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Der Zeugenbeweis

Titel: Der Zeugenbeweis

Seminararbeit , 2011 , 45 Seiten , Note: 15

Autor:in: Simon Bürgler (Autor:in)

Jura - Sonstiges

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Schon in früheren Rechtsordnungen bestand die Befürchtung, Zeugen könnten gegenüber Gerichten bewusst Falschaussagen abgeben. So forderten ältere Strafprozessordnungen für den Nachweis der Schuld mindestens zwei oder drei gut beleumundete Zeugen.

Diese Skepsis am Zeugen, dem „Star des Personalbeweises“, hat sich bis heute nicht gelegt. Denn auch, wenn dem Zeugenbeweis vor allem von Seiten der Praxis eine hohe Relevanz zugebilligt wird, ist dessen Zuverlässigkeit hoch umstritten und wird ebenso heftig kritisiert: So sei der Mensch als Zeuge eine „Fehlkonstruktion“, der Zeugenbeweis häufig ein „ungewisser, schlechter Beweis“ und die Zeugenvernehmung „eine nur begrenzt erlernbare Kunst“. Eine derart harsche Kritik ist so diskussionswürdig wie die psychologischen Anforderungen der richterlichen Beweiswürdigung und die gutachterliche Tätigkeit von Sachverständigen.

Darüberhinaus werden die strafprozessualen Kernvorschriften und die dort zu verankernden Problemkonstellationen erörtert, einschließlich der nach wie vor umstrittenen Frage, inwiefern Prozessbeteiligte parallel als Zeugen auftreten können.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Der Zeugenbeweis innerhalb der Strafprozessordnung

