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Zur Shop-Startseite › Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik

Braucht die Welt eine Verfassung?

Eine kritische Betrachtung der Idee einer Weltverfassung

Titel: Braucht die Welt eine Verfassung?

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2012 , 19 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Arian Teltschow (Autor:in)

Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Nach Dieter Grimm wird „Verfassung“ seit den ideengeschichtlichen Umwälzungen des späten 18. Jahrhunderts als „Normenkomplex identifiziert, der die Einrichtung und Ausübung der Staatsgewalt sowie die Beziehung zwischen Staat und Gesellschaft grundlegend regelt. Sie ist das dem Souverän zugeschriebene, die Staatsorgane bindende und insofern vorrangige, meist in einer Urkunde zusammengefaßte und erschwert änderbare Recht“. In „The Law of Peoples“ entwirft John Rawls die „realistische Utopie“ einer „Society of Peoples“, in der Kants oben genanntes „negatives Surrogat“ in Konzept und Bedingungen stark nachhallt. Der Begriff der realistischen Utopie ist auch im liberalen Spektrum des europäischen Verfassungsdiskurses angekommen und versucht den Fokus der Finalitätsdebatte vom Ziel auf den Weg zur Realisierung zu lenken; nicht etwa, um das Ziel eines formal verfassten Europas zu marginalisieren, sondern um Freiraum für eine konzeptionelle Ausgestaltung verschiedener Dimensionen vom Theoretischen (Menschenrechte, Gerechtigkeit im vereinten Europa) zum Konkreten (Verwaltungsorganisation, demokratisches Verfahren etc.) zu gewinnen. „Braucht die Welt eine Verfassung“ war die Ausgangsfrage unserer Diskussion. In dieser Arbeit möchte ich mich auf der Suche nach einer Antwort aus zwei Richtungen annähern: In einem ersten Abschnitt über die Reichweite und Grenzen des Verfassungsbegriffes. In einem zweiten Abschnitt über die Beschaffenheit der „Welt“ als politischem Interaktions-, aber auch Rechtsraum im Spiegel von Kants civitas gentium, der die Idee einer Weltverfassung eigen ist. Zusammengeführt werden diese Überlegungen abschließend in einer Auseinandersetzung mit dem Konzept der realistischen Utopie. Dabei wird die Frage zu klären sein, ob „eine Verfassung“ für „die Welt“ nicht letztlich eine unrealistische Utopie darstellt. Dem begrenzten Umfang der Arbeit entsprechend wird vieles skizzenhaft bleiben müssen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Verfassung

2.1 Dimensionen des Verfassungsbegriffes

2.2 Probleme des Verfassungsbegriffes in den Internationalen Beziehungen

2.3 „Konstitutionalismus“ und internationale „Konstitutionalisierung“

3. Welt und Verfassung

3.1 Kants Civitas Gentium & Rawls „Society of Peoples“

3.2 Beispiel 1: Civitas Gentium und multinationale Verfassungseinheiten

3.3 Beispiel 2: Negatives Surrogat und Vereinte Nationen

4. Schlussbetrachtung: Von realistischen und unrealistischen Utopien

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht kritisch die Idee einer Weltverfassung vor dem Hintergrund internationaler Friedenssicherung und der theoretischen Konzepte von Kant und Rawls. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob eine globale Verfassung ein realisierbares Modell zur Ordnung internationaler Beziehungen darstellt oder ob sie in der Praxis als unrealistische Utopie zu bewerten ist.

  • Begriffliche Differenzierung von Verfassungskonzepten (empirisch vs. normativ).
  • Kritische Analyse der Übertragbarkeit staatlicher Verfassungsprinzipien auf die globale Ebene.
  • Untersuchung der Modelle von Kant und Rawls in Bezug auf internationalen Föderalismus.
  • Fallbeispiele zur Anwendung von Verfassungsstrukturen in supranationalen Organisationen (EU, Vereinte Nationen).
  • Bewertung der Konzepte von Konstitutionalisierung im internationalen Kontext.

Auszug aus dem Buch

3.1 Kants Civitas Gentium & Rawls „Society of Peoples“

Kants zweiter Definitivartikel bezog Stellung zu dieser Frage lautete: „Das Völkerrecht soll auf dem Föderalismus freier Staaten gegründet sein.“ Bereits die Satzstellung ist interessant. Das Recht geht aus dem zusammengehen der Staaten in einem Föderalismus hervor, wirkt als auf die Beschaffenheit der Machtstrukturen herrschaftsmodifizierend und nicht -konstituierend. In der Kommentierung heißt es weiter:

„Für Staaten, im Verhältnisse untereinander, kann es nach der Vernunft keine andere Art geben, aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Krieg enthält, herauszukommen, als daß sie, ebenso wie einzelne Menschen, ihre wilde (gesetzlose) Freiheit aufgeben, sich zu öffentlichen Zwangsgesetzen bequemen, und so einem, freilich immer wachsenden Völkerstaat [Hervorhebung im Original; A.P.] (civitas gentium), der zuletzt alle Völker der Erde befassen würde, bilden.“

