„Beschäftigungsgarantie gegen Gehaltsverzicht“ ist seit der Wirtschaftskrise 2007 wieder ein wichtiges Thema in Unternehmen und Betrieben.
Unter einer Beschäftigungssicherung versteht man eine kollektive Vereinbarung für die Stammbelegschaft in der betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen oder erschwert werden.
Viele Arbeitgeber haben durch frühere Krisen gelernt, dass es nicht hilfreich ist, vorschnelle betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, da dadurch meistens bei einem Konjunkturaufschwung die gut qualifizierten Fachkräfte im Unternehmen fehlen und somit die Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt wird1. Die Unternehmen müssten Zeit und Geld aufwenden, um diese Fachkräfte wieder anzuwerben.
Gerade große Unternehmen haben bemerkt, wie wichtig Human-Capital
für die Wettbewerbsfähigkeit und das Überstehen einer Krise ist. Dabei umfassen die Personalkosten z.B. beim Erstellen von Metallerzeugnissen durchschnittlich 31 Prozent der Gesamtkosten und sind somit der zweitgrößte Kostenfaktor nach den Materialkosten2. Deswegen war es früher selbstverständlich an diesen Ausgaben zuerst zu sparen und die Personalbestände zu reduzieren.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Anlässe zur Beschäftigungssicherung
- 2.1 Wirtschaftliche Krise
- 2.2 Erhalt bzw. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
- 3 Rechtliche Grundlagen
- 3.1 Der Tarifvertrag
- 3.2 Das Betriebsverfassungsgesetz
- 3.2.1 § 80 Allgemeine Aufgaben
- 3.2.2 § 87 Mitbestimmungsrechte
- 3.2.3 § 77 III Tarifvorrang
- 3.2.4 § 92a Beschäftigungssicherung
- 3.2.5 §§ 111, 112, 112a Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
- 3.3 Unterstützung durch das SGB III
- Kurzarbeit
- Transferleistungen
- 4 Arten des Gehaltsverzichts
- 4.1 Arbeitszeitveränderung
- 4.1.1 Arbeitszeitverkürzung
- 4.1.2 Arbeitszeitverlängerung
- 4.2 Verzicht oder Verschiebung einer vereinbarten Tariferhöhung
- 4.3 Unbezahlte Mehrarbeit
- 4.4 Verzicht bzw. Kürzungen von Sonderzahlungen oder betrieblichen Sozialleistungen
- 4.5 Sonstige Maßnahmen
- Aufhebungsverträge
- Teilzeit
- Unbezahlter Urlaub und Elternzeitverlängerung
- Altersteilzeit
- 5 Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Frage, welche rechtlichen Instrumente zur Beschäftigungssicherung im Falle von Gehaltsverzicht für Unternehmen relevant sind. Ziel ist es, einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zur Absicherung von Arbeitsplätzen in Krisenzeiten zu geben. Dabei werden sowohl tarifvertragliche Regelungen als auch das Betriebsverfassungsgesetz und das SGB III berücksichtigt.
- Rechtliche Grundlagen der Beschäftigungssicherung
- Verschiedene Formen des Gehaltsverzichts
- Relevanz der rechtlichen Tools für Unternehmen
- Zusammenspiel von Tarifvertrag, Betriebsverfassungsgesetz und SGB III
- Bewertung der Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel bietet eine Einleitung in die Thematik der Beschäftigungssicherung im Kontext von Gehaltsverzicht. Kapitel 2 beleuchtet verschiedene Anlässe, die Unternehmen zur Sicherung der Beschäftigung veranlassen können, wie etwa eine wirtschaftliche Krise oder die Notwendigkeit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Kapitel 3 analysiert die relevanten rechtlichen Grundlagen, darunter der Tarifvertrag, das Betriebsverfassungsgesetz und die Unterstützung durch das SGB III. In Kapitel 4 werden verschiedene Arten des Gehaltsverzichts vorgestellt, wie z.B. Arbeitszeitveränderungen, Verzicht auf Tariferhöhungen oder Kürzungen von Sonderzahlungen. Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse der Arbeit zusammen und bewertet die Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit Themen wie Beschäftigungssicherung, Gehaltsverzicht, Tarifvertrag, Betriebsverfassungsgesetz, SGB III, Kurzarbeit, Transferleistungen, Arbeitszeitveränderungen, Sonderzahlungen, Aufhebungsverträge, Teilzeit und Altersteilzeit.
- Arbeit zitieren
- Claudia Huyke (Autor:in), 2011, Beschäftigungssicherung gegen Gehaltsverzicht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/194180