Der Autor befasst sich in seiner Seminararbeit mit Strom- und Gaskonzessionsverträgen. Dabei geht es um folgende Fragen:
Welches sind die typischen Inhalte von Strom- und Gaskonzessions-
verträgen? Wo liegen die Konfliktpotenziale?
Macht die Regelung des § 3 KAV(Konzessionsabgabenverordnung)
heute (noch) Sinn?
Inhaltsverzeichnis
A. Ausgangslage
B. Typischer Inhalt von Strom- und Gaskonzessionsverträgen i.S.d. § 46 II EnWG, Konfliktpotenziale und § 3 KAV
I. Vertragsgegenstand
II. Vertragspartner
III. Konzessionsabgaben
1. Allgemeines
2. Konzessionsabgabenverordnung
a) Allgemeines
b) Nebenleistungsverbot gem. § 3 KAV
aa) Allgemeines
bb) Fraglich ist, ob das Nebenleistungsverbot gem. § 3 KAV heute (noch) sinnvoll ist
(1) Ziel
(2) Legimität der Sicherung einer preisgünstigen Energieversorgung sowie Geeignetheit und Notwendigkeit des Nebenleistungsverbots diesbezüglich
(a) Legitimes Ziel
(b) Geeignetheit
(aa) Gefahr der Kostenabwälzung
(bb) „Wettbewerb um das Netz“
(cc) Absicherung des Höchstpreisrechts
(c) Notwendigkeit
(aa) EnWG und der „Wettbewerb um das Netz“
(bb) Gefahr der Kostenabwälzung
(aaa) StromNEV und GasNEV
(bbb) Anreizregulierung
IV. Vertragsdauer
V. Folgepflichten und -kosten, Informationsrechte
1. Folgepflichten und Informationsrechte
2. Folgekosten
VI. Altlasten und stillgelegte Infrastruktureinrichtungen
VII. Haftung
VIII. Übertragung des KV und „Change-of-Control“-Klausel
IX. Endschaftsbestimmung
1. Allgemeines
2. Gesetzliche Rechtslage und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
a) Netzübertragung
aa) Übertragung
(1) Eigentum oder Besitz
(2) Umfang der notwendige Verteilungsanlagen
(a) Vertriebskunden
(b) Anlagen der allgemeinen Versorgung
(c) Zwischenergebnis
bb) Wirtschaftlich angemessene Vergütung
b) Kosten für Entflechtung und Einbindung
c) Informationspflichten
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die vertragliche Ausgestaltung von Konzessionsverträgen im Energiebereich, insbesondere unter Berücksichtigung des EnWG und der Konzessionsabgabenverordnung, um kritische Konfliktpotenziale zwischen Kommunen und Energieversorgungsunternehmen zu identifizieren und die Zulässigkeit des Nebenleistungsverbots (§ 3 KAV) zu bewerten.
- Vertragliche Gestaltung von Konzessionsverträgen (KV) nach § 46 EnWG
- Analyse der Konzessionsabgaben und des Nebenleistungsverbots gem. § 3 KAV
- Herausforderungen bei der Netzübertragung und Vergütung bei Endschaftsbestimmungen
- Rechtliche Bewertung des "Wettbewerbs um das Netz" und der Anreizregulierung
- Informationspflichten und Transparenz bei der Neuvergabe von Konzessionen
Auszug aus dem Buch
Typischer Inhalt von Strom- und Gaskonzessionsverträgen i.S.d. § 46 II EnWG, Konfliktpotenziale und § 3 KAV
Gegenstand des KV ist in erster Linie das Recht des EVU zur Nutzung der öffentlichen Flächen zur Verlegung und zum Betrieb eines Netzes der Allgemeinversorgung. Diesbezüglich bedarf es einer Regelung über das Vertragsgebiet. Denn ein einzelner KV muss nicht das gesamte Gemeindegebiet umfassen, vielmehr können für einzelne Ortsteile verschiedene KV bestehen. Im Hinblick auf die geringe Störungsanfälligkeit und der Erhaltung des Ortsbildes kann eine Vereinbarung über die Pflicht des EVU zur Erdverkabelung sinnvoll sein.
Eine vertragliche Regelung zur Pflicht des EVU zum Betrieb des Netzes ist nicht nötig, da sich diese bereits aus § 11 I ergibt.