1. Der Begriff des Zeugen und die Zeugnisfähigkeit

2. Gegenstand einer Zeugenaussage

3. Verfahrensbeteiligte als Zeugen

a) Der Beschuldigte und Mitbeschuldigte als Zeuge

aa) Formeller Mitbeschuldigtenbegriff

bb) Materieller Mitbeschuldigtenbegriff

cc) Formell-materieller Mitbeschuldigtenbegriff

b) Der Richter als Zeuge

c) Der Staatsanwalt als Zeuge

aa) Ausschluss des Zeugenstaatsanwalts

bb) Ausnahmen vom Sitzungsausschluss

d) Der Verteidiger als Zeuge

e) Ermittelnde Polizeibeamte als Zeugen

f) Sonstige Prozessbeteiligte als Zeugen

4. Pflichten des Zeugen

a) Die Erscheinenspflicht

b) Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage

c) Die Eidespflicht

d) Nebenpflichten

5. Rechte und Schutz des Zeugen

a) Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte

aa) Zeugnisverweigerungsrechte

aaa) Uneingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht

bbb) Eingeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht

ccc) Bedingtes Zeugnisverweigerungsrecht

bb) Auskunftsverweigerungsrecht

b) Schutz des Zeugen

III. Der Beweiswert und die Zuverlässigkeit des Zeugenbeweises

1. Aussagepsychologie

a) Historie

b) Methodik

c) Hypothesenbildung

d) Kompetenzanalyse

aa) Aussagekompetenz von Kindern und Jugendlichen

bb) Aussagekompetenz von Erwachsenen

e) Inhaltsanalyse

aa) Logische Konsistenz

bb) Quantitativer Detailreichtum

cc) Qualitativer Detailreichtum

dd) Motivationsbezogene Inhalte

aaa) Spontane Verbesserung

bbb) Zugeben von Erinnerungslücken

ccc) Selbstbezichtigungen

ddd) Entlastung des Beschuldigten

ee) Spezielle Inhalte

ff) Deliktsspezifische Inhalte

gg) Phantasiesignale

hh) Schwächen der Inhaltsanalyse

f) Konstanzanalyse

g) Motivationsanalyse

aa) Geltungsbedürfnis und Gruppensolidarität

bb) Rache

cc) Notsituationen

h) Symptome der Aussagesituation

2. Fehlerquellen bei irrtümlich falschen Zeugenaussagen

a) Wahrnehmungsprobleme

aa) Erwartung aufgrund vorheriger Erfahrung

bb) Erwartung aufgrund Vorurteils

cc) Erwartung aufgrund besonderer Motivation

dd) Konformitätsdruck

b) Erinnerungsprobleme

c) Übermittlungs- bzw. Wiedergabeprobleme

aa) Übermittlungsprobleme durch den Zeugen

bb) Wiedergabeprobleme durch den Protokollierenden

cc) Vernehmungsfehler

3. Statistik

4. Exkurs: Innovative Verhörmethoden

IV. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Stellung und Zuverlässigkeit des Zeugenbeweises im deutschen Strafprozessrecht. Ziel ist es, sowohl die strafprozessualen Kernvorschriften und Rechte von Verfahrensbeteiligten zu erörtern als auch die psychologischen Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung und die Rolle von Sachverständigen kritisch zu hinterfragen.

  • Strafprozessuale Kernvorschriften und Zeugenbegriff
  • Rechte und Pflichten von Zeugen im Strafverfahren
  • Methodik der Aussagepsychologie zur Wahrheitsfindung
  • Fehlerquellen bei irrtümlich falschen Zeugenaussagen
  • Kritische Analyse des Beweiswerts des Zeugenbeweises

Auszug aus dem Buch

II. Der Zeugenbeweis innerhalb der Strafprozessordnung

Der Begriff des Zeugen ist in der Strafprozessordnung nicht ausdrücklich geregelt. Nach der h.M. versteht man jedoch unter einem Zeugen eine Person, die in einer Strafsache, die nicht gegen sie selbst gerichtet ist, ihre „Wahrnehmungen über Tatsachen durch Aussage kundgeben soll“. Folglich kann jedermann Zeuge sein, sofern die Fähigkeit zur sinnlichen Wahrnehmung besteht und diese Wahrnehmung artikuliert werden kann. Denkbare Zeugen sind somit auch Geisteskranke und Kinder.

Letzteres ist historisch betrachtet nicht selbstverständlich: Vom Corpus Juris Canonici bis zu den aus dem Sachsen- bzw. Schwabenspiegel entsprungenen Landrechten waren Kinder unter 14 Jahren generell zeugnisunfähig. Die Peinliche Gerichtsordnung von Kaiser Karl V. zog gar eine Altersgrenze von 20 Jahren und schloss auch weibliche Zeugen grundsätzlich aus. Erst 1911 erklärte das Reichsgericht in einer Entscheidung: „Das Gesetz erklärt niemanden für unfähig als Zeuge vernommen zu werden, insbesondere zieht es keine Altersgrenzen“.

Gilt ein Zeuge schon vor seiner Vernehmung als nicht glaubwürdig, so steht dies seiner Vernehmung nicht entgegen. Eine zweifelhafte Glaubwürdigkeit ist vielmehr im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung iSd. § 261 StPO zu berücksichtigen. Die Eidesunfähigkeit gem. § 60 StPO ist stets von der Zeugnis(un)fähigkeit zu trennen.

Der Zeugenbegriff ist dabei von dem des Sachverständigen zu unterscheiden. Sagt ein Arzt, der das Opfer nach einer begangenen Körperverletzung untersucht hat, in der Hauptverhandlung über die Verletzungen aus, so ist der Arzt kein Sachverständiger, sondern sachverständiger Zeuge. Er schildert seine Wahrnehmungen, die er durch seine besondere Sachkunde vernommen hat, vgl. § 85 StPO.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Beleuchtet die historische Skepsis gegenüber Zeugenbeweisen und skizziert die Notwendigkeit einer psychologischen Auseinandersetzung mit dessen Zuverlässigkeit.

