Die DLFH i. S. v. Art. 56 AEUV, als eine der vier Säulen des europäischen Binnenmarktes, ermöglicht es Unternehmen – als Angehörige der Mitgliedstaaten – grenzüberschreitend Dienstleistungen zu erbringen. Die zur Verrichtung der
Arbeitsleistung benötigten Arbeitskräfte können in dem Mitgliedstaat angestellt werden, wo die Dienstleistung durchgeführt werden soll. Aus Flexibilitäts- und Kostenerwägungen kann dies jedoch nachteilig sein, weshalb es für das Unternehmen oftmals geboten ist, stattdessen seine Arbeitnehmer vorübergehend in den betreffenden Staat zu entsenden. Denkbar ist ebenfalls, dass von einem Zeitarbeitsunternehmen Arbeitnehmer an ein ausländisches Unternehmen verliehen werden.
Nach ständiger Rechtsprechung beinhaltet der freie Dienstleistungsverkehr das Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot, wonach jede Diskriminierung gegenüber dem Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder der
Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat zu beseitigen ist. Daher dürfen nach Art. 57 AEUV für den Leistenden keine rigideren Voraussetzungen diktiert werden als jene, welche der Staat für seine eigenen Angehörigen vorschreibt.
In mehreren Entscheidungen hat der EuGH allerdings in einem Obiter Dictum klargestellt, dass die Mitgliedstaaten nicht durch das Gemeinschaftsrecht daran gehindert sind, ihre Rechtsvorschriften oder die von den Sozialpartnern geschlossenen Tarifverträge, unbeeinflusst davon, in welchem Land der Arbeitgeber ansässig
ist, auf weitere Personen auszuweiten. Und zwar auf all diejenigen, die in ihrem Hoheitsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
In Folge ebenjener Rechtsprechung kam es zu diversen nationalen Entsendegesetzen und der RL 96/71/EG als sekundärrechtliche Regelung im Jahre 1996.
Im ersten Teil der Arbeit wird auf das HLP im Kontext der Arbeitnehmerentsendung eingegangen. Anschließend werden die Beweggründe erläutert, die das Europäische Parlament und den Europäischen Rat veranlasst haben, die AEntRL zu erlassen. Ein Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Vorstellung der Richtlinie. Der
zweite Fokus liegt auf der Bewertung ebendieses Rechtsakts. Abschließend wird ein Fazit aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Bedeutung des HLP für die Arbeitnehmerentsendung
3. Beweggründe für die Richtlinie
4. Die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie
4.1. Persönlicher Anwendungsbereich
4.2. Sachlicher Anwendungsbereich
4.3. Materiellrechtlicher Inhalt
4.3.1. Zwingende Erstreckung
4.3.2. Ausnahmen der zwingenden Erstreckung
4.3.3. Optionale Erstreckung
4.3.4. Zusammenarbeit im Informationsbereich
4.3.5. Sanktionierungsmaßnahmen und Gerichtliche Zuständigkeit
5. Bewertung der Richtlinie
5.1. Arbeitnehmerperspektive
5.2. Arbeitgeberperspektive
5.3. Gemeinschaftsrechtliche Perspektive
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die europarechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerentsendung unter besonderer Berücksichtigung der Richtlinie 96/71/EG (AEntRL). Ziel ist es, die Auswirkungen der Richtlinie auf das Spannungsfeld zwischen Dienstleistungsfreiheit und dem Schutz entsandter Arbeitnehmer zu analysieren und kritisch zu bewerten.
- Grundlagen des Herkunftslandprinzips bei Entsendungen
- Strukturelle Analyse der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (AEntRL)
- Bewertung aus Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und gemeinschaftsrechtlicher Sicht
- Konfliktpotenzial zwischen Binnenmarkt-Freiheiten und nationalem Schutz
- Kritische Analyse der EuGH-Rechtsprechung zur Entsendung
Auszug aus dem Buch
4.3.1. Zwingende Erstreckung
Nach Art. 3 I müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass – unabhängig von dem auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbare Recht – dem in ihr Hoheitsgebiet entsandten Arbeitnehmer die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen garantiert werden, welche aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften am Arbeitsort für diese Tätigkeiten gelten. Für die im Anhang der AEntRL genannten Tätigkeiten im Baugewerbe sind außerdem noch die Bedingungen aufgrund allgemein verbindlich erklärter Tarifverträge oder Schiedssprüche i. S. v. Art. 3 VIII relevant. Ausländische Dienstleistungserbringer sollen folglich als Arbeitgeber nur an die inländischen Arbeitsbedingungen gebunden sein, die auch die Arbeitgeber des Aufnahmestaats einhalten müssen.