Bis zum Inkrafttreten des EnWG 1998 dienten KV auf Betreiben des jeweiligen EVU insbesondere der Sicherung geschlossener Versorgungsgebiete, sodass die Einräumung des Wegenutzungsrechts regelmäßig mit „Ausschließlichtkeitsrechten“ verbunden wurde. Da die Gemeinde darin verpflichtete, keinem anderen EVU ihre öffentlichen Flächen für eine unmittelbare öffentliche Versorgung von Letztverbrauchern im Geltungsbereich des KV zur Verfügung zu stellen, war brancheninterner Wettbewerb im KV-Gebiet ausgeschlossen. Diese Möglichkeit besteht heutzutage aufgrund der Geltung der kartellrechtlichen Vorgaben gem. §§ 1 ff. GWB für KV nicht mehr. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die bereits vor 1998 abgeschlossenen KV weiter gelten; jedoch wandelt sich das darin vereinbarte Ausschließlichtkeitsrecht - ohne Auswirkung auf die KA - in ein einfaches Wegerecht um.
Fraglich ist, ob die Gemeinde zum Abschluss mehrerer KV verpflichtet werden kann. Dies dürfte jedoch aufgrund folgender Überlegungen nicht der Fall sein: Zum einen würde ein Kontrahierungszwang für denselben oder einen sich überschneidenden Zeitraum dem Ziel des „Wettbewerbs um das Netz“ zuwiderlaufen. Des Weiteren wäre die Regelung in zeitlichen Begrenzung in § 46 II ansonsten überflüssig.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Ausgangslage: Einführung in das Wegenutzungsrecht und die Bedeutung von Strom- und Gasleitungen in öffentlichen Flächen für die Daseinsvorsorge.
B. Typischer Inhalt von Strom- und Gaskonzessionsverträgen i.S.d. § 46 II EnWG, Konfliktpotenziale und § 3 KAV: Detaillierte rechtliche Analyse der Vertragsgegenstände, Konzessionsabgaben, des Nebenleistungsverbots sowie der komplexen Regelungen zur Endschaftsbestimmung und Netzübertragung.
Schlüsselwörter
Konzessionsvertrag, Stromnetz, Gasnetz, § 46 EnWG, Konzessionsabgabe, Nebenleistungsverbot, KAV, Wegenutzung, Netzübertragung, Endschaftsbestimmung, Wettbewerb um das Netz, Anreizregulierung, Energieversorgungsunternehmen, Kommunale Daseinsvorsorge, Netzentgelte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche und praxisbezogene Ausgestaltung von Konzessionsverträgen für Strom- und Gasnetze in Deutschland unter Beachtung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die vertragliche Gestaltung von Wegenutzungsrechten, die Erhebung von Konzessionsabgaben, das Nebenleistungsverbot sowie die regulatorischen Anforderungen bei der Netzübergabe.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, typische Inhalte und Konfliktpotenziale in Konzessionsverträgen zu identifizieren und zu klären, ob Regelungen wie das Nebenleistungsverbot gemäß § 3 KAV unter heutigen Marktbedingungen noch sinnvoll sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Gesetze (EnWG, KAV), Gerichtsentscheidungen und Literaturquellen auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die vertraglichen Grundlagen (Vertragsgegenstand, Partner), die Konzessionsabgaben, die Problematik der Nebenleistungen, Haftungsfragen sowie die komplexen Bedingungen bei Netzübertragungen und Endschaftsbestimmungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit fokussiert auf Begriffe wie Konzessionsvertrag, Netzübertragung, Endschaftsbestimmung, Nebenleistungsverbot, Anreizregulierung und kommunale Daseinsvorsorge.
Welche Rolle spielt die Anreizregulierung für das Nebenleistungsverbot?
Die Anreizregulierung beeinflusst die Notwendigkeit des Nebenleistungsverbots, da Netzbetreiber heute unter effizienzorientierten Erlösobergrenzen stehen, was die Gefahr einer einseitigen Kostenabwälzung auf den Letztverbraucher verändert.
Warum ist die Bestimmung des Netzpreises bei Vertragsende oft schwierig?
Die Bestimmung ist rechtlich komplex, da zwischen dem Sachzeitwert und dem Ertragswert abgewogen werden muss, wobei die Rechtsprechung versucht, eine für beide Seiten "wirtschaftlich angemessene Vergütung" zu definieren.
- Arbeit zitieren
- Patrick Nottenkämper (Autor:in), 2012, Energiewirtschaft Strom- und Gaskonzessionsverträge, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/206111