Band 1 der Reihe Consolidated Substances Legislation (CSL) enthält den konsolidierten Text der REACH-Verordnung(EG) Nr.1907/2006. Stand: Juni 2012 mit einer Einführung und einem Ausblick auf die Weiterentwicklung des Rechtsgebiets.
Inhaltsverzeichnis der konsolidierten Fassung
TITEL I ALLGEMEINES
Kapitel 1 Ziel, Geltungsbereich und Anwendung
Kapitel 2 Begriffsbestimmungen und allgemeine Bestimmungen
TITEL II REGISTRIERUNG VON STOFFEN
Kapitel 1 Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen
Kapitel 2 Als registriert geltende Stoffe
Kapitel 3 Registrierungspflicht und Informationsanforderungen für bestimmte Arten von isolierten Zwischenprodukten
Kapitel 4 Gemeinsame Bestimmungen für alle Registrierungen
Kapitel 5 Übergangsbestimmungen für Phase-in-Stoffe und angemeldete Stoffe
TITEL III GEMEINSAME NUTZUNG VON DATEN UND VERMEIDUNG UNNÖTIGER VERSUCHE
Kapitel 1 Ziele und allgemeine Regeln
Kapitel 2 Regeln für Nicht-Phase-in-Stoffe und Registranten von nicht vorregistrierten Phase-in-Stoffen
Kapitel 3 Bestimmungen für Phase-in-Stoffe
TITEL IV INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE
TITEL V NACHGESCHALTETE ANWENDER
TITEL VI BEWERTUNG
Kapitel 1 Dossierbewertung
Kapitel 2 Stoffbewertung
Kapitel 3 Bewertung von Zwischenprodukten
Kapitel 4 Gemeinsame Bestimmungen
TITEL VII ZULASSUNG
Kapitel 1 Zulassungspflicht
Kapitel 2 Zulassungserteilung
Kapitel 3 Zulassungen in der Lieferkette
TITEL VIII BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG, DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE
Kapitel 1 Allgemeines
Kapitel 2 Verfahren für Beschränkungen
TITEL IX GEBÜHREN UND ENTGELTE
TITEL X DIE AGENTUR
TITEL XII INFORMATIONEN
TITEL XIII ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
TITEL XIV DURCHSETZUNG
TITEL XV ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel der Arbeit ist die Bereitstellung eines kompakten und konsolidierten Überblicks über die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, um Anwendern ein Verständnis für die zentralen Regulierungsmechanismen und die daraus resultierenden Pflichten für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender zu vermitteln.
- Grundlagen der Registrierung von Stoffen und deren stufenweise Umsetzung.
- Mechanismen der Stoffbewertung zur Risikominimierung.
- Das System der Zulassung für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs).
- Regelungen zu Beschränkungen der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens.
- Die Rolle der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als zentrale Vollzugsinstanz.
Auszug aus dem Buch
Registrierung
Die Pflicht zur Registrierung von Stoffen wurde mit REACH neu eingeführt. Seit dem müssen stufenweise nahezu alle Stoffe, die in Europa produziert oder in die Europäische Union importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registriert werden. Ohne Registrierung sind sie in Europa nicht verkehrsfähig. Außerdem können Herstellung und Vertrieb pflichtwidrig nicht registrierter Stoffe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sanktioniert werden (§ 27b Abs. 1 Nr. 1 ChemG).
Registrierung bedeutet die Übermittlung von Daten über das Verhalten des betreffenden Stoffes auf Mensch und Umwelt. Umfang und Details der erforderlichen Daten sind in den Anhängen der REACH-Verordnung festgelegt.
Die erste Registrierungsstufe wurde Anfang Dezember 2010 erreicht. Sie betraf alle Stoffe, die in besonders großen Mengen produziert werden, von denen bestimmte wassergefährdende Eigenschaften ausgehen, oder die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fruchtschädigend gelten. In dieser ersten Stufe wurden ca. 4.300 Stoffe registriert. Nähere Informationen zu den registrierten Stoffen finden sich auf den Internetseiten der Chemikalienagentur (http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/registered-substances).