II. Der Zeugenbeweis innerhalb der Strafprozessordnung: Analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich der Definition des Zeugen, der Rollen von Verfahrensbeteiligten sowie der spezifischen Rechte und Pflichten.

III. Der Beweiswert und die Zuverlässigkeit des Zeugenbeweises: Untersucht mittels aussagepsychologischer Methoden die Glaubhaftigkeit von Aussagen und identifiziert potenzielle Fehlerquellen bei Falschaussagen.

IV. Fazit: Fasst zusammen, dass der Zeugenbeweis trotz seiner Fehleranfälligkeit ein für die Wahrheitsfindung im Strafprozess unverzichtbares, wenn auch kritisch zu betrachtendes Beweismittel bleibt.

Schlüsselwörter

Zeugenbeweis, Strafprozessordnung, Aussagepsychologie, Glaubhaftigkeit, Beweiswürdigung, Falschaussage, Zeugenvernehmung, Sachverständige, Realkennzeichen, Wahrnehmungsprobleme, Erinnerung, Strafrecht, Zeugenpflichten, Zeugnisverweigerungsrecht, Motivationsanalyse

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Einordnung und die wissenschaftliche Bewertung des Zeugenbeweises im deutschen Strafverfahren.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die Schwerpunkte liegen auf den prozessualen Rahmenbedingungen, der Definition und den Pflichten von Zeugen sowie der aussagepsychologischen Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Relevanz des Zeugenbeweises in der Praxis aufzuzeigen und die Herausforderungen bei der richterlichen Glaubwürdigkeitsbeurteilung transparent zu machen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?

Es erfolgt eine rechtsdogmatische Analyse der Strafprozessordnung sowie eine Betrachtung aktueller Erkenntnisse aus der forensischen Psychologie zur Aussageanalyse.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine rechtliche Erörterung des Zeugenbegriffs und der Verfahrensrollen sowie in eine detaillierte Analyse aussagepsychologischer Kriterien wie Realkennzeichen und Fehlerquellen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Kernbegriffe sind Zeugenbeweis, StPO, Aussagepsychologie, Glaubhaftigkeit und richterliche Beweiswürdigung.

Wie bewertet die Arbeit die Aussagekompetenz von Kindern?

Die Arbeit stellt dar, dass Kinder heute nicht mehr grundsätzlich als weniger glaubwürdig als Erwachsene angesehen werden, jedoch ihre Vernehmung erhöhte Anforderungen an die Vermeidung von Suggestivfragen stellt.

Welches Fazit zieht die Arbeit zur Vernehmung von Prozessbeteiligten?

Die Arbeit vertritt die Auffassung, dass die Frage nach der Zeugeneigenschaft von Mitbeschuldigten dogmatisch geklärt ist und ein Rollentausch innerhalb einer prozessualen Tat kritisch zu sehen ist.

Wie geht die Arbeit mit dem Thema "Suggestivfragen" um?

Suggestivfragen werden als erhebliche Fehlerquelle identifiziert, deren Vermeidung in komplexen Vernehmungen zwar schwierig, aber für die Qualität des Beweismittels essenziell ist.

Welche Rolle spielt die Motivationsanalyse für die Glaubwürdigkeit?

Die Motivationsanalyse dient dazu, bewusste Falschbeschuldigungen zu identifizieren, wobei betont wird, dass aus einem Belastungsmotiv nicht zwingend auf eine unwahre Aussage zu schließen ist.

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Zeugenbeweis
Hochschule
Universität Augsburg
Note
15
Autor
Simon Bürgler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
45
Katalognummer
V201772
ISBN (eBook)
9783656282785
ISBN (Buch)
9783656283720
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jura Rechtswissenschaft Strafrecht Strafprozessrecht StGB StPO Zeuge Zeugenbeweis Beweismittel
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Simon Bürgler (Autor:in), 2011, Der Zeugenbeweis, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/201772
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  45  Seiten
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