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Zur Shop-Startseite › Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte

Der Zivilprozess der Römer – Ein Spiegelbild ihrer republikanischen Verfassung

Titel: Der Zivilprozess der Römer – Ein Spiegelbild ihrer republikanischen Verfassung

Exzerpt , 2009 , 59 Seiten

Autor:in: Peter Kilchenstein (Autor:in)

Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll erläutert werden, welche Auswirkungen die republikanische Verfassung der Römer auf die Struktur und Organisation des republikanischen Zivilprozesses hatte. Hierzu wird auch der historische Kontext dargestellt, der für das Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge notwendig erscheint. Dabei wird in erster Linie die historische Methode verwendet, d. h. geschichtliche Fakten und Abläufe werden zugrunde gelegt. Ziel ist es herauszufinden, ob die republikanische Verfassungsform bestimmte, wer Recht gesprochen hat bzw. wer die staatliche Gewalt ausübte, und in welchen prozessualen Formen dies geschah. Es wird aufgezeigt, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Verfassungsrecht und Verfassungsgeschichte einerseits und Prozessrecht und Prozessrechtsgeschichte andererseits gab.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die römische Republik

2.1. Die wesentlichen Strukturen des republikanischen Zivilprozesses

2.2. Die erste Phase des Zivilprozesses (in iure)

2.2.1. Ladungsverfahren

2.2.2. Ladungs- und Prozessbürgschaft

2.2.3. Erteilung der actio oder des interdictum

2.2.4. Schuldanerkenntnis und mögliche Verteidigungsmittel des Beklagten

2.2.5. Verfahrensabschluss vor dem Prätor und die vier wesentlichen Wirkungen der litis contestatio

2.3. Zweite Phase des Zivilprozesses (apud iudicem)

2.3.1. Stellung des Richters

2.3.2. Ius civile und ius honorarium – „Meilensteine“ in der Entwicklung des römischen Zivilprozesses

2.3.2.1. Das ius civile

2.3.2.2. Das ius honorarium

2.3.3. Stellung des Prätors

2.3.4. Ius und fas im römischen Zivilverfahren

2.4. Einflusswirkung der republikanischen Verfassung auf den römischen Zivilprozess

2.4.1. Die Verfassungsstrukturen der frühen Republik

2.4.2. Die Ständekämpfe in der mittleren Republik

2.4.3. Die staatsrechtliche Leitidee der auctoritas senatus

2.4.4. Die auctoritas als Leitbild der Anwaltschaft im republikanischen Zivilprozess

2.4.5. Die autoritas als Leitbild des republikanischen Rechtsgelehrten

2.5. Der Niedergang der Republik und damit des römischen Zivilprozesses republikanischer Prägung

2.5.1. Die Ursachen des Niedergangs der römischen Republik

2.5.2. Die Reformversuche der Gracchen und ihre Auswirkungen auf den römischen Zivilprozess

2.5.3. Die Auswirkungen der Diktatur Sullas auf den römischen Zivilprozess

2.5.4. Die Auswirkungen der Diktatur Julius Caesars auf den römischen Zivilprozess

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht den engen Zusammenhang zwischen der republikanischen Verfassung der Römer und der Struktur sowie Organisation ihres Zivilprozesses. Es wird analysiert, wie politische Machtverhältnisse, verfassungsrechtliche Prinzipien und gesellschaftliche Veränderungen die Entwicklung des zivilprozessualen Rechtswesens von der frühen Republik bis zu deren Niedergang beeinflussten.

  • Historische Analyse des römischen Zivilprozesses (Legisaktionen- und Formularverfahren)
  • Einfluss der republikanischen Verfassungsstrukturen und der Ständekämpfe auf die Justiz
  • Die Rolle der auctoritas senatus als verfassungsrechtliche Leitidee
  • Bedeutung der Säkularisierung und des Wandels der Rechtsquellen (ius civile, ius honorarium)
  • Auswirkungen politischer Krisen und Diktaturen auf die prozessuale Praxis

Auszug aus dem Buch

2.2.5 Verfahrensabschluss vor dem Prätor und die vier wesentlichen Wirkungen der litis contestatio

Den Höhepunkt und den Abschluss des Verfahrens vor dem staatlichen Gerichtsherrn bildete die litis contestatio. Diese beinhaltete vier wesentliche Rechtswirkungen:

I) Mit der litis contestatio unterwarfen sich die Parteien dem streitentscheidenden Spruch des Urteilsgerichts.

