Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob eine materiell-rechtlich verfassungskonforme Rechtsnorm durch defizitären Vollzug verfassungswidrig werden kann. Ausgehend vom sog. Zinsurteil des BVerfG werden allgemeine Anforderungen an strukturelle Vollzugsdefizite hergeleitet. Den Abschluss bildet die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht, wie sie zum Zeitpunkt der Arbeit noch bestand.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 I GG
C. Das Zinsurteil
I. Die Ausgangssituation
II. Der Verfahrensgang bis zur Urteilsverkündung des BVerfG
III. Das Urteil des BVerfG
1. Das Institut des strukturellen Vollzugsdefizits
2. Weitere allgemeine Feststellungen des BVerfG insoweit
3. Folgen dieser Vorgaben für das vorliegende Urteil
4. Zwei weitere Hinweise
IV. Die Reaktion des Gesetzgebers
V. Die Reaktionen in der juristischen Literatur
VI. Zwischenergebnis
D. Das Spekulationsurteil
I. Die Ausgangssituation
II. Der Verfahrensgang bis zur Urteilsverkündung des BVerfG
III. Das Urteil des BVerfG
1. Vorliegen eines strukturellen Vollzugsdefizits
2. Zur Entscheidung im Einzelnen
IV. Die weitere Entwicklung
V. Die Reaktionen in der juristischen Literatur
VI. Kurz zur Abgeltungsteuer
E. Allgemein zu strukturellen Vollzugsdefiziten
I. Strukturelle Vollzugsdefizite im Steuerrecht und grundsätzliche Probleme in der Rechtsprechung
II. Strukturelle Vollzugsdefizite im Allgemeinen
III. Ergebnis und Überleitung
F. Zur Wehrgerechtigkeit
I. Die Ausgangssituation
II. Entwicklungen ab 2003/2004 – auch in der Rechtsprechung
III. Die Ansichten in der juristischen Literatur
IV. Fazit und Stellungnahme
G. Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Problematik von Gesetzen, die zwar materiell verfassungskonform sind, deren Vollzug jedoch aufgrund struktureller Mängel den Gleichheitssatz des Art. 3 I GG verletzen kann. Zentral ist dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber für ein solches Vollzugsdefizit verantwortlich gemacht werden kann.
- Analyse des "Zinsurteils" und des "Spekulationsurteils" des Bundesverfassungsgerichts.
- Untersuchung der Dogmatik des "strukturellen Vollzugsdefizits".
- Diskussion der Reaktionen von Gesetzgeber und juristischer Literatur.
- Übertragung der Erkenntnisse auf die Problematik der Wehrgerechtigkeit.
- Kritische Würdigung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zu Vollzugsdefiziten.
Auszug aus dem Buch
C. Das Zinsurteil
Im sog. Zinsurteil von 1991 hat das BVerfG erstmals das Vorliegen eines strukturellen Vollzugsdefizits erkannt und insoweit dessen Voraussetzungen dargelegt.
I. Die Ausgangssituation
Nach der im Veranlagungszeitraum 1981 (auf den sich die zugrunde liegende Klage bezog) geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes (EStG 1979) waren gem. §§ 2 I Nr. 5, 20 EStG 1979 neben anderen Kapitalerträgen auch „Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, z.B. aus Einlagen und Guthaben bei Kreditinstituten, aus Darlehen und Anleihen“ der Besteuerung unterworfen. Im Gegensatz zu anderen Kapitalerträgen (§§ 43 ff. EStG 1979) und etwa der Lohnsteuer (§§ 38 ff. EStG 1979) wurden die Zinserträge jedoch nicht an der Quelle besteuert, d.h. im Sinne einer Vorauszahlung unmittelbar vom Schuldner der Kapitalerträge (etwa einer Bank) entrichtet, das Finanzamt war vielmehr auf die richtige Deklaration in der Steuererklärung angewiesen. Dies machte die Zinsbesteuerung anfällig für Steuerhinterziehung.
Als besonders problemsteigernd erwies sich diesem Zusammenhang der sog. Bankenerlass von 1979. Schon vor dem zweiten Weltkrieg waren verschiedene Maßnahmen getätigt worden, um die Offenbarungspflichten von Kreditinstituten gegenüber den Steuerbehörden einzuschränken, in einem ersten Bankenerlass (1920). Danach sollte die bestehende Auskunftspflicht der Banken in Bezug auf ihre Kunden nicht mehr zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle benutzt werden. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzämter noch weiter eingeschränkt, im Erlass von 1949.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Thematik der materiellen Verfassungskonformität von Normen unter Berücksichtigung eines defizitären Gesetzesvollzugs.
B. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 I GG: Erläuterung der dogmatischen Grundlagen, insbesondere der Unterscheidung zwischen Willkürverbot und der neuen Formel bei Ungleichbehandlungen.
C. Das Zinsurteil: Analyse der grundlegenden Entscheidung des BVerfG zu strukturellen Vollzugsdefiziten anhand der Besteuerung von Zinserträgen.
D. Das Spekulationsurteil: Untersuchung der weiteren Anwendung und Präzisierung der Vollzugsdefizit-Rechtsprechung auf private Veräußerungsgeschäfte.
E. Allgemein zu strukturellen Vollzugsdefiziten: Zusammenfassende Darstellung der verfassungsrechtlichen Probleme bei der Zurechnung von Vollzugsdefiziten zum Gesetzgeber.
F. Zur Wehrgerechtigkeit: Anwendung der erarbeiteten Rechtsprechungskriterien auf die Problematik der Einberufungspraxis der Bundeswehr.
G. Schlusswort: Zusammenfassendes Fazit zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Vollzugsdefiziten.
Schlüsselwörter
Strukturelles Vollzugsdefizit, Art. 3 I GG, Zinsurteil, Spekulationsurteil, Steuerhinterziehung, Wehrgerechtigkeit, Gesetzgeberische Verantwortung, Bankenerlass, Kontenabruf, Materielle Verfassungskonformität, Gleichheitssatz, Verfassungsprozess, Rechtssicherheit, Besteuerungspraxis, Massenverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob eine materiell verfassungskonforme Rechtsnorm verfassungswidrig sein kann, wenn ihre praktische Umsetzung (Vollzug) so mangelhaft ist, dass sie zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen im Steuerrecht (Zins- und Spekulationsbesteuerung) sowie im Wehrrecht (Wehrgerechtigkeit bei der Einberufungspraxis der Bundeswehr).
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Dogmatik des vom Bundesverfassungsgericht entwickelten "strukturellen Vollzugsdefizits" zu analysieren und zu prüfen, unter welchen Umständen der Gesetzgeber für Vollzugsmängel verantwortlich ist.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor wählt ein induktives Vorgehen, um die Problematik der Gewährleistung von Gleichheit im Gesetzesvollzug anhand konkreter höchstrichterlicher Entscheidungen (BVerfG) darzustellen und daraus verallgemeinerungsfähige Kriterien abzuleiten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der Leitentscheidungen (Zins- und Spekulationsurteil), eine übergreifende theoretische Reflexion über strukturelle Vollzugsdefizite und die praktische Anwendung dieser Erkenntnisse auf das Gebiet der Wehrgerechtigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind das strukturelle Vollzugsdefizit, der Gleichheitssatz (Art. 3 I GG), die steuerliche Lastengleichheit, die Zurechnung von Vollzugsmängeln zum Gesetzgeber sowie die verfassungsrechtliche Rechtsprechung.
Warum wird das Zinsurteil von 1991 als Ausgangspunkt gewählt?
Das Zinsurteil markiert den Beginn der expliziten Anerkennung des Instituts des "strukturellen Vollzugsdefizits" durch das Bundesverfassungsgericht, was für die gesamte weitere Argumentation des Autors von zentraler Bedeutung ist.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Kontenabrufverfahrens?
Der Autor diskutiert kritisch, inwieweit das Kontenabrufverfahren tatsächlich geeignet ist, die vom BVerfG festgestellten Defizite zu beheben, oder ob es nur eine punktuelle Nachbesserung darstellt.
Welche Bedeutung hat die Wehrgerechtigkeit in dieser Untersuchung?
Die Wehrgerechtigkeit dient als Anwendungsbeispiel außerhalb des Steuerrechts, um zu zeigen, dass die vom BVerfG entwickelten Grundsätze zu strukturellen Vollzugsdefiziten eine über das Steuerrecht hinausgehende Bedeutung für das allgemeine Verfassungsrecht haben können.
- Arbeit zitieren
- Ass. iur. Johannes Hilpert (Autor:in), 2009, Gleichheit im Vollzug - Aktuelle Fragen des Verfassungsrechts, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/203957