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Zur Shop-Startseite › Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte

Entwicklung von der Willkürformel zur Gruppenvergleichsformel

Titel: Entwicklung von der Willkürformel zur Gruppenvergleichsformel

Seminararbeit , 2012 , 22 Seiten , Note: 14

Autor:in: Anonym (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Rechtsideen werden meist als Reaktion auf politische, soziale und ökonomische Entwicklungen geformt. Zwar ist der Gedanke der Gleichheit einer der ältesten ideengeschichtlichen Grundlagen moderner Grundrecht.

Doch wurde er zum erstmals 1793 mit der französischen Revolution verwirklicht.

In Deutschland wurde der Gleichheitsbegriff jedoch zu dieser Zeit zunächst einmal abgelehnt, weil man dadurch völlige Gleichheit fürchtete. Erst durch Kants Philosophie konnte die Entwicklung der Gleichheit vor dem Gesetz vorangetrieben und diskutiert werden.

In den deutschen Verfassungen hielt die Idee der Gleichheit in der Rechtsanwendung erstmals in der Paulskirchenverfassung 1849 Einzug (Art. 137 III). Später in der Weimarer Reichsverfassung (Art. 109 I) und schließlich auch im Grundgesetz.

Der jetzige Art. 3 I GG wurde auf dem Verfassungskonvent am Her- renchiemsee vom 10. – 23. August 1948 entworfen und in abgewandelter Form ins Grundgesetz eingefügt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. DER ALLGEMEINE GLEICHHEITSSATZ AUS ART. 3 ABS. 1 GG – ENTWICKLUNG VON DER WILLKÜRFORMEL ZUR SOG. NEUEN FORMEL/GRUPPENVERGLEICHSFORMEL

1.1 HISTORIE DES GLEICHHEITSSATZES

1.1.1 Allgemeines

1.1.2 Wortlaut

1.2 PRÜFUNGSANSÄTZE DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS

1.2.1 Die Willkürformel des zweiten Senats

1.2.2 Die Gruppenvergleichsformel des ersten Senats

1.3 BEIDE INTERPRETATIONEN IM VERGLEICH

1.3.1 Maßstab der Prüfung

1.3.2 Strengere Prüfung durch „neue“ Formel?

1.4 KRITIK ZU DEN BEIDEN FORMELN

1.4.1 Reaktionen zur Willkürformel

1.4.2 Reaktionen zur Gruppenvergleichsformel

1.5 NACHFOLGENDE PRAXIS DES BVERFG

1.5.1 Veränderungen im Wortlaut der „neuen“ Formel

1.5.2 Die Anwendungsbereiche der beiden Formeln

1.5.3 Abstufung der Prüfungsmaßstäbe

1.5.4 Der Zweite Senat und die Gruppenvergleichsformel

1.6 RESÜMEE

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Entwicklung und Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wobei der Fokus auf dem Wandel von der klassischen Willkürformel zur sogenannten neuen Gruppenvergleichsformel sowie deren unterschiedlichen Kontrolldichten liegt.

  • Historische Entwicklung des Gleichheitssatzes in Deutschland
  • Gegenüberstellung der Willkürformel und der Gruppenvergleichsformel
  • Analyse der verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstäbe
  • Kritische Würdigung der Transparenz und Strenge der Formeln
  • Untersuchung der Rechtsprechungspraxis beider Senate des BVerfG

Auszug aus dem Buch

DIE WILLKÜRFORMEL DES ZWEITEN SENATS

Vorreiter in der Herausarbeitung solcher Maßstäbe war Gerhard Leibholz. Bereits zur Weimarer Verfassung hat er eine Konstruktion entwickelt, anhand derer eine sinnvolle Anwendung des Art. 109 I WRV möglich war.9

Diese Entwicklung geschah unter Anlehnung an schweizerische und amerikanische Judikatur und wurde später auf das allgemeine Verständnis des allgemeinen Gleichheitssatzes im GG übertragen. 10 Leibholz selbst war eines der ersten Mitglieder des zweiten Senats und konnte deshalb maßgeblich die Rechtsprechungsentwicklung auf diesem Gebiet vorantreiben. Auf ihn geht deshalb auch die sogenannte „Willkürformel“ zurück, die der zweite Senat erstmalig am 23.10.1951 verwendete.11 In einer Entscheidung zum ersten und zweiten Neugliederungsgesetz hatte das BVerfG (zweiter Senat) formuliert: „Der Gleichheitssatz verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich zu behandeln.“12 Willkür soll demnach dann vorliegen, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund … nicht finden lässt.“13

Seit dieser Entscheidung ist die Formel zur ständigen Rechtsprechung des BVerfG geworden.14 Manchmal wird die Formulierung durch die Worte ergänzt, dass sich die jeweilige Regelung für eine „am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise“ als willkürlich erweisen muss.15 Außerdem findet man in Urteilen des BVerfG eine weitergehende Konkretisierung des Begriffs „Willkür“: „Nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern objektive, dh die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der gesetzlichen Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll.“16 Bei der Begriffsbestimmung der Willkür soll es deshalb nicht auf die Frage der subjektiven Motivation ankommen. Lediglich objektive Unangemessenheit soll ausschlaggebend sein.