II) Durch die litis contestatio wurde die „Marschroute“ bestimmt, die für das Verfahren beim Urteilsrichter (apud iudicem) maßgeblich war. Es wurde nur über diejenige klägerische actio und gegebenenfalls über diejenige exceptio des Beklagten vor dem Urteilsgericht verhandelt, die ihren Niederschlag im Streitprogramm der litis contestatio gefunden hatte.

III) Die litis contestatio hatte sowohl im frühen Legisaktionsverfahren als auch im späten Formularverfahren – wenngleich mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung – Ausschlusswirkung. D. h., die nachfolgende Entscheidung des Urteilsgerichts war endgültig. Alleine die litis contestatio beinhaltete also bereits ein Revisionsverbot.

IV) Verweigerte der Beklagte hingegen die Mitwirkung bei der litis contestatio, hatte dies unangenehme Konsequenzen für ihn. Denn ein „vornehmes Ignorieren“ des klägerischen Anspruchs war unzulässig.

Diese Konsequenzen, die der Beklagte aufgrund seines widerspenstigen Verhaltens selbst zu verantworten hatte, waren davon abhängig, ob der Kläger eine actio in personam oder eine actio in rem erhoben hatte.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Hier wird der Untersuchungsgegenstand definiert: der Einfluss der republikanischen Verfassung auf das römische Prozessrecht unter Verwendung der historischen Methode.

2. Die römische Republik: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die historische Epoche der Republik und benennt die Gaius-Institutionen als Hauptquelle des römischen Prozessrechts.

2.1. Die wesentlichen Strukturen des republikanischen Zivilprozesses: Eine Einführung in die Grundzüge des Zivilverfahrens und den Übergang vom Legisaktionen- zum Formularverfahren.

2.2. Die erste Phase des Zivilprozesses (in iure): Erläuterung der Zuständigkeit des Prätors und der Zweiphasigkeit des Verfahrens.

2.2.1. Ladungsverfahren: Beschreibung der privaten Ladung durch den Kläger und der Durchsetzungsmöglichkeiten.

2.2.2. Ladungs- und Prozessbürgschaft: Analyse der Sicherungsinstrumente wie vindex und vades zur Gewährleistung des Erscheinens.

2.2.3. Erteilung der actio oder des interdictum: Untersuchung der gerichtlichen Prüfung vor Prozessbeginn und der Klagearten.

2.2.4. Schuldanerkenntnis und mögliche Verteidigungsmittel des Beklagten: Darlegung der confessio in iure und der exceptio als Verteidigungsinstrument.

2.2.5. Verfahrensabschluss vor dem Prätor und die vier wesentlichen Wirkungen der litis contestatio: Analyse der zentralen prozessualen Wirkung, die den Streit fixiert und Revisionsmöglichkeiten ausschließt.

2.3. Zweite Phase des Zivilprozesses (apud iudicem): Darstellung der Beweisaufnahme vor dem Urteilsrichter.

2.3.1. Stellung des Richters: Untersuchung des Laienrichters und der richterlichen Unabhängigkeit.

2.3.2. Ius civile und ius honorarium – „Meilensteine“ in der Entwicklung des römischen Zivilprozesses: Analyse der beiden Rechtsschichten und ihrer Unterschiede.

2.3.2.1. Das ius civile: Erläuterung des ursprünglichen Volksrechts und seiner starren Formalismen.

2.3.2.2. Das ius honorarium: Darstellung des vom Prätor geschaffenen flexiblen Amtsrechts.

2.3.3. Stellung des Prätors: Analyse der Schlüsselrolle des Prätors als Gestalter des Rechts im Formularverfahren.

2.3.4. Ius und fas im römischen Zivilverfahren: Behandlung der Säkularisierung des Rechts und der Distanzierung von pontifikalen Einflüssen.

2.4. Einflusswirkung der republikanischen Verfassung auf den römischen Zivilprozess: Analyse der verfassungsrechtlichen Rückbindung des Prozessrechts.

2.4.1. Die Verfassungsstrukturen der frühen Republik: Untersuchung der Trennung von weltlicher und sakraler Gewalt.

2.4.2. Die Ständekämpfe in der mittleren Republik: Darstellung des Aufstiegs der Plebejer und der Öffnung der Ämterlaufbahn.

