Mit dem 29.05.2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem BilMoG das Ziel, Unternehmen im Verhältnis zu den IFRS (International Financial Reporting Standards) ein gleichwertiges, weniger komplexes und kostengünstigeres Rechnungslegungssystem zu bieten. Die Umstellung auf die neuen Vorschriften hat weitreichende Konsequenzen innerhalb des deutschen Rechnungswesens und bildet die größte Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) 1985. Inhaltlich soll eine Annäherung an die IFRS-Rechnungslegung und eine Aufwertung der Informationsfunktion von Abschlüssen erfolgen. Wesentliche Änderungen des BilMoG betreffen die Bilanzierung von Rückstellungen. Rückstellungen sind allgemein Verpflichtungen, die dem Grund und/oder der Höhe sowie gegebenenfalls der Fälligkeit nach ungewiss sind. Das dem bisherigen Rückstellungsansatz und der -bewertung anhaftende bilanzpolitische Gestaltungspotenzial sind Hauptkritikpunkte gewesen, die speziell die sonstigen Rückstellungen betroffen haben. Mit einem durchschnittlichen Anteil von etwa 12 % an der Bilanzsumme haben sonstige Rückstellungen einen hohen Anteil an den Passiva deutscher Unternehmen. Seit dem Inkrafttreten des BilMoG besteht eine Passivierungspflicht für sonstige Rückstellungen; Passivierungswahlrechte existieren nicht mehr. Des Weiteren ergeben sich Änderungen bei der Bewertung aus der Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostenentwicklungen sowie der Einführung einer Diskontierungspflicht.
Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, einen Überblick über die Änderungen bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen zu geben und empirische Erkenntnisse zu den Effekten der BilMoG-Erstanwendung auf die sonstigen Rückstellungen zu liefern. Hierzu werden die Einzelabschlüsse von 126 Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Personengesellschaften analysiert, die in die Größenklassen mittelgroß und groß nach § 267 Absatz 2 und 3 Handelsgesetzbuch (HGB) fallen oder freiwillig die Bilanzierungsregeln für große Kapitalgesellschaften anwenden. Die betrachteten Unternehmen teilen die Eigenschaft, dass sie erstmals auf das nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr die neuen Vorschriften des HGB pflichtgemäß anwenden. Neben der Quantifizierung der Umstellungseffekte wird auf die Wahrnehmung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen und die Qualität der begleitenden Anhangsangaben eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung
2 Geänderte Vorschriften zur Bilanzierung sonstiger Rückstellungen im Zuge des BilMoG
2.1 Ansatzvorschriften
2.2 Bewertungsvorschriften
2.2.1 Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostenentwicklungen
2.2.2 Diskontierungspflicht
2.3 Ausweis- und Anhangsvorschriften
2.4 Erstanwendung und Übergangsvorschriften
3 Theoretische Basis
4 Empirische Untersuchung
4.1 Beschreibung der Stichprobe
4.2 Qualität der Anhangsangaben
4.3 Quantifizierung der Umstellungseffekte
5 Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht empirisch die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bilanzierung sonstiger Rückstellungen. Das primäre Ziel besteht darin, die Effekte der erstmaligen Anwendung der neuen Vorschriften zu quantifizieren sowie die Qualität der damit einhergehenden Anhangsangaben und die Wahrnehmung von Wahlrechten zu analysieren.
- Analyse der geänderten Ansatz- und Bewertungsvorschriften für sonstige Rückstellungen nach dem BilMoG.
- Empirische Untersuchung von 126 Jahresabschlüssen hinsichtlich der Bilanzierungseffekte.
- Untersuchung der Anhangsqualität und der Einhaltung von Publizitätspflichten.
- Analyse von Einflussfaktoren (Determinanten) auf das Publizitätsverhalten von Unternehmen.
- Quantifizierung der Auswirkungen auf die Eigenkapitalbasis.
