Mit der Wirkung der Grundrechte in der Privatrechtsordnung ist die „Gretchenfrage“ an jeden Juristen aufgeworfen: „Wie hältst Du es mit dem Verhältnis der Verfassung zum Privatrecht?“ Die dogmatischen Grundlagen dieser „Jahrhundertproblematik“ scheinen spätestens mit der berühmten „Lüth“ - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelegt worden zu sein. Aus den Grundrechten ergeben sich objektiv-rechtliche Handlungs- und Schutzpflichten, die es dem Staat gebieten, sich schützend vor die grundrechtlich verbürgten Rechtsgüter zu stellen und vor Beeinträchtigungen durch Dritte rechtlich und tatsächlich abzuschirmen. Eben diese grundrechtlichen Schutzpflichten finden ihr „zivilrechtliches Pendant“ in den Tatbeständen des Deliktsrechts (§§ 823 ff.), das heißt die deliktsrechtlichen Normen setzen die grundrechtliche Schutzpflicht im System des Privatrechts um. Demgemäß zieht sich die Grundrechtsthematik wie ein roter Faden durch das gesamte Deliktsrech.
Die Wirkung der Grundrechte im Deliktsrecht soll im Folgenden schwerpunktmäßig anhand der Entwicklung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf dessen Schutzbereiche dargestellt werden. Dabei spielen auch die Kollisionen des Persönlichkeitsrechts mit gegenläufigen Grundrechten und die Entschädigung für materielle bzw. immaterielle Beeinträchtigungen sowie der postmortale Persönlichkeitsschutz eine maßgebliche Rolle.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Hauptteil – Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
I. Historische Entwicklung
II. Verhältnis zwischen verfassungs- und zivilrechtlichem Persönlichkeitsschutz
III. Inhalt und Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
1. Begriff der Persönlichkeit
2. Fallgruppenbildung
3. Sphärentheorie
4. Anerkannte Ausprägungen des zivilrechtlichen APR
a) Achtung der persönlichen Ehre
aa) Ehrenschutz und Meinungsfreiheit
(1) Werturteile
(2) Tatsachenbehauptungen
(3) Abgrenzung
bb) Ehrenschutz und Kunstfreiheit
cc) Zusammenfassung
b) Schutz vor ungewollten Indiskretionen und deren Verbreitung
aa) Schutz gegen Erhebung
bb) Schutz gegen Verbreitung
cc) Ausnahmetatbestand: „Personen der Zeitgeschichte“
dd) Zusammenfassung
c) Schutz vor kommerzieller Verwertung
d) Schutz vor Belästigungen
e) Schutz vor Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit
f) „besondere“ Persönlichkeitsrechte
IV. Rechtswidrigkeit
V. Rechtsfolge: Schadensersatz
1. Vermögensschaden
2. Nichtvermögensschaden
VI. Postmortaler Persönlichkeitsschutz
1. Immaterielle Bestandteile
2. Vermögenswerte Bestandteile
3. Schutzzweck und Schutzdauer
C. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Wirkung der Grundrechte im Privatrecht, insbesondere im Deliktsrecht, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung und Anwendung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) und dessen Schutzbereichen.
