Unter der Vermögensabschöpfung versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Vermögensvorteile, welche ein Täter oder Teilnehmer einer strafrechtlichen Tat an einem Dritten erlangt hat, „ … zugunsten der Verletzten der Tat oder des Staates [zu] entziehen.“
Es wurde als problematisch diskutiert, dass beschlagnahmte Vermögenswerte, die sich einer Straftat nicht konkret zuordnen ließen, an den Täter zurückgegeben wurden, wis-sentlich, dass diese Vermögenswerte aus einer Straftat stammten oder mit dieser in Verbindung standen. Auch die Rechtsprechung hat darauf reagiert und in unterschiedlichen Fällen zu Gunsten der Ordnungsbehörden entschieden. So wurde von einem polnischen Zigarettenschmuggler 93.450 € Bargeld und diverse Mobiltelefone sichergestellt und dem staatlichen Haushalt übergeben. In einem anderen Fall wird ein vermögensloser Straftäter beim Ladendiebstahl gefasst. Dieser stahl ca. 2000 Gegenstände im Wert von 128.000 €, welche von der Polizei beschlagnahmt wurde. Diese waren noch Original verpackt und mit Sicherheitsplaketten bestückt, wurden jedoch von den Ordnungsbehörden verwertet. Die Rechtsprechung hat jedoch der Verwertung durch den Staat Grenzen gesetzt. Auch im Gesetz wie z.B. § 73 I S.2 StGB, lassen sich Grenzen finden, mit dessen Zweck der Staat nicht alle sichergestellten Vermögenswerte verwerten kann.
Fraglich ist zudem, was passiert, wenn sich Rechtsgebiete aufgrund der Vermögensab-schöpfung überschneiden, welche in sich geschlossen sind. Insbesondere das Wirt-schaftsstrafrecht bezieht sich auf verschiedenste Rechtsgebiete. Claus stellt hierbei ein Paradebeispiel einer Überschneidung zur Verfügung. Wird dem Täter der rechtswidrig erlangte Vermögenswert entzogen und verlangt das Steuerrecht die Besteuerung des Gewinns, würde eine Doppelbelastung auf den Betroffenen treffen. Diese Tatsache würde jedoch gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 I GG verstoßen. Entsprechend wird dann entweder der Abschöpfungsbetrag bei der Einkommensbesteuerung abgesetzt oder die Bemessung der Einkommensteuer „ … nur der um die absehbare Einkommensteuer verminderte Betrag .. [wird zu Grunde] gelegt.“ Solche Beispiele gibt es auch an anderer Stelle.
Inhaltsverzeichnis
A. Vermögensabschöpfung im Strafverfahren
I. Gesetzliche Grundlage
II. BGH Urteil Waffenhandel
III. Adressatenkreis der Vermögensabschöpfung
B. Sicherstellung
I. Sicherungsmaßnahme
II. Rückgewinnungshilfe
1. Voraussetzung
2. Anwendung
III. Keine Sicherung nach StGB oder StPO möglich?
C. Maßnahmen der Betroffenen
I. Rechtsschutz
II. Was kann der Geschädigte machen?
D. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung der Vermögensabschöpfung im deutschen Strafverfahren, mit einem besonderen Fokus auf das Wechselspiel zwischen staatlichen Einziehungsmaßnahmen und dem Schutz der Interessen geschädigter Dritter durch die Rückgewinnungshilfe.
- Rechtliche Grundlagen der Vermögensabschöpfung (Verfall und Sicherung)
- Analyse aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteil "Waffenhandel")
- Mechanismen und Herausforderungen der Rückgewinnungshilfe
- Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene und Dritte
- Problemfelder der gesamtschuldnerischen Haftung und Insolvenzgefahren
Auszug aus dem Buch
II. BGH Urteil Waffenhandel
In dem BGH Beschluss vom 19. Januar 2012 musste über den Verfall eines aus Waffenhandel erworbenen Vermögensvorteils entschieden werden. Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Die Angeklagte war „ … alleinige, einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin und faktische Alleingesellschafterin der Nebenbeteiligten.“ Die beiden Unternehmen betrieben eine Ex- und Importhandel mit Waffen. In 47 Fällen hat die Nebenbeteiligte Waffen an Drittländer ausgeführt und damit einen Erlös von 1.157.020.11 € erwirtschaftet. Diese Waffen wurden seitens des Herstellers modifiziert, damit lediglich zwei Patronen im Magazin und eine im Lauf vorhanden waren. Eine solche Modifikation war jedoch ohne großen Aufwand rückgängig zu machen.