In Art. 3 I UAbs. 1 lit. a-g sind abschließend die zu garantierenden Bedingungen aufgeführt. Sie werden nach Erwägungsgrund (14) der RL als „harter Kern“ bezeichnet und sind vom Dienstleistungserbringer zwingend einzuhalten. Hierzu zählen die Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten (lit. a), der bezahlte Mindestjahresurlaub (lit. b), die Mindestlöhne einschließlich der Überstundensätze (lit. c), die Bedingungen für die AÜ (lit. d), die Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutz (lit. e), Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen (lit. f) sowie Anti-Diskriminierungs-Vorschriften (lit. g). Mithin sind zentrale Bereiche wie der Kündigungsschutz, Arbeitnehmervertretung und -mitbestimmung sowie – mit Ausnahme von besonderen Arbeitnehmergruppen – die Lohnfortzahlung davon ausgenommen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Problematik der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit und Vorstellung der Richtlinie 96/71/EG.
2. Bedeutung des HLP für die Arbeitnehmerentsendung: Erläuterung der vertragsrechtlichen Grundlagen und der Auswirkungen des Herkunftslandprinzips auf den Wettbewerb.
3. Beweggründe für die Richtlinie: Darstellung der Intention, soziale Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und gleiche Arbeitsbedingungen am Arbeitsort zu sichern.
4. Die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie: Detaillierte Analyse des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs sowie der materiellrechtlichen Schutzvorschriften.
5. Bewertung der Richtlinie: Kritische Analyse der Auswirkungen der Entsenderichtlinie aus Sicht der betroffenen Akteure und des Gemeinschaftsrechts.
6. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung zur Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Binnenmarkt und zum Spannungsfeld zwischen Protektionismus und sozialem Schutz.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerentsendung, Richtlinie 96/71/EG, AEntRL, Dienstleistungsfreiheit, Herkunftslandprinzip, Arbeitsortprinzip, Binnenmarkt, Arbeitsschutz, Wettbewerbsverzerrung, EuGH, Entsendegesetz, Mindestlohn, Arbeitsrecht, Europäisches Arbeitsrecht, Laval un Partneri.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung innerhalb der EU.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Im Fokus stehen das Herkunftslandprinzip, die Regelungen der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (AEntRL), deren Schutzmechanismen für Arbeitnehmer sowie die Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der AEntRL auf das Spannungsfeld zwischen der europäischen Dienstleistungsfreiheit und dem Ziel eines einheitlichen sozialen Schutzniveaus am Arbeitsort.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die maßgeblich auf der Auswertung von EU-Richtlinien, nationalen Gesetzen sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, eine Analyse der zwingenden und optionalen Mindeststandards sowie eine Bewertung aus Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und gemeinschaftsrechtlicher Perspektive.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist zentral durch Begriffe wie Arbeitnehmerentsendung, Dienstleistungsfreiheit, AEntRL, Wettbewerb und den sozialen Schutz von Arbeitnehmern geprägt.
Welche Rolle spielen die Verbindungsbüros laut Kapitel 4.3.4?
Sie dienen als Informationsschnittstellen für Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Einhaltung der geltenden Arbeitsbedingungen im Aufnahmestaat zu überwachen und sicherzustellen.
Warum wird die EuGH-Rechtsprechung im Fazit kritisch hinterfragt?
Der Autor sieht die Gefahr, dass durch eine zu starke Fokussierung auf nationale Schutzinteressen das eigentliche Ziel der EU, nämlich die Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes, durch protektionistische Tendenzen gefährdet wird.
- Arbeit zitieren
- Volker Kiesel (Autor:in), 2012, Arbeitnehmerentsendung - Bedeutung, Anwendungsbereiche und Bewertung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/204479