Durch die Verschärfung der Risikosituation vieler Unternehmen in Folge des
steigenden Wettbewerbsdrucks, technologischer Weiterentwicklungen oder neuartiger
Risikosituationen unter gleichzeitiger Wahrung von Entwicklungsmöglichkeiten, haben
sich die Bestrebungen zur Ausgestaltung eines systematischen Risikomanagements
zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit weiter intensiviert. Darüber hinaus wurde mit
der Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
eine verbindliche Verpflichtung der Geschäftsführer und Vorstände zur Einführung
eines Risikofrüherkennungssystems geschaffen.
Im öffentlichen Sektor und deren Verwaltung fehlt eine solche generell verbindliche und
nachhaltige Regelung nebst Mindestanforderungen gänzlich.
Dies ist umso unverständlicher, da die öffentliche Verwaltung mit ihrer
Aufgabenwahrnehmung einer Vielzahl von Risikolagen ausgesetzt ist, welche im Falle
des Eintretens eine Belastung von verschiedenen Teilen der Gesellschaft zur Folge
hat. So können risikobehaftete Entscheidungen im politisch-administrativen Bereich zu
weiteren rechtlichen, wettbewerbsgestaltenden Risiken der Privatwirtschaft führen.
Vielmehr trägt die öffentliche Verwaltung für die Schaffung wirtschaftlicher und
gesellschaftlicher Rahmenbedingungen Verantwortung und sieht sich mit der
Erwartungshaltung von Bürgern/innen und der Privatwirtschaft im Rahmen des
Rechtsstaates, einen bewussten Umgang mit der Aufgabenerfüllung zu sichern sowie
möglichen Risiken oder Fehlsteuerungen durch aktives Handeln zu begegnen,
konfrontiert.
Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, muss durch die politischen
Entscheider akzeptiert werden, dass auch die öffentliche Aufgabenwahrnehmung mit
Risiken behaftet ist und einer systematischen, transparenten Steuerung, im Sinne der
langfristigen Sicherung der Handlungsfreiheit, bedarf.
Ziel dieser Arbeit soll sein, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung des
privatwirtschaftlichen Prozesses des Risikomanagements und der dazugehörigen
Instrumente auf die öffentliche Verwaltung aufzuzeigen.
Die Arbeit gliedert sich zu diesem Zweck in zwei große Themenkomplexe auf und
beginnt mit der grundlegenden Betrachtung des Risikomanagements im privaten
Sektor.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Risikomanagement im privaten Sektor
2.1 Risikobegriff
2.2 Ziele und Nutzen des Risikomanagements
2.3 Skizzierung gesetzlicher Anforderungen und Rahmenbedingungen des Risikomanagements
2.4 Risikomanagement im Kontext der Unternehmensteuerung
2.5 Der Prozess des Risikomanagements
2.5.1 Prozessablauf und Überblick
2.5.2 Risikoidentifikation
2.5.3 Risikobewertung
2.5.4 Risikobewältigung und Risikosteuerung
2.5.5 Risikoberichtswesen/ Risikoreporting
2.6 Organisatorische Gestaltung und Integration des Risikomanagements
2.7 IT Unterstützung als Basis für ein Risikomanagementsystem
3 Die öffentliche Verwaltung im Kontext des Risikomanagements
3.1 Grundlagen und Notwendigkeit von Risikomanagement in der öffentlichen Verwaltung
3.2 Rahmenbedingungen des Risikomanagements in der öffentlichen Verwaltung in Abgrenzung zum privaten Sektor
3.3 Das Vorgehensmodell der KGSt als Möglichkeit der Übertragung von Risikomanagement auf die öffentliche Verwaltung
3.3.1 Anforderungen und Aufbau eines kommunalen Risikomanagements
3.3.2 Das Phasenkonzept entlang des PDCA Kreises
3.3.3 Entwicklung eines Risikobewusstseins und Festlegung einer Risikostrategie
3.3.4 Risikoidentifikation
3.3.5 Risikobewertung
3.3.6 Risikosteuerung
3.3.7 Risikoreporting, Kommunikation und Organisationsmöglichkeiten
3.4 Wesentliche Grenzen und kritische Erfolgsfaktoren der Übertragung auf die öffentliche Verwaltung
4 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung des privatwirtschaftlich erprobten Risikomanagement-Prozesses und seiner Instrumente auf die öffentliche Verwaltung, um dort eine systematische und transparente Risikosteuerung zu etablieren.