Die Angeklagte wusste nichts von dieser Beschränkung. Die Ausfuhr solcher Waffen sind durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigen zu lassen, § 5 I AWV i.V.m § 7 I AWG aF. Das Landgericht sah damit ein Verstoß, der Angeklagten, in 47 Fällen nach § 34 I S.1 Nr.1, VII AWG in ihrer Sorgfaltspflicht. Der Nebenbeteiligten wurde gem. § 73 I S.1, III, §§ 73a, 73c I S.1 StGB der Verfall in Höhe von 200.000€ angeordnet. Nach Ansicht des Landgerichts hat die Nebenbeklagte gem. § 73 I S.1 StGB, als Drittbegünstigte aus der rechtswidrigen Tat der Angeklagten einen Erlös in Höhe von 1.157.020,11 € erhalten. Die bereits bezahlten Steuern wurden hiervon abgezogen. Eine Doppelbelastung der Nebenbeteiligten solle nicht erfolgen. Hier wurde dem Gleichheitssatz nach Art. 3 I GG entsprechend Rechnung getragen. Das Landgericht sah in dem Erlös die direkte Gegenleistung zur rechtswidrigen Tat. Der Verfall des Vermögensvorteils wurde im Rahmen des § 73c I S.1 StGB auf 200.000 reduziert, da „ … eine darüber hinausgehende Verfallsanordnung eine unbilligte Härte für die Nebenbeteiligte darstelle.“
Zusammenfassung der Kapitel
A. Vermögensabschöpfung im Strafverfahren: Das Kapitel führt in das Konzept ein, erläutert die gesetzlichen Grundlagen und analysiert anhand eines BGH-Urteils zum Waffenhandel die Problematik der Verfallsanordnung sowie den betroffenen Adressatenkreis.
B. Sicherstellung: Dieser Abschnitt behandelt die strafprozessualen Sicherungsmaßnahmen nach der StPO, die Bedeutung der Rückgewinnungshilfe für Geschädigte sowie alternative Sicherungsmöglichkeiten bei fehlenden Anknüpfungspunkten für Verfall oder Einziehung.
C. Maßnahmen der Betroffenen: Hier wird der Rechtsschutz für Beschuldigte und unbeteiligte Dritte erläutert sowie die praktische Vorgehensweise von Geschädigten bei der Zwangsvollstreckung in sichergestellte Vermögenswerte thematisiert.
D. Fazit: Das Fazit fasst die untrennbare Verbindung von Sicherstellung und Vollstreckung zusammen und betont die Rolle der Vermögensabschöpfung als Instrument, das sicherstellen soll, dass sich Straftaten für Täter nicht rentieren.
Schlüsselwörter
Vermögensabschöpfung, Strafverfahren, Verfall, Einziehung, Sicherstellung, Rückgewinnungshilfe, StPO, StGB, Beschlagnahme, Arrest, Drittbegünstigte, Rechtsschutz, Wirtschaftsstrafrecht, Vermögensdelikte, Vollstreckung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Möglichkeiten und prozessualen Instrumenten, mit denen der Staat Vermögensvorteile, die aus Straftaten erlangt wurden, entziehen kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Verfall nach dem StGB, die Sicherstellung von Vermögenswerten durch strafprozessuale Maßnahmen sowie der Schutz von Geschädigten durch die sogenannte Rückgewinnungshilfe.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Analyse der Effektivität von Vermögensabschöpfungsinstrumenten und die Untersuchung der rechtlichen Hürden, insbesondere im Hinblick auf den Schutz unbeteiligter Dritter und Geschädigter.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, kombiniert mit einer Analyse aktueller Rechtsprechung (insbesondere BGH) und rechtswissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die gesetzlichen Grundlagen, das BGH-Urteil "Waffenhandel", das System der Sicherungsmaßnahmen sowie die Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Betroffene detailliert dargelegt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Vermögensabschöpfung, Verfall, Sicherstellung, Rückgewinnungshilfe und das strafprozessuale Sicherungsinstrumentarium.
Warum wird das BGH-Urteil "Waffenhandel" im Detail besprochen?
Das Urteil dient als praktisches Fallbeispiel, um die Anwendung des Verfalls bei Drittbegünstigten und die notwendige Vermeidung einer unbilligen Härte oder Doppelbelastung des Betroffenen zu illustrieren.
Welche Rolle spielt der Geschädigte im System der Vermögensabschöpfung?
Der Geschädigte steht durch die Rückgewinnungshilfe im Fokus, da er die Möglichkeit erhält, seine zivilrechtlichen Ansprüche an den sichergestellten Werten des Täters zu befriedigen, sofern er die entsprechenden vollstreckbaren Titel beibringt.
Was bedeutet der Begriff "Totengräber des Verfalls" im Kontext dieser Arbeit?
Der Begriff bezieht sich auf die kritische Auseinandersetzung mit § 73 I S.2 StGB, da dieser Ausschlussgrund des Verfalls in der Praxis zu erheblichen Anwendungsschwierigkeiten führt und den Erfolg der Abschöpfungsbemühungen einschränken kann.
- Arbeit zitieren
- LL.B. Hendrik Meyer (Autor:in), 2012, Vermögensabschöpfung im Strafverfahren, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/199940