Die Wege der modernen Kommunikation haben zur Folge das auch die Strafverfolgung nach neuen Wegen suchen muss um dieser Bedrohung Herr zu werden. Was dazu führt, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung aus der politischen Diskussion nicht zu verbannen ist. Es handelte sich um die Aufzeichnen von Telefonverbindungen und Internetdaten im großen Stil. Mit Urteil aus dem Jahr 2010 wurden die §§ 113a, 113b TKG und § 100g StPO, welche diese Speicherung ermöglichten, vom BVerfG für nichtig erklärt. Was die politische Landschaft in Deutschland in zwei Lager teilte, die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung und die Gegner. Auch die aus dem Urteil resultierenden strafprozessualen Fragen sind nicht nur von theoretischem Interesse, insbesondere die Frage der Verwertbarkeit von Vorratsdaten im Strafverfahren, soweit diese vor der Nichtigkeitserklärung durch das BVerfG erhoben wurden. Hierzu haben bereits einige Strafsenate des BGH Stellung bezogen. Die vorliegende Arbeit will diese gegenwärtigen praktischen Auswirkungen näher konkretisieren und einen kurzen Ausblick auf mögliche Entwicklungen geben. Zu diesem Zweck erfolgt zunächst eine kurze Darstellung der gesetzlichen Ausgangslage vor dem Urteil des BVerfG sowie ein Überblick über die für den hier behandelten Bereich relevanten Kernaussagen des Urteils. Anschließend werden Entscheidungen anderer Europäischer Verfassungsgerichte und deren Bedenken gegen die Richtlinie dargestellt, um dann die Auswirkungen auf laufende Strafverfahren in Deutschland zu beleuchten, wobei neben Frage der Verwertbarkeit auch auf die aktuell bestehenden Möglichkeiten eines Rückgriffes auf Telekommunikationsdaten eingegangen werden sollen. Danach werden einige Perspektiven für die Neugestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutsch- land aufgezeigt, wobei hierzu auf die aktuelle Diskussion eingegangen wird und die unterschiedlichen Meinungen zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung gegenüber ge- stellt werden. Zuletzt werden in einem abschließenden Fazit mögliche Zukunftsperspektiven angedeutet.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Bergifsbestimmung
I. Darstellung Vorratsdatenspeicherung
1. Verkehrsdaten
2. Telekommunikationsdaten
3. Verbindungsdaten
3. Bestandsdaten
4. Standortdaten
5. Nutzungsdaten
II. Zusammenfassung
C. Anforderungen an die Datenspeicherung nach EG Richtlinie
I. Entstehung der Richtlinie 2006/24/EG und Zielsetzung
II. Umsetzung der EG Richtlinie in Deutschland
1. StPO
2. TKG
3. Zusammenfassung
III. Überwachung der Telekommunikation nach §§ 100 ff. StPO
1. Allgemein
2. Voraussetzungen der Überwachung der Telekommunikation, §§ 100 a, 100b StPO
IV. Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung
1. Urteil des BVerfG
2. Zusammenfassung
3. Entscheidung anderer europäischer Verfassungsgerichte
4. Klage vor dem EuGH
D. Folgen der Entscheidung des BVerfG für die Strafverfolgung
I. Einführung von „Vorratsdaten“ in die Hauptverhandlung
II. Einordnung der Daten die vor dem BVerfG Urteil erhoben wurden
III. Folge der Entscheidung für Berufsgeheimnisträger
IV. Zusammenfassung
E. Diskussion zum nutzen der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
I. Meinung der Wissenschaft zur Vorratsdatenspeicherung
1. Schwächen dieser Meinungen
2. Kritik an den Meinungen
II. Position der Praktiker zum nutzen der Vorratsdatenspeicherung
1. Schwächen dieser Position
2. Kritik an dieser Position
III. Bericht der EU Kommission zur Richtlinie 2006/24/EG
IV. Stellungnahme
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die strafprozessualen Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Das primäre Ziel ist es, die praktischen Auswirkungen auf laufende Strafverfahren in Deutschland zu konkretisieren und die Verwertbarkeit von Daten zu analysieren, die vor der Nichtigkeitserklärung erhoben wurden.