- Analyse der Grundlagen und Prozesse des Risikomanagements im privaten Sektor.
- Untersuchung der spezifischen Rahmenbedingungen und Risikolagen der öffentlichen Verwaltung.
- Evaluierung des KGSt-Vorgehensmodells für die Implementierung kommunaler Risikomanagementsysteme.
- Identifikation von kritischen Erfolgsfaktoren und Grenzen bei der Übertragung methodischer Ansätze.
- Ableitung von Empfehlungen für eine risikoorientierte Steuerung im öffentlichen Sektor.
Auszug aus dem Buch
2.1 Risikobegriff
Wird heutzutage der Begriff Risiko verwendet, gehen zwangsläufig auch Definitionen wie Unsicherheit, Ungewissheit, Wahrscheinlichkeit, Unvorhersehbarkeit oder Schadensausmaß einher, welche jedoch bei genauer Betrachtung klar trennbar sind. So kennzeichnet der Risikobegriff nach Brühwiler vier Merkmale:
• Risiko kann es nur bei der Verfolgung von Zielen geben. Das Risiko steht dabei für die Möglichkeit, dass Ziele nicht erreicht werden.
• Das zweite Merkmal ist die Unsicherheit, welche durch das Risikomanagement eingeschätzt bzw. eingegrenzt werden soll.
• Das Risikomanagement will die Auswirkungen messen oder einschätzen.
• Das Risiko als Überbegriff birgt im Spannungsfeld Chancen und Risiken.
Eine zentrale Rolle im Risikomanagement spielt dabei die Wahrscheinlichkeit als Maß für die Unsicherheit und sollte, wenn immer möglich, durch objektiv nachvollziehbare Werte bestimmt werden, was in der Realität jedoch in vielen Fällen nicht erfüllbar ist. So sind bei Entscheidungen unter Risiko die Eintrittswahrscheinlichkeiten für mögliche zukünftige Umweltzustände bekannt. Bei Entscheidungen unter Ungewissheit ist dies nicht der Fall.
Eine enge Definition beschreibt das Risiko als mögliche negative Abweichung einer bestimmten Zielausrichtung. Aus ökonomischer Sicht ist es jedoch sinnvoll, sowohl positive als auch negative Zielabweichungen zu berücksichtigen, welche sich bei der Risikoaggregation im Hinblick auf die Berechnung des Gesamtrisikoumfangs gegenseitig kompensieren können. Das Themenfeld der Normung beschäftigt sich darüber hinaus eingehend mit dem Begriff des Risikos und skizziert ihn als Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens und seinem Schadensausmaß.
Brühwiler definiert in Summe vorher genannter Faktoren, das Risiko als Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele.
• Die Auswirkungen können positiv oder negativ sein,
• die Unsicherheit wird durch die Wahrscheinlichkeit geschätzt bzw. gemessen,
• die Ziele umfassen eine ganzheitliche Betrachtung und
• Risiko umfasst sowohl plötzliche Schadensereignisse, ungünstige Entwicklungen oder sich allmählich einstellende Fehlentwicklungen.
Auf Basis dieser begrifflichen Definition kann Risikomanagement als systematisches Denken und Handeln im Umgang mit Risiken bezeichnet werden, was deutlich die zwingende Einbeziehung der Unternehmensführung bei der Bewältigung von Risiken klarstellt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung motiviert die Notwendigkeit eines systematischen Risikomanagements durch die Verschärfung von Risikolagen und skizziert das Ziel der Arbeit, Ansätze aus der Privatwirtschaft auf die öffentliche Verwaltung zu übertragen.