- Grundrechtswirkungen im Zivilrecht
- Struktur und Schutzbereiche des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Kollisionen des Persönlichkeitsrechts mit gegenläufigen Grundrechten
- Immaterieller und materieller Schadensersatz bei Persönlichkeitsverletzungen
- Postmortaler Persönlichkeitsschutz
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Mit der Wirkung der Grundrechte in der Privatrechtsordnung ist die „Gretchenfrage“ an jeden Juristen aufgeworfen: „Wie hältst Du es mit dem Verhältnis der Verfassung zum Privatrecht?“ Die dogmatischen Grundlagen dieser „Jahrhundertproblematik“ scheinen spätestens mit der berühmten „Lüth“ - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelegt worden zu sein. Die Grundrechte sind demnach zwar in „erster Linie“ dazu bestimmt, „die Freiheitssphäre des Einzelnen zu schützen“, sind also primär „Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat“. Das Grundgesetz habe allerdings „in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet“, die „als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gelten“ müsse, einschließlich des bürgerlichen Rechts. Mit diesem objektivrechtlichen Wertcharakter der Grundrechte war das Gebot der grundrechtskonformen Auslegung privatrechtlicher Vorschriften begründet, wonach keine bürgerlich-rechtliche Vorschrift im Widerspruch zum grundrechtlichen Wertsystem stehen darf, sondern „in seinem Geiste ausgelegt werden“ muss. Hier sind die Grundrechtswirkungen im Privatrecht freilich nicht stehen geblieben: Konsequente Fortschreibung hat dieser Gedanke auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den grundrechtlichen Schutzpflichten gefunden, die ihren Ausgangspunkt in der Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch genommen hat: Aus den Grundrechten ergeben sich objektiv-rechtliche Handlungs- und Schutzpflichten, die es dem Staat gebieten, sich schützend vor die grundrechtlich verbürgten Rechtsgüter zu stellen und vor Beeinträchtigungen durch Dritte rechtlich und tatsächlich abzuschirmen. Eben diese grundrechtlichen Schutzpflichten finden ihr „zivilrechtliches Pendant“ in den Tatbeständen des Deliktsrechts (§§ 823 ff.), das heißt die deliktsrechtlichen Normen setzen die grundrechtliche Schutzpflicht im System des Privatrechts um. Demgemäß zieht sich die Grundrechtsthematik wie ein roter Faden durch das gesamte Deliktsrecht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Beleuchtet die dogmatischen Grundlagen und die historische Entwicklung der Grundrechtswirkung im Privatrecht sowie das Konzept der grundrechtlichen Schutzpflichten.
B. Hauptteil – Das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Analysiert die Entwicklung, den Schutzbereich und die dogmatische Einordnung des APR im Zivilrecht, inklusive der verschiedenen Fallgruppen und der Problematik des Schadensersatzes sowie des postmortalen Schutzes.
C. Schluss: Fasst zusammen, dass das APR als deliktsfähiges Rechtsgut für die Wirkung der Grundrechte im Privatrecht essenziell ist und zeigt den Bedarf für weitere dogmatische Klärungen auf.
Schlüsselwörter
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, APR, Grundrechte, Privatrecht, Deliktsrecht, Schutzpflichten, Schadensersatz, Geldentschädigung, Postmortaler Persönlichkeitsschutz, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Privatsphäre, Rechtswidrigkeit, Kollision, Grundrechtswirkung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Einbindung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in das zivilrechtliche Deliktsrecht und die Bedeutung grundrechtlicher Wertungen für diesen Prozess.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Entstehung des APR, seine Abgrenzung zu anderen Rechtsgütern, die Kollisionsregeln bei Grundrechtskonflikten sowie die zivilrechtliche Ausgestaltung von Ansprüchen bei Persönlichkeitsverletzungen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die systematische Entwicklung des APR als deliktsrechtliches Rechtsgut anhand der verschiedenen Schutzbereiche aufzuzeigen und die Rechtsfolgen bei Verletzungen zu systematisieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis der Rechtsprechung (insb. BGH und BVerfG) und der einschlägigen Literatur durchgeführt, um die Struktur des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes darzustellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung, das Verhältnis von Verfassungs- und Zivilrechtsschutz, die Bestimmung der Schutzbereiche (z.B. Ehre, Intimsphäre, kommerzielle Verwertung) sowie die Rechtsfolgen bei Verletzungen inklusive postmortaler Aspekte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Deliktsrecht, Geldentschädigungsanspruch und Grundrechtsbindung im Privatrecht.
Wie begründet die Arbeit den postmortalen Persönlichkeitsschutz?
Die Arbeit verweist auf die verfassungsrechtliche Schutzpflicht aus Art. 1 I GG, die nicht mit dem Tod endet, und erörtert die Probleme der zivilrechtlichen Herleitung, insbesondere die Vererblichkeit vermögenswerter Bestandteile.
Warum ist die Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen so wichtig?
Die Abgrenzung ist entscheidend, da Tatsachenbehauptungen und Werturteile unterschiedlich stark grundrechtlich geschützt sind und somit Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung einer Persönlichkeitsverletzung haben.
- Arbeit zitieren
- Veronika Kufner (Autor:in), 2012, Grundrechte und Deliktsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/196233