- Verfassungsrechtliche Einordnung der Vorratsdatenspeicherung
- Strafprozessuale Verwertbarkeit von Vorratsdaten
- Folgen der Entscheidung für Berufsgeheimnisträger
- Diskussion des praktischen Nutzens der Datenspeicherung
- Kritische Analyse polizeilicher Statistiken
Auszug aus dem Buch
1. Verkehrsdaten
Der Begriff der Verkehrsdaten wird in § 3 TKG legal definiert. Gem. § 3 TKG handelt es sich dabei um Daten, die bei Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.5 Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ergibt sich in Deutschland aus § 113 a TKG. Diese Vorschrift ist nur auf Telekommunikationsdienste anwendbar.6 Nach § 3 Nr. 24 TKG sind Telekommunikationsdienste nur in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste.7 Zur Erläuterung dieses Merkmals heißt es in der Begründung des entsprechenden Gesetzentwurfs: Diese Definition entspricht Art. 2 Buchstabe c S. 1 RRL.8
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Notwendigkeit und die rechtlichen Herausforderungen der Vorratsdatenspeicherung für die moderne Strafverfolgung sowie das Urteil des BVerfG von 2010.
B. Bergifsbestimmung: Hier werden zentrale Begriffe wie Verkehrsdaten, Verbindungs- und Bestandsdaten juristisch definiert, um eine Grundlage für die weitere Analyse zu schaffen.
C. Anforderungen an die Datenspeicherung nach EG Richtlinie: Dieses Kapitel beleuchtet die Entstehung der entsprechenden EU-Richtlinie, deren Umsetzung in deutsches Recht und die Voraussetzungen für die Überwachung der Telekommunikation.
D. Folgen der Entscheidung des BVerfG für die Strafverfolgung: Hier steht die schwierige Frage der Verwertbarkeit von bereits erhobenen Daten im Fokus, insbesondere für Verteidigung und Berufsgeheimnisträger.
E. Diskussion zum nutzen der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Dieses Kapitel kritisiert die Argumentation von Wissenschaft und Praxis hinsichtlich des tatsächlichen Nutzens der Datenspeicherung und hinterfragt polizeiliche Statistiken.
F. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Ablehnung einer anlasslosen Speicherung und dem Ausblick auf technische Alternativen durch die Umstellung auf IPv6.
Schlüsselwörter
Vorratsdatenspeicherung, BVerfG, Strafverfolgung, Verkehrsdaten, StPO, TKG, Grundrechtseingriff, Beweisverwertungsverbot, Kriminalitätsbekämpfung, Datenschutz, Fernwirkung, Internetkriminalität, Quick-Freeze, Telekommunikationsgeheimnis
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und untersucht die daraus resultierenden strafprozessualen Auswirkungen auf die Ermittlungspraxis und die Beweisverwertung in Deutschland.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Zentrale Themen sind die rechtliche Definition von Kommunikationsdaten, die Vereinbarkeit der Speicherung mit dem Grundgesetz, die Rolle der EU-Richtlinien sowie die praktische Effektivität bei der Kriminalitätsbekämpfung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die gegenwärtigen praktischen Konsequenzen für Strafverfahren zu konkretisieren und aufzuzeigen, wie Verteidigung und Gerichte mit Daten umgehen müssen, die vor der Nichtigkeitserklärung des Gesetzes erhoben wurden.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung (insb. BVerfG und BGH) sowie Fachliteratur und Berichten zum Thema basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung, die Verwertungsproblematik von Beweismitteln und die Diskussion über den Nutzen der Datenspeicherung in Wissenschaft und Praxis.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Vorratsdatenspeicherung, Beweisverwertungsverbot, Telekommunikationsgeheimnis, Verhältnismäßigkeit und informationelle Selbstbestimmung.
Wie bewertet der Autor das "Quick-Freeze"-Verfahren?
Der Autor zeigt sich skeptisch gegenüber dem Quick-Freeze-Ansatz, da er methodische Schwächen aufweist und die von der EU geforderten Speicherfristen für eine effektive Strafverfolgung kaum erfüllen kann.
Welchen Einfluss hat die Umstellung auf IPv6 auf das Thema?
Der Autor führt aus, dass mit der Umstellung auf IPv6 dynamische IP-Adressen obsolet werden könnten, was die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung technisch und rechtlich grundlegend verändern würde, da IP-Adressen dann wie Bestandsdaten behandelt werden könnten.
- Arbeit zitieren
- Ramin Wais (Autor:in), 2012, Verhältnis von StPO und Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des BVerfG, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/199239