Wie eingangs bereits festgestellt, sind jene „öffentliche[n] Zwangsgesetze“ in Verbindung mit der Vokabel „Völkerstaat“ mit „Verfassung“ gleichzusetzen. Auch geht hier hervor, das schon bei Kant Verfassung und Staat dem gleichen Begriffsfeld zugehörten. Die Definitivartikel fußen auf der Bedingung, dass jeder Mensch in drei Rechtssphären vertreten ist, namentlich (1) dem Staatsbürgerrecht (ius civitatis), (2) dem Völkerrecht (ius gentium) und (3) dem Weltbürgerrecht (ius cosmopoliticum), das in etwa der heutigen Vorstellung der Menschenrechte entspricht. Die Friedensgefährdung eines rechtsfreien zwischenstaatlichen Raumes führt Kant auf einen prinzipiell anarchischen, kriegerischen Naturzustand zurück, der aber nicht durch Zwang, sondern durch das Streben der Nationen nach Frieden zur optimalen Selbstentfaltung aus sich selbst heraus und der vernunftbegabten Natur des Menschen gemäß überwunden wird, allerdings unter der Einschränkung des ersten Definitivartikels, demnach die Verfassung aller Staaten zu diesem Zeitpunkt „republikanisch“ zu sein hätten. Kant kommt daraufhin zu dem Schluss, dass dies aufgrund des Eigenwillens der Völker nicht umzusetzen sei.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in die Problematik der internationalen Friedenssicherung und der theoretischen Herleitung einer Weltverfassung im Anschluss an Kant.

2. Verfassung: Untersuchung der begrifflichen Grundlagen, der Unterscheidung zwischen empirischem und normativem Verfassungsverständnis sowie der Problematik der Übertragung dieser Begriffe auf internationale Strukturen.

3. Welt und Verfassung: Analyse der theoretischen Modelle von Kant und Rawls sowie deren praktische Anwendung und Grenzen anhand der Beispiele EU und Vereinte Nationen.

4. Schlussbetrachtung: Von realistischen und unrealistischen Utopien: Fazit zur Relevanz und Umsetzbarkeit einer Weltverfassung als politisches Ziel.

Schlüsselwörter

Weltverfassung, Kant, Rawls, Civitas Gentium, Konstitutionalismus, Völkerrecht, Internationale Beziehungen, Friedenssicherung, Realistische Utopie, Souveränität, Europäische Union, Vereinte Nationen, Normativ, Empirisch, Verfassungswirklichkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich kritisch mit der Idee, ob eine globale Weltverfassung ein taugliches Instrument zur Sicherung des Weltfriedens ist und inwieweit solche Konzepte theoretisch und praktisch haltbar sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen die Verfassungstheorie, die politische Philosophie (insbesondere Kant und Rawls), das Völkerrecht sowie die Analyse supranationaler Organisationen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Klärung, ob die Idee einer Weltverfassung eher als „realistische Utopie“ oder als „unrealistische Utopie“ einzustufen ist, indem die Begrifflichkeiten und ihre Anwendung geprüft werden.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine ideengeschichtliche und theoretische Analyse durchgeführt, ergänzt durch den Vergleich von Verfassungskonzepten und Fallstudien zu realen internationalen Gebilden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die theoretischen Begriffe von Verfassung definiert und im zweiten Teil anhand von Kants und Rawls Modellen sowie Beispielen wie der EU und der UN auf die internationale Ebene übertragen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Weltverfassung, Konstitutionalisierung, Friedenssicherung, internationale Anarchie und der Vergleich zwischen empirischen und normativen Verfassungsansätzen.

Inwieweit unterscheiden sich empirische und normative Verfassungsbegriffe?

Der empirische Begriff ist deskriptiv und orientiert sich an realen sozialen Wirklichkeiten, während der normative Begriff präskriptiv ist und einen Soll-Zustand bzw. eine formale Ordnung postuliert.

Warum scheitern laut Autor Versuche der Verfassungsgebung bei internationalen Organisationen?

Das Scheitern wird oft auf das Fehlen von Mehrheitsfähigkeit, nationale Vorbehalte und die Diskrepanz zwischen dem Anspruch auf Weltordnung und den partikularen Interessen der Nationalstaaten zurückgeführt.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Braucht die Welt eine Verfassung?
Untertitel
Eine kritische Betrachtung der Idee einer Weltverfassung
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Note
1,3
Autor
Arian Teltschow (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
19
Katalognummer
V200379
ISBN (eBook)
9783656266518
ISBN (Buch)
9783656268192
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verfassung Rawls Kant UdSSR Europäische Union United Nations Kollektive Sicherheit Weltverfassung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Arian Teltschow (Autor:in), 2012, Braucht die Welt eine Verfassung?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/200379
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Leseprobe aus  19  Seiten
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