Diese Arbeit soll einen ersten Einblick in die Thematik von Arzneiwaren im Außenwirtschaftsrecht ermöglichen. Aufgrund der recht kargen Literatur zu diesem Thema wurde ein besonderes Hauptaugenmerk auf die Unterschiede der einzelnen Begrifflichkeiten, wie Arzneiware und Arzneimittel, gelegt und diese hervorgehoben und aufge-zeigt. Ebenfalls beschäftigt sie sich einerseits mit dem Fernabsatzverkauf von Arznei-mittel innerhalb von Österreich und andererseits innerhalb der Europäischen Union und sie geht auf das Problem der Diskrepanz zwischen den einzelnen Rechtsordnungen der Nationalstaaten ein. Das Verfahren der Einfuhrbewilligung bzw. deren Meldung ist eher kürzer gehalten, jedoch verweise ich hier auf das AWEG 2010 selbst oder die Richtlinie dazu, welche unter https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do;jsessionid=C79672A167242F85466B240E2F5EF7E6/ZDRLGesPdf-5639.SAVE?rid=5639&base=ZDRLGesPdf&gid abgerufen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
TEIL 1: GRUNDLEGENDES
I. Rechtliche Grundlagen
II. Geltungsbereich des AWEG 2010
TEIL 2: DEFINITIONEN
I. Arzneiware
II. Unterschied Arzneimittel - Arzneiware
III. Blutprodukte
IV. Produkten natürlicher Heilvorkommen
V. Medizinproduke
VI. Lebensmittel
VI. Arzneispezialitäten
TEIL 3: DAS VERFAHREN
TEIL 4: FERNABSATZ VON ARZNEIWAREN
I.In Österreich
II. Innerhalb der EU
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung von Arzneiwaren im österreichischen Außenwirtschaftsrecht und untersucht insbesondere die Abgrenzung zu anderen Produktkategorien sowie die regulatorischen Anforderungen an deren Einfuhr und Fernabsatz.
- Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich des Arzneiwareneinfuhrgesetzes (AWEG 2010).
- Differenzierung zwischen Arzneiwaren, Arzneimitteln, Blutprodukten, Medizinprodukten und Lebensmitteln.
- Verfahrensrechtliche Anforderungen bei der Einfuhr von Arzneiwaren nach Österreich.
- Regulierung des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von Arzneimitteln innerhalb Österreichs und der EU.
Auszug aus dem Buch
II. Unterschied Arzneimittel - Arzneiware
Aufgrund des ähnlichen Wortlautes der Begriffe Arzneiware und Arzneimittel könnte man zu dem Schluss gelangen, dass diese Wörter die gleiche Ware beschreiben. Da jedoch der Terminus Arzneiware eigens für das Zollrecht kreiert worden ist und er eine bloße Zuordnung einer Ware zu dem entsprechenden KN-Code darstellt ist zu prüfen ob und wieweit diese zwei Begrifflichkeiten sich decken. Was unter einem Arzneimittel zu verstehen ist definiert §1 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes.
Danach sind Stoffe als Arzneimittel zu klassifizieren, wenn sie Anwendung am menschlichen oder tierischen Körper finden und sie Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden heilen, lindern verhüten oder erkennen (Z 1), oder die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers oder seelischen Zustände erkennen lassen (Z 2), oder vom menschlichen oder tierische Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten ersetzen (Z 3), oder Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abwehren, beseitigen oder unschädlich machen (Z 4) oder die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers oder seelischen Zustände beeinflussen (Z 5).
In § 1 Abs. 2 AMG wird weiter legaldefiniert was als Arzneimittel gilt. Nach Z 1 sind Gegenstände, die ein Arzneimittel enthalten oder auf die Arzneimittel aufgebracht sind, und die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, Arzneimittel. Weiter gelten nach Z 2 Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, welche die Merkmale einer Arzneiware nach §1 Abs. 1 AMG nicht aufweisen, sofern sie dafür bestimmt sind für die Herstellung von Arzneimitteln verwendet zu werden als Arzneimittel laut AMG klassifiziert.
Zusammenfassung der Kapitel
TEIL 1: GRUNDLEGENDES: Erläutert die gesetzliche Basis durch das AWEG 2010 und definiert dessen Anwendungsbereich im Kontext der Einfuhr nach Österreich.
TEIL 2: DEFINITIONEN: Analysiert die spezifischen Begriffe wie Arzneiware, Arzneimittel, Blutprodukte und Arzneispezialitäten sowie deren Abgrenzung zueinander.
TEIL 3: DAS VERFAHREN: Beschreibt die administrativen Schritte und Voraussetzungen für die Einfuhr von Arzneiwaren, einschließlich der elektronischen Abwicklung beim BASG.
TEIL 4: FERNABSATZ VON ARZNEIWAREN: Beleuchtet die rechtliche Problematik des Versandhandels mit Arzneimitteln unter Berücksichtigung nationaler Verbote und europäischer Grundfreiheiten.
Schlüsselwörter
AWEG 2010, Arzneiware, Arzneimittel, Einfuhr, Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht, Apothekenvorbehalt, Fernabsatz, Medizinprodukte, Blutprodukte, KN-Code, BASG, Arzneimittelgesetz, Europarecht, Warenverkehr.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen Einstieg in das österreichische Außenwirtschaftsrecht im Bereich der Arzneiwaren und beleuchtet die komplexen rechtlichen Abgrenzungen zwischen verschiedenen Warenkategorien.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die gesetzlichen Definitionen von Arzneiwaren, die regulatorischen Anforderungen an die Einfuhr sowie die rechtliche Zulässigkeit des Fernabsatzes von Arzneiwaren.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, Klarheit in die Begriffsdefinitionen zu bringen, die bei der zollrechtlichen Einordnung oft zu Unsicherheiten führen, und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Importe darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Gesetzestexte (wie das AWEG 2010 und das AMG) sowie einschlägige Rechtsprechung des EuGH und nationaler Gerichte auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Begriffsbestimmung, die Darstellung der Einfuhrverfahren und eine Untersuchung der Rechtslage zum Fernabsatz von Arzneimitteln.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Begriffe wie Arzneiware, Arzneimittel, Einfuhr, Zollrecht, AWEG 2010 und Fernabsatz beschreiben den inhaltlichen Kern der Arbeit am besten.
Wie unterscheidet sich eine Arzneiware von einem Arzneimittel laut Arbeit?
Der Begriff "Arzneiware" ist spezifisch für das Zollrecht zur Tarifierung kreiert, während "Arzneimittel" über das Arzneimittelgesetz definiert wird, was zu Diskrepanzen in der Auslegung führen kann.
Was gilt für den Versandhandel mit Arzneimitteln in Österreich?
In Österreich gilt ein strenger Apothekenvorbehalt; das Betreiben einer Versandhandelsapotheke wird als sittenwidriger Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft.
- Arbeit zitieren
- Martin Knaus (Autor:in), 2012, Arzneiwaren im Außenwirtschaftsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/208991