Zum 01. Juni 2013 endet die zweite Registrierungsstufe. Dann müssen alle Stoffe, die eine jährliche Produktionsmenge von 100 Tonnen erreichen, registriert sein – unabhängig von ihrem Gefahrenprofil. Stoffe, die die Industrie für diese Registrierungsstufe vorgesehen hat, wurden bereits in einer Liste zusammengetragen. Diese Liste findet sich ebenfalls auf den Internetseiten der ECHA (http://echa.europa.eu/information-on-chemicals/registered-substances/identified-substances-for-registration-in-2013).
Alle verbleibenden Stoffe sind, ebenfalls unabhängig von ihrem Gefahrenprofil, in der dritten Stufe zu registrieren. Diese wird am 01. Juni 2018 enden.
Zusammenfassung der Kapitel
TITEL I ALLGEMEINES: Definiert den Geltungsbereich der Verordnung, die Zielsetzung sowie grundlegende Begriffsbestimmungen.
TITEL II REGISTRIERUNG VON STOFFEN: Regelt die Pflicht zur Registrierung von Stoffen bei der ECHA und spezifiziert Anforderungen für verschiedene Stoffarten.
TITEL III GEMEINSAME NUTZUNG VON DATEN UND VERMEIDUNG UNNÖTIGER VERSUCHE: Beschreibt Mechanismen zum Datenaustausch, um Doppelversuche und Tierversuche zu minimieren.
TITEL IV INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE: Legt Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter und die Kommunikation innerhalb der Lieferkette fest.
TITEL V NACHGESCHALTETE ANWENDER: Definiert die Pflichten und Rechte von nachgeschalteten Anwendern bezüglich Stoffsicherheitsbeurteilungen.
TITEL VI BEWERTUNG: Enthält Vorschriften zur Dossier- und Stoffbewertung durch Behörden.
TITEL VII ZULASSUNG: Erläutert das Verfahren zur Zulassung besonders besorgniserregender Stoffe.
TITEL VIII BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE HERSTELLUNG, DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE: Beschreibt Verfahren zur Einführung und Änderung von stoffspezifischen Beschränkungen.
TITEL IX GEBÜHREN UND ENTGELTE: Regelt die Finanzierung der Agentur durch Gebühren der Registranten.
TITEL X DIE AGENTUR: Beschreibt die Struktur und Aufgaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
TITEL XII INFORMATIONEN: Regelt den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über Chemikalien.
TITEL XIII ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN: Legt die Rolle und Benennung der nationalen Behörden zur Umsetzung der Verordnung fest.
TITEL XIV DURCHSETZUNG: Regelt die Überwachung und Sanktionierung von Verstößen.
TITEL XV ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN: Enthält Regelungen zum Inkrafttreten und zu Übergangsfristen.
Schlüsselwörter
REACH, Chemikalienrecht, Registrierung, Evaluierung, Zulassung, Beschränkung, ECHA, Stoffsicherheitsbericht, Gefahrstoffe, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Sicherheitsdatenblatt, Expositionsszenarium, Chemikalienagentur.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine konsolidierte Fassung der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als zentrales EU-Rechtsinstrument für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien dient.
Was sind die zentralen Themenfelder der Verordnung?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Identifizierung gefährlicher Eigenschaften von Stoffen, das Risikomanagement in der Lieferkette, die Förderung alternativer Prüfmethoden und die Transparenz bei der Verwendung chemischer Stoffe.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, bei gleichzeitigem Erhalt des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt und Förderung der Innovation.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Verordnung setzt auf risikobasierte Ansätze, wie die Stoffsicherheitsbeurteilung, die Erstellung von Expositionsszenarien und die Nutzung von physikalisch-chemischen sowie toxikologischen Daten zur Risikobeschreibung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die operativen Schritte der Stoffkontrolle: von der Registrierung der Stoffe über deren Bewertung bis hin zu Zulassungs- und Beschränkungsverfahren für kritische Stoffe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Registrierung, Zulassung, Beschränkung, ECHA, Sicherheitsdatenblatt und Stoffsicherheitsbeurteilung definiert.
Wie wird mit besonders besorgniserregenden Stoffen umgegangen?
Diese Stoffe (SVHCs) unterliegen einem strengen Zulassungsregime, wobei die Verwendung grundsätzlich verboten ist, sofern keine spezifische Zulassung für eine Verwendung erteilt wurde.
Welche Rolle spielt die ECHA?
Die ECHA ist die zentrale Instanz, welche die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der REACH-Verordnung auf EU-Ebene koordiniert und verwaltet.
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- Stefanie Merenyi (Autor:in), 2012, REACH: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/201838