Auszug aus dem Buch
2.2.2 Diskontierungspflicht
Die Einführung eines Abzinsungsgebots für Rückstellungen erfolgt über § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB n. F. und soll die wahre Belastungswirkung für Unternehmen darstellen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind fortan laufzeitkongruent zu diskontieren. Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr sind nicht abzuzinsen. Bisher werden nur Rückstellungen diskontiert, deren zugrunde liegende Verbindlichkeit einen Zinsanteil enthält. Der anzuwendende Diskontierungssatz ist ein durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten sieben Jahre. Die Wahl des Gesetzgebers zur Verwendung eines durchschnittlichen Marktzinses ergibt sich aus seiner glättenden und volatilitätssenkenden Wirkung. Der Deutschen Bundesbank obliegt die Berechnung und Veröffentlichung der verbindlich zu nutzenden Zinssätze. Hierzu wird monatlich eine Zinsstrukturkurve für ganzjährige Laufzeiten zwischen einem und fünfzig Jahren ermittelt. Die Bilanzierenden müssen keine eigenen Zinsermittlungen tätigen, was die Vergleichbarkeit der Abschlüsse ermöglicht und zu einer Vermeidung bilanzpolitischer Gestaltungsspielräume führt.
Der gewollten Annäherung an die IFRS wird allerdings nur bedingt Rechnung getragen. Zwar fordert auch IAS 37.45 den Ansatz des Barwertes der langfristigen Rückstellung, allerdings wird eine Abzinsung zum gegenwärtigen Marktzins risikofreier Anlagen vorgenommen. Trotz der Entscheidung zur Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes wird der Ergebnisausweis aufgrund sich jährlich ändernder Zinssätze schwankungsanfälliger im Vergleich zur Situation vor dem BilMoG. Die fehlende Verpflichtung zur Angabe der Abzinsung, insbesondere der Quantifizierung des verwendeten Satzes, steht der vorgesehenen höheren Transparenz des BilMoG-HGB entgegen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung und Gang der Untersuchung: Einführung in das BilMoG und dessen Zielsetzung, die Auswirkungen auf Rückstellungen zu analysieren sowie die Methodik der Untersuchung darzulegen.
2 Geänderte Vorschriften zur Bilanzierung sonstiger Rückstellungen im Zuge des BilMoG: Detaillierte Erläuterung der neuen Ansatz-, Bewertungs- sowie Ausweis- und Anhangsvorschriften unter Berücksichtigung internationaler Normen.
3 Theoretische Basis: Überblick über bestehende Literatur und Vorstudien zur Erstanwendung des BilMoG sowie zu Determinanten des Publizitätsverhaltens.
4 Empirische Untersuchung: Darstellung der Stichprobenbeschreibung, Analyse der Anhangsqualität anhand eines Publizitätsindex und Quantifizierung der Umstellungseffekte.
5 Zusammenfassung und Ausblick: Fazit der Ergebnisse hinsichtlich der Bilanzierungseffekte und der Informationsfunktion der Abschlüsse sowie Vorschläge für künftige Reformen.
Schlüsselwörter
BilMoG, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, sonstige Rückstellungen, Rechnungslegung, HGB, Rückstellungsbewertung, Diskontierungspflicht, Anhangsangaben, Publizitätsindex, Umstellungseffekte, Erfüllungsbetrag, Bilanzpolitik, Eigenkapital, Jahresabschluss, Wahlrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bilanzierung sonstiger Rückstellungen in deutschen Jahresabschlüssen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen umfassen die Änderungen bei Ansatz- und Bewertungsvorschriften, die Diskontierungspflicht sowie die Qualität und Transparenz der Anhangsangaben.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Hauptziel ist die Quantifizierung der Umstellungseffekte auf die Rückstellungen und das Eigenkapital sowie die Untersuchung der Anhangsqualität der Unternehmen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es wurde eine empirische Untersuchung von 126 Jahresabschlüssen durchgeführt, ergänzt durch eine univariate Korrelationsanalyse und multivariate Regressionsmodelle.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die geänderten Rechtsvorschriften erläutert, die theoretische Basis beschrieben und die empirischen Ergebnisse zur Qualität der Berichterstattung und zur quantitativen Umstellung dargelegt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören BilMoG, sonstige Rückstellungen, HGB, Diskontierung, Anhangsqualität und Bilanzpolitik.
Welche Rolle spielt die Abschlussprüfung bei der Qualität der Angaben?
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass von großen Prüfungsgesellschaften (Big-Four) geprüfte Abschlüsse eine signifikant bessere Publizitätsqualität aufweisen.
Warum wird die fehlende Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz kritisiert?
Die fehlende Pflicht erschwert die exakte Identifizierung und Quantifizierung der Umstellungseffekte, da Unternehmen das Wahlrecht zur Bilanzpolitik nutzen können, ohne dies transparent darzulegen.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Stolzenburg (Autor:in), 2012, Die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf die Bilanzierung sonstiger Rückstellungen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/201872