Nulla poena sine culpa - der verfassungsrechtliche Imperativ hat zur Konsequenz, dass allein die Schuld des Täters Grundlage , Grenze und innere Rechtfertigung der staatlichen Strafe sein darf.
Die vorliegende Arbeit klärt zunächst, was genau mit dem Schuldprinzip gemeint ist, d.h. welche theoretischen Aspekte der Begriff der Schuld impliziert. Im Anschluss daran erfolgt die Darstellung der normativen Konsequenzen, die der Gesetzgeber aus der Schuldkonzeption des Strafrechts gezogen hat. Dabei wird auf die beiden die Schuldidee spezifizierenden Dimensionen im einfachen Recht sowie ihr Verhältnis zueinander eingegangen:
zum einen die Strafbegründungsschuld (von der lediglich die Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB thematisch relevant und deshab eingehend zu betrachten ist), zum anderen die Strafzumessungsschuld nach § 46 StGB.
Sodann wird untersucht, wie Schuld im deutschen Strafrecht operationalisiert wird, d.h. wie Menschen mit Merkmalen, die konstitutiv für „Schuld“ sind, beobachtbare Sachverhalte zugeordnet werden. Hierbei wird das Zusammenwirken von psychowissenschaftlichem Sachverstand mit juristischer Subsumtion und richterlicher Wertung untersucht.
Schließlich wird analysiert, wie sich das Postulat der Vorwerfbarkeit kriminellen Handelns auf die Strafzumessung auswirkt und welchen Einfluss die psychowissenschaftlich-juristischen Feststellungen der Schuld auf selbige haben.
Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung
B) Die theoretische Fundierung des Schuldstrafrechts
I) Die Schuldidee
1) Warum wird Schuldfähigkeit vermutet?
2) Der Determinismus-Indeterminismus-Streit
II) Die Strafbegründungsschuld
III) Die Strafzumessungsschuld
IV) Verhältnis von Strafbegründungs- und Strafzumessungsschuld
C) Die forensische Feststellung der Schuldfähigkeit
I) Die biologisch-psychologische bzw. psychisch-normative Methode
II) Die erste Ebene: Eingangsmerkmale im Überblick
1) Die krankhafte seelische Störung
2) Die tiefgreifende Bewusstseinsstörung
3) Der Schwachsinn
4) Die schwere andere seelische Abartigkeit
III) Die zweite Ebene: der psychologisch-normative Filter
1) Die Einsichtsfähigkeit
2) Die Steuerungsfähigkeit
3) Das Exklusivitätsverhältnis der beiden Alternativen
4) Das Merkmal der Erheblichkeit
a) Erheblichkeit – Tat- oder Rechtsfrage?
b) Relation von Erheblichkeit und Deliktsschwere (?)
IV) Trennung oder Vermischung der Ebenen?
D) Die Strafzumessung
I) Die Zweigliedrigkeit des Sanktionssystems
1) Die zugrundeliegenden Zwecke
2) Das Instrumentarium
3) Das Verhältnis der beiden Institute zueinander
II) Strafe trotz Defektzustand i.S.v. § 20 StGB
1) Die actio libera in causa
2) Bestrafung wegen Vollrauschs gem. § 323 a StGB
III) Die Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit
1) Vorgehen bei der Strafzumessung
a) Ermittlung des gesetzlichen Strafrahmens
b) Relevante Strafzwecke nach der Vereinigungstheorie
c) Ermittlung der konkreten Strafzumessungstatsachen
d) Festlegung der Bewertungsrichtung
e) Gewichtung und Abwägung der Strafzumessungstatsachen
f) Bestimmung der Strafart bzw. Sanktionskombination
2) Die fakultative Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB
a) Die Ansicht der Rechtsprechung
b) Die Ansicht der Literatur
3) Wertende Betrachtung
IV) Auswirkungen der Begutachtung auf die Strafzumessung
1) Die Vorabentscheidung über das „Ob“ der Begutachtung
a) Folgen der Entscheidung
b) Wann wird ein Sachverständiger beauftragt?
2) Instrumentalisierung des Sachverständigen?
a) Der Vorwurf der Instrumentalisierung
b) Die gesetzliche Regelung
E) Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Wechselwirkung zwischen der psychiatrisch-psychologischen Begutachtung im Strafverfahren und der juristischen Strafzumessung. Dabei wird analysiert, wie das Schuldprinzip im deutschen Strafrecht verfassungsrechtlich verankert ist und wie Sachverständigengutachten bei der Feststellung von Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) das gerichtliche Strafmaß beeinflussen.
- Grundlagen des strafrechtlichen Schuldprinzips und der Schuldfähigkeitsvermutung.
- Methodik der forensischen Begutachtung und die Abgrenzung zur juristischen Wertung.