2 Risikomanagement im privaten Sektor: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen, gesetzlichen Anforderungen (wie KonTraG) und operativen Prozessphasen des Risikomanagements in Unternehmen inklusive Methoden zur Identifikation, Bewertung und Steuerung.
3 Die öffentliche Verwaltung im Kontext des Risikomanagements: Hier wird der Transfer des Risikomanagements auf den öffentlichen Sektor unter Berücksichtigung föderaler Rahmenbedingungen, der Insolvenzunfähigkeit von Kommunen und spezifischer Modelle wie der KGSt-Empfehlungen detailliert analysiert.
4 Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Möglichkeiten und Grenzen des Transfers zusammen und betont, dass die Akzeptanz politischer Führungskräfte für den Aufbau eines Risikomanagements in der öffentlichen Verwaltung essentiell ist.
Schlüsselwörter
Risikomanagement, Öffentliche Verwaltung, Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung, Risikoreporting, KonTraG, KGSt, Kommunalverwaltung, Frühwarnsystem, Risikokultur, Risikotragfähigkeit, Unternehmenssteuerung, Risikobewältigung, Risikohandbuch
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Untersuchung, wie die im privaten Sektor etablierten Konzepte und Instrumente des Risikomanagements auf die öffentliche Verwaltung übertragen werden können, um eine strukturierte Steuerung von Risiken zu ermöglichen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themenfelder umfassen die theoretischen Grundlagen des Risikomanagements, rechtliche Rahmenbedingungen wie das KonTraG, die operativen Phasen der Risikoidentifikation und -bewertung sowie die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen kommunaler Verwaltungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung privatwirtschaftlicher Risikomanagement-Prozesse und -Instrumente auf die öffentliche Verwaltung aufzuzeigen und den Bedarf an geeigneten Methoden für den öffentlichen Sektor zu begründen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine deduktive Analyse, indem sie bewährte privatwirtschaftliche Konzepte (einschließlich ISO 31000 und Baseler Akkorde) mit den organisatorischen Strukturen der öffentlichen Verwaltung vergleicht und unter Einbeziehung des KGSt-Modells anpasst.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung des Risikomanagement-Prozesses in Unternehmen (Kapitel 2) und die darauffolgende Anwendung und Abgrenzung dieses Modells im Kontext der öffentlichen Verwaltung und kommunalen Selbstverwaltung (Kapitel 3).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Risikomanagement, Risikoreporting, öffentliche Verwaltung, Kommunales Risikomanagement, Risikokultur, Frühwarnsystem und Risikotragfähigkeit charakterisieren.
Warum ist das KGSt-Modell für die öffentliche Verwaltung relevant?
Das Modell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) liefert einen anwendungsorientierten Rahmen für das Risikomanagement in Kommunen, indem es Risikofrühwarnung, internes Kontrollsystem und Controlling in den Verwaltungsprozess integriert.
Welche Rolle spielt die Insolvenzunfähigkeit der Kommunen im Risikomanagement?
Obwohl Kommunen aufgrund landesrechtlicher Regelungen meist als insolvenzunfähig gelten, entbindet sie dies nicht von der Notwendigkeit einer soliden Finanzplanung; das Risikomanagement dient hier der Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit und der Einhaltung von Haushaltsgrundsätzen.
Was sind die größten Hindernisse für den Transfer?
Zu den Haupthindernissen zählen die fehlende gesetzliche Verankerung einer expliziten Risikoberichterstattung im öffentlichen Recht, die Abwesenheit eines klaren Marktumfelds sowie der Mangel an spezialisiertem, risikofinanzmathematisch geschultem Personal.
Wie unterstützen IT-Systeme (RMIS) das Risikomanagement?
Risikomanagementinformationssysteme (RMIS) unterstützen den Prozess durch datenbankgestützte Erfassung, zeitliche Nachhaltung, Risikosimulationen und durch eine einheitliche Aufbereitung von Berichten, die als Grundlage für strategische Entscheidungen dienen.
- Arbeit zitieren
- Steffen Ruppe (Autor:in), 2012, Risikomanagement in der öffentlichen Verwaltung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/196801