2.4.3. Die staatsrechtliche Leitidee der auctoritas senatus: Erläuterung der Senatsautorität als Basis für die Verbindlichkeit staatlicher Akte.

2.4.4. Die auctoritas als Leitbild der Anwaltschaft im republikanischen Zivilprozess: Darstellung der Rolle von Anwälten wie Cicero und deren Nutzung der auctoritas.

2.4.5. Die autoritas als Leitbild des republikanischen Rechtsgelehrten: Beschreibung der Rechtswissenschaft als Domäne des Adels und deren Entwicklung.

2.5. Der Niedergang der Republik und damit des römischen Zivilprozesses republikanischer Prägung: Analyse des Zerfalls der politischen Ordnung.

2.5.1. Die Ursachen des Niedergangs der römischen Republik: Zusammenfassung der sozioökonomischen und politischen Krisenfaktoren.

2.5.2. Die Reformversuche der Gracchen und ihre Auswirkungen auf den römischen Zivilprozess: Untersuchung der Reformbemühungen und deren Scheitern.

2.5.3. Die Auswirkungen der Diktatur Sullas auf den römischen Zivilprozess: Analyse der Restauration des Senatorenstandes.

2.5.4. Die Auswirkungen der Diktatur Julius Caesars auf den römischen Zivilprozess: Darstellung der Integrationspolitik Caesars in Bezug auf die Besetzung von Richterämtern.

Schlüsselwörter

Römisches Recht, Zivilprozess, Römische Republik, litis contestatio, ius civile, ius honorarium, auctoritas senatus, Prätor, Formularverfahren, Legisaktionenverfahren, Säkularisierung, Ständekämpfe, Verfassungsgeschichte, Anwaltschaft, Marcus Tullius Cicero

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Wechselwirkung zwischen der römischen Verfassung der Republik und der Struktur sowie Organisation des römischen Zivilprozessrechts.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Themen gehören die Entwicklung des Zivilverfahrens (Legisaktionen- und Formularprozess), die verfassungsrechtliche Bedeutung der auctoritas und der soziale Wandel durch Ständekämpfe.

Was ist das primäre Ziel der Forschung?

Ziel ist es zu belegen, dass die Geschichte des römischen Zivilprozesses ein Spiegelbild der römischen Verfassungsgeschichte ist und die prozessuale Ordnung direkt durch verfassungsrechtliche Prinzipien geprägt war.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird in erster Linie die historische Methode angewandt, bei der geschichtliche Fakten und Abläufe als Grundlage für das Verständnis rechtlicher Zusammenhänge dienen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Phasen des Prozesses (in iure und apud iudicem), die Unterschiede zwischen ius civile und ius honorarium sowie den Einfluss der politischen Elite und deren Niedergang.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Römisches Recht, Zivilprozess, Römische Republik, litis contestatio, auctoritas senatus und Formularverfahren charakterisiert.

Warum war die litis contestatio so bedeutsam für den römischen Prozess?

Sie bildete den Höhepunkt des Verfahrens vor dem Prätor, fixierte den Streitgegenstand unwiderruflich und enthielt ein Revisions- und Berufungsverbot, da sie auf der auctoritas des Gerichtsherrn beruhte.

Wie veränderte Julius Caesar die Besetzung der Richterämter?

Caesar veränderte zwar den zweiphasigen Zivilprozess an sich nicht, öffnete aber den Zugang zu den Ämtern des Prätors und der Urteilsrichter für neue römische Bürger aus den erweiterten Gebieten des Weltreichs.

Ende der Leseprobe aus 59 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Zivilprozess der Römer – Ein Spiegelbild ihrer republikanischen Verfassung
Hochschule
Univerzita Komenského v Bratislave  (Verfassungsrecht)
Autor
Peter Kilchenstein (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
59
Katalognummer
V211979
ISBN (eBook)
9783656404095
ISBN (Buch)
9783656407591
Sprache
Deutsch
Schlagworte
zivilprozess römer spiegelbild verfassung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Peter Kilchenstein (Autor:in), 2009, Der Zivilprozess der Römer – Ein Spiegelbild ihrer republikanischen Verfassung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/211979
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Leseprobe aus  59  Seiten
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