- Die Rolle des Sachverständigen bei der Entscheidung über Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit.
- Auswirkungen der Begutachtung auf die Strafzumessung und das Sanktionssystem.
- Kritische Diskussion zur Instrumentalisierung des Sachverständigen durch die Justiz.
Auszug aus dem Buch
Die erste Ebene: Eingangsmerkmale im Überblick
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH muss das Gericht im Rahmen der Ex- oder Dekulpation nach §§ 20, 21 StGB in seinem Urteil darlegen, welches der Merkmale aus § 20 StGB es für gegeben ansieht.
In aller Regel gehen psychiatrisch-forensisch tätige Gutachter bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit nach gebräuchlichen internationalen Klassifikationssystemen psychischer Störungen vor. Vom forensischen Sachverständigen wird erwartet, dass er in seinem Gutsachten auf ICD-10 oder DSM-IV-TR Bezug nimmt bzw. die Gründe erläutert, wenn er von diesen Diagnosesystemen abweicht. Die Zuordnung der vorgefundenen Merkmale zu einem Krankheitsbild dieser Klassifikationen besagt jedoch für sich allein noch nichts über deren rechtliche Bedeutung, insbesondere verbietet sich eine Gleichsetzung dieser Zuordnung mit der Subsumtion unter ein Eingangsmerkmal des § 20 StGB. Letztere nimmt der sachverständig beratene Richter in eigener Verantwortung vor.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Die Einleitung erläutert das Schuldprinzip als verfassungsrechtliche Grundfeste und skizziert die wissenschaftliche Untersuchung der Schnittstelle zwischen Schuld und Strafzumessung.
B) Die theoretische Fundierung des Schuldstrafrechts: Dieses Kapitel behandelt die Schuldidee, den Determinismus-Indeterminismus-Streit sowie die Unterscheidung zwischen Strafbegründungs- und Strafzumessungsschuld.
C) Die forensische Feststellung der Schuldfähigkeit: Das Kapitel analysiert das Zusammenwirken von psychowissenschaftlichem Sachverstand und juristischer Wertung anhand der zwei Ebenen der Begutachtung und der gesetzlichen Eingangsmerkmale.
D) Die Strafzumessung: Der Hauptteil erläutert das zweigliedrige Sanktionssystem, Ausnahmen bei Defektzuständen sowie das konkrete Vorgehen des Richters bei der Strafzumessung unter Berücksichtigung von Schuldfähigkeitsminderungen.
E) Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung resümiert die Ergebnisse und betont, dass trotz verbleibender Unsicherheiten die forensische Praxis bemüht bleibt, den Zusammenhang zwischen Schuld und Strafe zu wahren.
Schlüsselwörter
Schuldfähigkeit, Strafzumessung, Schuldprinzip, psychiatrisches Gutachten, § 20 StGB, § 21 StGB, Sachverständiger, forensische Psychiatrie, Strafbegründungsschuld, Unrechtsbewusstsein, Steuerungsfähigkeit, Einsichtsfähigkeit, Sanktionssystem, Instrumentalisierung, Tatbestand.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Konnexität zwischen Schuld und Strafe im deutschen Strafrecht und analysiert, wie die psychiatrisch-psychologische Begutachtung zur Feststellung der Schuldfähigkeit in den Prozess integriert ist.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das verfassungsrechtliche Schuldprinzip, die medizinisch-psychologische Diagnostik in der Forensik sowie deren Einfluss auf die gerichtliche Strafzumessung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie das Strafrecht die normative Forderung nach Tatschuld durch externe Sachverständigengutachten operationalisiert und welche rechtlichen Konsequenzen dies für die Strafhöhe hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die die aktuelle Rechtsprechung des BGH und die einschlägige Literatur mit kriminologischen Studien verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die „Stockwerk-Methodik“ der Schuldfähigkeitsprüfung, die Abgrenzung von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie die Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind Schuldfähigkeit, Schuldprinzip, Strafzumessung, forensische Begutachtung und psychologische Eingangsmerkmale.
Wie wirkt sich die „Hallenser Angeklagtenstudie“ auf die Arbeit aus?
Diese Studie dient als empirische Grundlage für die Analyse, warum bei bestimmten Deliktsarten wie Tötungs- oder Sexualdelikten signifikant häufiger Gutachten angefordert werden als bei anderen Straftaten.
Was ist mit dem Vorwurf der „Instrumentalisierung“ gemeint?
Damit ist die Befürchtung gemeint, dass Gerichte Sachverständige gezielt auswählen oder deren Aufträge so steuern könnten, dass ein für die Urteilsbegründung bequemerer Freispruch oder eine Strafmilderung einfacher herbeigeführt werden kann.
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- Julia Constanze Elser (Author), 2012, Schuldfähigkeitsbegutachtung und Strafzumessung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/203973