Zusammenfassung der Kapitel

HISTORIE DES GLEICHHEITSSATZES: Das Kapitel beleuchtet die ideengeschichtlichen Grundlagen der Gleichheit und deren Verankerung in deutschen Verfassungen bis hin zum Grundgesetz.

PRÜFUNGSANSÄTZE DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS: Hier werden die Entstehung der Willkürformel durch den Zweiten Senat und die spätere Einführung der Gruppenvergleichsformel durch den Ersten Senat dargelegt.

BEIDE INTERPRETATIONEN IM VERGLEICH: Dieser Abschnitt vergleicht die unterschiedlichen Ansätze der beiden Formeln und thematisiert die Debatte um eine mögliche Übertragung der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf den Gleichheitssatz.

KRITIK ZU DEN BEIDEN FORMELN: Das Kapitel fasst die in der Literatur geäußerte Kritik an der mangelnden Transparenz der Willkürformel sowie die positive Resonanz auf die höhere Prüfungsstrenge der neuen Formel zusammen.

NACHFOLGENDE PRAXIS DES BVERFG: Es wird untersucht, wie das BVerfG die Formeln in der späteren Praxis anwendet, inklusive der Erweiterung der Anwendungsbereiche und der Abstufung der Prüfungsmaßstäbe.

RESÜMEE: Die Schlussbetrachtung würdigt beide Formeln als notwendige Instrumente, die je nach Sachverhalt ihre Berechtigung in der modernen Rechtsprechung haben.

Schlüsselwörter

Art. 3 Abs. 1 GG, Gleichheitssatz, Willkürformel, Gruppenvergleichsformel, Bundesverfassungsgericht, materielle Rechtsgleichheit, formelle Rechtsgleichheit, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Grundrechte, Gesetzgeber, Rechtsprechung, Differenzierungsgebot, Normadressaten, Rechtsstaatsprinzip, Kontrolldichte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG und analysiert den Wandel der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prüfungsmaßstäbe.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Themen sind die historische Genese des Gleichheitsbegriffs, die theoretische Herleitung der Willkürformel sowie der neueren Gruppenvergleichsformel und deren jeweilige Anwendungspraxis.

Welches Ziel verfolgt die Arbeit?

Ziel ist es, die Entwicklung der Prüfungsmaßstäbe des BVerfG nachzuvollziehen und zu klären, wie die beiden unterschiedlichen Formeln im heutigen verfassungsrechtlichen Kontext koexistieren.

Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Auswertung einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur und Kommentierungen basiert.

Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Formeln, deren kritische Gegenüberstellung, die Untersuchung der praktischen Anwendung durch die Senate des BVerfG und die Analyse der veränderten Kontrolldichte.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?

Die wichtigsten Charakteristika sind die Dogmatik des Art. 3 Abs. 1 GG, das Spannungsfeld zwischen Willkürverbot und Gruppenvergleichsformel sowie die grundrechtsorientierte Auslegung der Rechtsgleichheit.

Warum ist die Unterscheidung zwischen „Willkürformel“ und „Gruppenvergleichsformel“ so bedeutend?

Die Unterscheidung ist deshalb entscheidend, weil sie über die Strenge der verfassungsgerichtlichen Prüfung bestimmt; die neue Gruppenvergleichsformel führt tendenziell zu einer höheren Kontrolldichte als das klassische Willkürverbot.

Wie gehen die beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts mit den verschiedenen Formeln um?

Während der Erste Senat primär die Gruppenvergleichsformel etablierte, neigt der Zweite Senat dazu, zur Willkürformel zurückzukehren oder beide Methoden miteinander zu kombinieren, was die Vielfalt der Prüfungsansätze widerspiegelt.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Entwicklung von der Willkürformel zur Gruppenvergleichsformel
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Juristische Fakultät)
Veranstaltung
Seminar im Steuerrecht
Note
14
Autor
Anonym (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
22
Katalognummer
V210950
ISBN (eBook)
9783656390848
ISBN (Buch)
9783656391579
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Art. 3 GG Gleichheitssatz Allgemeiner Gleichheitssatz Art. 3 I GG Grundrechte Neue Formel Gruppenvergleichsformel Willkürformel Bundesverfassungsgericht Steuerrecht Grundlagen Öffentliches Recht Hausarbeit Seminararbeit
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anonym (Autor:in), 2012, Entwicklung von der Willkürformel zur Gruppenvergleichsformel, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/210950
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  22  Seiten
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