dogmengeschichtlichen Befund“ untermauert.
Das Naturrecht unterliegt der Annahme, dass der Mensch Gewalt zu gerechten Zwecken anwenden darf. Gewalt ist naturgegeben, gleichsam einem Naturprodukt, „dessen Verwendung keiner Problematik unterliegt, es sei denn, dass man die Gewalt zu ungerechten Zwecken missbrauche.“
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Problematik von Gewalt und Rechtsordnung anhand von Benjamins „Kritik der Gewalt“ und die methodische Herangehensweise.
Kritikbegriff bei Benjamin: Einordnung Benjamins in den Kontext der Aufklärung und Erläuterung seines kritischen Ansatzes gegenüber wissenschaftlicher Darstellung.
Zur Kritik der Gewalt bei Walter Benjamin: Darlegung der Aufgabenstellung einer Kritik der Gewalt als Untersuchung des Verhältnisses von Recht und Gerechtigkeit.
Naturrecht und Positives Recht: Gegenüberstellung der beiden Rechtstraditionen mittels des Zweck-Mittel-Schemas und Analyse der Sanktionierbarkeit von Gewalt.
Arten von Gewalt im Recht: Theoretische Grundlegung des Begriffs der Rechtsordnung durch die Unterscheidung von Zweck und Mittel.
rechtsetzende Gewalt: Analyse des staatlichen Gewaltmonopols und dessen Eingriffe in die Privatsphäre, illustriert durch Beispiele wie Kindererziehung und Streikrecht.
rechtserhaltende Gewalt: Untersuchung der staatlich ausgeführten Gewalt als bloßes Mittel zur Erhaltung der sozialen Ordnung unter Verleugnung des kategorischen Imperativs.
Schlüsselwörter
Walter Benjamin, Kritik der Gewalt, Rechtspositivismus, Naturrecht, Ausnahmezustand, Rechtsetzende Gewalt, Rechtserhaltende Gewalt, Zweck-Mittel-Schema, Rechtsordnung, Geschichtsphilosophie, Frankfurter Schule, Gewaltmonopol, Gerechtigkeit, Kategorischer Imperativ, Revolution.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert Walter Benjamins Aufsatz „Zur Kritik der Gewalt“, um das komplexe Verhältnis zwischen rechtlichen Strukturen, gesellschaftlicher Moral und der Ausübung von Gewalt zu dekonstruieren.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Untersuchung?
Zu den Kernbereichen zählen die Differenzierung zwischen Naturrecht und positivem Recht, die Analyse staatlicher Gewaltformen sowie der Begriff des Ausnahmezustands in der Geschichte.
Was ist die grundlegende Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, unter welchen gesellschaftlichen Umständen eine Rechtsordnung an ihr Ende gelangen kann, um den Weg für eine neue geschichtsphilosophische Metaphysik zu ebnen.
Welche methodische Vorgehensweise wählt der Autor?
Es wird eine hermeneutische Analyse der Texte Benjamins vorgenommen, ergänzt durch den Vergleich von Rechtstraditionen mittels eines Zweck-Mittel-Schemas.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Abgrenzung von rechtsetzender und rechtserhaltender Gewalt sowie mit der kritischen Auseinandersetzung mit naturrechtlichen und rechtspositivistischen Annahmen.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Charakteristika sind Gewaltkritik, Rechtsphilosophie, Frankfurter Schule, das Konzept des Ausnahmezustands und der Begriff der geschichtlichen Gerechtigkeit.
Warum spielt die Kindererziehung eine Rolle bei Benjamins Argumentation?
Benjamin nutzt das Beispiel der Kindererziehung, um zu zeigen, wie der Staat durch Gesetze und Gewalt in die Privatsphäre und in „Naturzwecke“ eingreift, um seine Normen durchzusetzen.
Was unterscheidet rechtsetzende von rechtserhaltender Gewalt nach Benjamin?
Rechtsetzende Gewalt ist laut Text mit der Einführung neuer Rechtszustände verbunden, während rechtserhaltende Gewalt als bloßes, staatlich sanktioniertes Mittel zur Sicherung bestehender Ordnung fungiert.
- Quote paper
- Inga Mueller (Author), 2013, Der Ausnahmezustand als Ende der Geschichte. Zur Kritik der Gewalt bei Walter Benjamin, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/212475